MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

54. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am 19. 04. 2017 28.b Stück

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Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Politikberatung:

Wirtschaft und Kommunikation

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Der im Mitteilungsblatt vom 16.1.2013, Stück 16d und im Mitteilungsblatt vom 12.3.2014 Stück 23a verlautbarte Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik sowie Parlamentarismus und Landespolitik II wird auf Antrag der wissenschaftlichen Leitung in Universitätskurs für Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation sowie Politikberatung: Recht und Change Management umbenannt und neu verlautbart. Die Änderung der Bezeichnung der Universitätskurse sowie sämtliche inhaltlichen Änderungen in den Lehrplänen treten mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft und gelten für alle in den Universitätskurs neu eintretenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Der Studiendirektor:

Polaschek

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs „Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation“ eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Gegenstand des Universitätskurses 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 2

(4) Zielgruppen 3

(5) Zulassungsvoraussetzungen 3

(6) Anerkennung von Leistungen anlässlich der Aufnahme 3

(7) Höchstzahl an Studienplätzen 3

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses 4

(3) Zertifikat 4

(4) Lehrveranstaltungstypen 4

§ 3 Lehr- und Lernformen 4

(1) Unterrichtssprache 4

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen 4

§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses 4

(1) Module und Lehrveranstaltungen 4

§ 5 Prüfungsordnung 5

(1) Anwesenheit und Beurteilung 5

(2) Wiederholung von Prüfungen 5

(3) Modulnote und Gesamtnote 6

§ 6 Kursorganisation 6

(1) Kursleitung 6

(2) Kurskosten 6

§ 7 In-Kraft-Treten 7

Anhang: Modulbeschreibungen 8

 

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Gegenstand des einsemestrigen Universitätskurses Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und Methoden Grundlagen für politische bzw. parlamentarische Arbeit insbesondere aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Konfliktmanagement, Kommunikations- und angewandte Medienlehre sowie Öffentliches Recht (Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Wirtschaftsrecht) zu vermitteln und dabei politische bzw. parlamentarische Arbeit aus verschiedenen Perspektiven zu analysieren und reflektieren. Der Universitätskurs behandelt damit Kernkompetenzen des parlamentarischen Handelns und bringt dabei die aktuellen wissenschaftlichen Methoden und Instrumente in einen konkreten Anwendungsbezug.

Ziel dieses berufsbegleitenden Universitätskurses ist es insbesondere,

·     die Prozesse und Ziele des parlamentarischen Geschehens und die Interdependenzen zwischen den einzelnen Funktionsbereichen zu analysieren;

·     die Einbettung der Funktionen in den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang und die Bedeutung dieser Aspekte auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und Methoden zu reflektieren;

·     wesentliche Ansätze zur Bestimmung langfristiger öffentlicher Strategien sowie der Strukturierung der jeweiligen Funktionen (Managment, Kommunikation) zu beurteilen;

·     grundlegende Methoden und Techniken zur erfolgsorientierten Steuerung dieser Funktionen zur optimalen Entscheidungsfindung darzustellen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation vermögen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und Methoden:

·     Parlamentsprozesse grundlegend zu analysieren und zu strukturieren;

·     die Eigenschaften und die Einsatzmöglichkeiten von Kommunikations- und Konfliktmanagementformen zur internen/externen parlamentarischen Interaktion und Kooperation mit Medien und anderen Stakeholderinnen bzw. Stakeholdern einzuschätzen und die passenden Methoden reflektiert anzuwenden;

·     den Aufbau und Informationsgehalt von (politischen) Strategien grundlegend zu erfassen und elementare rechtliche Analysen durchzuführen;

·     Methoden des Projekt- und Prozessmanagements sowie zur Personalführung sachgerecht einzusetzen;

·     grundlegende Überlegungen zur Entwicklung von politischen Marktstrategien zu entwickeln;

·     die Bedeutung des rechtlichen, betriebswirtschaftlichen- und volkswirtschaftlichen Rahmens für parlamentarische Tätigkeit zu verstehen und die öffentliche Verwaltung unter Beachtung dieser Vorgaben zielgerecht zu gestalten.

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer werden mit für die Praxis relevanten Forschungsmethoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in fachbezogenen Fallstudien.

Den Absolventinnen und Absolventen des einsemestrigen Universitätskurses Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation stehen vielfältige Möglichkeiten im Management in allen Bereichen der öffentlichen Wirtschaft/Verwaltung bzw. Politik offen.

(4) Zielgruppen

Der Universitätskurs wendet sich an Politikerinnen und Politiker sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Managementbereichen der Politik/öffentlichen Wirtschaft/Verwaltung mit besonderem Augenmerk auf politische bzw. parlamentarische Funktionen, die ihre Kompetenzen und Qualifikationen erweitern wollen. Außerdem wendet sich der Universitätskurs an Studierende mit einschlägigen Studienerfahrungen und besonderem Interesse.

(5) Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätskurs Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation sind die nachfolgend angeführten Kriterien:

a.     Abschluss von min. 120 ECTS-Anrechnungspunkten eines betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, politikwissenschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen Studiums oder der Abschluss eines betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich, politikwissenschaftlich und/oder rechtswissenschaftlich ausgerichteten Universitätslehrganges der Karl-Franzens-Universität Graz oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder

b.     Nachweis einer facheinschlägigen Qualifikation durch zumindest eine einjährige Berufs- oder Praxiserfahrung.

c.     Der Bewerbung sind die entsprechenden Nachweise, ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme am Universitätskurs Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation sowie die angestrebten Ziele ausführt, anzuschließen.

d.     Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und die Eignung der Zulassungswerberinnen/Zulassungswerber entscheidet die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter im Auftrag des Rektorats.

(6) Anerkennung von Leistungen anlässlich der Aufnahme

Vergleichbare Leistungen, die an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erbracht wurden, können im Sinne von § 78 UG auf Antrag anerkannt werden. Anträge auf Anerkennung von Leistungen sind bereits in Verbindung mit der Bewerbung einzureichen und müssen jedenfalls vor Kursbeginn beantragt werden, andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden.

(7) Höchstzahl an Studienplätzen

Zum Universitätskurs Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation können maximal 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Wird die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in den Universitätskurs nach folgenden Kriterien:

1.     Erfüllung der in Abs. 5 genannten Zulassungsvoraussetzungen

2.     Bewertung des Motivationsschreibens

3.     Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation ist berufsbegleitend und dauert ein Semester. Die Lehrveranstaltungen sind modular aufgebaut. Der Universitätskurs wird mit 30 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet und beinhaltet folgende Lehrinhalte.

Modultitel/Prüfungsfach ECTS
Modul A: Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung 11,5
Modul B: Kommunikation 5
Modul C: Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung 8
Modul D: Wissenschaftliches Arbeiten 5,5

(3) Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation (siehe § 5) erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein Zertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz. Sofern von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ebenfalls der Universitätskurs Politikberatung: Recht und Change Management absolviert wurde, wird der Absolventin/dem Absolventen beider Universitätskurse das Zertifikat „Zertifizierte/r Politikberater/in“ durch die Karl-Franzens-Universität Graz verliehen.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Curriculum wird folgender Lehrveranstaltungstyp angeboten:

a.     Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.

b.     Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen werden, den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösungen behandelt.

c.     Konversatorien (KV): Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Anfragen an die Lehrenden.

Die unter b. und c. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, auf sie findet § 15 des Satzungsteiles Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität Graz Anwendung.

§ 3 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der berufsbegleitende Universitätskurs Politikberatung: Wirtschaft und Kommunikation ist modular aufgebaut und wird in geblockter Form über ein Semester abgehalten. Definierte Unterrichtseinheiten können in Form von E-Learning-Einheiten (internetbasierte Fernlehre) absolviert werden.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Der einsemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 30 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS) und Kontaktstunden (KStd.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich im Anhang.

Alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen.

   Modultitel/Prüfungsfach LV-Typ ECTS KStd.
Modul A Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung   11,5 5,75
A.1 Management-Grundlagen VU 2 1
A.2 Organisations- und Projektmanagement VU 1 0,5
A.3 Informations- und IT-Management VU 1 0,5
A.4 Strategisches Management VU 1 0,5
A.5 Volkswirtschaft und Geldpolitik VU 1,5 0,75
A.6 Förderungsmanagement VU 1 0,5
A.7 Risikomanagement und Investitionsrechnung VO 2 1
A.8 Mikroökonomik und Finanzwissenschaft VO 2 1
Modul B Kommunikation   5 2,5
B.1 Kommunikation/Mediation Grundlagen VU 1 0,5
B.2 Medienkommunikation VU 2 1
B.3 Krisenkommunikation VU 1 0,5
B.4 Networking/Lobbying VU 1 0,5
Modul C Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung   8 4
C.1 Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung VO 4 2
C.2 Korruptionsstrafrecht VU 2 1
C.3 Öffentliches Wirtschaftsrecht und öffentliche Unternehmungen VO 2 1
Modul D Wissenschaftliches Arbeiten   5,5 1,2
D.1 Fernstudienelemente und Gastvorträge Module A-C KV 4,5 0,2
D.2 Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens VO 1 1
SUMMEN     30 13,45

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Anwesenheit und Beurteilung

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen im Umfang der dafür vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkte erfolgreich absolviert werden. Bei Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter muss in Summe eine Anwesenheit von mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.

Vorlesungen (VO) gelten als Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter. Bei Vorlesungen findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) und Konservatorien (KV) gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Bei Prüfungen von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßig durchgeführten schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die aktive Mitarbeit der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer ist somit ein Beurteilungskriterium.

Die Beurteilung der Prüfungsleistungen richtet sich nach der in § 73 Abs 1 und 3 UG bestimmten Notenskala.

(2) Wiederholung von Prüfungen

Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Weitere Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen sind in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(3) Modulnote und Gesamtnote

Die Note eines Moduls ergibt sich aus den Noten jener Lehrveranstaltungen, die dem Modul zugeordnet sind. Die Modulnote ist zu ermitteln, indem

a.     die Note jeder dem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b.     die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c.     das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und

d.     das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e.     Eine positive Note des Moduls kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung im Modul positiv beurteilt wurde.

f.     Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

Zusätzlich wird eine Gesamtnote für den Universitätskurs vergeben. Diese ist zu ermitteln, indem

a.     die Note jeder einem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b.     die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c.     das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und

d.     das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e.     Eine positive Gesamtnote kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung aller Module positiv beurteilt wurde.

f.     Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

§ 6 Kursorganisation

(1) Kursleitung

Es ist eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter zu bestellen.

Die wirtschaftliche und die organisatorische Leitung des Universitätskurses werden von UNI for LIFE wahrgenommen.

(2) Kurskosten

Die Kosten des Universitätskurses setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den sonstigen Aufwendungen für Leitung, Organisation etc. zusammen. Diese Gelder werden aus dem Kursbeitrag aufgebracht. Falls diese nicht in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen, kann der Universitätskurs nicht stattfinden.

Der Kursbeitrag schließt nur die Kosten für die Lehrveranstaltungen ein, nicht hingegen sonstige Kosten, die für Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen oder die Teilnahme an Exkursionen anfallen. Diese sowie allfällige sonstige Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.

Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Universitätskursbeitrages aufgrund sinkender oder steigender Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen vor.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Universitätskurses haben nur den Universitätskursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.

§ 7 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt nach Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Der Studiendirektor:

Polaschek

 

Anhang: Modulbeschreibungen

Modul A Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung
ECTS-Anrechnungspunkte 11,5
Inhalte A.1: Management-Grundlagen

·     Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

·     Unternehmensführung

·     Kernbereiche des Managements und der Wertschöpfung

·     Kennzahlenanalyse

A.2: Organisations- und Projektmanagement

·     Konsequenzen ökonomischer und verhaltensorientierter Organisationstheorien für die Gestaltung der Beziehungen zur Umwelt

·     Mensch-Struktur-Prozesse-Technik – Systemisches Organisationsverständnis

·     Grundlagen der Organisationsanalyse

·     Geschäftsprozessoptimierung

·     Projektentwurf und Projektausführung

·     Übersicht über Methoden und Fragestellungen im Kontext interkultureller Projekte

A.3: Informations- und IT-Management

·     Infrastrukturen der Informationstechnologie (Hardware, Software, Netzwerke)

·     Informationswirtschaft (Informationsbedarf und -bereitstellung, Neugestaltung von Geschäftsprozessen und -modellen durch geänderte Informationsprozesse)

·     Anwendungssysteme (Anwendungszyklus, Arten von Anwendungssystemen)

A.4: Strategisches Management

·     Einführung in Wettbewerbsanalysen und Positionsmodelle

·     Unternehmensstrategien und generische Strategien

·     Einführung in ressourcen- und kompetenzorientierte Modelle

A.5: Volkswirtschaft und Geldpolitik

·     Volkswirtschaftliche Theorien im Vergleich

·     Theorie des Staates – ein Überblick

·     Markttheorie

·     Theorien des internationalen Handels und der Kapitalbewegungen

·     Aktuelle Probleme

A.6: Förderungsmanagement

·     Suche nach, Zugang zu, Analyse und Bewertung von

·     nationalen sowie EU-Förderprogrammen

·     Beurteilung von Unternehmensfinanzierungen

A.7: Risikomanagement und Investitionsrechnung

·     Instrumente des Risikomanagements

·     Funktionsweise von Termingeschäften, Derivaten, Forwards, Swaps, Optionen

·     Möglichkeiten und Grenzen der öffentlichen Hand im Bereich des Risikomanagements

·     Haftungsfragen

·     Investitionsentscheidungen und Möglichkeiten bzw. Grenzen der Methoden der Investitionsrechnung

·     Methoden der Investitionsrechnung und deren Anwendung anhand von Fallbeispielen

A.8: Mikroökonomik und Finanzwissenschaft

·     Mikroökonomische Grundlagen und Instrumente

·     Staatsaufgaben und ihre Begründung

·     Öffentliche Güter

·     Verteilungswirkungen von Steuern und Transfers

·     Externe Effekte und Umweltschutz

·     Wettbewerbspolitik (Regulierung und Deregulierung)

·     Ressourcenökonomik

·     Ökonomische Theorien des Föderalismus (Zentralisierung versus Dezentralisierung)

Lernziele  
(erwartete Lernergebnisse,

erworbene Kompetenzen)

Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

A.1:

·     die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und der Unternehmensführung zu kennen und zu verstehen,

·     die Kernbereiche des Managements und der Wertschöpfung zu verstehen,

·     Kennzahlenanalysen durchzuführen;

A.2:

·     die Konsequenzen ökonomischer und verhaltensorientierter Organisationstheorien einschätzen zu können,

·     die Mensch-Struktur-Prozesse-Technik zu verstehen,

·     die Grundlagen der Organisationsanalyse zu kennen,

·     Projektentwürfe zu erstellen und Projekte auszuführen,

·     die Methoden und Fragestellungen im Kontext interkultureller Projekte zu kennen;

A.4:

·     Infrastrukturen der Informationstechnologie (Hardware, Software, Netzwerke) zu kennen,

·     die Grundlagen der Informationswirtschaft zu verstehen,

·     verschiedene Anwendungssysteme zu unterscheiden;

A.5:

·     Wettbewerbsanalysen durchzuführen,

·     verschiedene Positionsmodelle zu unterscheiden,

·     Unternehmensstrategien und generische Strategien zu entwickeln,

·     ressourcen- und kompetenzorientierte Modelle zu unterscheiden;

A.6:

·     volkswirtschaftliche Theorien zu kennen und miteinander zu vergleichen,

·     die Theorie des Staates zu verstehen,

·     Markttheorie, Theorien des internationalen Handels und der Kapitalbewegungen zu erklären;

A.7:

·     die gängigsten Formen von Termingeschäften zu kennen,

·     die Funktionsweise von Forwards, Futures sowie Optionen zu verstehen,

·     Handlungsalternativen bei Derivaten zu kennen,

·     Methoden der Gewinn- und Verlustberechnung zu kennen und anzuwenden,

·     die Grundprinzipien der Bewertung von Derivaten zu nennen,

·     die verschiedenen Möglichkeiten und Grenzen der öffentlichen Hand im Bereich des Risikomanagements zu kennen,

·     mit finanzmathematischen Methoden Investitionsentscheidungen auf Basis gängiger Investitionsrechnungsverfahren (unter Berücksichtigung von Unsicherheit) zu unterstützen;

A.8:

·     Instrumente der Makroökonomie zu kennen und deren Wirkungsweise einschätzen zu können,

·     Begründungen für Staatsaufgaben argumentieren zu können,

·     öffentliche Güter und deren Bedeutung für die Bevölkerung zu erklären,

·     Verteilungswirkungen von Steuern und Transfers einschätzen zu können,

·     Gestaltungsaufgaben der öffentlichen Hand in Bezug auf externe Effekte und Umweltschutz zu kennen,

·     ökonomische Theorien des Föderalismus (Zentralisierung versus Dezentralisierung) zu unterscheiden,

·     volkswirtschaftliche Zusammenhänge zu beurteilen.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Empfohlene

Voraussetzungen

für die Teilnahme

Keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

 
Modul B
Kommunikation
ECTS-Anrechnungspunkte 5
Inhalte B.1: Kommunikation/Mediation Grundlagen

·     Kommunikationsmodelle

·     Grundlagen gelungener Kommunikation

·     Prävention von Konflikten

·     Implementierung von grundlegenden Konfliktmanagementsystemen in öffentlichen Unternehmen und Organisationen

·     Mediation als Bearbeitungsmethode von Konflikten

B.2: Medienkommunikation

·     Gesprächsführung

·     Argumentationsmodelle

·     Umgang mit schwierigen Fragen

·     Umgang mit Zwischenrufen und unfairen Taktiken

·     Sinnvolles Einsetzen von Frage und Lenkungstechniken

B.3: Krisenkommunikation

·     Wissen über relevante Aspekte des Krisenmanagements und der Krisenkommunikation (kommunikativ, rechtlich, betriebswirtschaftlich) sowie deren strategische und operative Umsetzung

·     Krisenprävention

B.4: Networking/Lobbying

·     Wissen über das bewusste Knüpfen von Kontakten

·     Verhandlungstechniken

·     Funktionsweise und rechtliche Spielregeln des professionellen Lobbyings und des Public Affairs Managements

·     Umfeldanalyse

·     Politische Entscheidungsstrukturen

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse,

erworbene Kompetenzen)

Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

B.1:

·     verschiedene Kommunikationsmodelle zu unterscheiden und anzuwenden,

·     die Grundlagen gelungener Kommunikation zu kennen,

·     Konflikte zu vermeiden,

·     grundlegende Konfliktmanagementsysteme in öffentlichen Unternehmen und Organisationen zu implementieren,

·     Mediation als Bearbeitungsmethode von Konflikten anzuwenden;

B.2:

·     Argumentationsmodelle anzuwenden,

·     mit schwierigen Fragen, mit Zwischenrufen und unfairen Taktiken umzugehen,

·     Fragen und Lenkungstechniken sinnvoll einzusetzen;

B.3:

·     die relevanten Aspekte des Krisenmanagements und der Krisen-kommunikation zu kennen sowie strategisch und operativ umzusetzen,

·     Krisen zu verhindern;

B.4:

·     bewusst Kontakte zu knüpfen,

·     Verhandlungstechniken anzuwenden,

·     die Funktionsweise und die rechtlichen Spielregeln des professionellen Lobbyings und des Public Affairs Managements zu kennen,

·     Umfeldanalysen durchzuführen,

·     politische Entscheidungsstrukturen zu verstehen.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Empfohlene

Voraussetzungen

für die Teilnahme

Keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

Modul C Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung
ECTS-Anrechnungspunkte 8
Inhalte C.1: Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung I

·     Staatslehre: Organe und Funktionen in einer Zusammenschau: EU – Österreich – Steiermark – Gemeinden (Gesetzgebung, Vollziehung)

·     Verfassungsrecht B-VG (Kompetenzen), Rel. Verfassungsautonomie der Länder, Gemeinderecht, Kompetenzverteilung, Organisation der Verwaltung, Abläufe in der Verwaltung sowie Gesetzgebungsprozesse

C.2: Korruptionsstrafrecht

·     Einfluss auf das geltende Recht (Geltungsbereich)

·     Vorteilsnahme

·     Bestechung sowie andere mögliche Korruptionsdelikte

·     Agierende bzw. zuständige Behörden

C.3: Öffentliches Wirtschaftsrecht und öffentliche Unternehmungen

·     Darstellung der Besonderheiten des öffentlichen Wirtschaftsrechts

·     Steuerung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Recht und Politik

·     Herausforderungen der Tätigkeit des Staates als Unternehmer

·     Rechtliche Anforderungen

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

C.1:

·     die verschiedenen Organe und Funktionen der EU in Österreich, der Steiermark und in den Gemeinden (Gesetzgebung, Vollziehung) zu kennen und zu verstehen,

·     die Grundlagen des Verfassungsrechts zu verstehen,

·     die Kompetenzen des B-VG zu kennen,

·     die relative Verfassungsautonomie der Länder zu verstehen,

·     die Grundlagen des Gemeinderechts zu verstehen;

C.2:

·     den Geltungsbereich des Korruptionsstrafrechts zu kennen,

·     Vorteilsnahme und Bestechung sowie andere mögliche Korruptionsdelikte zu erkennen,

·     agierende bzw. zuständige Behörden zu kennen;

C.3:

·     die Besonderheiten des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu verstehen,

·     die Zusammenhänge zwischen Wirtschaft, Recht und Politik sowie die Steuermöglichkeiten des Staates zu kennen,

·     die rechtlichen und praktischen Anforderungen an die Rolle des Staates als Unternehmer zu kennen.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Empfohlene

Voraussetzungen

für die Teilnahme

Keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

Modul D Wissenschaftliches Arbeiten
ECTS-Anrechnungspunkte 5,5
Inhalte D.1: Fernstudienelemente und Gastvorträge Module A-C

·     Analyse, Synthese, Beurteilung und Reflexion der Module  
A bis C

D.2: Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens

·     Methoden und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens

·     Forschungsdesign: Forschungsfrage und Forschungsmethoden

·     Quellensuche und Quellenverwendung

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

D.1:

·     Inhalte der Module A bis C zu analysieren, zu beurteilen und zu reflektieren,

D.2:

·     wissenschaftliche Fragestellungen zu formulieren sowie empirische Forschungsvorhaben zu planen,

·     die Vorzüge und Nachteile von spezifischen Forschungsmethoden einzuschätzen,

·     themenbezogene Literatur zu recherchieren sowie mit einschlägiger Fachliteratur umzugehen und diese kritisch zu beurteilen.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Diskussion, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Empfohlene

Voraussetzungen

für die Teilnahme

Keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

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