MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

100. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am 07. 06. 2017 35.h Stück

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Curriculum

für das

Masterstudium

Latein

Curriculum 2008 in der Fassung 2017

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Curriculum für das

Masterstudium

Latein

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Masterstudiums Latein bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.

Der Senat hat am 17.05.2017 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Masterstudium Latein erlassen.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Zulassungsvoraussetzungen 2

(2) Gegenstand des Studiums 2

(3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 2

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Studiums 3

(3) Akademischer Grad 3

(4) Lehrveranstaltungstypen 3

(5) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien 4

§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums 4

(1) Module und Lehrveranstaltungen 4

(2) Freie Wahlfächer 5

(3) Masterarbeit 6

(4) Auslandsstudien und Praxis 6

(5) Lehr- und Lernformen 6

(6) Unterrichtssprache 6

§ 4 Prüfungsordnung 6

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 6

(2) Masterprüfung 7

(3) Wiederholung von Prüfungen 7

(4) Anerkennung von Prüfungen 7

(5) Abschluss und Gesamtbeurteilung 7

§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums 7

§ 6 Übergangsbestimmungen 8

Anhang I: Modulbeschreibungen 9

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern 13

 

§ 1 Allgemeines

(1) Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Latein ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul- Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Zulassung entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG das Rektorat.

(2) Gegenstand des Studiums

Gegenstand des Masterstudiums Latein ist die gesamte schriftliche Hinterlassenschaft der römischen Antike in den Kulturen des Mittelmeerraumes von ihren Anfängen bis in die ausgehende Spätantike. Für alle diese Texte leisten LatinistInnen laufend neue Editions-, Übersetzungs-, Kommentierungs- und Interpretationsarbeit. Dazu kommt die Erfassung, Übersetzung und Interpretation des lateinischen Schrifttums des Mittelalters, der Renaissance und der Neuzeit. Einen wichtigen Aspekt stellt zudem die Vermittlerrolle des Lateinischen für die griechische Literatur und Kultur im lateinisch geprägten europäischen Kulturraum dar. Ergänzend tritt die Beschäftigung mit Fragen der Rezeption der lateinischen Sprache und Literatur in zahlreichen Formen von Kunst und Alltagskultur hinzu. Diese Inhalte machen die Vernetzung des Faches sowohl mit den übrigen mit dem Altertum und dem Mittelalter befassten Fächern als auch mit anderen Literaturwissenschaften und der Philosophie deutlich. Zudem leistet das Masterstudium Latein einen wesentlichen Beitrag zu den kontextorientierten und auf Inter- und Transdisziplinarität abzielenden Kulturstudien. Aufgrund der Nachwirkung der lateinischen Literatur bis in die Gegenwart ist Latein als ein Kernfach der geistes- und kulturwissenschaftlichen Studien zu betrachten.

(3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Aus den oben genannten Inhalten und Schwerpunkten des Faches Latein sowie seiner interdisziplinären Ausrichtung leiten sich die Ausbildungsziele und die innerhalb des Masterstudiums zu erwerbenden Kompetenzen ab. Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Masterstudiums Latein in der Lage,

·     lateinische Texte unterschiedlicher Textsorten auf wissenschaftlichem Niveau selbstständig zu analysieren, zu kommentieren und vor dem Hintergrund der jeweiligen soziokulturellen Rahmenbedingungen zu interpretieren. Diesem Zweck dient auch die Aneignung der literaturtheoretischen Terminologie.

·     das methodologische Werkzeug für rezeptionsgeschichtliches Arbeiten anzuwenden,

·     sich durch eine gezielte Auswahl der gebundenen und freien Wahlfächer innerhalb des Studiums im Hinblick auf gewählte Berufsziele zu spezialisieren.

Das Masterstudium Latein stellt zudem eine wichtige Zusatzqualifikation für andere Masterstudien dar. Erwähnt seien besonders die altertumswissenschaftlichen, aber auch mediävistische und andere literatur-, kultur- und religionswissenschaftliche Studien. Überdies stellt das Masterstudium Latein die Voraussetzung für Doktoratsstudien dar.

(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Das Masterstudium Latein qualifiziert für eine wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich der Latinistik (Editions-, Übersetzungs-, Kommentierungs- und Interpretationstätigkeit, Mitarbeit an Projekten, Forschung und Lehre an Universitäten), ermöglicht aber auch die Arbeit an anderen wissenschaftlichen Institutionen wie Akademien im In- und Ausland, an Bibliotheken (Universitäts-, Landes- und Klosterbibliotheken), Handschriften- und Papyrussammlungen.

Als weitere Berufsfelder für den Arbeitsmarkt kommen in Frage: Erwachsenenbildung, Museologie, Kulturmanagement, Verlagswesen, GutachterInnentätigkeit, wissenschaftliche Lektorate, Archivarbeit, Kommunikationswesen, Public Relations und Marketing in kulturellen Bereichen, Werbeberatung, BeraterInnentätigkeiten für Bühne, Film und andere Medien sowie für Terminologiebildungen in Wissenschaft und Wirtschaft (insbesondere in der Pharmazie, Medizin, Chemie, Physik und Biologie), aber auch in politischen und kulturpolitischen Bereichen.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS) zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden beträgt und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden, wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Studiums

Das Masterstudium mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst vier Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Modul PF/GWF/FWF ECTS
Modul A: Vertiefungsmodul Lateinische Sprache PF 11
Modul B: Vertiefungsmodul Lateinische Literatur und ihr Fortleben PF 16
Modul C: Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft PF 8
Modul D: Altertumswissenschaftliches Aufbaumodul Griechisch PF 8
Modul E: Altertumswissenschaftliches Aufbaumodul Römische Geschichte/Römische Kunst PF 8
Modul F-H: Ergänzungsmodule GWF 18
Freie Wahlfächer FWF 21
Masterarbeit PF 20
Masterprüfung PF 10
Summe   120

PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach

(3) Akademischer Grad

An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Latein wird der akademische Grad „Master of Arts“, abgekürzt MA, verliehen.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:

a.     Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.

b.     Proseminare (PS) sind Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln.

c.     Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

d.     Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

e.     Privatissima (PV) sind spezielle Forschungsseminare.

f.     Repetitorien (RE) sind Wiederholungskurse für Diplom- und Bachelorstudien, die den gesamten Stoff einer Lehrveranstaltung oder Prüfung umfassen. Den Studierenden ist darüber hinaus Gelegenheit zu geben, Wünsche über die zu behandelnden Teilbereiche zu äußern. Repetitorien können im Frage-und-Antwort-Stil gestaltet werden.

g.     Konversatorien (KV) sind Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Fragen an die Lehrenden.

Alle unter b bis g genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(5) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien

a.     Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt:

Lehrveranstaltungstyp Teilnehmendenzahl
Vorlesung (VO) keine Beschränkung
Proseminar (PS) 24
Übung (UE) 24
Seminar (SE) 18
Privatissimum (PV) 18
Repetitorium (RE) 35
Konversatorium (KV) 35

b.     Wenn die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl in der geltenden Fassung festgelegten Kriterien des Reihungsverfahrens EVSO 2017.

c.     Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende in der ersten Lehrveranstaltungseinheit, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Das viersemestrige Masterstudium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Prüfungen sind im Folgenden mit Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf. Sem.) genannt. In der Spalte „PF/GWF/FWF“ ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflichtfach (PF), ein gebundenes Wahlfach (GWF) oder ein freies Wahlfach (FWF) handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend den Vorgaben auszuwählen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

  Modultitel LV-Typ PF/ 
GWF/ 
FWF
ECTS KStd. empf. 
Sem.
Modul A Vertiefungsmodul Lateinische Sprache   PF 11 6  
A.1 Geschichte der lateinischen Sprache KV PF 3 2 1
A.2 Repetitorium zur lateinischen Sprache RE PF 4 2 1
A.3 Sprachliches Seminar SE PF 4 2 2
Modul B Vertiefungsmodul Lateinische Literatur und ihr Fortleben   PF 16 8  
B.1 VO aus dem Gesamtbereich der lateinischen Literatur VO PF 4 2 1
B.2 VO aus dem Gesamtbereich der lateinischen Literatur VO PF 4 2 2
B.3 VO zur Spätantike, zu Mittel- oder Neulatein VO PF 4 2 2
B.4 VO zur Rezeption antiker Literatur VO PF 4 2 1
Modul C Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft   PF 8 4  
C.1 Literarisches Seminar SE PF 4 2 3
C.2 Privatissimum PV PF 4 2 3
Modul D Altertumswissenschaftliches Aufbaumodul Griechisch   PF 8 4  
D.1 Griechisches Proseminar PS PF 4 2 1
D.2 VO aus dem Gesamtbereich der griechischen Literatur VO PF 4 2 2
Modul E Altertumswissenschaftliches Aufbaumodul Römische Geschichte/Römische Kunst*   PF 8 4  
E.1 VO/UE/PS zur römischen Geschichte VO/UE/PS PF 4 2 2
E.2 VO zur römischen Kunst VO PF 4 2 3

 

*Alternativ zu den Lehrveranstaltungen aus Römischer Geschichte/Römischer Kunst des Altertumswissenschaftlichen Aufbaumoduls kann ein literaturwissenschaftliches Modul aus Lehrveranstaltungen aus dem literaturwissenschaftlichen Bereich des Lehrangebots der geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz im Umfang von 8 ECTS-Anrechnungspunkten zusammengestellt werden, das vorab durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Curricula-Kommission zu genehmigen ist.

Aus den Ergänzungsmodulen F-H sind 18 ECTS-Anrechnungspunkte beliebig zu wählen:

Modul F Ergänzungsmodul Sprache und Kommunikation   GWF      
F.1 Literarisches Selbstverständnis und Literaturkritik in der Antike KV GWF 3 2 1-3
F.2 Theorie und Praxis der antiken Rhetorik KV GWF 3 2 1-3
F.3 Latein als Fachsprache oder Papyrologie, Paläographie, Epigraphik und Textkritik KV GWF 3 2 1-3
Modul G Ergänzungsmodul Natur-Mensch-Kosmos   GWF      
G.1 Griech./lat. Texte zur antiken Philosophie KV GWF 3 2 1-3
G.2 Griech./lat. Texte religiösen Inhalts KV GWF 3 2 1-3
G.3 Griech./lat. Texte zu Geschlechterrollen in der Antike KV GWF 3 2 1-3
Modul H Ergänzungsmodul Antikes Theater und moderne Literatur-/Theaterwissenschaft   GWF      
H.1 Antikes Drama und moderne Literatur-/

Theaterwissenschaft

KV GWF 3 2 1-3
H.2 Aufführungspraxis und Performancetheorien KV GWF 3 2 1-3
H.3 Rezeption des antiken Dramas KV GWF 3 2 1-3
  Masterarbeit   PF 20   4
  Masterprüfung   PF 10   4
  Freie Wahlfächer   FWF 21    

(2) Freie Wahlfächer

Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstal-tungen/Prüfungen im Ausmaß von 21 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach, dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse.

Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen:

Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung, aus dem Bereich der Klassischen Philologie (Latein, Griechisch), der Altertumswissenschaften (Alte Geschichte und Altertumskunde, Archäologie, Patristik, Römisches Recht), sprach-, literatur- und kulturwissenschaftliche Lehrveranstaltungen, insofern sie inhaltlich und methodisch Ergänzungen zum Masterstudium Latein darstellen, medienspezifische Lehrveranstaltungen, die der Umsetzung des Fachwissens in die Berufspraxis dienen, Lehrveranstaltungen aus dem wirtschaftswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Bereich, Lehrveranstaltungen zur Förderung der sozialen Kompetenz, Absolvierung einer berufsorientierten Praxis.

(3) Masterarbeit

a.     Im Masterstudium ist eine Masterarbeit zu verfassen. Diese umfasst 20 ECTS-Anrechnungspunkte. Es wird empfohlen, die Masterarbeit ab dem 3. Semester zu verfassen.

b.     Das Thema der Masterarbeit ist einem der folgenden Fächer zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen:

-     Lateinische Sprache,

-     Lateinische Literatur,

-     Rezeptions-, Philosophie- und Kulturgeschichte.

c.     Die/Der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen/Betreuer auszuwählen.

d.     Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die/den Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

e.     Die Beurteilungsfrist der Masterarbeit beträgt zwei Monate.

(4) Auslandsstudien und Praxis

a.     Empfohlene Auslandsstudien

Studierenden wird empfohlen, im Masterstudium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommt insbesondere das 2. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid).

b.     Empfohlene Praxis

Studierenden wird empfohlen, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.

(5) Lehr- und Lernformen

Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen können Blocklehrveranstaltungen nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden.

(6) Unterrichtssprache

Sämtliche Module werden in deutscher Sprache abgehalten.

§ 4 Prüfungsordnung

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen

a. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gemäß § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 UG bestimmten Notenskala.

b. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist eine Anwesenheit von mind. 80% der vorgesehenen Kontaktstunden erforderlich (dies entspricht bei wöchentlich abgehaltenen Lehrveranstaltungen im Schnitt einer höchstens dreimaligen Abwesenheit der/des Studierenden mit Begründung).

(2) Masterprüfung

Die Masterprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Gesamtprüfung im Ausmaß von 10 ECTS-Anrechnungspunkten.

Der Prüfungssenat besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein/e Prüfer/in vorzusehen. In der Regel sind als Prüfer/innen die UniversitätslehrerInnen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen.

Gegenstand der Masterprüfung sind zwei Teilgebiete des Faches Latein, die aus folgenden Prüfungsfächern zu wählen sind:

-     Lateinische Sprache,

-     Lateinische Literatur,

-     Rezeptions-, Philosophie- und Kulturgeschichte.

Der/die Kandidat/in muss anhand von originalsprachigen Textpassagen seine/ihre sprachliche und interpretatorische Kompetenz unter Beweis stellen. Dafür ist mit dem/der Prüfer/in eine repräsentative Textauswahl zu vereinbaren. Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten.

Die Masterprüfung kann erst absolviert werden, wenn alle Lehrveranstaltungsprüfungen des Masterstudiums und die Masterarbeit positiv beurteilt wurden.

(3) Wiederholung von Prüfungen

Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(4) Anerkennung von Prüfungen

Die Anerkennung von Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG.

(5) Abschluss und Gesamtbeurteilung

a.     Mit der positiven Beurteilung aller Lehrveranstaltungsprüfungen, der Masterprüfung und der Masterarbeit wird das Masterstudium abgeschlossen.

b.     Die Beurteilung der einzelnen Module hat so zu erfolgen, dass der nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird.

c.     Zusätzlich zu den Beurteilungen der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn jedes Modul sowie die Masterarbeit und Masterprüfung positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Modul sowie der Masterarbeit und der Masterprüfung eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Module sowie der Masterarbeit und der Masterprüfung die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde. Die freien Wahlfächer werden für die Ermittlung der Note der Gesamtbeurteilung nicht berücksichtigt.

§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums

(1)  Dieses Curriculum ist mit 01.10.2008 in Kraft getreten. (Curriculum 08W)

(2)  Die Änderungen des Curriculums, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 04.05.2011, 31.h Stück, 41. Sondernummer, treten mit 01.10.2011 in Kraft. (Curriculum 08W in der Fassung 11W)

(3) Die Änderungen des Curriculums, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 07.06.2017, Stück 35.h, 100. Sondernummer, treten mit 01.10.2017 in Kraft. (Curriculum 08W in der Fassung 17W)

§ 6 Übergangsbestimmungen

(1)     Studierende, die ihr Diplomstudium Latein vor Inkrafttreten dieses Curriculums begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium gem. § 21 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen innerhalb des sich aus den für das Studium vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkten zuzüglich zweier Semester ergebenden Zeitraumes abzuschließen. Dies ist ein Zeitraum von 10 Semestern (bis Ende Sommersemester 2013).

(2)  Prüfungen, die vor Inkrafttreten dieses Curriculums abgelegt wurden, sind für das Masterstudium Latein durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.

(3) Studierende des Masterstudiums Latein, die bei In-Kraft-Treten der Änderung des Curriculums am 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 11W unterstellt sind, werden mit 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 17W unterstellt. Für Studierende, die die Lehrveranstaltung „Geschichte der lateinischen Sprache“ vor dem 01.10.2017 absolviert haben, gilt diese Lehrveranstaltung als nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 17W abgelegt.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Vertiefungsmodul Lateinische Sprache
ECTS-Anrechnungspunkte 11
Inhalte

·     Überblick über die Entwicklung der lateinischen Sp rache von der Frühzeit bis zum Mittellatein anhand ausgewählter Textbeispiele mit einem Ausblick auf die Auffächerung in die unterschiedlichen Tochtersprachen

·     Exemplifizierung der häufigsten Phänomene anhand ausgewählter literarischer Texte

·     gemeinsame Lektüre, sprachliche und interpretatorische Analyse längerer zusammenhängender originalsprachiger Texte

·     Einblick in die stilistischen Spezifika unterschiedlicher lateinischer Autoren und Autorinnen anhand ausgewählter Textpassagen

·     Komposition klassischer lateinischer Prosatexte

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die lateinische Sprachgeschichte von den Anfängen bis zum Mittellatein zu kennen,

·     lateinische Textpassagen grammatikalisch und stilistisch korrekt zu übersetzen,

·     lateinische Autoren und Autorinnen anhand ihrer stilistischen Besonderheiten zu unterscheiden,

·     lateinische Textpassagen zu komponieren,

·     sich systematisch Wissen anzueignen,

·     analytisch und vernetzt zu denken,

·     sich kreativ und flexibel mit erworbenen Wissensinhalten auseinanderzusetzen.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Vortrag, Exemplifizierung des jeweiligen Lehrstoffes anhand kreativen Übungsmaterials, Problematisierung und Diskussion
Häufigkeit des Angebots jedes zweite Jahr
Modul B Vertiefungsmodul Lateinische Literatur und ihr Fortleben
ECTS-Anrechnungspunkte 16
Inhalte

·     literaturwissenschaftlich orientierte Interpretation von ausgewählten Autoren und Autorinnen und deren Werken der lateinischen Literatur

·     Überblick über die autorInnen- und gattungsbezogene Fachliteratur

·     Einführung in die jeweilige Forschungsdebatte und kritischer Diskurs kontroversieller Standpunkte

·     Nachweis der Rezeptionsgeschichte originalsprachiger lateinischer Texte besonders innerhalb der europäischen Traditionen

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     lateinische Originaltexte in sprachlicher und literarhistorischer Hinsicht zu verstehen,

·     die jeweils relevante wissenschaftliche Fachliteratur zu kennen und diese kritisch zu bewerten,

·     ein Sensorium für die verschiedenen Formen von Nachwirkung antiker literarischer Texte in Literatur und in anderen Formen von Kunst und/oder Wissenschaft zu entwickeln,

·     sich systematisch Wissen anzueignen,

·     analytisch, kritisch und vernetzt zu denken.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Lehrvortrag, Problematisierung und Diskussion ausgehend von originalsprachigen lateinischen Texten
Häufigkeit des Angebots jedes zweite Jahr
Modul C Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft
ECTS-Anrechnungspunkte 8
Inhalte

·     literaturwissenschaftlich orientierte Interpretation von ausgewählten Autoren und Autorinnen und deren Werken der lateinischen Literatur

·     Überblick über die autorInnen- und gattungsbezogene Fachliteratur

·     Einführung in die jeweilige Forschungsdebatte und kritischer Diskurs kontroversieller Standpunkte

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     einen wissenschaftlichen Diskurs in schriftlicher und mündlicher Form zu führen,

·     die jeweils relevante wissenschaftliche Fachliteratur zu kennen und kritisch zu bewerten,

·     Arbeitsmittel und –techniken der Klassischen Philologie fachgerecht anzuwenden,

·     längere zusammenhängende Teile lateinischer Literatur zu kennen,

·     erworbene Wissensinhalte kreativ und flexibel anzuwenden,

·     selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Mündliche und schriftliche Präsentationen, Problematisierung und Diskussion ausgehend von originalsprachigen lateinischen Texten
Häufigkeit des Angebots jedes zweite Jahr
Module D und E Altertumswissenschaftliches Aufbaumodul Griechisch/Römische Geschichte/Römische Kunst
ECTS-Anrechnungspunkte 8/8
Inhalte

·     literaturwissenschaftlich orientierte Interpretation von ausgewählten Autoren und Autorinnen und deren Werken der griechischen Literatur

·     Überblick über die autorInnen- und gattungsbezogene Fachliteratur

·     Einführung in die jeweilige Forschungsdebatte und kritischer Diskurs kontroversieller Standpunkte

·     Vermittlung ausgewählter althistorischer und archäologischer Inhalte und Fragestellungen

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     griechische Originaltexte sprachlich und literarhistorisch zu verstehen,

·     die jeweils relevante wissenschaftliche Fachliteratur zu kennen und diese kritisch zu bewerten,

·     althistorische und archäologische Fragestellungen und Arbeitstechniken zu verstehen,

·     sich systematisch Wissen anzueignen,

·     analytisch, kritisch und vernetzt zu denken.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Lehrvortrag, Exemplifizierung spezifischer Phänomene, Problematisierung und Diskussion
Häufigkeit des Angebots jedes zweite Jahr
Modul F Ergänzungsmodul Sprache und Kommunikation
ECTS-Anrechnungspunkte  
Inhalte Ausgehend von originalsprachigen griechisch/lateinischen Texten sollen

·     der Einfluss der antiken rhetorischen Theorie auf alle Bereiche von Literaturkritik und Ästhetik im weitesten Sinne,

·     die auf Überredung hin angelegten spezifischen rhetorischen Strategien,

·     die terminologischen und stilistischen Spezifika verschiedener Arten von Fachsprache aufgezeigt werden,

·     Grundkenntnisse der Papyrologie, Paläographie, Epigraphik und Textkritik vermittelt werden.

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die übergreifende Bedeutung der antiken Rhetorik für unterschiedliche Bereiche der antiken Literatur zu verstehen,

·     terminologische und stilistische Besonderheiten innerhalb unterschiedlicher Formen von Fachsprache zu kennen,

·     Spezifika der Papyrologie, Paläographie, Epigraphik und Textkritik zu verstehen,

·     sich systematisch Wissen anzueignen,

·     analytisch, kritisch und vernetzt zu denken.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Lehrvortrag, Exemplifizierung spezifischer Phänomene, Problematisierung und Diskussion
Häufigkeit des Angebots jedes zweite Jahr
Modul G Ergänzungsmodul Natur-Mensch-Kosmos
ECTS-Anrechnungspunkte  
Inhalte Ausgehend von originalsprachigen griechisch/lateinischen Texten sollen

·     schulspezifische Inhalte und philosophische Argumentationsformen mit Bezug auf existentielle Grundfragen des Menschen,

·     religiöse Inhalte und Fragestellungen,

·     unterschiedliche Entwürfe antiker Männer- und Frauenwelten sowie deren Verhältnis zueinander aufgezeigt werden.

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die in der Antike als relevant erachteten anthropologischen Fragestellungen,

·     unterschiedliche religiöse Vorstellungen und Ausdrucksformen zu verstehen,

·     sich systematisch Wissen anzueignen,

·     analytisch, kritisch und vernetzt zu denken.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Lehrvortrag, Exemplifizierung spezifischer Phänomene anhand konkreter Textbeispiele, Problematisierung und Diskussion
Häufigkeit des Angebots jedes zweite Jahr
Modul H Ergänzungsmodul Antikes Theater und moderne Literatur-/ Theaterwissenschaft
ECTS-Anrechnungspunkte  
Inhalte Ausgehend von originalsprachigen griechisch/lateinischen Texten sollen

·     das antike Drama im Spiegel moderner Literatur-/ Theaterwissenschaft,

·     antike und moderne Formen dramatischer Aufführungspraxis,

·     die Rezeption von antiken Dramen innerhalb europäischer Traditionen aufgezeigt werden.

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     das Phänomen des antiken Dramas im Hinblick auf seine Aufführungspraxis,

·     unterschiedliche Formen literatur-/theaterwissenschaftlicher

bzw. rezeptionsgeschichtlicher Bewertungen zu verstehen,

·     sich systematisch Wissen anzueignen,

·     analytisch, kritisch und vernetzt zu denken.

Lehr- und Lernaktivitäten,-methoden Lehrvortrag, Exemplifizierung spezifischer Phänomene anhand konkreter Textbeispiele, Problematisierung und Diskussion
Häufigkeit des Angebots jedes zweite Jahr

 

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern

Der folgende Musterstudienablauf ist keine obligatorische Semesterzuordnung, sondern lediglich eine Empfehlung und dient der Orientierung der/des Studierenden.

Semester Lehrveranstaltungstitel ECTS
1   30
A.1 Geschichte der lateinischen Sprache 3
A.2 Repetitorium zur lateinischen Sprache 4
B.1 VO aus dem Gesamtbereich der lateinischen Literatur 4
B.4 VO zur Rezeption antiker Literatur 4
D.1 Griechisches Proseminar 4
  KV aus den Modulen F-H 3
  KV aus den Modulen F-H 3
  FWF 5
2   30
A.3 Sprachliches Seminar 4
B.2 VO aus dem Gesamtbereich der lateinischen Literatur 4
B.3 VO zur Spätantike, zu Mittel- und Neulatein 4
D.2 VO aus dem Gesamtbereich der griechischen Literatur 4
E.1 VO/UE/PS zur römischen Geschichte 4
  KV aus den Modulen F-H 3
  KV aus den Modulen F-H 3
  FWF 4
3   30
C.1 Literarisches Seminar 4
C.2 Privatissimum 4
E.2 VO zur römischen Kunst 4
  KV aus den Modulen F-H 3
  KV aus den Modulen F-H 3
  FWF 12
4   30
  Masterarbeit 20
  Masterprüfung 10

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