MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

37. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am 15. 03. 2017 23.a Stück

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Richtlinie des Senats

über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl

und

Empfehlung des Senats

für die Zuordnung der Studien zu den Reihungsverfahren

sowie

Textbaustein „Reihungskriterien“ für Curricula

Beschluss des Senats vom 08.03.2017

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

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Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl

Beschluss des Senats vom 8.3.2017

§ 1

Diese Richtlinie regelt die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl und ist auf alle Lehrveranstaltungen der Universität Graz mit Ausnahme von Lehrveranstaltungen des Zentrums für Soziale Kompetenz, der im Rahmen von NAWI Graz gemeinsam mit der Technischen Universität Graz eingerichteten Bachelor- und Masterstudien (NAWI-Graz-Studien), des Diplomstudiums Pharmazie, des Bachelorstudiums Pharmazeutische Wissenschaften, des Masterstudiums Pharmazie und von Universitätslehrgängen anzuwenden.

§ 2

(1)     Für Studien an der Universität Graz, die dieser Richtlinie unterliegen, sind ausschließlich folgende Reihungsverfahren vorgesehen:

1.     Reihungsverfahren EVSO 2017

2.     Reihungsverfahren SOWI

3.     Reihungsverfahren URBI

4.     Reihungsverfahren Anmeldezeitpunkt

(2)     In den Curricula mit Ausnahme des Curriculums für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist festzulegen, welches der in Abs. 1 genannten Reihungsverfahren für das betreffende Studium anzuwenden ist. In den Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist das Reihungsverfahren EVSO 2017 anzuwenden.

(3)     Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen zu einer Lehrveranstaltung die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den Kriterien des anzuwendenden Reihungsverfahrens gemäß §§ 3, 4, 5 oder 6.

(4)     Ist eine Lehrveranstaltung keinem Studium oder mehreren Studien, für die unterschiedliche Reihungsverfahren gelten, zugeordnet, hat das für die Genehmigung der betreffenden Lehrveranstaltung zuständige studienrechtliche Organ festzulegen, welches Reihungsverfahren anzuwenden ist. Diese Festlegung ist in der Lehrveranstaltungsbeschreibung in UNIGRAZonline bekanntzugeben.

(5)     Ist eine Lehrveranstaltung einem NAWI-Graz-Studium und einem Studium, auf das diese Richtlinie anzuwenden ist, zugeordnet, hat das für die Genehmigung der betreffenden Lehrveranstaltung zuständige studienrechtliche Organ festzulegen, dass das im Curriculum des NAWI-Graz-Studiums vorgesehene Reihungsverfahren auf alle angemeldeten Studierenden anzuwenden ist oder dass die Lehrveranstaltungsplätze entsprechend der Anzahl der angemeldeten Studierenden auf die beteiligten Studien aufgeteilt und die Reihung der Studierenden nach dem für ihr jeweiliges Studium geltenden Reihungsverfahren erfolgt. Diese Festlegung ist in der Lehrveranstaltungsbeschreibung in UNIGRAZonline bekanntzugeben.

(6)     Für Studierende in Mobilitätsprogrammen und für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung oder bis zu einer Vorbesprechung gem. § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 2 oder § 6 Abs. 2 freizuhalten.

§ 3 Reihungsverfahren EVSO 2017

(1)     In Studien, in denen das Reihungsverfahren EVSO 2017 anzuwenden ist, erfolgt die Reihung nach folgenden Kriterien, wobei die einzelnen Kriterien in der angegebenen Reihenfolge anzuwenden sind:

1.     Stellung der Lehrveranstaltung im Curriculum (PF/GWF vor FWF): Die Lehrveranstaltung ist im Curriculum, für das die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt, verpflichtend vorgeschrieben. Dabei werden Pflicht- und Gebundenes Wahlfach gleichrangig gereiht und jeweils gegenüber Freiem Wahlfach bevorzugt.

2.     Im Studium absolvierte/anerkannte ECTS (inkl. Boni gem. Anlage): Für die ECTS-Reihung werden alle Leistungen des Studiums, für das die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt, herangezogen. Eine höhere Gesamtsumme wird bevorzugt gereiht. Für Studierende bestimmter Studien gibt es zur Gewährleistung der Chancengleichheit Ausgleichsmechanismen für die Reihung nach ECTS (siehe Anlage).

3.     Bisher benötigte Semesteranzahl im Studium: Reihung nach der Anzahl der bisher benötigten Semester innerhalb des Studiums. Eine höhere Anzahl wird bevorzugt gereiht.

4.     Losentscheid: Ist anhand der vorangehenden Kriterien keine Reihungsentscheidung möglich, entscheidet der Zufall.

(2)     Im Curriculum kann festgelegt werden, dass die Studierenden zusätzlich zur elektronischen Anmeldung über UNIGRAZonline in der ersten Lehrveranstaltungseinheit oder in einer Vorbesprechung anwesend sein müssen, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze und gegebenenfalls die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen erfolgt. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.

§ 4 Reihungsverfahren SOWI

(1)     In Studien, in denen das Reihungsverfahren SOWI anzuwenden ist, werden zunächst 80 % der Lehrveranstaltungsplätze nach dem Reihungsverfahren SOWI 1 vergeben, danach werden 20 % der Lehrveranstaltungsplätze nach dem Reihungsverfahren SOWI 2 vergeben. Davon ausgenommen sind Lehrveranstaltungen der SBWL.

 

(2)     Reihungsverfahren SOWI 1

Im Reihungsverfahren SOWI 1 erfolgt die Reihung nach folgenden Kriterien, wobei die einzelnen Kriterien in der angegebenen Reihenfolge anzuwenden sind:

1.     Incoming-Studierende: Studierende, die ein Auslandssemester an der Karl-Franzens-Universität Graz im Rahmen eines Studienprogramms betreiben, werden bevorzugt gereiht.

2.     Studium an der Fakultät: Studierende, die sich mit einem SOWI-Studium für eine von der SOWI-Fakultät angebotenen Lehrveranstaltung anmelden, werden gegenüber Studierenden anderer Fakultäten bevorzugt gereiht. Umweltsystemwissenschaften-Studierende mit sozial- und wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt werden an der SOWI-Fakultät nach diesem Kriterium ebenfalls bevorzugt gereiht.

3.     Stellung der Lehrveranstaltung im Curriculum (PF vor GWF vor FW): Die Lehrveranstaltung ist im Curriculum, für das die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt, verpflichtend vorgeschrieben. Dabei wird Pflichtfach vor Gebundenem Wahlfach gereiht. Ein Freies Wahlfach wird an letzter Stelle gereiht.

4.     Im Studium absolvierte/anerkannte ECTS (inkl. Boni gem. Anlage): Für die ECTS-Reihung werden alle Leistungen des Studiums, für das die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt, herangezogen. Eine höhere Gesamtsumme wird bevorzugt gereiht. Für Studierende bestimmter Studien gibt es zur Gewährleistung der Chancengleichheit Ausgleichsmechanismen für die Reihung nach ECTS (siehe Anlage).

5.     Bisher benötigte Semesteranzahl im Studium: Reihung nach der Anzahl der bisher benötigten Semester innerhalb des Studiums. Eine höhere Anzahl wird bevorzugt gereiht.

6.     Losentscheid: Ist anhand der vorangehenden Kriterien keine Reihungsentscheidung möglich, entscheidet der Zufall.

(3)     Reihungsverfahren SOWI 2

Im Reihungsverfahren SOWI 2 erfolgt die Reihung nach folgenden Kriterien, wobei die einzelnen Kriterien in der angegebenen Reihenfolge anzuwenden sind:

1.     Studium an der Fakultät: Studierende, die sich mit einem SOWI-Studium für eine von der SOWI-Fakultät angebotenen Lehrveranstaltung anmelden, werden gegenüber Studierenden anderer Fakultäten bevorzugt gereiht. Umweltsystemwissenschaften-Studierende mit sozial- und wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt werden an der SOWI-Fakultät nach diesem Kriterium ebenfalls bevorzugt gereiht.

2.     Stellung der Lehrveranstaltung im Curriculum (PF vor GWF vor FW): Die Lehrveranstaltung ist im Curriculum, für das die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt, verpflichtend vorgeschrieben. Dabei wird Pflichtfach vor Gebundenem Wahlfach gereiht. Ein Freies Wahlfach wird an letzter Stelle gereiht.

3.     Weniger Semesterstunden an der Fakultät: Reihung anhand der Semesterstunden aller Lehrveranstaltungen an der Fakultät, in denen die/der Studierende im Semester der Anmeldung einen Fixplatz erhalten hat. Eine niedrigere Semesterstundenanzahl wird bevorzugt gereiht.

4.     Losentscheid: Ist anhand der vorangehenden Kriterien keine Reihungsentscheidung möglich, entscheidet der Zufall.

(4)     Reihungsverfahren SOWI 3

In Lehrveranstaltungen der SBWL erfolgt die Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze nach dem Reihungsverfahren SOWI 3. Die Studierenden haben sich für die Durchführung der Reihung zunächst für ein gesamtes SBWL-Modul anzumelden.

Die Reihung erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei die einzelnen Kriterien in der angegebenen Reihenfolge anzuwenden sind:

1.     Incoming-Studierende: Studierende, die ein Auslandssemester an der Karl-Franzens-Universität Graz im Rahmen eines Studienprogramms betreiben, werden bevorzugt gereiht.

2.     Studium an der Fakultät: Studierende, die sich mit einem SOWI-Studium für eine von der SOWI-Fakultät angebotenen Lehrveranstaltung anmelden, werden gegenüber Studierenden anderer Fakultäten bevorzugt gereiht. Umweltsystemwissenschaften-Studierende mit sozial- und wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt werden nach diesem Kriterium an der SOWI-Fakultät ebenfalls bevorzugt gereiht.

3.     Stellung der Lehrveranstaltung im Curriculum (PF vor GWF vor FW): Die Lehrveranstaltung ist im Curriculum, für das die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt, verpflichtend vorgeschrieben. Dabei wird Pflichtfach vor Gebundenem Wahlfach gereiht. Ein Freies Wahlfach wird an letzter Stelle gereiht. 

4.     Reihung anhand der gewählten Priorität: Es können maximal 4 Prioritäten von 1 (hoch) bis 4 (niedrig) vergeben werden. Jede Priorität kann nur ein Mal vergeben werden. Eine höhere Priorität wird bevorzugt gereiht. Die Vergabe eines Lehrveranstaltungsplatzes nach dem Reihungsverfahren SOWI 3 ist nur möglich, wenn von der/dem Studierenden eine Priorität vergeben wurde.

5.     Im Studium absolvierte/anerkannte ECTS (inkl. Boni gem. Anlage): Für die ECTS-Reihung werden alle Leistungen des Studiums, für das die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt, herangezogen. Eine höhere Gesamtsumme wird bevorzugt gereiht. Für Studierende bestimmter Studien gibt es zur Gewährleistung der Chancengleichheit Ausgleichsmechanismen für die Reihung nach ECTS (siehe Anlage).

6.     Bisher benötigte Semesteranzahl im Studium: Reihung nach der Anzahl der bisher benötigten Semester innerhalb des Studiums. Eine höhere Anzahl wird bevorzugt gereiht.

7.     Losentscheid: Ist anhand der vorangehenden Kriterien keine Reihungsentscheidung möglich, entscheidet der Zufall.

Studierende, die nach erfolgter Reihung einen Fixplatz in einem SBWL-Modul erhalten haben, müssen sich im in UNIGRAZonline bekanntgegebenen Zeitraum zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des SBWL-Moduls anmelden. Die Vergabe der Plätze in den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt nach dem Anmeldezeitpunkt, wobei ein früherer Anmeldezeitpunkt bevorzugt gereiht wird.

(5)     Bleiben nach der Zuteilung der Lehrveranstaltungsplätze nach den Reihungsverfahren SOWI 1 bis 3 und der etwaigen Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen an Studierende in besonderen Notlagen und Studierende in Mobilitätsprogrammen gem. § 2 Abs. 5 noch Lehrveranstaltungsplätze frei, können sich die Studierenden im dafür festgelegten Zeitraum für die Restplatzvergabe anmelden. Die Vergabe der Restplätze in den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt nach dem Anmeldezeitpunkt, wobei ein früherer Anmeldezeitpunkt bevorzugt gereiht wird.

§ 5 Reihungsverfahren URBI

(1)     In Studien, in denen das Reihungsverfahren URBI anzuwenden ist, erfolgt die Reihung nach dem Reihungsverfahren SOWI 1 gem. § 4 Abs. 2, das sinngemäß anzuwenden ist.

(2)     Im Curriculum kann festgelegt werden, dass die Studierenden zusätzlich zur elektronischen Anmeldung über UNIGRAZonline in der ersten Lehrveranstaltungseinheit oder in einer Vorbesprechung anwesend sein müssen, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze und gegebenenfalls die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen erfolgt. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.

§ 6 Reihungsverfahren Anmeldezeitpunkt

(1)     In Studien, in denen das Reihungsverfahren Anmeldezeitpunkt anzuwenden ist, erfolgt die Reihung nach folgenden Kriterien:

1.     Anmeldezeitpunkt: Ein früherer Anmeldezeitpunkt wird bevorzugt gereiht („first come, first served“).

2.     Warteliste REWI: Studierende, die in eine gewünschte Lehrveranstaltung nicht aufgenommen wurden, kommen auf eine Warteliste und sind im nächsten Semester in eine Lehrveranstaltung zum gleichen oder zu einem ähnlichen Thema bevorzugt aufzunehmen. Die Wartelisten werden außerhalb von UNIGRAZonline geführt.

(2)     Für einzelne Lehrveranstaltungen kann festgelegt werden, dass die Studierenden zusätzlich zur elektronischen Anmeldung über UNIGRAZonline in der ersten Lehrveranstaltungseinheit oder in einer Vorbesprechung anwesend sein müssen, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze und gegebenenfalls die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen erfolgt. Diese Festlegung ist in der Lehrveranstaltungsbeschreibung in UNIGRAZonline zu veröffentlichen. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.

(3)     In Lehrveranstaltungen, die keinem Studium zugeordnet sind und in denen die Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze nach dem Reihungsverfahren Anmeldezeitpunkt erfolgt, kann die Anwendung des Kriteriums Warteliste (Abs. 1 Z 2) unterbleiben.

§ 7 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

(1)     Diese Richtlinie tritt mit 1.7.2017 in Kraft und ist erstmals für die Lehrveranstaltungsanmeldung für das Wintersemester 2017/18 anzuwenden.

(2)     Die für die Festlegung des Reihungsverfahrens erforderlichen Änderungen der Curricula sind bis spätestens 30.06.2019 im Mitteilungsblatt zu verlautbaren.

(3)     Das Reihungsverfahren Anmeldezeitpunkt gemäß § 6 ist für Curricula, die nach dem Studienjahr 2017/18 in Kraft treten, nicht anwendbar.

 

Anlage

Ausgleichsmechanismen (Boni) für das Reihungskriterium „Im Studium absolvierte/anerkannte ECTS“

a)     Fremdstudienbonus

§     Lehramtsstudierende, die ein weiteres Unterrichtsfach in Form eines Erweiterungsstudium studieren: Für die Reihung werden die Gesamt-ECTS des Erweiterungsstudiums, für das die LV-Anmeldung erfolgt, verdoppelt.

§     Lehramtsstudierende, die mindestens ein Diplom-Unterrichtsfach an einer fremden Universität studieren: Für die Reihung werden die Gesamt-ECTS des Lehramtsstudiums, für die die LV-Anmeldung erfolgt, verdoppelt.

b)     Masterbonus

Erfolgt die Anmeldung zur Lehrveranstaltung für ein Masterstudium jener Organisationseinheit, die die Lehrveranstaltung anbietet, wird ein ECTS-Bonus in Höhe von 180 ECTS für die Reihung gewährt.

c)     Doktoratsbonus

Erfolgt die Anmeldung zur Lehrveranstaltung für ein Doktoratsstudium jener Organisationseinheit, die die Lehrveranstaltung anbietet, wird ein ECTS-Bonus in Höhe von 180 ECTS für die Reihung gewährt.

 

Empfehlung des Senats für die Zuordnung der Studien zu den Reihungsverfahren

Reihungsverfahren EVSO 2017

Das Reihungsverfahren EVSO 2017 ist in Lehrveranstaltungen der folgenden Studien in sämtlichen geltenden und auslaufenden Curricula anzuwenden:

Bezeichnung des Studiums
Bachelor- und Masterstudium Alte Geschichte und Altertumskunde
Bachelor- und Masterstudium Anglistik und Amerikanistik
Bachelor- und Masterstudium Archäologie
Bachelorstudium Biologie 
Bachelor- und Masterstudium Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
Bachelor- und Masterstudium Europäische Ethnologie
Bachelorstudium Geographie
Masterstudium Gebirgs- und Klimageographie
Masterstudium Angewandte Physische Geographie und Gebirgsforschung
Bachelor- und Masterstudium Germanistik
Bachelor- und Masterstudium Geschichte
Bachelor- und Masterstudium Griechisch
Bachelorstudium Grundlagen theologischer Wissenschaft
Diplomstudium Katholische Fachtheologie
Bachelor- und Masterstudium Katholische Religionspädagogik
Bachelor- und Masterstudium Kunstgeschichte
Bachelor- und Masterstudium Latein
Diplomstudium Lehramt
Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung
Erweiterungsstudium zu Erweiterung eines Diplomstudiums Lehramt
Erweiterungsstudium zu Erweiterung eines Bachelorstudiums Lehramt
Bachelor- und Masterstudium Musikologie
Bachelorstudium Pädagogik
Bachelor- und Masterstudium Philosophie
Bachelor- und Masterstudium Physik (SKZ 033 676, SKZ 066 876)
Bachelor- und Masterstudium Psychologie
Bachelor- und Masterstudium Romanistik (Französisch)
Bachelor- und Masterstudium Romanistik (Italienisch)
Bachelor- und Masterstudium Romanistik (Spanisch)
Bachelor- und Masterstudium Russisch
Bachelor- und Masterstudium Slowenisch
Bachelor- und Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften
Bachelor- und Masterstudium Sprachwissenschaft
Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation
Masterstudium Allgemeine Mathematik
Masterstudium Angewandte Ethik
Masterstudium Dolmetschen
Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung
Masterstudium Gebirgs- und Klimageographie
Masterstudium Inclusive Education
Masterstudium Interdisziplinäre Geschlechterstudien
Masterstudium Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung
Masterstudium Numerische Mathematik und Modellierung
Masterstudium Ökologie und Evolutionsbiologie
Masterstudium Political, Economic and Legal Philosophy
Masterstudium Religionswissenschaft
Masterstudium Sozialpädagogik
Masterstudium Übersetzen
Masterstudium Verhaltensphysiologie
European Joint Master’s Degree in English and American Studies
Gemeinsames Masterstudium Dolmetschen (Slowenisch/Deutsch/Englisch oder Slowenisch/Deutsch/Französisch)
Gemeinsames Masterstudium Übersetzen (Slowenisch/Deutsch/Englisch)
Interdisciplinary Joint Master’s Programme in South-Eastern European Studies 
Joint Degree Masterprogramm Gender Studies
Joint-Degree-Masterstudium EuroMACHS
Joint Degree-Masterstudium Geschichte des südöstlichen Europa
Joint Master’s Degree Deutsche Philologie des Mittelalters und der Frühen

Neuzeit

Masterstudium Joint Degree Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen
Doktoratsstudium Fachdidaktik
Doktoratsstudium Katholische Theologie (SKZ 796 100, SKZ 080)
Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der Naturwissenschaftlichen Fakultät (SKZ 796 600, SKZ 091)
Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
Doktoratsstudium, der Philosophie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (SKZ 796 500, SKZ 092)
Doktoratsstudium der Philosophie an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
Doktoratsstudium Religionswissenschaft
Interdisziplinäres Doktoratsstudium an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

 

Reihungsverfahren SOWI

Das Reihungsverfahren SOWI ist in Lehrveranstaltungen der folgenden Studien in sämtlichen geltenden und auslaufenden Curricula anzuwenden:

Bezeichnung des Studiums
Bachelor- und Masterstudium Betriebswirtschaft
Bachelor- und Masterstudium Soziologie
Bachelor- und Masterstudium Volkswirtschaftslehre
Bachelorstudium Economics
Masterstudium Global Studies
Masterstudium Global Studies on Management and Information Science
Masterstudium Politische und Empirische Ökonomik
Masterstudium Wirtschaftspädagogik
Internationales Joint Master Programm in Kultursoziologie
Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (SKZ 796 300, SKZ 084)

Reihungsverfahren URBI

Das Reihungsverfahren URBI ist in Lehrveranstaltungen der folgenden Studien in sämtlichen geltenden und auslaufenden Curricula anzuwenden:

Bezeichnung des Studiums
Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften - Betriebswirtschaft
Bachelor- und Masterstudium Umweltsystemwissenschaften - Geographie
Bachelor- und Masterstudium Umweltsystemwissenschaften - Volkswirtschaftslehre
Masterstudium Umweltsystemwissenschaften - Nachhaltigkeitsorientiertes Management
Erasmus Mundus Master's Programme in Industrial Ecology
Joint International Master’s Programme in Sustainable Development 

Reihungsverfahren Anmeldezeitpunkt

Das Reihungsverfahren Anmeldezeitpunkt ist in Lehrveranstaltungen der folgenden Studien in sämtlichen geltenden und auslaufenden Curricula anzuwenden:

Bezeichnung des Studiums
Diplomstudium Rechtswissenschaften
Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften (SKZ 796 200, SKZ 083)
Doktoratsstudium Diversity Management and Governance
Doktoratsstudium PhD Law and Politics
Lehrveranstaltungen im Rahmen des Kooperationsprojekts “TIMEGATE” unabhängig von ihrer Zuordnung zu einem Studium

 

Textbaustein „Reihungskriterien“ für Curricula

In den Curricula sind die Bestimmungen über das Reihungsverfahren (§ 2 Abs 7 lit b bis d BA-Mustercurriculum/§ 2 Abs 5 lit b bis d MA-Mustercurriculum) durch folgenden Textbaustein zu ersetzen:

b.     Wenn die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl in der geltenden Fassung festgelegten Kriterien des Reihungsverfahrens [EVSO 2017 / SOWI / URBI / Anmeldezeitpunkt].

Optional:

c.     Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende [in der ersten Lehrveranstaltungseinheit/bei der Vorbesprechung der Lehrveranstaltung], in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze [und die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen] erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann


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