Gründungserklärung

Habilitationsforum Fachdidaktik & Unterrichtsforschung (HFDU) 
an der Karl-Franzens-Universität Graz


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

143. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am 06. 09. 2017 48.a Stück

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Gründungserklärung

Habilitationsforum Fachdidaktik & Unterrichtsforschung

(HFDU)

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.  

Gründungserklärung

Habilitationsforum Fachdidaktik & Unterrichtsforschung

(HFDU)

 

§ 1     Einleitung

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Fachdidaktik richtet das Rektorat das Habilitationsforum Fachdidaktik & Unterrichtsforschung (Abk. HFDU) als universitäts- und fakultätsübergreifenden Leistungsbereich gemäß § 19 Organisationsplan der Karl-Franzens-Universität vom 11.11.2013 ein. Das Habilitationsforum dient als zentrale Plattform für die österreichweite Förderung von Habilitationen im Bereich der Fachdidaktik. Aufgrund der an der Universität in allen Fachbereichen eingerichteten Fachdidaktikzentren, der Kooperationen mit anderen Hochschulen und Universitäten im Rahmen der PädagogInnenbildung Neu, dem Doktoratsstudium Fachdidaktik, der Doktoratsschule Fachdidaktik und dem Forschungsschwerpunkt Lernen – Bildung – Wissen eignet sich der Standort Graz dafür auf besondere Weise.

Das HFDU der Karl-Franzens-Universität Graz wird durch eine/n bevollmächtigte/n LeiterIn sowie eine/n stellvertretende/n LeiterIn repräsentiert.

§ 2     Gegenstand

(1)     Leitziel:

Das HFDU unterstützt die Durchführung von Habilitationsprojekten im Bereich der schul- und unterrichtsbezogenen Grundlagen- und Entwicklungsforschung mit dem Ziel, wissenschaftliche Karrieren in diesem Forschungsfeld zu fördern. Damit soll der Anteil an hoch qualifizierten WissenschaftlerInnen in diesem Bereich erhöht und die Profilierung der Fachdidaktik als Wissenschaft in Österreich und international vorangetrieben werden.

Um Habilitierende im Bereich Fachdidaktik und Unterrichtsforschung österreichweit zu unterstützen, steht das Programm des HFDU WissenschaftlerInnen aus ganz Österreich offen.

(2)     Aufgaben:

Durch das Angebot des HFDU sollen die Arbeits- und Rahmenbedingungen für HabilitandInnen im Bereich der Fachdidaktik und Unterrichtsforschung verbessert werden. Das Angebot steht sowohl WissenschaftlerInnen offen, die eine Habilitation anstreben als auch jenen, die sich bereits in der Habilitationsphase befinden bzw. vor kurzem eine Habilitation abgeschlossen haben. Es umfasst Stipendien, Workshops, individuelle Beratung und Trainings sowie Möglichkeiten eines strukturierten Austauschs und der Vernetzung.

§ 3     Rechtlicher & organisatorischer Rahmen

(1)     Rechtsform und institutionelle Zuordnung

Das HFDU ist ein universitäts- und fakultätsübergreifender Leistungsbereich und untersteht gemäß § 19 Organisationsplan der Karl Franzens Universität Graz dem für die Lehre zuständigen Mitglied des Rektorats.

(2)     Zuordnung von Personal und Leistungen

MitarbeiterInnen des HFDU, die Einheiten innerhalb der Karl-Franzens-Universität Graz angehören („Stammpersonal“), verbleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten in Forschung und Lehre den jeweiligen akademischen Einheiten („Stamminstituten“) der Karl-Franzens-Universität Graz zugeordnet und den jeweiligen LeiterInnen der akademischen Einheiten bzw. Organisationseinheiten gegenüber weisungsgebunden.

Zusätzlich bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem/der Vorgesetzten des Stamminstituts, der/dem LeiterIn des HFDU und dem/der MitarbeiterIn über den prozentuellen Anteil der Arbeitszeit, der für Leistungen am Zentrum vorgesehen ist. Bei ProfessorInnen ist die generische Nennung der Leistungen erforderlich und die Anmerkung, dass die anderen Dienstpflichten am Stamminstitut gleichzeitig zu erfüllen sind.

In allen Publikationen, Veröffentlichungen und Internetauftritten des HFDU ist dieses als Einrichtung der Karl-Franzens-Universität Graz zu bezeichnen.

§ 4     Innere Struktur und Organisation

Das für Lehre zuständige Mitglied des Rektorats genehmigt die von der/dem LeiterIn vorzulegenden Finanzpläne, Personalpläne und sämtliche weiteren Vorhaben des Habilitationsforums. Die Form sowie Art und Weise der Vorhaben/Pläne ist mit ihm/ihr abzustimmen.

Der/Die LeiterIn des HFDU ist dem/der VizerektorIn in finanzieller und wissenschaftlicher Hinsicht berichtspflichtig und schließt mit ihm/ihr Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab.

Der wissenschaftliche Beirat hat beratende Funktion und wird in konzeptionelle Entwicklungen und Förderentscheidungen einbezogen.

·     Univ.-Prof. Mag. Dr. Roland Grabner, Universität Graz, Institut für Psychologie

·     Priv.-Doz. DDr. Ulrike Greiner, Universität Salzburg, Co-Direktorin der School of Education

·     Assoz.-Prof. Mag. Dr. Suzanne Kapelari, MA, Universität Innsbruck, Bereich Fachdidaktik Biologie und Erdwissenschaften

·     Univ.-Prof. Dr. Anja Lembens, Universität Wien, Leiterin AECC Chemie

·     Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Leopold Mathelitsch, Universität Graz, Fachdidaktikzentrum Physik

·     Univ.-Prof. Sarah Mercer, BA. MA. Ph.D., Universität Graz, Sprachlehrforschung und Sprachdidaktik Institut für Anglistik

·     Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz Rauch, Alpen-Adria Universität Klagenfurt, Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung

·     Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Stock, Universität Graz, Leiterin des Instituts für Wirtschaftspädagogik

·     Ao.Univ.-Prof. Dr. Bernd Thaller, Universität Graz, Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen

·     Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrike Unterbruner, Universität Salzburg, Abteilungsleiterin der Abt. Didaktik der Naturwissenschaften

·     Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Weirer, Universität Graz, Institut für Katechetik und Religionspädagogik

(2)     Organigramm

MitarbeiterIn

MitarbeiterIn

MitarbeiterIn

Wissenschaftlicher Beirat (siehe § 4)

Wissenschaftliche und Geschäftsführende Leitung-Stellvertretung

Das für Lehre zuständige Mitglied des Rektorats

Wissenschaftliche und Geschäftsführende Leitung

 

(3) Wissenschaftliche und Geschäftsführende Leitung

Die wissenschaftliche und geschäftsführende Leitung sowie die Außenvertretung des HFDU obliegen dessen LeiterIn. Der/Die wissenschaftliche und geschäftsführende LeiterIn wird vom Rektorat der Karl-Franzens-Universität bestellt.

Zur Wahrnehmung der damit verbundenen Pflichten erteilt der/die RektorIn der/dem LeiterIn des HFDU gemäß § 28 UG eine Bevollmächtigung in folgendem Umfang:

1.     Erwerb von Vermögen und Rechten durch den Abschluss von unentgeltlichen Rechtsgeschäften.

2.     Entgegennahme von Förderungen anderer Rechtsträger.

3.     Abschluss von Verträgen über die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten, soweit sie in dem in § 2 genannten Aufgabenbereich liegen.

4.     Von Vermögen und Rechten, die aus Rechtsgeschäften gemäß Zahl 1 bis 3 erworben werden, zur Erfüllung der Zwecke des Fachdidaktikzentrums Gebrauch zu machen.

Diese Bevollmächtigung wird gesondert schriftlich ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der Universität Graz veröffentlicht. Der/Die LeiterIn ist bei der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben des HFDU für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher sowie inneruniversitärer Vorschriften insbesondere der Bevollmächtigungsrichtlinie verantwortlich. § 27 UG kommt sinngemäß zur Anwendung.

(3)     Stellvertretung

Das Rektorat bestellt auf Vorschlag des Leiters/der Leiterin des HFDU einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Dieser/Diese vertritt im Falle der Verhinderung des/der LeiterIn das HFDU bis zur Bestellung eines/einer interimistischen oder neuen LeiterIn.

(4)     Servicierung und Kostenersätze

Für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln der Karl-Franzens-Universität Graz zur Durchführung von Vorhaben des HFDU gemäß §§ 26 – 28 UG ist ein Kostenersatz nach den Vorschriften der Drittmittel-Kostenersatz-Richtlinie der Universität Graz idgF zu leisten. Dabei kommen bei den für jedes Projekt pauschal ermittelten Kostenersätze jene Kosten zum Abzug, die standardmäßig für Leistungen der Karl-Franzens-Universität Graz veranschlagt würden, aber vom HFDU selbst getragen werden.

Alle Zuschüsse der Karl-Franzens-Universität Graz an das HFDU sind im Rahmen der Zielvereinbarungen zwischen dem/der LeiterIn und dem/der VizerektorIn gesondert zu vereinbaren. Leistungen des HFDU für die Karl-Franzens-Universität Graz und die finanzielle Bedeckung dieser dem HFDU entstandenen Kosten sind im Wege der Zielvereinbarung zu spezifizieren.

Die Karl-Franzens-Universität Graz behält sich vor, im Falle einer budgetären Unterdeckung durch fehlende oder zu geringe Einnahmen des HFDU für die Abdeckung von offenen Verbindlichkeiten des HFDU sämtliches diesem zugeordnete Vermögen/Kapital oder die nach den Bestimmungen des UG geeigneten Deckungsfonds und Berufungszusagen heranzuziehen.

Der/Die LeiterIn des HFDU hat im Falle einer budgetären Unterdeckung dem/der VizerektorIn unverzüglich ein Sanierungskonzept und/oder Art und Weise der Abdeckung vorzulegen.

(5)     Qualitätsmanagement / Evaluierung

Das HFDU unterliegt in vollem Umfang den Qualitätsmanagement Richtlinien der Karl-Franzens-Universität Graz. Die erste Evaluierung des HFDU erfolgt nach 3 Jahren.

Sollte eine Evaluierung zu einem negativen Ergebnis kommen, wird das Rektorat der Karl-Franzens-Universität Graz über den Weiterbestand oder die Auflösung des HFDU entscheiden.

(6)     Raum- und Büroausstattung

Die Karl-Franzens-Universität Graz stellt dem HFDU Büro- und Besprechungsräume am Fachdidaktikzentrum GEWI (Universitätsplatz 3/I) und für allfällige Workshops und Sitzungen Räume am Institut für Pädagogische Professionalisierung (Strassoldogasse 10, EG) sowie die derzeit darin vorhandene Büroausstattung am Fachdidaktikzentrum GEWI zur Verfügung.

(7)     Beteiligungen weiterer Partner

Im Fall der Einbindung weiterer Partner entscheidet das für Lehre zuständige Mitglied des Rektorats auf Vorschlag des/der LeiterIn des HFDU über Art und Weise deren Einbindung.

Für das Rektorat:

Polaschek


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