MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

137. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am 02. 08. 2017 43.b Stück

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Lehrplan

des berufsbegleitenden Universitätskurses

Betriebswirtschaft

für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Betriebswirtschaft für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs „Betriebswirtschaft für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung“ eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Gegenstand des Universitätskurses 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt 2

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen 2

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren 2

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses 3

(3) Zertifikat 3

(4) Lehrveranstaltungstypen 3

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses 4

(1) Module und Lehrveranstaltungen 4

(2) Abschlussarbeit 4

§ 4 Lehr- und Lernformen 4

(1) Unterrichtssprache 4

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen 5

(3) Lehr- und Lernmethoden 5

§ 5 Prüfungsordnung 5

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 5

(2) Abschlussprüfung 5

(3) Wiederholung von Prüfungen 5

(4) Gesamtbeurteilung 5

(5) Modulnote 6

§ 6 Kursorganisation 6

(1) Kursleitung 6

(2) Kurskosten 6

§ 7 In-Kraft-Treten 6

Anhang I: Modulbeschreibungen 7

 

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Zielsetzung dieses Universitätskurses ist es, Bediensteten aus unterschiedlichen Ebenen der öffentlichen Verwaltung fundierte Kenntnisse auf universitärem Niveau mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt zu vermitteln. Insbesondere sollen die TeilnehmerInnen für die Übernahme von Budget- oder MitarbeiterInnenverantwortung qualifiziert werden.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die AbsolventInnen sind nach Abschluss des Universitätskurses Betriebswirtschaft für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung in der Lage:

·     Grundlagen des internen und externen Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung in ihrem Verantwortungsbereich anzuwenden;

·     Budgetierungsprozesse in ihrem Arbeitsumfeld durchzuführen;

·     die grundlegenden Begriffe und Inhalte des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung zu überblicken;

·     einzuschätzen, wie sich neue Steuerungsmodelle auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Politik und Verwaltung auswirken;

·     unterschiedliche betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente anzuwenden und deren Nutzen für die Verwaltungseinheit darzustellen;

·     Kennzahlberechnungen durchzuführen;

·     Berichte zu erstellen sowie vorliegende Berichte auszuwerten und operative als auch strategische Informationen davon abzuleiten;

·     Gesamtziele für personen- oder teambezogene Aufgaben auszuarbeiten und darzustellen.

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Betriebswirtschaft für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die KursteilnehmerInnen werden mit für die Praxis relevanten und aktuellen Methoden und Inhalten vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in verschiedenen fachbezogenen Fallstudien.

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen

Der vorliegende Universitätskurs wendet sich an Bedienstete der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, im Speziellen an StabsstellenleiterInnen, BudgeträgerInnen, (Nachwuchs-)Führungskräfte und LeiterInnen von Haushaltsführenden Stellen.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Universitätskurs Betriebswirtschaft für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung sind die nachfolgend angeführten Kriterien:

a.     Mindestalter von 18 Jahren und

b.     Nachweis über eine mindestens zweijährige facheinschlägige berufliche Qualifikation.

Für die Bewerbung sind sämtliche Nachweise über die Erfüllung der Zulassungskriterien sowie ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme am Universitätskurs und die mit der Absolvierung des Universitätskurses angestrebten Ziele ausführt, vorzulegen.

Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und die Eignung der ZulassungswerberInnen entscheidet die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter im Auftrag des Rektorats.

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren

Zum Universitätskurs Betriebswirtschaft für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung können maximal 20 TeilnehmerInnen zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Übersteigt die Anzahl der BewerberInnen diese Zahl, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die Aufnahme der BewerberInnen in den Universitätskurs erfolgt dabei nach folgenden Kriterien:

1.     Erfüllung der in Abs. 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen

2.     Bewertung des Motivationsschreibens

3.     Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (45 Minuten pro Unterrichtswoche des 15-wöchigen Semesters).

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Betriebswirtschaft für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung mit einem Arbeitsaufwand von 10 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst ein Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Modultitel ECTS
Modul A: Grundlagen und Aufbau des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung 1,5
Modul B: Buchhaltung in der öffentlichen Verwaltung 2
Modul C: Steuerung und Controlling 2
Abschlussarbeit 3
Abschlussprüfung 1,5

(3) Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Betriebswirtschaft für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung (siehe § 5) erhalten die AbsolventInnen ein Zertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz. Den AbsolventInnen des Universitätskurses wird die Bezeichnung „Zertifizierte/r Betriebswirt/in der öffentlichen Verwaltung“ verliehen.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Lehrplan wird ausschließlich folgender Lehrveranstaltungstyp angeboten:

a.     Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Der einsemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 10 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS) und den Kontaktstunden (KStd.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I. Alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen.

  Modultitel/Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS KStd.
Modul A Grundlagen und Aufbau des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung   1,5 1,5
A.1 Rechtliche Grundlagen des internen und externen

Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung

VU 0,5 0,5
A.2 Organisatorischer Rahmen des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung VU 0,5 0,5
A.3 Planung: Finanzrahmen und Budget VU 0,5 0,5
Modul B Buchhaltung in der öffentlichen Verwaltung   2 1
B.1 Buchhaltung VU 1,5 0,5
B.2 Jahresabschluss VU 0,5 0,5
Modul C Steuerung und Controlling   2 2
C.1 Steuerungsmodelle und Planungsmethoden VU 0,5 0,5
C.2 Steuerungsinstrumente VU 0,5 0,5
C.3 Kennzahlenberechnungen und Berichtswesen VU 0,5 0,5
C.4 Führungs- und Steuerungsverantwortung VU 0,5 0,5
  Abschlussarbeit   3  
  Abschlussprüfung   1,5  
SUMMEN     10 4,5

(2) Abschlussarbeit

a.     Im Rahmen des Universitätskurses ist eine Abschlussarbeit zu verfassen. Diese umfasst 3 ECTS-Anrechnungspunkte.

b.     Das Thema der Abschlussarbeit ist einem der folgenden Module zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Module zu stehen:

Modul A: Grundlagen und Aufbau des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung

Modul B: Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung

Modul C: Steuerung und Controlling

c.     Die/Der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden BetreuerInnen auszuwählen.

d.     Die Aufgabenstellung der Abschlussarbeit ist so zu wählen, dass für die/den Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von vier Monaten möglich und zumutbar ist.

e.     Die Beurteilungsfrist der Abschlussarbeit beträgt vier Wochen.

§ 4 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.

 

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.

(3) Lehr- und Lernmethoden

Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerten Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den TeilnehmerInnen erwartet.

Die Lehrveranstaltung „B.1 Buchhaltung“ wird durch Fernstudieneinheiten angereichert. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen.

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen

Alle Lehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 und 3 UG bestimmten Notenskala.

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen im Umfang der dafür vorgesehenen Kontaktstunden erfolgreich absolviert werden. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss in Summe eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.

(2) Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist eine mündliche Gesamtprüfung im Ausmaß von 1,5 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie kann erst absolviert werden, wenn alle Lehrveranstaltungen des Universitätskurses positiv absolviert wurden und die Abschlussarbeit positiv beurteilt wurde.

Gegenstand der Abschlussprüfung sind (a) die Präsentation der Abschlussarbeit (maximal 15 Minuten) und (b) das Modul, dem die Abschlussarbeit zugeordnet ist (max. 15 Minuten).

(3) Wiederholung von Prüfungen

Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Weitere Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen sind in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(4) Gesamtbeurteilung

Bei Abschlussprüfungen ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Fächer positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.

(5) Modulnote

Die Note eines Moduls ergibt sich aus den Noten jener Lehrveranstaltungen, die dem Modul zugeordnet sind. Die Modulnote ist zu ermitteln, indem

a.     die Note jeder dem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b.     die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c.     das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und

d.     das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e.     Eine positive Note des Moduls kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung im Modul positiv beurteilt wurde.

f.     Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

§ 6 Kursorganisation

(1) Kursleitung

Es ist eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter zu bestellen.

Die wirtschaftliche und die organisatorische Leitung des Universitätskurses werden von UNI for LIFE wahrgenommen.

(2) Kurskosten

Die Kosten des Universitätskurses setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den sonstigen Aufwendungen für Leitung, Organisation etc. zusammen. Diese Gelder werden aus dem Kursbeitrag aufgebracht. Falls diese nicht in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen, kann der Universitätskurs nicht stattfinden.

Der Kursbeitrag schließt nur die Kosten für die Lehrveranstaltungen ein, nicht hingegen sonstige Kosten, die für Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten oder die Teilnahme an Exkursionen anfallen. Diese sowie allfällige sonstige Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.

Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Universitätskursbeitrages aufgrund sinkender oder steigender Kosten für die Kursdurchführung sowie sinkender oder steigender TeilnehmerInnenzahlen vor.

Die TeilnehmerInnen dieses Universitätskurses haben nur den Universitätskursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.

§ 7 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Der Studiendirektor:

Polaschek

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Grundlagen und Aufbau des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung
ECTS-Anrechnungspunkte 1,5
Inhalte

·     Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen, deren Zielsetzung und ihre Zusammenhänge auf europäischer und nationaler Ebene sowie auf Landes- und Gemeindeebene

·     Grundlagen der Aufbauorganisation im Rahmen der Haushaltsführung (Organe und Aufgaben der Haushaltsleitenden Organe sowie Aufgaben der Haushaltsführenden Organe)

·     Beispiele für die Ablauforganisation im Rahmen der Haushaltsführung

·     Einführung in den Regelkreis des Rechnungswesens

·     Überblick über die Gliederung der Budgets

·     Budgetierungsregeln im Ergebnis- und Finanzierungsbudget

·     Grundsätze der Budgetierung und Budgetierungsprozess sowie diesbezügliche EDV-Tools

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     für die öffentliche Verwaltung wesentliche Rechtsgrundlagen auf europäischer und nationaler Ebene als auch auf Landes- und Gemeindeebene zu überblicken;

·     den organisatorischen Rahmen des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung zu kennen;

·     Budgets zu lesen und zu planen; 

·     Budgetierungsprozesse anzuwenden.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Lehr-)Vortrag, Gruppenarbeit, Case Studies
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

Keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

Modul B Buchhaltung in der öffentlichen Verwaltung
ECTS-Anrechnungspunkte 2
Inhalte

·     Einführung in die doppelte Buchhaltung, Prüfung und Kontrolle sowie in budgetäre Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs

·     Überblick zu wesentlichen Teilen des Rechnungsabschlusses, wie zum Beispiel Rechnungsquerschnitt, Ergebnishaushalt, Finanzierungshaushalt, Vermögenshaushalt

·     Einführung in die Praxis des Rechnungsabschlusses in den Haushaltsführenden Stellen

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die grundlegenden Begriffe und Inhalte der doppelten Buchhaltung in der öffentlichen Verwaltung anzuwenden;

·     wesentliche Elemente des Rechnungsabschlusses sowie die damit zusammenhängenden Arbeiten in ihrem Arbeitsbereich auszuführen;

·     Rechnungsabschlüsse zu verstehen und mitgestalten zu können.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Lehr-)Vortrag, Gruppenarbeit, Case Studies, Fernstudieneinheit
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

Absolvierung des E-Learning-Moduls "Buchhaltung"
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

Modul C Steuerung und Controlling
ECTS-Anrechnungspunkte 2
Inhalte

·     Überblick über Steuerungsmodelle und Planungsmethoden

·     Anwendung von Steuerungsinstrumenten

·     Reflexion von bestehenden sowie Entwicklung von neuen Kennzahlen und Indikatoren

·     Einführung in das Berichtswesen (Standardauswertungen einzelner Systeme, Interpretation von Daten)

·     Einführung in das Thema Führungs- und Steuerungs-verantwortung

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     einzuschätzen, wie sich neue Steuerungsmodelle auswirken;

·     Steuerungsinstrumente anzuwenden und deren Nutzen stichhaltig und nachvollziehbar zu machen;

·     Kennzahlberechnungen durchzuführen;

·     vorliegende Berichte auszuwerten und strategisch und operativ zweckmäßige Informationen davon abzuleiten;

·     Gesamtziele für personen- oder teambezogene Aufgaben abzuleiten.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Impuls- und Lehr-)Vortrag, Gruppenarbeit, Workshop, Plenum
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

Keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

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