MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

138. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am 02. 08. 2017 43.c Stück

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Lehrplan

des berufsbegleitenden Universitätskurses

Innovationsmanagement

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Innovationsmanagement

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs „Innovationsmanagement“ eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Gegenstand des Universitätskurses 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt 2

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen 2

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren 2

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses 3

(3) Zertifikat 3

(4) Lehrveranstaltungstypen 3

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses 3

(1) Module und Lehrveranstaltungen 3

(2) Abschlussarbeit 4

§ 4 Lehr- und Lernformen 4

(1) Unterrichtssprache 4

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen 4

(3) Lehr- und Lernmethoden 4

§ 5 Prüfungsordnung 5

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 5

(2) Abschlussprüfung 5

(3) Wiederholung von Prüfungen 5

(4) Gesamtbeurteilung 5

(5) Modulnote 5

§ 6 Kursorganisation 6

(1) Kursleitung 6

(2) Kurskosten 6

§ 7 In-Kraft-Treten 6

Anhang I: Modulbeschreibungen 7

 

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Gegenstand des Universitätskurses ist es, den TeilnehmerInnen fundierte Kenntnisse auf universitärem Niveau im Bereich des Innovationsmanagements sowie die Kompetenzen zur Durchführung und Gestaltung damit verbundener Prozesse zu vermitteln.

Ziel des berufsbegleitenden Universitätskurses ist es insbesondere,

·     Wissen zum Thema Intra- und Entrepreneurship zu vermitteln,

·     die TeilnehmerInnen zu befähigen, Innovationsprozesse eigenständig zu initiieren und zu realisieren,

·     die TeilnehmerInnen zu befähigen, innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln,

·     den TeilnehmerInnen wissenschaftliche Methoden für die praktische Anwendung und Umsetzung des erworbenen Wissens zu vermitteln.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die AbsolventInnen sind nach Abschluss des Universitätskurses Innovationsmanagement in der Lage,

·     Produkte und Dienstleistungen systemisch zu entwickeln,

·     mit den Schwerpunkten der Prozessgestaltung und Prozesskommunikation im Rahmen des Innovationszyklus innerhalb und außerhalb des Unternehmens (Intra- und Entrepreneurship) nachhaltig zu innovieren.

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Innovationsmanagement ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die KursteilnehmerInnen werden mit für die Praxis relevanten und aktuellen Forschungsmethoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in verschiedenen fachbezogenen Fallstudien.

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen

Der vorliegende Universitätskurs wendet sich an Personen, die mit Innovationsprojekten befasst sind oder im beruflichen Alltag in ihren Unternehmen/Branchen vor Innovationsherausforderungen stehen. Dabei werden Personen aus unterschiedlichsten Bereichen, Rollen und Unternehmensebenen angesprochen.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Universitätskurs Innovationsmanagement ist das nachfolgend angeführte Kriterium:

a.     Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung.

Für die Bewerbung sind der Nachweis über die Erfüllung des Zulassungskriteriums sowie ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme am Universitätskurs und die mit der Absolvierung des Universitätskurses angestrebten Ziele ausführt, vorzulegen.

Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und die Eignung der ZulassungswerberInnen entscheidet die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter im Auftrag des Rektorats.

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren

Zum Universitätskurs Innovationsmanagement können maximal 20 TeilnehmerInnen zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Übersteigt die Anzahl der BewerberInnen diese Zahl, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Grundlage des Auswahlverfahrens ist nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Innovationsmanagement mit einem Arbeitsaufwand von 13 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst ein Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Modultitel/Prüfungsfach ECTS
Modul A:  Strategische Überlegungen zum Innovationsmanagement 3,5
Modul B:  Umsetzung von Innovationsprojekten 6
      Abschlussarbeit 2
      Abschlussprüfung 1,5

(3) Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Innovationsmanagement (siehe § 5) erhalten die AbsolventInnen ein Zertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz. Den AbsolventInnen des Universitätskurses wird die Bezeichnung „Zertifizierte/r Innovationsmanager/in“ verliehen.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Lehrplan wird ausschließlich folgender Lehrveranstaltungstyp angeboten:

a.     Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Der einsemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 13 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS) und den Kontaktstunden (KStd.) genannt. Alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen.

  Modultitel/Prüfungsfach LV-Typ ECTS KStd.
Modul A Strategische Überlegungen zum Innovationsmanagement   3,5 3,5
A.1 Unternehmenssimulation "Innovative Prozesse" VU 0,5 0,5
A.2 Disruptive Technologien als Innovationstreiber VU 0,5 0,5
A.3 Strategisches Innovationsmanagement VU 0,5 0,5
A.4 Innovationskultur, Change Kultur (mindset) VU 0,5 0,5
A.5 Führen von Innovationsteams, Kommunikationsprozesse VU 0,5 0,5
A.6 Technologiebewertung/-vorausschau VU 0,5 0,5
A.7 Spin off- und Start up-Management VU 0,5 0,5
Modul B Umsetzung von Innovationsprojekten   6 4
B.1 Kreativitätstechniken VU 0,5 0,5
B.2 Innovationsprozesse VU 0,5 0,5
B.3 BWL-Basics für InnovationsmanagerInnen VU 0,5 0,5
B.4 Finanzierung von Innovationen VU 1,5 0,5
B.5 Innovationsprojektmanagement VU 1,5 0,5
B.6 Eco-Design und Eco-Innovation VU 0,5 0,5
B.7 Intellectual Property Rights VU 0,5 0,5
B.8 Innovationsmarketing VU 0,5 0,5
  Abschlussarbeit   2  
  Abschlussprüfung   1,5  
SUMMEN     13 7,5

(2) Abschlussarbeit

a.     Im Rahmen des Universitätskurses ist eine Abschlussarbeit zu verfassen. Diese umfasst 2 ECTS-Anrechnungspunkte.

b.     Das Thema der Abschlussarbeit hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen:

Modul A: Strategische Überlegungen zum Innovationsmanagement

Modul B: Umsetzung von Innovationsprojekten

c.     Die/Der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden BetreuerInnen auszuwählen.

d.     Die Aufgabenstellung der Abschlussarbeit ist so zu wählen, dass für die/den Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von zwei Monaten möglich und zumutbar ist.

e.     Die Beurteilungsfrist der Abschlussarbeit beträgt vier Wochen.

§ 4 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.

(3) Lehr- und Lernmethoden

Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerten Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den TeilnehmerInnen erwartet.

Die Module werden durch Fernstudieneinheiten nach dem Konzept des E-Learnings unterstützt. Den KursteilnehmerInnen werden über die Lernplattform Moodle spezifische Lerninhalte und Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt.

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen

Alle Lehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen.

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen im Umfang der dafür vorgesehenen Kontaktstunden erfolgreich absolviert werden. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss in Summe eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.

Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 UG bestimmten Notenskala. Die entsprechenden Beurteilungen stellt die Leiterin/der Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung aus.

(2) Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist eine mündliche Gesamtprüfung im Ausmaß von 1,5 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie kann erst absolviert werden, wenn alle Prüfungsfächer des Universitätskurses positiv absolviert wurden und die Abschlussarbeit positiv beurteilt wurde.

Gegenstand der Abschlussprüfung sind (a) die Präsentation der Abschlussarbeit (maximal 15 Minuten) und (b) das Modul, dem die Abschlussarbeit zugeordnet ist (maximal 15 Minuten).

(3) Wiederholung von Prüfungen

Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Weitere Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen sind in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(4) Gesamtbeurteilung

Bei Abschlussprüfungen ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Fächer positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.

(5) Modulnote

Die Note eines Moduls ergibt sich aus den Noten jener Lehrveranstaltungen, die dem Modul zugeordnet sind. Die Modulnote ist zu ermitteln, indem

a.     die Note jeder dem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b.     die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c.     das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und

d.     das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e.     Eine positive Note des Moduls kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung im Modul positiv beurteilt wurde.

f.     Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

§ 6 Kursorganisation

(1) Kursleitung

Es ist eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter zu bestellen.

Die wirtschaftliche und die organisatorische Leitung des Universitätskurses werden von UNI for LIFE wahrgenommen.

(2) Kurskosten

Die Kosten des Universitätskurses setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den sonstigen Aufwendungen für Leitung, Organisation etc. zusammen. Diese Gelder werden aus dem Kursbeitrag aufgebracht. Falls diese nicht in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen, kann der Universitätskurs nicht stattfinden.

Der Kursbeitrag schließt nur die Kosten für die Lehrveranstaltungen ein, nicht hingegen sonstige Kosten, die für Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten oder die Teilnahme an Exkursionen anfallen. Diese sowie allfällige sonstige Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.

Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Universitätskursbeitrages aufgrund sinkender oder steigender TeilnehmerInnenzahlen vor.

Die TeilnehmerInnen dieses Universitätskurses haben nur den Universitätskursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.

§ 7 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Der Studiendirektor:

Polaschek

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Strategische Überlegungen zum Innovationsmanagement
ECTS-Anrechnungspunkte 3,5
Inhalte

·     Unternehmenssimulation

·     "Innovative Prozesse" und Einführungstag (Set up und Idea creation)

·     Disruptive Technologien als Innovationstreiber (Trend); Ökologie und Ethik als Treiber (Nachhaltigkeit)

·     Strategisches Innovationsmanagement

·     Innovationskultur, Change Kultur (mindset)

·     Führen von Innovationsteams, Kommunikationsprozesse

·     Technologiebewertung/-vorausschau

·     Spin off- und Start up-Management

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die Bedeutung von Innovationen für nachhaltiges unternehmerisches Handeln zu beurteilen,

·     Innovationsprojekte strategisch zu planen,

·     die Auswirkungen von Innovationsprozessen auf die Anforderungen im Team und das notwendige Mindset einzuschätzen,

·     die organisatorische Verankerung von Innovationsprojekten zu steuern,

·     die Rolle von externen Treibern für Innovationen zu bewerten,

·     Grundzüge und Zusammenhänge des strategischen Innovationsmanagements zu analysieren,

·     verschiedene Methoden der Technologiebewertung und -vorausschau anwenden und ihre Ergebnisse kritisch reflektieren zu können.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Lehr-)Vortrag, Workshop, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, Literaturrecherche, Rechenbeispiele, Erarbeitung der Lerninhalte anhand von Multimedia-Contents
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

Keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung.

 

Modul B Umsetzung von Innovationsprojekten
ECTS-Anrechnungspunkte 6
Inhalte

·     Kreativitätstechniken

·     Innovationsprozesse (von der Idee zum Produkt/DL)

·     BWL-Basics für InnovationsmanagerInnen (Bewertung von Konzepten und Ideen)

·     Finanzierung von Innovationen

·     Innovationsprojektmanagement

·     Eco-Design und Eco-Innovation

·     Intellectual Property Rights

·     Innovationsmarketing

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     Kreativitätstechniken anzuwenden,

·     methodische Hilfsmittel zur Unterstützung des Innovationsprozesses zu nutzen, Arbeitsschritte und Werkzeuge in selbst gewählten Beispielen exemplarisch zu definieren und anzuwenden sowie aus diesen Beispielen Schwerpunkte, Fragen und Probleme abzuleiten und abzuschätzen,

·     eine einfache Finanzplanung auch für ein Innovationsprojekt durchführen zu können,

·     einen Überblick über die wichtigsten Arten und Quellen der Finanzierung für Innovationsprojekte (inkl Spin-off und Startup) zu geben sowie die Voraussetzungen für die Sicherung einer Finanzierung zu erfüllen,

·     IPR in Innovationsprojekten strategisch und operativ richtig sichern,

·     die Bekanntmachung und Markteinführung von Innovationen umzusetzen.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Lehr-)Vortrag, Workshop, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, Literaturrecherche, Rechenbeispiele, Erarbeitung der Lerninhalte anhand von Multimedia-Contents
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

Keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung.

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