MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

81. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am 31. 05. 2017 34.d Stück

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Curriculum

für das

Bachelorstudium

Archäologie

Curriculum 2017

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

Curriculum für das

Bachelorstudium

Archäologie

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums Archäologie bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.

Der Senat hat am 17. Mai 2017 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Bachelorstudium Archäologie erlassen.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Studienvoraussetzung und Ergänzungsprüfung 2

(2) Gegenstand des Studiums 2

(3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 3

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Studiums 4

(3) Studieneingangs- und Orientierungsphase 4

(4) Gebundene Wahlfächer (GWF) 5

(5) Basismodul 5

(6) Akademischer Grad 6

(7) Lehrveranstaltungstypen 6

(8) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien 7

§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums 7

(1) Module und Lehrveranstaltungen 7

(2) Anmeldevoraussetzung(en) für den Besuch von Lehrveranstaltungen/Pflichtpraxis 11

(3) Freie Wahlfächer 11

(4) Bachelorarbeit 12

(5) Auslandsstudien und Praxis 12

(6) Lehr- und Lernformen 12

§ 4 Prüfungsordnung 13

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 13

(2) Wiederholung von Prüfungen 13

(3) Anerkennung von Prüfungen 13

(4) Lehrveranstaltungstausch 13

(5) Abschluss und Gesamtbeurteilung 13

§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums 14

§ 6 Übergangsbestimmungen 14

Anhang I: Modulbeschreibungen 15

Anhang II: Gebundenes Wahlfach „Informationsmodellierung in den Geisteswissenschaften“ 20

Anhang III: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern 22

Anhang IV: Äquivalenzlisten 24

 

§ 1 Allgemeines

(1) Studienvoraussetzung und Ergänzungsprüfung

a.     Studienspezifische Zulassungsvoraussetzung Latein

Vor der Zulassung zum Bachelorstudium Archäologie ist zur Reifeprüfung an höheren Schulen ohne Pflichtfach Latein gemäß § 2 Abs. 1 lit. a UBVO 1998, BGBl. II Nr.44/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 26/2008 eine Zusatzprüfung aus Latein abzulegen. Gemäß § 2 Abs. 2 UBVO 1998 entfällt diese Zusatzprüfung aus Latein, wenn Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht wurde.

b.     Ergänzungsprüfung Griechisch

Vor der Anmeldung zur Lehrveranstaltung N.1 ist zur Reifeprüfung an höheren Schulen ohne Pflichtfach Griechisch gemäß § 4 Abs. 1 UBVO 1998, BGBl. II Nr.44/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 26/2008 eine Zusatzprüfung aus Griechisch abzulegen. Gemäß § 4 Abs. 2 und Abs. 3 UBVO 1998 entfällt diese Zusatzprüfung aus Griechisch, wenn Griechisch an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht wurde.

(2) Gegenstand des Studiums

Das Fach Archäologie (Klassische und Provinzialrömische Archäologie) versteht sich als eine historische Kulturwissenschaft. Gegenstand von Forschung und Lehre ist die materielle Hinterlassenschaft der antiken Kulturen des Mittelmeerraumes (speziell der griechischen und italisch-römischen Kultur) sowie seiner Randgebiete und der von diesen geprägten Kulturen des Römischen Reiches. Im Rahmen des gesamtuniversitären Grazer Forschungsschwerpunktes „Kultur- und Deutungsgeschichte Europas“ ist die Forschung am Institut für Archäologie derzeit auf den Forschungsbereich „Die Kulturen des antiken Mittelmeerraumes und ihre Bedeutung für die Geistes- und Kulturgeschichte Europas“ konzentriert, wobei auch der zweite gesamtuniversitäre Schwerpunkt „Südöstliches Europa“ berücksichtigt wird. Dies wirkt sich auf das Studium der Archäologie in Graz dahingehend aus, dass die Klassische und die Provinzialrömische Archäologie gleichberechtigt nebeneinander stehen und dass die mit archäologischen Methoden zu erforschende Sachkultur des Ostalpen-, Adria-, Donau- und Balkanraums auch in der Lehre forciert wird.

Die Archäologie behandelt jedwede Art materieller Spuren vergangener Kulturen, die sie anhand der ihr zur Verfügung stehenden Feldmethoden als Quellen erschließt und anhand ihrer spezifischen regelhaften Verfahren zur Aufbereitung und Analyse bearbeitet. Die Spannweite archäologischer Quellen reicht vom Kunstwerk bis zur einzelnen Gefäßscherbe, vom Tempel bis zum Pfostenloch; ihr Quellenwert leitet sich vom materiellen Habitus und von der Fundsituation ab. Durch das Erkennen, Aufdecken, Klassifizieren, Rekonstruieren, Vergleichen und Deuten der archäologischen Quellen werden Lebensformen und Verhaltensweisen der Menschen der betreffenden Kulturkreise erforscht und verständlich gemacht. Die Archäologie leistet dabei für die jeweils behandelten Zeiten und Räume einen Beitrag zur Kenntnis des historischen Universums.

Die Verbindung von Klassischer und Provinzialrömischer Archäologie in Lehre und Forschung mit Betonung berufsnaher Praxis ist in der Universitätslandschaft des deutschen Sprachraumes selten.

Die Vernetzung mit den Nachbarfächern der Klassischen und Provinzialrömischen Archäologie – das sind die übrigen Altertumswissenschaften, die Ur- und Frühgeschichte, die Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit (Historische Archäologie), die Kunstgeschichte, die Geschichte, Europäische Ethnologie, sowie alle anderen kulturwissenschaftlichen Fächer, in denen aus der Antike stammende Bereiche behandelt werden, sowie die im Rahmen der Feldarchäologie und Fundauswertung zum Einsatz kommenden Naturwissenschaften – gilt dabei als selbstverständlich.

(3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

(3.1) Im Sinne einer berufsnahen Ausbildung sind die Lehrinhalte des Bachelorstudiums geeignet, folgende, für das Fach Archäologie grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln:

a.     Überblickskenntnisse zu den materiellen Hinterlassenschaften (Denkmäler und Funde) der antiken Kulturen des Mittelmeerraumes sowie der Römischen Provinzen mit Schwerpunkt im Alpen- und Donauraum.

b.     Die theoretischen Grundlagen des Faches Archäologie, die methodischen Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeit und deren Anwendung in der Praxis (wissenschaftliche Berufsvorbildung).

c.     Die methodischen Grundlagen der Feldarchäologie sowie der Fundbearbeitung und Fundauswertung und ihre Anwendung in der Praxis.

(3.2) Studierende des Bachelorstudiums Archäologie sollen nach Absolvierung des Studiums in der Lage sein,

a.     Denkmäler, Befunde und Funde der antiken Kulturen des Mittemeerraumes und der Römischen Provinzen mithilfe der facheinschlägigen Methodik einer Analyse zu unterziehen und sie aufgrund ihrer formalen und inhaltlichen Charakteristika kulturell, stilistisch, chronologisch und räumlich einzuordnen und in ihrem Aussagewert zu beurteilen;

b.     selbstständig und kritisch Sekundärliteratur zu recherchieren, zu reflektieren und die Ergebnisse unter Beachtung der wissenschaftlichen Konventionen schriftlich darzustellen;

c.     die facheinschlägige Terminologie anzuwenden;

d.     unter Anwendung der erlernten Feldmethoden selbstständig die technischen Anforderungen einer Ausgrabung, insbesondere in der Dokumentation, zu bewältigen;

e.     selbstständig wissenschaftliche Fragestellungen zu formulieren und zu verfolgen;

f.     sich in eine Forschungsgruppe zu integrieren, im Team zu arbeiten und innerhalb eines Teams Arbeitsgruppen zu leiten und anzuleiten;

g.     sich als Fachkraft an wissenschaftlichen Grabungs-, Fundaufarbeitungs- und Ausstellungsprojekten zu beteiligen.

(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Das abgeschlossene Bachelorstudium Archäologie stellt eine Qualifikation für eine Reihe von Arbeitsbereichen dar:

a.     Mitarbeit an Forschungsprojekten einschlägiger Universitätsinstitute und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen

b.     Tätigkeit in archäologischen Abteilungen von Museen (Stadt-, Landes-, Bundes- und sonstige Museen) sowie im facheinschlägigen Ausstellungsbetrieb

c.     Örtliche Leitung von Grabungen von Behörden und wissenschaftlichen Institutionen sowie qualifizierte Mitarbeit in der archäologischen Landesaufnahme

d.     Tätigkeit in der archäologischen Praxis im Rahmen von Unternehmungen professioneller Grabungsfirmen und archäologischer Vereine

e.     sonstige Tätigkeiten im öffentlichen und privaten Bereich wie Tourismus, Kulturmanagement, Kulturvermittlung, Kulturjournalismus, Kunsthandel, Verlagswesen, Fachbuchhandel, Vermessungswesen.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS) zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden beträgt und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden, wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Studiums

Das Bachelorstudium Archäologie mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert. Die ECTS-Anrechnungspunkte betragen 124 in den Pflichtfächern, 30 in den gebundenen Wahlfächern (Module C, D, E) und 26 in den freien Wahlfächern.

Davon entfallen auf:

Modul PF/GWF/FWF ECTS
Modul A: Fachspezifisches Basismodul PF 9
Modul B: Einführungsmodul PF 15
Modul C: Gebundenes Wahlfach: Fachspezifischer Teil des Basismoduls aus dem 2. Studienfach oder Ergänzungsfach GWF 24
Modul D: Gebundenes Wahlfach: Einführungsmodul/le aus dem 2. Studienfach oder Ergänzungsfach GWF
Modul E: Gebundenes Wahlfach: Fakultätsweites Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät GWF 6
Modul F: Archäologische Arbeitstechniken PF 8
Modul G: Griechische Archäologie PF 10
Modul H: Italische und Römische Archäologie PF 10
Modul I: Provinzialrömische Archäologie PF 14
Modul J: Ur- und Frühgeschichte PF 8
Modul K: Lehrgrabungen und Exkursionen PF 8
Modul L: Berufspraxis PF 11
Modul M: Integrationsmodul PF 21
Modul N: Bachelormodul PF 4
Bachelorarbeit PF 6
Freie Wahlfächer (universitätsweites Basismodul (6 ECTS) empfohlen) FWF 26
Summe   180

PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach

(3) Studieneingangs- und Orientierungsphase

a. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) des Bachelorstudiums Archäologie umfasst mehrere einführende Prüfungen des ersten Semesters im Umfang von 9 ECTS-Anrechnungspunkten. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase soll als sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl dienen.

Für die Studieneingangs- und Orientierungsphase sind die Lehrveranstaltung A.1 „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ sowie die Lehrveranstaltungen B.3 „Griechische Archäologie: Denkmälerkunde


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