MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
117. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am 29. 06. 2017 38.m Stück
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Curriculum
für das
Masterstudium
Kunstgeschichte
Curriculum 2017
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.
Curriculum für das
Masterstudium
Kunstgeschichte
an der Karl-Franzens-Universität Graz
Die Rechtsgrundlagen des Masterstudiums Kunstgeschichte bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.
Der Senat hat am 28.06.2017 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Masterstudium Kunstgeschichte erlassen.
Inhaltsverzeichnis
(1) Zulassungsvoraussetzungen 2
(3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2
(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 3
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3
(2) Dauer und Gliederung des Studiums 4
(5) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien 5
§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums 6
(1) Module und Lehrveranstaltungen 6
(4) Auslandsstudien und Praxis 7
(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 8
(3) Wiederholung von Prüfungen 8
(4) Anerkennung von Prüfungen 8
§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums 9
Anhang I: Modulbeschreibungen 10
Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern 13
Anhang III: Anerkennungslisten 14
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Kunstgeschichte ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Zulassung entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG das Rektorat.
Das Fach Kunstgeschichte befasst sich mit der bildenden Kunst der Vergangenheit und Gegenwart in allen ihren Ausprägungen. Der Gegenstandsbereich setzt keine zeitlichen, geographischen oder qualitativen Grenzen. Die Kunstgeschichte muss jedoch schon aus praktischen Gründen Schwerpunkte bilden: Sie beginnt mit der Zeit Konstantins des Großen bzw. der Christianisierung Europas, sie stellt die Kunst des Abendlandes in den Mittelpunkt und sie zieht die großen Werke des kulturellen Kanons als ihre zentralen Beispiele heran.
Im Unterschied zum Bachelorstudium, das eine Basisausbildung im Fach Kunstgeschichte darstellt, soll in dem darauf aufbauenden Masterstudium das wissenschaftliche Forschungsprofil geschärft werden. Die Kenntnisse sind über das im Bachelorstudium erworbene Grundwissen hinaus zu verbreitern und zu vertiefen. Der Wissensstand zu einzelnen Fragen und Problemstellungen des Fachs muss über den Denkmälerbestand hinaus das einschlägige, sachorientierte und theoretische Schrifttum erfassen. Die Masterarbeit, deren Voraussetzungen theoretisch vermittelt und in Seminaren praktisch eingeübt werden, hat den Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens voll zu entsprechen.
Auf Grund seines engen Zusammenhangs mit der Öffentlichkeit sind für den Beruf der Kunsthistorikerin/des Kunsthistorikers umfassende Fachkompetenzen notwendig. Diese sollen –aufbauend auf die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse aus dem Bachelorstudium - im Masterstudium entscheidend erweitert werden und die aktuellen Tendenzen der Forschung rezipieren. Einerseits soll durch die Absolvierung von Vorlesungen ein Überblickswissen über das Fach und das relevante Schrifttum erworben werden, andererseits soll die Fähigkeit des wissenschaftlichen Umgangs mit konkreten und speziellen wissenschaftlichen Fragestellungen in Übungen sowie Seminaren erlernt und durch die Abfassung einer Masterarbeit unter Beweis gestellt werden. Darüber hinaus soll in Lehrveranstaltungen wie Arbeitsgemeinschaften und Exkursionen – neben der wissenschaftlichen Sachkompetenz – auch der Erwerb von Kompetenzen im Bereich der gesellschaftsrelevanten Vermittlung gelehrt werden. Der Beruf der Kunsthistorikerin/des Kunsthistorikers erfordert wegen seiner Positionierung an der Schnittstelle zwischen Kunst und Öffentlichkeit ein hohes Maß an integrativer Sozial- und Personalkompetenz. Diese kann im Masterstudium im Rahmen der wissenschaftlichen Regeln und der Forschungspraxis des Faches Kunstgeschichte erworben werden.
Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Masterstudiums Kunstgeschichte in der Lage:
· Den Gegenstand und die Methoden des Fachs umfassend und kritisch zu überblicken
· Vorgegebene und selbstgewählte Fragestellungen quellenmäßig zu erschließen
· Kunstwerke materiell zu beurteilen, einer deskriptiven Analyse zu unterziehen und forschungsgeschichtlich einzuordnen
· Problemstellungen zu formulieren und entsprechend den Anforderungen des fachlichen Kontextes wissenschaftlich zu bearbeiten
· Die Resultate einer Themenbearbeitung zu dokumentieren
· Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen in Präsentationen und in schriftlicher Form zu vermitteln
· Historische Kenntnisse und wissenschaftliche Methoden in verschiedene Berufsfelder einzubringen
· Die erworbene fachwissenschaftliche Kompetenz auf andere und neue Fragestellungen anzuwenden
· Beiträge zu geistes- und kulturwissenschaftlichen Diskursen zu leisten
· Einschlägige projektbezogene Arbeiten zu initiieren und durchzuführen
· Weiterführende Studien in internationalen Kontexten im Rahmen eines Doktorats oder anderen Forschungszusammenhängen zu betreiben
Aus der Tatsache, dass im Fach Kunstgeschichte die Aufgaben der materiellen Sammlung und gedanklichen Durchdringung von überlieferter oder gegenwärtiger Kunst verschmelzen (siehe die entsprechenden Ausführungen im Bachelorstudium Kunstgeschichte), resultiert die wissenschaftliche Relevanz ebenso wie der auf dem Arbeitsmarkt bestehende Bedarf.
Da Kunst prinzipiell alles widerspiegeln kann, was je von Menschen gedacht oder geschaffen wurde, reicht der Bereich dessen, was der Kunsthistorikerin/dem Kunsthistoriker über das Thema eines Kunstwerks begegnet, bis an die Grenzen der vergangenen und gegenwärtigen Kultur überhaupt. Das Fach Kunstgeschichte hat wissenschaftlich einen eigenen Kosmos zu bearbeiten, in dem die kulturelle Überlieferung der Vergangenheit wie auch die Interessen der Gegenwart reflektiert werden. Das bedingt seine Stellung innerhalb der Wissenschaft sowie insbesondere den Kontakt und die Zusammenarbeit mit „Tangentialfächern“, von denen Geschichte, Philosophie, Europäische Ethnologie und Theologie die wichtigsten sind. Das Fach Archäologie ist dem Fach Kunstgeschichte durch die zeitliche Aufteilung ähnlicher Gegenstandsbereiche eng verbunden.
Kunstgeschichte gehört zur Matrix der kulturellen Selbstdarstellung der Öffentlichkeit bis hinauf zur Ebene des Staates. Die wissenschaftlichen Ergebnisse des Fachs sind demzufolge nicht nur von öffentlichem Interesse, sondern haben auch eine – bisher noch kaum erfasste – ökonomische Relevanz. Der Arbeitsmarkt fordert daher Absolventinnen/Absolventen des Fachs, die auf verschiedenen Gebieten tätig sein können. Die beruflichen Möglichkeiten umfassen außer den nur begrenzt aufnahmefähigen Feldern Forschung und Lehre im einzelnen Museums- und Ausstellungswesen, Denkmalpflege, Restaurierung und Stadtentwicklung, Journalismus (Presse, Film, Fernsehen usw.), Kunsthandel, Tourismus und Aufgaben im Bereich der Sammlungsverwaltung und Sponsoring in Unternehmen. Das Spektrum der Berufe, in denen Absolventinnen und Absolventen des Fachs tätig sind, weitet sich über die elektronischen Medien in früher nicht relevante Bereiche aus.
Berufsfelder mit wissenschaftlicher Orientierung erfordern generell vertiefte Kompetenzen in den verschiedenen Teilbereichen des Fachs. Die umfassende Kenntnis des Denkmalbestandes sowie die fortgeschrittene wissenschaftliche Befähigung sind wichtige Kriterien für eine berufliche Laufbahn in diesem Bereich. Darüber hinaus wird mit dem Abschluss eines Masterstudiums eine allgemein höhere Qualifikation erworben, die Zugang zu weiteren Berufs- und Tätigkeitsfeldern eröffnet.
Der Abschluss des Masterstudiums Kunstgeschichte berechtigt zu einem weiterführenden Doktoratsstudium und befähigt zu selbstständiger, wissenschaftlicher Betätigung innerhalb und außerhalb akademischer Kontexte.
Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS) zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden beträgt und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden, wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.
Das Masterstudium mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst vier Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen 88 ECTS auf die Pflichtfächer, 12 ECTS auf die gebundenen Wahlfächer und 20 ECTS auf die freien Wahlfächer. Um einen Gesamtumfang von 300 ECTS-Anrechnungspunkten zu erreichen, ist die Zuordnung ein und derselben Lehrveranstaltung sowohl im zur Zulassung berechtigenden Bachelorstudium als auch im gegenständlichen Masterstudium ausgeschlossen.
Modul | PF/GWF/FWF | ECTS |
Modul A: Kunst der Epochen | PF | 12 |
Modul B: Vertiefung | PF | 12 |
Modul C: Ergänzung | PF | 15 |
Modul D: Spezialisierung | PF | 14 |
Modul E: Gebundene Wahlfächer | GWF | 12 |
Freie Wahlfächer | FWF | 20 |
Masterarbeit | PF | 25 |
Masterprüfung | PF | 10 |
PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach
An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad „Master of Arts“, abgekürzt MA, verliehen.
Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:
a. Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.
b. Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.
c. Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.
d. Privatissima (PV) sind spezielle Forschungsseminare.
e. Arbeitsgemeinschaften (AG) dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.
f. Exkursionen (EX) tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei.
Alle unter b. bis f. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.
a. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die maximale Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt:
Lehrveranstaltungstyp | Teilnehmendenzahl |
Vorlesung (VO) | keine Beschränkung |
Übung (UE) | 20 |
Seminar (SE) | 15 |
Privatissimum (PV) | 15 |
Arbeitsgemeinschaft (AG) | 25 |
Exkursion (EX) | 30 |
b. Wenn die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl in der geltenden Fassung festgelegten Kriterien des Reihungsverfahrens EVSO 2017.
c. Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende in der ersten Lehrveranstaltungseinheit bzw. bei der Vorbesprechung der Lehrveranstaltung, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.
Das viersemestrige Masterstudium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Fächer sind im Folgenden mit Lehrveranstaltungen entsprechend ihrer jeweiligen Zuordnung, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf. Sem.) genannt. In der Spalte „PF/GWF/FWF“ ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflichtfach (PF), ein gebundenes Wahlfach (GWF) oder ein freies Wahlfach (FWF) handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend den Vorgaben auszuwählen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.
Modultitel | LV-Typ |
PF/ GWF/ FWF |
ECTS | KStd. |
empf. Sem. | |
Modul A | Kunst der Epochen | PF | 12 | 6 | ||
A.1 | Mittelalter | VO | PF | 4 | 2 | 1 |
A.2 | Neuzeit | VO | PF | 4 | 2 | 2 |
A.3 | Moderne | VO | PF | 4 | 2 | 2-3 |
Modul B | Vertiefung | PF | 12 | 6 | ||
B.1 | Spezielle Thematik: Mittelalter | VO | PF | 4 | 2 | 2 |
B.2 | Spezielle Thematik: Neuzeit | VO | PF | 4 | 2 | 1-2 |
B.3 | Spezielle Thematik: Moderne | VO | PF | 4 | 2 | 2-3 |
Modul C | Ergänzung | PF | 15 | 6 | ||
C.1 | Übung/Arbeitsgemeinschaft | UE/AG | PF | 4 | 2 | 1-2 |
C.2 | Seminar zu Themen aus Modul A | SE | PF | 5 | 2 | 1-2 |
C.3 | Exkursion | EX | PF | 6 | 2 | 2-3 |
Modul D | Spezialisierung | PF | 14 | 6 | ||
D.1 | Seminar 1 zu Themen aus Modul B | SE | PF | 5 | 2 | 2-3 |
D.2 | Seminar 2 zu Themen aus Modul B | SE | PF | 5 | 2 | 3-4 |
D.3 | Privatissimum zur Masterarbeit | PV | PF | 4 | 2 | 3-4 |
Modul E | Gebundene Wahlfächer | GWF | 12 | |||
Lehrveranstaltungen aus Fächern der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (Philosophie, Alte Geschichte und Altertumskunde, Geschichte, Archäologie, Europäische Ethnologie),der Katholisch-Theologischen Fakultät (Religionswissenschaft, Kirchengeschichte und Kirchliche Zeitgeschichte, Liturgiewissenschaft, Christliche Kunst und Hymnologie), Lehrveranstaltungen der KUWI Graz sowie Lehrveranstaltungen mit erkennbaren fachlichen Bezügen zum Thema der Masterarbeit | GWF | 12 | ||||
Freie Wahlfächer | FWF | 20 | ||||
Masterarbeit | PF | 25 | 3-4 | |||
Masterprüfung | PF | 10 | 4 |
Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveran-staltungen/Prüfungen im Ausmaß von 20 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus Gebieten, die dem eigenen Fach nahestehen, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse.
Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer - neben zusätzlichen Lehrveranstaltungen des Faches Kunstgeschichte - aus folgenden Bereichen zu wählen:
Fremdsprachen
Frauen- und Geschlechterforschung
Archäologie
Philosophie
Geschichte
Alte Geschichte und Altertumskunde
Europäische Ethnologie
a. Im Masterstudium ist eine Masterarbeit zu verfassen. Diese umfasst 25 ECTS-Anrechnungspunkte. Es wird empfohlen, die Masterarbeit im 3. bis 4. Semester zu verfassen.
b. Studierende sind berechtigt, das Thema aus allen Teilgebieten des Fachs vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Empfehlungen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen oder Betreuer auszuwählen.
c. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die/den Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
d. Die Beurteilungsfrist der Masterarbeit beträgt zwei Monate.
a. Empfohlene Auslandsstudien
Studierenden wird empfohlen, im Masterstudium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 2. bis 3. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid).
b. Empfohlene Praxis
Studierenden wird empfohlen, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren, wobei eine Woche im Sinne einer Vollbeschäftigung 1,5 ECTS-Anrechnungspunkten entspricht. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.
Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen können Blocklehrveranstaltungen nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden.
Das Masterstudium Kunstgeschichte kann als berufsbegleitendes Studium absolviert werden. Als solches ist es inhaltlich mit einem Vollzeitstudium ident. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Organisation welche die Kombination von Studium und Berufstätigkeit ermöglichen.
Nach Maßgabe der Möglichkeiten können Lehrveranstaltungen in den Modulen C und D in englischer Sprache abgehalten werden.
Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gemäß § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 UG bestimmten Notenskala.
Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist eine Anwesenheit von mind. 80% der vorgesehenen Kontaktstunden erforderlich (dies entspricht bei wöchentlich abgehaltenen Lehrveranstaltungen im Schnitt einer höchstens dreimaligen Abwesenheit der/des Studierenden mit Begründung).
Die Masterprüfung ist eine einstündige, mündliche, kommissionelle Prüfung im Ausmaß von 10 ECTS-Anrechnungspunkten.
Der Prüfungssenat besteht aus drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein/e Prüfer/in vorzusehen. In der Regel sind als Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen.
Gegenstand der Masterprüfung sind zwei Themengebiete, die aus den Bereichen des Mittelalters, der Neuzeit und der Moderne auszuwählen sind, wobei ein Prüfungsthema aus jenem Teilbereich gewählt werden muss, dem die Masterarbeit zuzuordnen ist.
Das zweite gewählte Themengebiet muss einen Gegenstand betreffen, der nicht dem Teilbereich der Masterarbeit angehört. Außerdem müssen die gewählten Themen unterschiedliche Kunstgattungen (Architektur, Malerei, Plastik, Neue Medien bzw. neue Kunstformen) umfassen. Von den zwei gewählten Prüfungsthemen darf nur ein Thema eine einzelne Künstlerpersönlichkeit zum Gegenstand haben. Eine derart monografisch beschränkte Prüfungsfrage muss auch eine Kenntnis des zeitgenössischen Umfeldes beinhalten.
Für die zwei Prüfungsthemen ist jeweils eine Dauer von 30 Minuten vorgesehen.
Die Masterprüfung kann erst absolviert werden, wenn alle sonstigen Erfordernisse des Curriculums positiv absolviert wurden.
Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.
Die Anerkennung von Prüfungen über Lehrveranstaltungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG.
Dieses Curriculum tritt mit 01.10.2017 in Kraft. (Curriculum 17W)
(1) Studierende des Masterstudiums Kunstgeschichte, die bei In-Kraft-Treten dieses Curriculums am 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 11W unterstellt sind, sind berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 11W innerhalb von 6 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum 30.09.2020 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Masterstudium Kunstgeschichte in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen.
(2) Studierende nach dem bisher gültigen Curriculum sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich dem aktuell gültigen Curriculum zu unterstellen.
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
Modul [A] | Kunst der Epochen |
ECTS-Anrechnungspunkte | 12 |
Inhalte | Die im Bachelorstudium Kunstgeschichte erworbenen Kenntnisse werden in diesem Modul gefestigt und erweitert.
Das betrifft das Wissen entsprechend einer groben Einteilung des gesamten Gegenstandsbereichs: · Kunst des Mittelalters · Kunst der Neuzeit · Kunst der Moderne · Hauptwerke der abendländischen Kunst · Stil- und Werkanalysen |
Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen | Masterstudierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage:
· Charakteristika der verschiedenen Epochen zu erkennen · Die Entwicklungszusammenhänge von Stilen und Richtungen nachzuvollziehen · Die Bedeutungsebenen von künstlerischen Werken zu erfassen · Werke nach ihren künstlerischen und gesellschaftlichen Kontexten zu beurteilen · Differenzierungen von werkspezifischen Eigenheiten vorzunehmen |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Vorlesungen; Vorträge mit Medienunterstützung |
Häufigkeit des Angebots | Studienjahr |
Modul [B] | Vertiefung |
ECTS-Anrechnungspunkte | 12 |
Inhalte | Die Lehrveranstaltungen der Vertiefung dienen dazu, das Bewusstsein für spezielle Fragestellungen und Problembereiche der Kunstgeschichte zu entwickeln. Dabei werden epochenspezifische Forschungsfragen anhand von bewährten und aktuellen Ansätzen dargelegt. |
Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen | Studierende erwerben durch die Absolvierung des Moduls die Fähigkeit:
· Sich mit speziellen Fragestellungen der unterschiedlichen Kunstepochen auseinanderzusetzen · Die Fachliteratur zu überblicken · Fokussierte Themen zu erfassen · Fachlich relevante Ansätze zu beurteilen · Klassische und aktuelle Tendenzen der epochenspezifischen Forschung abzuwägen |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Vorlesungen; Vorträge mit Medienunterstützung |
Häufigkeit des Angebots | Studienjahr |
Modul [C] | Ergänzung |
ECTS-Anrechnungspunkte | 15 |
Inhalte | Direkte Auseinandersetzung mit Objekten (Exkursion) und Fragestellungen im Rahmen von Seminar und Übung. Thematische Annäherungen zur Ausrichtung in Hinblick auf die Masterarbeit. |
Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen | Studierende erwerben durch die Absolvierung des Moduls die Fähigkeit:
· Spezielle Fragestellungen zu formulieren · Die Fachliteratur zu überblicken · Fokussierte Themen zu bearbeiten · Sich mit Originalen fachgerecht auseinanderzusetzen · Fachlich relevante Diskurse zu führen · Erarbeitete Ergebnisse entsprechend zu präsentieren |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Übung/Arbeitsgemeinschaft, Seminar, Exkursion (6 Tage), Vorträge mit Medienunterstützung, selbstständige Erarbeitung und Präsentation von spezifischen Fragestellungen |
Häufigkeit des Angebots | Studienjahr |
Modul [D] | Spezialisierung |
ECTS-Anrechnungspunkte | 14 |
Inhalte | Eingrenzung auf epochenspezifische Fragestellungen oder spezielle Themenbereiche und unterstützende Spezialisierung zur Abfassung der Masterarbeit. |
Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen | Studierende erwerben durch die Absolvierung des Moduls die Fähigkeit:
· Themenbereiche einzugrenzen · Spezialisierungen vorzunehmen · Den aktuellen Forschungsstand zu einem festgelegten Thema selbstständig zu ermitteln · Fachlich relevante Positionen einzunehmen und Diskurse zu führen · Erarbeitete Ergebnisse im Rahmen eines Privatissimums ausführlich darzustellen und zu begründen · Selbstständige Forschungsarbeit durchzuführen |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Seminar, Privatissimum; Vorträge mit Medienunterstützung; selbstständige Erarbeitung und Präsentation von spezifischen Fragestellungen |
Häufigkeit des Angebots | Studienjahr |
Modul [E] | Gebundene Wahlfächer |
ECTS-Anrechnungspunkte | 12 |
Inhalte | Ergänzungen durch verwandte und benachbarte Fächer:
· Philosophie · Alte Geschichte und Altertumskunde · Geschichte · Archäologie · Europäische Ethnologie · Lehrveranstaltungen der KUWI Graz · Theologische Fächer · Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch andere Lehrveranstaltungen mit erkennbaren fachlichen Bezügen anrechnen zu lassen |
Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen | Studierende erwerben durch die Absolvierung des Moduls die Fähigkeit:
· Fachgrenzen zu überschreiten · Alternative Methoden zu überblicken · Ergebnisse anderer Disziplinen zu berücksichtigen · Eigene fachliche Schwerpunkte gezielt zu ergänzen |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Abhängig von den gewählten Lehrveranstaltungen |
Häufigkeit des Angebots |
Der folgende Musterstudienablauf ist keine obligatorische Semesterzuordnung, sondern lediglich eine Empfehlung und dient der Orientierung der Studierenden. Er ist dem jeweils aktuellen Lehrangebot bzw. der Verfügbarkeit der Fixplätze anzupassen.
Semester | Lehrveranstaltungstitel | ECTS |
1 | 29 | |
A.1 | Mittelalter | 4 |
B.2 | Spezielle Thematik: Neuzeit | 4 |
C.1 | Übung/Arbeitsgemeinschaft | 4 |
C.2 | Seminar zu Themen aus Modul A | 5 |
E | Gebundenes Wahlfach | 4 |
FWF | Freie Wahlfächer | 8 |
2 | 29 | |
A.2 | Neuzeit | 4 |
B.1 | Spezielle Thematik: Mittelalter | 4 |
D.1 | Seminar 1 zu Themen aus Modul B | 5 |
E | Gebundenes Wahlfach | 4 |
FWF | Freie Wahlfächer | 12 |
3 | 27 | |
A.3 | Moderne | 4 |
B.3 | Spezielle Thematik: Moderne | 4 |
C.3 | Exkursion | 6 |
D.2 | Seminar 2 zu Themen aus Modul B | 5 |
D.3 | Privatissimum zur Masterarbeit | 4 |
E | Gebundenes Wahlfach | 4 |
4 | 35 | |
PF | Masterarbeit | 25 |
PF | Masterprüfung | 10 |
Anerkennungsliste bei Umstieg in das aktuelle Curriculum des Masterstudiums Kunstgeschichte in der Version 17W vom Curriculum des Masterstudiums Kunstgeschichte in der Version 11W
Auf der linken Seite der Tabelle sind alle Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des gegenständlichen Curriculums gelistet. Auf der rechten Seite der Tabelle sind die entsprechenden äquivalenten Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des auslaufenden Curriculums des Masterstudiums Kunstgeschichte gelistet, welche für Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des aktuellen Curriculums bei Umstieg in dieses anerkannt werden. Nicht gelistete Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des auslaufenden Curriculums können im Rahmen den freien Wahlfächer anerkannt werden.
Aktuell gültiges Curriculum in der Version 17W | Auslaufendes Curriculum in der Version 11W | ||||||||
Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach | LV-Typ | ECTS | KStd. | Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach | LV-TypECTS | KStd. | |||
A.1 | Mittelalter | VO | 4 | 2 | A | Überblick Kunst des Mittelalters | VO | 4 | 2 |
A.2 | Neuzeit | VO | 4 | 2 | A | Überblick Kunst der Neuzeit | VO | 4 | 2 |
A.3 | Moderne | VO | 4 | 2 | A | Überblick Kunst des 20. Jahrhunderts | VO | 4 | 2 |
B.1 | Spezielle Thematik: Mittelalter | VO | 4 | 2 | B | Spezielle Thematik der Kunstgeschichte | VO | 4 | 2 |
B.2 | Spezielle Thematik: Neuzeit | VO | 4 | 2 | C | Spezielle Thematik der Kunstgeschichte | VO | 4 | 2 |
B.3 | Spezielle Thematik: Moderne | VO | 4 | 2 | C | Spezielle Thematik der Kunstgeschichte | VO | 4 | 2 |
C.1 | Übung/Arbeitsgemeinschaft | UE/AG | 4 | 2 | B | Übung/Arbeitsgemeinschaft | UE/AG | 3 | 2 |
C.2 | Seminar zu Themen aus Modul A | SE | 5 | 2 | C | Seminar 1 | SE | 4 | 2 |
C.3 | Exkursion | EX | 6 | 2 | C | Exkursion | EX | 4 | 2 |
D.1 | Seminar 1 zu Themen aus Modul B | SE | 5 | 2 | C | Seminar 2 | SE | 4 | 2 |
D.2 | Seminar 2 zu Themen aus Modul B | SE | 5 | 2 | C | Übung/Arbeitsgemeinschaft | UE/AG | 3 | 2 |
D.3 | Privatissimum zur Masterarbeit | PV | 4 | 2 | Privatissimum | PV | 4 | 2 |
Anerkennungsliste bei Verbleib im auslaufenden Curriculum des Masterstudiums Kunstgeschichte in der Version 11W und der Absolvierung von Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des aktuellen Curriculums des Masterstudiums Kunstgeschichte in der Version 17W
Auf der linken Seite der Tabelle werden die Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des auslaufenden Curriculums des Masterstudiums Kunstgeschichte gelistet. Auf der rechten Seite der Tabelle sind alle Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer dieses Curriculums gelistet, welche bei Verbleib im auslaufenden Curriculum für die dort vorgesehen Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer anerkannt werden.
Auslaufendes Curriculum in der Version 11W | Aktuell gültiges Curriculum in der Version 17W | ||||||||
Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach | LV-Typ | ECTS | KStd. | Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach | LV-Typ | ECTS | KStd. | ||
A | Überblick < font size="2" face="Arial">Kunst des Mittelalters | VO | 4 | 2 | A.1 | Mittelalter | VO | 4 | 2 |
A | Überblick Kunst der Neuzeit | VO | 4 | 2 | A.2 | Neuzeit | VO | 4 | 2 |
A | Überblick Kunst des 20. Jahrhunderts | VO | 4 | 2 | A.3 | Moderne | VO | 4 | 2 |
A+B | Repetitorium 1 (Kunstgeschichte)+ Repetitorium 2 (Literatur) | RE | 4+4 | 1+1 | Keine Gleichwertigkeit | ||||
B | Spezielle Thematik der Kunstgeschichte | VO | 4 | 2 | B.1 | Spezielle Thematik: Mittelalter | VO | 4 | 2 |
B | Seminar 1 | SE | 4 | 2 | C.2 | Seminar zu Themen aus Modul A | SE | 5 | 2 |
B | Übung/Arbeitsgemeinschaft | UE/AG | 3 | 2 | C.1 | Übung/Arbeitsgemeinschaft | UE/AG | 4 | 2 |
C | Spezielle Thematik der Kunstgeschichte | VO | 4 | 2 | B.2 | Spezielle Thematik: Neuzeit | VO | 4 | 2 |
C | Seminar 2 | SE | 4 | 2 | D.1 | Seminar 1 zu Themen aus Modul B | SE | 5 | 2 |
C | Übung/Arbeitsgemeinschaft | UE/AG | 3 | 2 | D.2 | Seminar 2 zu Themen aus Modul B | SE | 5 | 2 |
C | Exkursion | EX | 4 | 2 | C.3 | Exkursion | EX | 6 | 2 |
Privatissimum | PV | 4 | 2 | D.3 | Privatissimum zur Masterarbeit | PV | 4 | 2 |
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