MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
13. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2017/18 Ausgegeben am 27. 12. 2017 13.d Stück
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Betriebsvereinbarung
gemäß § 97 Z 6 ArbVG
über die Erhebung „Feedback zum institutionenübergreifenden Lehrplanungsprozess
im Rahmen des Lehramtsstudiums
Sekundarstufe Allgemeinbildung“
Abgeschlossen zwischen
der Universität Graz
und
dem Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
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Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.
gemäß § 97 Z 6 ArbVG
über die Erhebung „Feedback zum institutionenübergreifenden Lehrplanungsprozess im Rahmen des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung“
abgeschlossen zwischen
der Universität Graz
sowie
dem Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal
I. GELTUNGSBEREICH
§ 1. Personeller Geltungsbereich
(1) Die vorliegende Betriebsvereinbarung gilt gem. § 4 Z 22 iVm § 63 Abs 2 Universitäten-KV für alle ArbeitnehmerInnen des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Universität Graz, die dem Universitäten-KV unterliegen oder die nach den Übergangsbestimmungen des UG dem VBG unterliegen.
(2) Die vorliegende Betriebsvereinbarung bildet weiters die Rechtsgrundlage für die Konkretisierung der Rechte und Pflichten der BeamtInnen an der Universität Graz. Für diese MitarbeiterInnen gelten jedenfalls die Bestimmungen des BDG 1979.
(3) Sämtliche in den beiden vorigen Absätzen genannten Personengruppen werden im Folgenden als "MitarbeiterInnen" bezeichnet.
§ 2. Sachlicher Geltungsbereich
Gegenstand dieser Betriebsvereinbarung ist die einmalige Durchführung und Auswertung einer Erhebung „Feedback zum institutionenübergreifenden Lehrplanungsprozess im Rahmen des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung“.
§ 3. Örtlicher Geltungsbereich
Die vorliegende Betriebsvereinbarung gilt für sämtliche Standorte/Arbeitsstätten der Universität Graz.
§ 4. Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung tritt am 1.12.2017 in Kraft. Die Online-Befragung findet im Dezember 2017 und Jänner 2018 statt.
II. FRAGEBOGEN
§ 5. Verwendeter Online-Fragebogen
(1) Zur Erhebung „Feedback zum institutionenübergreifenden Lehrplanungsprozess im Rahmen des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung“ ist der im Anhang zu dieser Betriebsvereinbarung abgebildete Fragebogen (Screenshots der Online-Umfrage) zu verwenden.
(2) Der Fragebogen wurde am Zentrum für PädagogInnenbildung unter der Leitung von Dr. Selina Weigl konzipiert.
(3) Die Erhebung richtet sich an alle MitarbeiterInnen des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Universität Graz, die in den Prozessablauf der institutionenübergreifenden Lehrplanung im Rahmen des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung involviert sind.
(4) Die demographischen Fragen bleiben auf ein absolutes Minimum eingeschränkt: Zugehörigkeit (wissenschaftliches Universitätspersonal) und Fakultät. Somit kann ausgeschlossen werden, dass auf einzelne Personen rückgeschlossen werden kann.
§ 6. Ankündigung bzw. Aussendung
(1) Die Aussendung der Online-Umfrage erfolgt mittels E-Mail-Zusendung durch die Einheit Zentrum für PädagogInnenbildung. Beim Link in der E-Mail sowie auf der ersten Seite der Umfrage ist ein expliziter Hinweis, dass deine Teilnahme absolut freiwillig ist und keine Dienstpflicht darstellt, anzubringen.
(2) Für die Realisierung der Online-Umfrage wird das Tool LimeSurvey angewendet, welches auf dem Internetserver Survey2 (https://survey2.uni-graz.at/) installiert ist.
(3) Die Online-Umfrage ist im Internet verfügbar und kann somit von jedem beliebigen PC (z.B. Internetcafé, Internetkonsolen etc.) aus beantwortet werden, sodass klargelegt ist, dass keinerlei Interesse an einer wie auch immer gearteten technischen Rückverfolgbarkeit besteht.
§ 7. Freiwilligkeit und Anonymität
Das Ausfüllen des Online-Fragebogens durch die MitarbeiterInnen der Universität Graz erfolgt freiwillig. Die Anonymität der MitarbeiterInnen ist hierbei zu wahren.
III. AUSWERTUNG UND VERÖFFENTLICHUNG DER ERHOBENEN DATEN UND ERGEBNISSE
§ 8. Auswertung
(1) Die statistische Auswertung wird am Zentrum für PädagogInnenbildung unter der Leitung von Dr. Selina Weigl vorgenommen. Nur dieser Arbeitsbereich darf mit den Rohdaten arbeiten, hat Zugang dazu und dies nur für jene Auswertung, die Gegenstand der Betriebsvereinbarung ist.
(2) Nach Abschluss der Auswertung verbleiben die aggregierten Ergebnisse am Zentrum für PädagogInnenbildung.
(3) Die aggregierten Ergebnisse sind den Betriebsräten vor der Veröffentlichung in vollem Umfang vorzulegen.
Nach Abschluss der internen Studie sind die Rohdaten zu löschen.
§ 10. Information über die Ergebnisse
(1) Die MitarbeiterInnen der Universität Graz werden vom Vizerektor für Studium und Lehre über die Umfrageergebnisse informiert. Die Befragungsergebnisse dienen dem Zweck der Optimierung des institutionenübergreifenden Lehrplanungsprozesses im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung.
(2) Die anonymisierten Ergebnisse, die Schlussfolgerungen und der Abschlussbericht sind zeitgleich mit der Präsentation an die Arbeitgeberin dem Betriebsrat schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Zu einer allfälligen Informationsveranstaltung für die MitarbeiterInnen über die Umfrageergebnisse sind die Betriebsräte schriftlich einzuladen.
(3) Alle Daten werden ausschließlich für die Auswertungen dieser Studie verwendet sowie anonymisiert (ohne Rückschluss auf die Uni Graz) auch für eine mögliche wissenschaftliche Publikation verwendet und werden in keinem Fall an Dritte weitergeleitet.
lV. GEHEIMHALTUNG UND SPEICHERUNG DER ROHDATEN
§ 11. Geheimhaltung
Die Arbeitgeberin hat sicherzustellen, dass die elektronisch erfassten Rohdaten nicht an Einheiten der Universität Graz oder an Dritte weitergeleitet werden.
§ 12. Speicherung der Rohdaten
Die elektronisch erfassten Rohdaten sind nach Abschluss der internen Studie zu löschen.
V. FORMALE BESTIMMUNGEN
§ 13. Anhang als Teil der Betriebsvereinbarung
Der Anhang bildet einen integralen Bestandteil der vorliegenden Betriebsvereinbarung und ist daher untrennbar mit deren Stammtext in seiner jeweils geltenden Fassung verbunden.
§ 14. Unberührt bleibende Rechte
Die Rechte der MitarbeiterInnen, die sich aus Gesetz, Verordnung oder einer Norm der kollektiven Rechtsgestaltung ergeben, werden durch die vorliegende Betriebsvereinbarung nicht berührt.
§ 15. Publikation der Betriebsvereinbarung
Der Stammtext der vorliegenden Betriebsvereinbarung und der Anhang (Fragebogen) sind im Mitteilungsblatt der Universität zu publizieren.
§ 16. Auslegung
Für die Interpretation der vorliegenden Betriebsvereinbarung ist – soweit sich aus dem Gesamtzusammenhang nichts anderes ergibt – die Begriffsbildung des ArbVG und des DSG 2000 heranzuziehen.
Graz, am 20.12.2017
Für die Arbeitgeberin:
Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper, Rektorin
Für den Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Ingo Kropač, Vorsitzender
Anhang: