MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

65. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am 24. 05. 2017 33.h Stück

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Curriculum

für das

Masterstudium

Philosophie

Curriculum 2008 in der Fassung 2017

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Curriculum für das

Masterstudium

Philosophie

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Inhalt

Präambel 1

§ 1 Allgemeines 2

(1.1) Gegenstand des Studiums 2

(1.2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(1.3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 3

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 4

(2.1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 4

(2.2) Dauer und Gliederung des Studiums 4

(2.3) Akademischer Grad 4

(2.4) Zulassungsbedingungen für das Masterstudium Philosophie 5

(2.5) Lehrveranstaltungstypen 5

(2.6) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen 6

§ 3 Lehr- und Lernformen 6

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums 6

(4.1) Die Leistungen in den Pflichtfächern 7

(4.2) Gebundene Wahlfächer 7

(4.3) Freie Wahlfächer 8

(4.4) Masterarbeit 8

(4.5) Arbeitspraxis und Auslandsstudien 9

§ 5 Prüfungsordnung 9

(5.1) Arten der Prüfungen und Prüfungsmethoden 9

(5.2) Prüfungsverfahren 10

(5.2.1) Allgemeines 10

(5.2.2) Masterprüfung 10

(5.2.3) Abschluss und Gesamtbeurteilung 10

(5.3) Prüfungsmethode 11

(5.4) Wiederholung von Prüfungen 11

(5.5) Anerkennung von Lehrveranstaltungen 11

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums 11

§ 7 Übergangsbestimmungen 11

ANHANG I 12

ANHANG II 16

ANHANG III 17

Präambel

Die Rechtsgrundlagen des Masterstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl- Franzens-Universität.

Der Senat hat am 17.05.2017 gemäß § 25 Abs. 1 Z. 10 des UG das folgende Curriculum entsprechend den in Anhang III angeführten Änderungen für das Masterstudium Philosophie erlassen.

 

§ 1 Allgemeines

(1.1) Gegenstand des Studiums

Das Masterstudium Philosophie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens- Universität Graz vermittelt eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung in Philosophie. Es versteht sich als wissenschaftliche Berufsvorbildung im Sinne von § 3 Abs. 3 UG, sowohl zur Ergreifung eines auch an der Philosophie orientierten Berufes in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft als auch als Basis einer wissenschaftlichen Laufbahn im Bereich der Philosophie.

Die Besonderheit des Faches Philosophie liegt in der ganzheitlichen und vernunftbegründeten Erörterung der für das menschliche Leben wesentlichen Grundbereiche und Grundbestimmungen. Die notwendige Spezialisierung in Fachwissen, die die dynamische Organisation der modernen Gesellschaft mit sich bringt, bedarf zunehmend auch eines zusammenschauenden allgemeinen Wissens als eine Art Gegengewicht und Korrekturinstanz. Ganzheitliche, interdisziplinäre und methodologische Betrachtungsweisen gewinnen in einer immer stärker vernetzten und komplexer werdenden Gesellschaft wachsende Bedeutung. Auch Antworten auf ethische Fragen gewinnen in allen Problemfeldern zunehmend größeres Gewicht.

Zu den methodischen und inhaltlichen Besonderheiten der Philosophie gehört insbesondere die systematische Reflexion über die Formen und Strukturen menschlichen Erkennens und über erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Voraussetzungen aller Wissenschaftsdisziplinen. In dieser Hinsicht ist die Philosophie vorwiegend Metawissenschaft und Grundlagenwissenschaft. Als eine derartige Reflexionsdisziplin analysiert sie die fundamentalen begriffslogischen und theoretischen Voraussetzungen (den kategorialen Rahmen) des Denkens und Handelns und versucht, derartige kategoriale Rahmenbedingungen selbst wieder kritisch zu hinterfragen (theoretische Philosophie).

Ein zentraler Aufgabenbereich der Philosophie liegt darüber hinaus in der kritischen und rationalen Auseinandersetzung mit Wertproblemen und Sinnfragen des menschlichen Lebens. Dazu gehört nicht zuletzt das kritische Überdenken und Prüfen von weltanschaulichen und kulturellen Orientierungen (sozial-moralischen Grundwerten, ethischen Imperativen, humanen Wertstandards, aber auch fundamentalistischen Ideologien usw.) in Bezug auf ihre Ursprünge, Implikationen und Konsequenzen. Die Philosophie leistet diese vermittelnde Hilfe hinsichtlich der wesentlichen Grund- und Zielfragen menschlicher Existenz (praktische und angewandte Philosophie, insbesondere angewandte Ethik, sog. „Bereichsethiken“). Damit eng verbunden sind auch Fragen der kritischen Anwendung der Philosophie auf spezifische Lebens- und Wissensbereiche, wobei der reflexive Charakter der Philosophie gerade bei Anwendungsfragen eine Rückbesinnung auf philosophische Inhalte, Zielsetzungen und Methoden erforderlich macht (Philosophie der Philosophie und Anwendungen der Philosophie).

Da philosophische Ideen und Gedankensysteme stets wichtige Kulturgebilde für die menschliche Wertorientierung und das menschliche Selbstverständnis waren, hat im Rahmen der Philosophie als Fachdisziplin die Geschichte der Philosophie einen bedeutsamen Stellenwert (Geschichte der Philosophie).

(1.2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Während das Bachelorstudium Philosophie (bzw. ein sonstiges facheinschlägiges gleichwertiges Studium) in die philosophischen Disziplinen und das wissenschaftliche Arbeiten einführt, insbesondere einen Überblick über die Problemstellungen der Fächer und Grundkenntnisse vermitteln soll, ist es Ziel des Masterstudiums Philosophie, die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse in philosophiehistorischer wie auch systematischer Hinsicht zu erweitern und zu vertiefen. Diese Erweiterung und Vertiefung kann durch gezielte Schwerpunktsetzung innerhalb der philosophischen Disziplinen, durch fächerübergreifende Themenstellungen und durch Rückbesinnung auf das eigene Fach, genauer: auf die Philosophie sowohl als Wissenschaft als auch als Tätigkeit und Praxis, erfolgen. Diese vertieften Kenntnisse sollen zu eigenständigen kritischen und konstruktiven Reflexionen über Fragen der theoretischen Weltorientierung und der moralischen und politischen Lebenspraxis befähigen.

Vertiefte Kenntnisse der Theoretischen Philosophie und Logik zielen auf eine Verbesserung der Argumentationskompetenz, der verbalen Ausdruckskompetenz und der rationalen Kritikkompetenz ab und befähigen die Studierenden, sich mit wesentlichen Positionen der Weltorientierung kritisch auseinander zu setzen.

Vertiefte Kenntnisse aus Praktischer Philosophie befähigen die Studierenden, eigene Einstellungen, Überzeugungen und Vorurteile sichtbar zu machen bzw. zu überprüfen und persönliche Wunschvorstellungen realistisch zu überdenken (Selbstreflexionskompetenz). Ferner vermitteln sie die Fähigkeit, sich rational an sozial-moralischen Grundwerten und humanen Wertstandards zu orientieren und sich über Ursprünge, Implikationen und Konsequenzen solcher Orientierungen Rechenschaft zu geben (sozial-moralische Orientierungskompetenz).

Eingehende Kenntnisse aus Geschichte der Philosophie vermitteln ein vertieftes humanistisches Bildungswissen in seiner problemgeschichtlichen Entwicklung sowie die Fähigkeit zum Verständnis philosophischer Werke und zur selbständigen kritischen Auseinandersetzung mit philosophischen Positionen und Richtungen.

Folgende Kompetenzen können durch das Masterstudium Philosophie besonders vermittelt bzw. gefördert werden:

Reflexionskompetenz mit Bezug auf theoretische und praktische Problemlösungen und Überzeugungen;

Analysekompetenz auf der Basis von Logik und differenzierender Begriffsanalyse;

Fähigkeit (und Interesse), Zusammenhänge mit argumentativer Schärfe bis auf ihren Grund zu verfolgen; Fähigkeit, sich selbstständig und in kurzer Zeit in neue Problemstellungen und Fachgebiete einzuarbeiten; Argumentations- und Ausdruckskompetenz unter Anwendung von Instrumenten der analytischen Philosophie;

Kritikkompetenz auf der Basis einer methodisch kultivierten Urteilskraft und unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Instrumente;

Fähigkeit, an der Lösung fachübergreifender Problemstellungen mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten;

Fähigkeit, das Gelernte in verschiedenen Berufsfeldern anzuwenden und sich auf Berufsanforderungen einzustellen;

Fähigkeit, zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten und Befähigung zur eigenständigen Mitarbeit an Forschungsprojekten (wiss. Projektmitarbeiter/in) und wissenschaftlichen Institutionen (wiss. Assistent/in);

Verbesserung der Qualifikation auf dem Betätigungsfeld der Beratung und Führung von Personen, gegebenenfalls zum Führen einer sog. „Philosophischen Praxis“;

soziale und/oder politische Beurteilungskompetenz auf der Basis von weltanschauungsanalytischen und ideologiekritischen Verfahren;

Orientierungskompetenz in Wertbelangen;

Kooperations-, Integrations- und Kommunikationskompetenz unter Einschluss interdisziplinärer Diskursfähigkeit.

Für Absolventen/Absolventinnen des Lehramtsstudiums Psychologie und Philosophie an der Naturwissenschaftlichen und der Geisteswissenschaftlichen Fakultät stellt der Master der Philosophie eine Zusatzqualifikation dar, um auch spezielle philosophische Fächer wie Ethik an höheren Schulen qualifizierter unterrichten zu können.

(1.3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Im Gegensatz zu Studien, die einen direkten Berufsbezug aufweisen (etwa Theologie, Medizin, Rechtswissenschaften, Lehramtsstudien, diverse Fachstudien), kann ein Abschluss des Masterstudiums Philosophie nicht immer geradewegs in einen ihm spezifischen Beruf münden (etwa eine wissenschaftliche Laufbahn). Allerdings fördert das Masterstudium aufgrund des Erwerbs der unter (1.2) angegebenen (Fach-, Methoden-, Sozial- und Personal-)Kompetenzen erheblich die Qualifikation zur Ausübung eines Berufes. Daher gibt es neben einer wissenschaftlichen Laufbahn in der Philosophie eine Reihe potenzieller Berufsfelder, in der die im Rahmen eines Philosophie-Masterstudiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen zum Tragen kommen:

Bildungseinrichtungen (z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Erwachsenenbildung); Verlags-, Literatur- und Pressewesen;

Medien;

Bibliothekswesen;

Informations- und Wissensmanagement;

(inter-)kulturelle Kommunikation: Kulturpolitik, Kulturverwaltung und Kulturvermittlung; Wirtschaft (z.B. Öffentlichkeitsarbeit);

Politikberatung; Gesundheitswesen;

Ethik- und Sozialberatung;

freiberufliche Tätigkeiten, etwa Publizist/in, Schriftsteller/in, Dienstleistung im Rahmen einer sog. Philosophischen Praxis.

Die Chancen, in Berufsfelder einzudringen, in denen philosophische Kenntnisse und Fertigkeiten von Relevanz sind, werden durch zusätzlich zu erwerbende Fachqualifikationen und außeruniversitäre Praxis (siehe unten (4.5)) besonders erhöht.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(2.1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte (European Credit Transfer System – ECTS) zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS- Anrechnungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG, § 14 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2.2) Dauer und Gliederung des Studiums Überblick

Das Masterstudium Philosophie mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst vier Semester und ist nach modular strukturierten Fächern gegliedert. Davon entfallen auf:

    ECTS
Modul 1: Theoretische Philosophie (inkl. Logik und Begriffsanalyse) PF 10
Modul 2: Praktische Philosophie PF 10
Modul 3: Philosophie der Philosophie und Anwendungen der Philosophie PF 8
Modul 4: Geschichte der Philosophie PF 14
Modul 5: Fach der Masterarbeit GWF 8
Modul 6: Schwerpunktbildung GWF 14
Freie Wahlfächer FWF 20
Masterarbeit   30
Masterprüfung   6
Summe   120

Anmerkung: PF = Pflichtfach, GWF = gebundenes Wahlfach, FWF = freies Wahlfach

(2.3) Akademischer Grad

An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad Master of Arts, abgekürzt MA, verliehen.

(2.4) Zulassungsbedingungen für das Masterstudium Philosophie

(2.4.1) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Philosophie ist gemäß § 64 Abs. 5 UG die Absolvierung eines Bachelorstudiums Philosophie oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudiengangs oder eines anderen gleichwertigen Studiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS- Anrechnungspunkten an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Gleichwertigkeit entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG das Rektorat.

(2.4.2) Damit ein Bachelorstudium oder Fachhochschul-Bachelorstudiengang als fachlich in Frage kommend anerkannt werden kann, müssen folgende Auflagen erfüllt sein:

(2.4.2.1) Es müssen fachspezifische, d.h. philosophische Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 58 ECTS-Anrechnungspunkten, absolviert sein.

(2.4.2.2) Die fachspezifischen Lehrveranstaltungen müssen zumindest 3 ECTS-Anrechnungspunkte aus Lehrveranstaltungen in Logik und Begriffsanalyse, 16 ECTS-Anrechnungspunkte in Theoretischer Philosophie, 16 ECTS-Anrechnungspunkte in Praktischer Philosophie sowie 12 ECTS-Anrechnungspunkte in Geschichte der Philosophie einschließen.

(2.4.2.3) Sollte ein Bachelorstudium nicht die Anforderungen gemäß (2.4.2.1) und (2.4.2.2) erfüllen, ist das Rektorat berechtigt, ergänzende Prüfungen aufzuerlegen, die während des Masterstudiums abzulegen sind.

(2.4.3) Der Inhalt des Masterstudiums Philosophie baut somit auf dem Inhalt eines wissenschaftlichen Bachelorstudiums mit geeigneter fachlicher Ausrichtung gem. § 64 Abs. 5 UG auf, zum Beispiel auf dem Bachelorstudium Philosophie. Dieses Bachelorstudium muss einen Umfang von 180 ECTS- Anrechnungspunkten aufweisen (§ 54 Abs. 3 UG). Um einen Gesamtumfang der aufbauenden Studien von 300 ECTS-Anrechnungspunkten zu erreichen, ist die Zuordnung ein und derselben Lehrveranstaltung sowohl im zur Zulassung berechtigenden Bachelorstudium als auch im gegenständlichen Masterstudium ausgeschlossen.

(2.5) Lehrveranstaltungstypen

Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen festgelegt:

a.     Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Die Prüfungsmethode ist unten in

§ 5 festgelegt.

b.     Tutorien (TU): Lehrveranstaltungsbegleitende Betreuungen, die von dazu qualifizierten Studierenden geleitet werden.

c.     Kurse (KS): Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten.

d.     Übungen (UE): Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

e.     Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

f.     Arbeitssw.) in Bezug auf ihre Ursprünggemeinschaften (AG): Arbeitsgemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.

g.     Konversatorien (KV): Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Anfragen an die Lehrenden.

h.     Praktika (PR): Praktika haben die Berufsvorbildung oder wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll zu ergänzen. Besteht an der Universität keine Möglichkeit, Praktika durchzuführen, so haben die Studierenden ihre Praxis bei Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, in Instituten, Anstalten oder Betrieben, deren Einrichtungen hiefür geeignet sind, abzuleisten.

i.     Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit Wissensvermittlung durch Vortrag, den praktisch-beruflichen Zielen der Masterstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösungen zu behandeln.

j.     Privatissima (PV): Privatissima sind spezielle Forschungsseminare, die zur Anleitung, Diskussion und Betreuung bei wissenschaftlichen Arbeiten dienen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Masterarbeiten.

Alle unter b. bis j. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(2.6) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen

Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt.

Vorlesungen (VO) keine Beschränkung

Tutorien (TU) keine Beschränkung

Kurse (KS)  30

Übungen (UE) 30

Seminare (SE) 25

Arbeitsgemeinschaften (AG) 25

Konversatorien (KV) 30

Praktika (PR) keine Beschränkung

Vorlesungen mit Übung (VU)  60

Privatissima (PV) 15

Wenn die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl in der geltenden Fassung festgelegten Kriterien des Reihungsverfahrens EVSO 2017.

§ 3 Lehr- und Lernformen

Zusätzlich zu den regulären Lehr- und Lernformen (wöchentliche Kontaktstunden und begleitendes Selbststudium) können blockartige Lehrformen – z.B. Sommer- oder Winterschulen, Intensivprogramme – nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung des Masterstudiums herangezogen werden (gem. § 5 Abs. 1 Z 15 und Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

Auf Vorschlag der Lehrveranstaltungsleiterin/des Lehrveranstaltungsleiters können Teilleistungen zu Lehrveranstaltungen in alternativen Lehrformen absolviert werden (Fernstudienanteile, elektronische Lernplattformen); ein reines Fernstudium ist nicht vorgesehen. Je nach Beschaffenheit des Lehrbetriebs können Lehrformen mit elektronischer Datenverarbeitung (Neue Medien) in den Unterricht eingebunden werden.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums

Im viersemestrigen Masterstudium sind Leistungen im Ausmaß von mindestens 120 ECTS- Anrechnungspunkten zu erbringen (an Lehrveranstaltungen 42 ECTS-Anrechnungspunkte für Pflicht-, 22 für gebundene Wahlfächer und weitere 20 ECTS-Anrechnungspunkte für freie Wahlfächer; dazu kommen die Masterarbeit mit 30 und die Masterprüfung mit 6 ECTS-Anrechnungspunkten). Das Studium ist nach modular strukturierten Fächern gegliedert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Gliederung, Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt. In der Spalte PF/GWF ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflichtfach (PF) oder ein gebundenes Wahlfach (GWF) handelt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

 

(4.1) Die Leistungen in den Pflichtfächern (42 ECTS-Anrechnungspunkte) verteilen sich wie folgt:

Modul 1 Theoretische Philosophie (inkl. Logik und Begriffsanalyse) Typ ECTS PF/GWF KStd. Sem.
1.1 Ausgewählte Themen aus Theoretischer

Philosophie

VO, AG,

KS, VU

4 PF 2 1-2
1.2 Seminar zu ausgewählten Themen aus

Theoretischer Philosophie

SE 6 PF 2 1-2
Summe: 10 ECTS
Modul 2 Praktische Philosophie Typ ECTS PF/GWF KStd. Sem.
2.1 Ausgewählte Themen aus Praktischer

Philosophie

VO, AG,

KS, VU

4 PF 2 1-2
2.2 Seminar zu ausgewählten Themen aus Praktischer Philosophie SE 6 PF 2 1-2
Summe: 10 ECTS
Modul 3 Philosophie der Philosophie und Anwendungen der Philosophie Typ ECTS PF/GWF KStd. Sem.
3.1 Vorlesung aus Methoden der Philosophie,

Metaphilosophie, Anwendungen

VO; VU 4 PF 2 1-2
3.2 Weitere ausgewählte Themen aus Methoden der Philosophie, Metaphilosophie, Anwendungen AG, KS, UE,

KV, PR, VU, VO

4 PF 2 1-2
Summe: 8 ECTS
Modul 4 Geschichte der Philosophie Typ ECTS PF/GWF KStd. Sem.
4.1 Ausgewählte Themen aus Geschichte der

Philosophie

VO 4 PF 2 1-2
4.2 Geschichte der Philosophie (Textinterpretation

für Fortgeschrittene)

AG, KS 4 PF 2 1-2
4.3 Seminar zu ausgewählten Themen aus Geschichte

der Philosophie

SE 6 PF 2 2
Summe: 14 ECTS

(4.2) Gebundene Wahlfächer(22 ECTS-Anrechnungspunkte)

Modul 5 Fach der Masterarbeit Typ ECTS PF/GWF KStd. Sem.
5.1 Lehrveranstaltung zum Fach der Masterarbeit VO, AG,

KS, VU

4 GWF 2 2-3
5.2 Privatissimum oder Seminar zum Fach der

Masterarbeit

PV, SE 4 GWF 2 3-4
Summe: 8 ECTS
Modul 6 Schwerpunktbildung Typ ECTS PF/GWF KStd. Sem.
6.1 Lehrveranstaltung zur Schwerpunktbildung VO, AG, KS,

UE, KV, PR, VU

4 GWF 2 1-2
6.2 Vorlesung zur Schwerpunktbildung VO 4 GWF 2 2-3
6.3 Seminar zur Schwerpunktbildung SE 6 GWF 2 2-3
Summe: 14 ECTS

(4.3) Freie Wahlfächer:

Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer können an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule und Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse.

Aufgrund der besonderen Stellung der Philosophie zu den Einzelwissenschaften (siehe oben § 1 Abs (1.1)) wird empfohlen, Lehrveranstaltungen in den freien Wahlfächern sowohl innerhalb als auch außerhalb des geistes- und kulturwissenschaftlichen Lehrangebots zu wählen. Der weite Bereich naturwissenschaftlicher, sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher, rechtswissenschaftlicher, medizinischer, theologischer, künstlerischer, technischer und sonstiger Wissensbereiche ist dafür offen. Dabei wird auch empfohlen, auf inhaltliche und fundierende Bezüge zu philosophischen Themen zu achten, insbesondere auch die teilweise institutionalisierten inhaltlichen Schwerpunkte am Institut für Philosophie.

Was die gesellschaftliche Anwendung der Philosophie betrifft, ist aufgrund des offenen Einsatzfeldes des Faches Philosophie und des zunehmenden Wandels von Berufsbildern sowie des starken und dauernden Veränderungsprozesses, dem Berufe unterworfen sind, keine enge Begrenzung möglich, weil eine solche nicht mehr in das Bild einer modernen, sich ständig neu orientierenden Industrie- und Wissensgesellschaft passt. Da die Berufsfelder in Zukunft oft modular aufgebaut sein werden und auch ständigen Veränderungen unterliegen, sollte von einer flexibel gestalteten Berufskonzeption ausgegangen werden.

Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS- Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.

Es werden freie Wahlfächer aus den folgenden Bereichen besonders empfohlen:

·     Frauen- und Geschlechterforschung

·     Angebot zur Unterstützung des Einstiegs in die Arbeitswelt (Grundinformationen über Arbeits- und Sozialrecht, Bewerbungstraining und Kommunikationstraining)

·     Bildung, Medien und Kultur (z.B. Kulturwissenschaften, Kulturmanagement)

·     Wirtschaft und Management

·     MethodologischeAspekte der Multi-, Trans- und Interdisziplinarität

·     Wissenschaftsfolgen- undTechnikfolgenabschätzung

·     Ethik in der Medizin, Technik, Wirtschaft

·     Politik

·     Recht

·     Friedens- und Konfliktforschung

·     Soziale Kompetenz (besonders die Angebote des Zentrums für Soziale Kompetenz)

·     Kommunikations- und Informationstechnologie

·     Fremdsprachen (unter Einschluss von Latein und Altgriechisch, aber auch außereuropäischer Sprachen)

·     Angebote der Sonderforschungsbereiche, von Universitätszentren und von Universitätslehrgängen

·     Angebote von weiteren philosophischen Instituten und philosophienahen Institutionen (z.B. Institut für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsinformatik an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der KF-Universität Graz, Institut für Philosophie an der Katholisch- Theologischen Fakultät der KF-Universität Graz, Institut für Wertungsforschung an der Kunstuniversität Graz).

(4.4) Masterarbeit

(4.4.1) Im Masterstudium Philosophie ist eine Masterarbeit abzufassen. (§§ 75 und 81 UG, § 27 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Masterarbeiten sind die wissenschaftlichen Arbeiten im Masterstudium, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, zu beachten. (§ 51 Abs. 2 Z 8 und § 81 Abs. 1 bis 4 UG)

(4.4.2) Das Thema der Masterarbeit ist einem der im Curriculum festgelegten Prüfungsfächer (Theoretische Philosophie, Logik und Begriffsanalyse, Praktische Philosophie, Philosophie der Philosophie und Anwendungen der Philosophie, Geschichte der Philosophie; siehe 5.2.2) zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen. Die/Der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen/Betreuer auszuwählen. Die Betreuerin/Der Betreuer der Masterarbeit hat dafür Sorge zu tragen, dass Thema und Inhalt der Arbeit dem dafür vorgesehenen Arbeitsaufwand entsprechen. Die/Der Studierende hat das Thema und die Betreuerin/den Betreuer der Masterarbeit der Studiendirektorin/dem Studiendirektor vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerin/der Betreuer gelten als angenommen, wenn die Studiendirektorin/der Studiendirektor diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht mit Bescheid untersagt. Bis zur Einreichung der Masterarbeit ist ein Wechsel der Betreuerin/des Betreuers zulässig. Die abgeschlossene Masterarbeit ist bei der Studiendirektorin/dem Studiendirektor zur Beurteilung einzureichen. Die Betreuerin/Der Betreuer hat die Masterarbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung mit nachvollziehbarer schriftlicher Begründung zu beurteilen. Thema und Beurteilung der wissenschaftlichen Masterarbeit sind im studienabschließenden Zeugnis zu dokumentieren. Dieses ist längstens innerhalb von vier Wochen nach Beurteilung der Leistung auszustellen. (Genaue Regelung siehe § 26 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen.)

(4.4.3) Die Masterarbeit wird mit 30 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. Es wird empfohlen, das Thema der Masterarbeit schon im 3. Semester zu wählen und das vierte Semester des Masterstudiums vorzugsweise der Anfertigung der Masterarbeit vorzubehalten.

(4.5) Arbeitspraxis und Auslandsstudien

(4.5.1) Für den Erwerb von Berufspraxis und zur Erprobung bzw. praxisorientierten Anwendung der im Rahmen des Studiums erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten wird eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis empfohlen. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von der Studiendirektorin/dem Studiendirektor zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.

(4.5.2) Es wird den Studierenden nachdrücklich empfohlen, einen Teil des Studiums unter Nutzung der universitären Mobilitätsprogramme im Ausland zu absolvieren. Solche Auslandsstudien werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission anerkannt. Sollten Auslandsstudien nicht möglich sein, wird den Studierenden nahegelegt, bei mehrfachen längeren Aufenthalten im Ausland ihre interkulturelle Kompetenz zu erhöhen.

(4.5.3) Die Gleichwertigkeit von Prüfungen ausländischer Universitäten ist vor Beginn des Auslandsaufenthaltes auf Antrag mit Bescheid festzustellen ("Vorausbescheid"). Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller vorzulegen. (§ 78 Abs. 5 UG)

§ 5 Prüfungsordnung

(5.1) Arten der Prüfungen und Prüfungsmethoden

(5.1.1) Lehrveranstaltungsprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch einzelne Lehrveranstaltungen vermittelt wurden. Die Lehrveranstaltungsprüfungen sind grundsätzlich von den Leiterinnen/den Leitern der Lehrveranstaltung abzuhalten. Bei Bedarf hat die Studiendirektorin/der Studiendirektor andere fachlich geeignete Prüferinnen/Prüfer heranzuziehen. Zu Semesterbeginn sind in den Lehrveranstaltungen den Studierenden die genauen Beurteilungskriterien mitzuteilen.

(5.1.2) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Beurteilung nicht nur auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auch auf Grund einer begleitenden Erfolgskontrolle der Teilnehmenden erfolgt. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Anwesenheit in jeder einzelnen Einheit erforderlich (eine Abwesenheit von 20 % ist bei Begründung möglich). Zur Leistungsbewertung werden Mitarbeit, Referate, Klausurarbeiten und eventuell schriftliche Arbeiten (z.B. Seminararbeiten) und mündliche Prüfungen herangezogen. Lehrveranstal tungen mit immanentem Prüfungscharakter sind: TU, KS, UE, SE, AG, KV, PR, VU, PV.

(5.1.3) Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

(5.1.4) Gesamtprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in mehr als einem Fach. Kommissionelle Prüfungen werden von Prüfungssenaten durchgeführt. Der Prüfungssenat besteht aus drei Personen, von denen eine Person zur/m Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Prüfungsfach ist ein/e Prüfer/in vorzusehen. In der Regel sind als Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen. (Zur Bestellung zum/zur Prüfer/in siehe §§ 23-24 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen.)

(5.2) Prüfungsverfahren

(5.2.1) Allgemeines

Die Prüfungen über alle Fächer (PF, GWF und FWF) sind in Form einzelner Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen.

(5.2.2) Masterprüfung

Am Ende des Studiums ist eine Masterprüfung – nach der positiven Absolvierung aller Lehrveranstaltungsprüfungen und der positiven Beurteilung der Masterarbeit – abzulegen. Die Masterprüfung besteht aus einer mündlichen kommissionellen Gesamtprüfung über das Prüfungsfach, dem die Masterarbeit angehört, sowie über ein weiteres von den Studierenden wählbares Prüfungsfach. Sie umfasst zwei Mal 30 Minuten und ist mit 6 ECTS-Anrechnungspunkten zu gewichten.

Als Prüfungsfächer gelten:

Ÿ     Theoretische Philosophie

Ÿ     Logik und Begriffsanalyse

Ÿ     Praktische Philosophie

Ÿ     Philosophie der Philosophie und Anwendungen der Philosophie

Ÿ     Geschichte der Philosophie

(5.2.3) Abschluss und Gesamtbeurteilung

(5.2.3.1) Mit der positiven Beurteilung aller Lehrveranstaltungsprüfungen, der Masterprüfung und der Masterarbeit wird das Masterstudium abgeschlossen.

(5.2.3.2) Die Beurteilung der einzelnen Module hat so zu erfolgen, dass der nach ECTS- Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird.

(5.2.3.3) Zusätzlich zu den Beurteilungen der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn jedes Modul sowie die Masterprüfung und die Masterarbeit positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Modul sowie der Masterprüfung und der Masterarbeit eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Module sowie der Masterprüfung und der Masterarbeit die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.

Die freien Wahlfächer werden für die Ermittlung der Note der Gesamtbeurteilung nicht berücksichtigt.

(5.3) Prüfungsmethode

(5.3.1) Mündliche Prüfungen sind Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen mündlich zu beantworten sind. Sie sind öffentlich zugänglich; die Beschränkung des Zutritts aus räumlichen Gründen ist zulässig.

(5.3.2) Schriftliche Prüfungen sind Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen schriftlich zu beantworten sind.

(5.3.3) Prüfungsarbeiten sind praktische, experimentelle, theoretische oder schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Prüfungen zu erbringen sind.

(5.4) Wiederholung von Prüfungen

Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Karl- Franzens-Universität geregelt.

(5.5) Anerkennung von Lehrveranstaltungen

Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer System - ECTS) (§ 78 Abs. 1 UG).

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums

(6.1) Dieses Curriculum ist mit 1. Oktober 2008 in Kraft getreten (Curriculum 08W).

(6.2) Die Änderungen des Curriculums treten mit 1.10. 2011 in Kraft.

(6.3) Die Änderung dieses Curriculums, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 24.05.2017, 65. Stück, Sondernummer 33.h, tritt mit 01.10.2017 in Kraft (Curriculum 08W in der Fassung 17W).

§ 7 Übergangsbestimmungen

(7.1) Studierende des Masterstudiums Philosophie, die bei In-Kraft-Treten der Änderung des Curriculums am 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 11W unterstellt sind, werden mit 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 17W unterstellt.

(7.2) Prüfungen, die vor In-Kraft-Treten dieses Curriculums abgelegt wurden, sind für das Masterstudium Philosophie durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG 2002 und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

ANHANG I

Modulbeschreibungen – Beschreibung der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten (Learning Outcomes)

Modul 1 Theoretische Philosophie (inkl. Logik und Begriffsanalyse)
Arbeitsaufwand ECTS-Anrechnungspunkte Kontaktstunden
10 4
Inhalte Vertiefende Inhalte vorwiegend aus dem Gebiet der Theoretischen Philosophie, inklusive Logik und Begriffsanalyse, behandelt anhand:

(1)     eines ausgewählten Themas aus einem Teilgebiet (Fach) der Theoretischen Philosophie

oder

(2)     einer Sammlung ausgewählter Themen aus Theoretischer Philosophie oder

(3)     einer fächerübergreifenden Zusammenschau (möglichenfalls auch unter Einbezug der Praktischen und Angewandten Philosophie sowie der

Geschichte der Philosophie) zu einem Thema.

Lernziele Vertrautwerden mit spezielleren Fragestellungen innerhalb der Theoretischen Philosophie; Fähigkeit zur eigenständigen, kritischen Auseinandersetzung mit Themen und Positionen der Theoretischen Philosophie; Fähigkeit, Themen zu vernetzen und in einen weiteren Rahmen zu stellen. Verbesserung der Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich zu Streitfragen und Themenstellungen der Theoretischen

Philosophie zu äußern.

Lehr- und Lern- aktivitäten, -methoden: Vorlesung und Seminar (siehe (2.5) Lehrveranstaltungstypen); die Vorlesung kann auch durch Lehrveranstaltungen mit interaktiverem Charakter ersetzt werden.
Voraussetzungen für

die Teilnahme

Keine
Lehrveranstaltungen 1.1: Ausgewählte Themen aus Theoretischer Philosophie: VO, AG, KS, VU 1.2: Seminar zu ausgewählten Themen aus Theoretischer Philosophie: SE
Häufigkeit des Angebots Jedes Jahr
Modul 2 Praktische Philosophie
Arbeitsaufwand ECTS-Anrechnungspunkte Kontaktstunden
10 4
Inhalte Vertiefende Inhalte vorwiegend aus dem Gebiet der Praktischen Philosophie behandelt anhand:

(1)     eines ausgewählten Themas aus einem Teilgebiet (Fach) der Praktischen Philosophie

oder

(2)     einer Sammlung ausgewählter Themen aus Praktischer Philosophie; oder

(3)     einer fächerübergreifenden Zusammenschau (möglichenfalls auch unter Einbezug der Theoretischen Philosophie sowie der Geschichte der Philosophie) zu einem Thema.

Lernziele Vertrautwerden mit spezielleren Fragestellungen innerhalb der Praktischen Philosophie; Fähigkeit zur eigenständigen, kritischen Auseinandersetzung mit Themen und Positionen der Praktischen Philosophie; Fähigkeit, Themen zu vernetzen und in einen weiteren Rahmen zu stellen.

Verbesserung der Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich zu Streitfragen und Themenstellungen der Praktischen Philosophie zu äußern.

Lehr- und Lern- aktivitäten, -methoden: Vorlesung und Seminar (siehe (2.5) Lehrveranstaltungstypen); die

Vorlesung kann auch durch Lehrveranstaltungen mit interaktiverem Charakter ersetzt werden.

Voraussetzungen für

die Teilnahme

Keine
Lehrveranstaltungen 2.1: Ausgewählte Themen aus Praktischer Philosophie: VO, AG, KS, VU 2.2: Seminar zu ausgewählten Themen aus Praktischer Philosophie: SE
Häufigkeit des

Angebots

Jedes Jahr
Modul 3 Philosophie der Philosophie und Anwendungen der Philosophie
Arbeitsaufwand ECTS-Anrechnungspunkte Kontaktstunden
8 4
Inhalte Philosophie als Gegenstand des Philosophierens sowohl in theoretischer als auch in praktischer (im Sinne kritischer und anwendungsbezogener) Absicht.

Die Philosophie als philosophisches Problem, metatheoretische/reflexive Überlegungen zu Gegenstand, Methode, Ziel, Relevanz etc. des Philosophierens.

Kritische Anwendung der Philosophie auf bestimmte Bereiche: Ideologiekritik, Feministische Philosophie, Kinderphilosophie, Technikphilosophie, Philosophie und Lebensform, Philosophie als Lebenspraxis. (Zum einen geht es um Anwendung der Philosophie, wie z.B. Kinderphilosophie als Philosophieren mit Kindern. Davon zu unterscheiden, wenn auch nicht immer zu trennen, geht es zum anderen um angewandte Philosophie auf spezielle Bereiche, etwa Bereichsethiken, beispielsweise

„Kind“ als Thema der angewandten Ethik.)

Lernziele Die Studierenden sollen einen reflektierten Einblick in die Vielfältigkeit philosophischer Systeme vermittelt bekommen. Sie sollen zu einem kritischen Selbstverständnis von Philosophie geführt werden und das Verhältnis von Philosophie und Wissenschaft (und anderer Kulturgebilde und sozialer Institutionen wie Religion, Kunst und Recht) beurteilen können. Verbesserung der Befähigung, Philosophie auf spezifische Lebens- und

Wissensbereiche kritisch-reflektiert anzuwenden.

Lehr- und Lern-

aktivitäten, -methoden:

Vorlesung und Lehrveranstaltung mit interaktiverem Charakter (siehe (2.5)

Lehrveranstaltungstypen).

Voraussetzungen für die Teilnahme Keine
Lehrveranstaltungen

3.1     Vorlesung aus Methoden der Philosophie, Metaphilosophie, Anwendungen: VO, VU

3.2     Weitere ausgewählte Themen aus Methoden der Philosophie, Metaphilosophie, Anwendungen: AG, KS, UE, KV, PR, VU, VO

Häufigkeit des

Angebots

Jedes Jahr
Modul 4 Geschichte der Philosophie
Arbeitsaufwand ECTS-Anrechnungspunkte Kontaktstunden
14 6
Inhalte Aufbauend auf eher elementareren und einführenden Inhalten – wie es das Bachelorstudium Philosophie (bzw. ein sonstiges facheinschlägiges gleichwertiges Studium) bietet – werden unterschiedliche philosophische Konzeptionen anhand konkreter Positionen von Persönlichkeiten und Schulen der Philosophiegeschichte (Antike, Mittelalter, Neuzeit, 19. und 20

Jh., einschließlich Gegenwart) dargestellt und diskutiert.

Lernziele Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit philosophischen Fragestellungen und Positionen im historischen Kontext.
Lehr- und Lern- aktivitäten, -methoden: Vorlesung und interaktive Lehrveranstaltungen, darunter eine

textinterpretatorische Veranstaltung und ein Seminar (siehe (2.5) Lehrveranstaltungstypen).

Voraussetzungen für

die Teilnahme

Keine
Lehrveranstaltungen

4.1     : Ausgewählte Themen aus Geschichte der Philosophie: VO

4.2     : Geschichte der Philosophie (Textinterpretation für Fortgeschrittene): AG, KS

4.3     : Seminar zu ausgewählten Themen aus Geschichte der Philosophie: SE

Häufigkeit des Angebots Jedes Jahr
Modul 5 Fach der Masterarbeit
Arbeitsaufwand ECTS-Anrechnungspunkte Kontaktstunden
8 4
Inhalte Aus den Fächern der Philosophie (inkl. Geschichte der Philosophie) ausgewählte Inhalte, die das Thema der Masterarbeit unmittelbar betreffen

oder unterstützen.

Lernziele Vorbereitung und Unterstützung der Masterarbeit. Die Studierenden sollen befähigt werden, sich über den Inhalt der Masterarbeit, insbesondere der thematischen Eingrenzung, klar zu werden. Verbesserung der Fähigkeit, Forschungsergebnisse mündlich und schriftlich (ev. unter Einsatz neuer Medien) zu präsentieren. Fähigkeit zur selbstständigen Bearbeitung eines

größeren Themas.

Lehr- und Lern- aktivitäten, -methoden: Vorlesung und Seminar bzw. Privatissimum (siehe (2.5) Lehrveranstaltungstypen); die Vorlesung kann auch durch Lehrveranstaltungen mit mehr interaktivem Charakter ersetzt werden. Den Studierenden wird ermöglicht, Vorstufen oder Teile ihrer Masterarbeit

vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme Keine
Lehrveranstaltungen 5.1: Lehrveranstaltung zum Fach der Masterarbeit: VO, AG, KS, VU 5.2: Privatissimum oder Seminar zum Fach der Masterarbeit: PV, SE
Häufigkeit des

Angebots

Jedes Jahr
Modul 6 Schwerpunktbildung
Arbeitsaufwand ECTS-Anrechnungspunkte Kontaktstunden
14 6
Inhalte Ausgewählte Themen aus zumindest einem der Prüfungsfächer.

Die Auswahl der Themen kann fächerübergreifend sein (z.B. „Handeln“ nicht nur als Thema der praktischen Philosophie, sondern auch der Theoretischen Philosophie und unter besonderer Berücksichtigung historischer Bezüge). Als besondere Inhalte bieten sich Forschungs-

schwerpunkte des Instituts für Philosophie an.

Lernziele Verbreiterung der Wissensbasis und Fundierung der philosophischen Kenntnis. Ausbau einer spezifischen Schwerpunktbildung. Verbesserung der Fähigkeit, Zusammenhänge und Unterscheidungen innerhalb der Fächer und über die Fächer hinaus auszumachen. Verbesserung der Fähigkeit, Forschungsergebnisse mündlich und schriftlich (ev. unter Einsatz

neuer Medien) zu präsentieren.

Lehr- und Lern- aktivitäten, -methoden: Vorlesungen bzw. Lehrveranstaltungen mit interaktiverem Charakter, darunter ein Seminar (siehe (2.5) Lehrveranstaltungstypen).
Voraussetzungen für

die Teilnahme

Keine
Lehrveranstaltungen

6.1     : Lehrveranstaltung zur Schwerpunktbildung: VO, AG, KS, UE, KV, PR, VU

6.2     : Vorlesung zur Schwerpunktbildung: VO 6.3: Seminar zur Schwerpunktbildung: SE

Häufigkeit des Angebots Jedes Semester

 

ANHANG II

Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern

Beim Musterstudienablauf handelt es sich nicht um eine obligatorische Semesterzuordnung (im Ausmaß von jewils 30 ECTS-Anrechnungspunkten pro Semester), sondern um Empfehlungen — der Musterstudienablauf dient den Studierenden zur Orientierung.

Semester Lehrveranstaltungen ECTS
1 Ausgewählte Themen aus Theoretischer Philosophie 4
  Ausgewählte Themen aus Praktischer Philosophie 4
  Vorlesung aus Methoden der Philosophie, Metaphilosophie, Anwendungen 4
  Ausgewählte Themen aus Geschichte der Philosophie 4
  Geschichte der Philosophie (Textinterpretation für Fortgeschrittene) 4
  Lehrveranstaltung zur Schwerpunktbildung 4
  Lehrveranstaltungen aus FWF 6
2 Seminar zu ausgewählten Themen aus Theoretischer Philosophie 6
  Seminar zu ausgewählten Themen aus Praktischer Philosophie 6
  Weitere ausgewählte Themen aus Methoden der Philosophie, Metaphilosophie, Anwendungen 4
  Seminar zu ausgewählten Themen aus Geschichte der Philosophie 6
  Vorlesung zur Schwerpunktbildung 4
  Lehrveranstaltung(en) aus FWF 4
3 Lehrveranstaltung zum Fach der Masterarbeit 4
  Seminar zur Schwerpunktbildung 6
  Lehrveranstaltungen aus FWF 6
  Masterarbeit 14
4 Privatissimum oder Seminar zum Fach der Masterarbeit 4
  Lehrveranstaltung aus FWF 4
  Masterarbeit 16
  Masterprüfung 6

 

ANHANG III

Überblick über die in der Senatssitzung vom 13. 4. 2011 beschlossenen geringfügigen Änderungen des Curriculums für das Masterstudium Philosophie

§ 2 Abs. (2.4.2): Diese näheren qualitativen Bestimmungen für die Gleichwertigkeit eines Bachelorstudiums Philosophie wurden hinzugefügt.

§ 2 Abs. (2.6): Die Anzahl der Teilnehmenden für Kurse (vormals 40) und Übungen (vormals 26) sind nun auf je 30 beschränkt.

Die Reihungskriterien wurden der neuen GEWI-Norm angeglichen.

Eingefügt wurde folgende Passage: „Für Lehrveranstaltungen aus anderen Studien gelten jene Regelungen, die in den einschlägigen Curricula vorgesehen sind.“

§ 4 Abs. (4.1) In Modulteilen, wo früher Arbeitsgemeinschaften angeboten waren, sind nun auch Kurse als Alternativen angeführt.

Der Modulteil 4.2 wurde von „Textinterpretation für Fortgeschrittene“ in „Geschichte der Philosophie (Textinterpretation für Fortgeschrittene)“unbenannt.

§ 4 Abs. (4.3) Folgende Passage wurde eingefügt: „Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)“.

§ 4 Abs. (4.4.2): Text wurde geringfügig geändert, und zwar wurden die Prüfungsfächer angeführt sowie die Frist für die Ausstellung des Zeugnisses der Masterarbeit.

§ 5 Abs. (5.1.3): Wurde leicht modifiziert: Statt „Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) ist eine schriftliche und/oder mündliche Prüfung abzulegen“ steht nun:

„Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).“

§ 6: Neuer Wortlaut: Aktualisierung entspr. der Stellungnahme des Vizerektorats.

Anhang III: Äquivalenz- und Rückrechnungsliste wurde ausgebessert.

Änderung 2017

Die Reihungskriterien in § Abs. 2.6 wurden durch einen Verweis auf die Senatsrichtlinien EVSO 2017 ersetzt.


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