MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

___________________________________________________________________

Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am 15. 02. 2017 19. Stück

___________________________________________________________________

127. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren von Univ.-Prof. Dr. Christian Bauer; Mitglieder

128. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren von Alexander Gogun, PhD; Mitglieder 

129. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Geographie; Nachnominierung (Kurie der Studierenden)

130. Interuniversitäre Curricula-Kommission Musikologie; Wahl

131. Bachelorstudium Deutsch und transkulturelle Kommunikation; Auflassung

132. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2017; Verlautbarung der Wahltage und der Fristen und Termine für das Wahlverfahren

133. Mitteilungen

134. Ausschreibung von Stellen

127. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren von Univ.-Prof. Dr. Christian Bauer; Mitglieder

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

     Univ.-Prof. Dr. Urlike Bechmann

Univ.-Prof. Dipl.theol. Dr. Rainer Bucher

     Univ.-Prof. Mag. Dr. Basilius J. Groen

     O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernhard Körner

     Univ.-Prof. Mag. Dr. Leopold Neuhold

     Univ.-Prof. Mag. Dr. Johann Hirnsperger

Ersatzmitglieder:

     O. Univ.-Prof. Dr. Hans-Ferdinand Angel

     Univ.-Prof. Mag. Dr. Irmtraud Fischer

Mittelbau

      Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Ebenbauer

      Dr. Isabelle Jonveaux

Ersatzmitglieder:

      Univ.-Ass. MMag. Dr. Andrea Taschl-Erber

      Ao. Univ.-Prof. Dr. Anneliese Felber

Studierende

      Helena Berger 

      Marian Ureutz

Ersatzmitglied:

      Antonia Schmidinger 

In der konstituierenden Sitzung am 18. Jänner 2017 wurde

Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Basilius J. Groen

zum Vorsitzenden

Herr Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Ebenbauer

zum stellvertretenden Vorsitzenden

Frau Helena Berger

zur Schriftführerin gewählt.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

128. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren von Alexander Gogun, PhD; Mitglieder

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

     Univ.-Prof. Dr. Florian Bieber

     Univ.-Prof. Dr. Renate Hansen-Kokorus

     O. Univ.-Prof. Dr. Karl Kaser 

     Univ.-Prof. Dr. Andreas Leben 

     O. Univ.-Prof. Dr. Renate Pieper

     Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Spickermann 

Ersatzmitglied: 

     Univ.-Prof. Dr. Simone de Angelis

Mittelbau

      Assoz.-Prof. Mag. Dr. Gerald Lamprecht

     Ass.-Prof. Mag. Dr. Ursula Mindler-Steiner

Ersatzmitglieder:

      Ass.-Prof. DDr. Werner Suppanz

     Mag. Dr. Monika Stromberger

Studierende

      Nina Kieweg

      Alexander Baumann

Ersatzmitglied:

      Benjamin Grausner

In der konstituierenden Sitzung am 31. Jänner 2017 wurde

Herr Univ.-Prof. Dr. Andreas Leben

zum Vorsitzenden

Herr Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Spickermann

zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

129. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Geographie; Nachnominierung (Kurie der Studierenden)

Mit Wirkung vom 07.02.2017 wird

Herr Anselm Eberl

als Ersatzmitglied entsendet.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

130. Interuniversitäre Curricula-Kommission Musikologie; Wahl

In der 2. Sitzung der interuniversitären Curricula-Kommission Musikologie am 30. Jänner 2017 wurde

Herr Ao. Univ.-Prof. Dr. Werner Jauk

zum stellvertretenden Vorsitzenden

gewählt.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

131. Bachelorstudium Deutsch und transkulturelle Kommunikation; Auflassung

Das Bachelorstudium Deutsch und transkulturelle Kommunikation wurde mit Beschluss des Rektorats vom 02.02.2017 gem. § 22 Abs. 1 Z 12 UG im Einvernehmen mit dem Senat der Universität Graz aufgelassen. Studierende sind berechtigt ihr Studium bis 30.09.2021 in der letztgültigen Studienplanversion abzuschließen.

Der Vizerektor für Studium und Lehre:

Polaschek

132. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2017; Verlautbarung der Wahltage und der Fristen und Termine für das Wahlverfahren

Mit Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, BGBl. II Nr. 44/2017 wurden die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2017 wie folgt verlautbart:

Wahltage

Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2017 werden Dienstag, 16. Mai 2017, Mittwoch, 17. Mai 2017, und Donnerstag, 18. Mai 2017, festgelegt.

Fristen und Zeitpunkte

Folgende Fristen und Zeitpunkte sind einzuhalten:

28. März 2017 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag)    – Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 47 Abs. 5 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 97/2016, und § 14 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014, BGBl. II Nr. 376/2014)

   – Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 HSWO 2014)

   – Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 28 HSWO 2014)

29. März 2017 (Tag nach Ablauf des Stichtages)    – Beginn der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 HSWO 2014)
30. März 2017 (zweiter Werktag nach Ablauf des Stichtages)    – Ende der Frist für die Übermittlung der Daten gemäß § 15 Abs. 2 HSWO 2014 an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 16 Abs. 1 HSWO 2014)
6. April 2017 (sechs Wochen vor dem letzten Wahltag)    – Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)

   – Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014)

11. April 2017 (fünf Wochen vor dem ersten Wahltag)    – Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 Abs. 1 HSWO 2014)

   – Ende der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)

   – Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014)

14. April 2014 (binnen drei Werktagen ab Ende der Frist zur Einsichtnahme)    – Letzter Zeitpunkt für Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2014)
18. April 2017 (vier Wochen vor dem ersten Wahltag)    – Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014)

   – Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (§ 30 Abs. 1 HSWO 2014)

   – Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen bei Wahlvorschlägen (§ 27 Abs. 7 HSWO 2014)

   – Letzter Zeitpunkt für die Herstellung des Einvernehmens über unterscheidende Bezeichnungen der Wahlvorschläge (§ 23 Abs. 1 HSWO 2014)

20. April 2017 (vier Wochen vor dem letzten Wahltag)    – Ende der Einreichungsfrist für Kandidaturen (§ 28 Abs. 1 HSWO 2014)

   – Letzte Möglichkeit der Beschlussfassung über die Einrichtung von Unterkommissionen und deren Wirkungsbereiche (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014)

   – Letzter Zeitpunkt für die Erstellung der Stimmzettel für die Wahl der Hochschulvertretungen und Übermittlung an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 32 Abs. 2 HSWO 2014)

25. April 2017 (drei Wochen vor dem ersten Wahltag)    – Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Kandidaturen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014)

   – Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung einer Kandidatur (§ 30 Abs. 1 und 3 HSWO 2014)

   – Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 32 Abs. 3 HSWO 2014)

   – Letzter Zeitpunkt für die Veranlassung des Druckes der Stimmzettel; gleichzeitig mit Verlautbarung (§ 44 Abs. 5 HSWO 2014)

   – Letzter Zeitpunkt der Feststellung der Zahl der für jedes Organ zu vergebenden Mandate; gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Wahlvorschläge (§ 32 Abs. 5 HSWO 2014)

2. Mai 2017 (zwei Wochen vor dem ersten Wahltag)    – Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 33 Abs. 1 HSWO 2014)
9. Mai 2017 (eine Woche vor dem ersten Wahltag)    – Ende der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 Abs. 1 HSWO 2014)
12. Mai 2017 und/oder 13. Mai 2017    – Die Wahlkommissionen oder Unterwahlkommissionen an Bildungseinrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 bis 5 HSG 2014, an denen berufsbegleitende Studien oder duale Studiengänge eingerichtet sind, sind berechtigt, den ersten und/oder den zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der der Wahl vorangehenden Woche vorzuziehen (§ 43 Abs. 2 HSG 2014)
15. Mai 2017 (ein Tag vor dem ersten Wahltag) bzw. bei vorgezogenen Wahltagen: 11. Mai 2017 oder 12. Mai 2017    – Letzter Zeitpunkt für die Herstellung der papierbasierten Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 21 HSWO 2014)
16. Mai 2017    – Erster Wahltag
16. Mai 2017 bzw. bei vorgezogenen Wahltagen: 12. Mai 2017 oder 13. Mai 2017    – Letzter Zeitpunkt für die Konstituierung der Unterkommissionen (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014)
17. Mai 2017    – Zweiter Wahltag

   – Rückübermittelte Wahlkarten müssen bis 18.00 Uhr bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen zu werden (§ 57 Abs. 1 HSWO 2014)

18. Mai 2017    – Dritter Wahltag

   – Erster Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse

26. Mai 2017 (eine Woche ab dem letzten Wahltag)    – Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 51 Abs. 4 HSG 2014 und § 63 Abs. 1 HSWO 2014)

   – Letzter Zeitpunkt für die Zuweisung der Mandate (§ 51 Abs. 4 HSG 2014)

   – Letzter Zeitpunkt für die Verständigung der Gewählten; gleichzeitig mit Verlautbarung des Wahlergebnisses (§ 51 Abs. 4 HSG 2014 und § 64 Abs. 1 HSWO 2014)

Binnen drei Tagen nach Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses    – Letzter Zeitpunkt der Ablehnung der Wahl durch die gewählte Mandatarin oder den gewählten Mandatar (§ 64 Abs. 1 HSWO 2014)
Binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses    – Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 56 Abs. 2 HSG 2014)

   – Möglichkeit von Einsprüchen gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen (§ 57 Abs. 2 HSG 2014)

1. Juli 2017    – Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 8 Abs. 2, § 15 Abs. 3 und § 26 Abs. 2 HSG 2014)

Die Vorsitzende der Wahlkommission:

Stark

 

133. MITTEILUNGEN

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

http://international.uni-graz.at

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

Die Rektorin:

Neuper

134. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis: 
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden:

http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

134.1 Stellen für Wissenschaftliches Personal

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 4.300 MitarbeiterInnen und rund 32.500 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht sucht eine/n

Universitätsassistenten/in ohne Doktorat

(30 Stunden/Woche; befristet auf 4 Jahre; zu besetzen ab sofort)

Aufgabenbereich

·     Mitarbeit bei Forschungsaufgaben und Mitwirkung bei Forschungsprojekten

·     Selbstständige Forschungstätigkeiten

·     Abhaltung von und Mitwirkung an Lehrveranstaltungen

·     Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen

·     Betreuung von Studierenden

Fachliche Qualifikation

·     Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

·     Auslandsaufenthalt (wünschenswert)

·     Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten (wünschenswert)

·     Fundierte EDV-Kenntnisse

·     Ausgezeichnete Kenntnisse im Fach "Zivilgerichtliches Verfahrensrecht"

·     Abgeschlossenes Diplom- oder Magister-/Masterstudium der Rechtswissenschaften

Persönliche Anforderung

·     Belastbarkeit, Teamfähigkeit sowie Flexibilität

·     Engagement und selbständige Arbeitsweise

·     Soziale Kompetenz

·     Organisationsfähigkeit

·     Wissenschaftliche Neugier

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 2.048,30 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 08. März 2017 
Kennzahl: MB/51/99 ex 2016/17

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 4.300 MitarbeiterInnen und rund 32.500 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Unternehmensrechnung und Reporting sucht eine/n

Projektassistent/in ohne Doktorat

(10 Stunden/Woche; befristet auf 2 Jahre; zu besetzen ab sofort)

Aufgabenbereich

·     Mitwirkung bei Forschungsprojekten

·     Beantragung eines neuen Forschungsprojektes

Fachliche Qualifikation

·     Abschluss eines sozialwissenschaftlichen Master-(Diplom-)Studiums

·     Erfahrung im Umgang mit Statistiken (Erhebung, Aufbereitung, etc.)

·     Erfahrung im Umgang mit universitären Einrichtungen im In- und Ausland

·     Erfahrung im Umgang mit universitären Strukturen

·     Erfahrung in den Bereichen Projekt- und Veranstaltungsmanagement

·     Erfahrung in der interdisziplinären Forschung

·     Kenntnisse der universitären Strukturen erwünscht

·     Publikations- und Vortragstätigkeit

Persönliche Anforderung

·     Analytisch- systematisierende und kommunikative Fähigkeiten

·     Freude an wissenschaftlichem Arbeiten

·     Fähigkeit zum Ausdruck in Wort und Schrift auf hohem Niveau

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 682,80 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 08. März 2017 
Kennzahl: MB/52/99 ex 2016/17

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Für Informationen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Bernhard Ungericht (bernhard.ungericht@domino.uni-graz.at) gerne zur Verfügung.

GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 4.300 MitarbeiterInnen und rund 32.500 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Die Geisteswissenschaftliche Fakultät sucht drei

Projektassistent/innen ohne Doktorat

(20 Stunden/Woche; befristet auf 3 Jahre; zu besetzen ab 02. Oktober 2017)

Drei Stellen werden im Rahmen einer Initiative der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zur Rekrutierung von fortgeschrittenen Studierenden mit Master- bzw. Diplomabschluss ausgeschrieben. Die Projektassistent/innen schließen im Rahmen der Anstellung ein Doktoratsstudium an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät mit einem eigenständigen Forschungsprojekt (Dissertation) mit anzustrebend ausgezeichnetem Erfolg ab. Zugleich unterstützen die Stelleninhaber/innen als Mentor/innen ihre Studienkolleg/innen im Masterstudium fachlich.

Aufgabenbereich

·     Abschluss des Doktoratsstudiums an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

·     Mentoring: fachliche Unterstützung von Masterstudierenden, insbesondere bei der Masterarbeit

Fachliche Qualifikation

·     Sehr gute Leistungen im Diplom- bzw. Masterstudium (Auszeichnung oder Notendurchschnitt unter 2.0.)

·     Abschluss eines Master-/Diplomstudiums, das zur Aufnahme des Doktoratsstudiums an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz berechtigt

·     Meldung und Genehmigung des Dissertationsvorhabens am Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät oder Erklärung der Bereitschaft zur Betreuung durch eine/n Dozent/in bzw. Professor/in der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz

·     Sehr gute Englischkenntnisse

Persönliche Anforderung

·     Kommunikative und soziale Kompetenzen

·     Organisations- und Teamfähigkeit

·     Belastbarkeit, Flexibilität

·     Eigenverantwortung

Bewerbungsunterlagen: 

- Lebenslauf 

- Motivationsschreiben 

- Studienabschlusszeugnis (Diplom- bzw. Masterstudium) 

- Titel und Kurzfassung der Diplom- bzw. Masterarbeit 

- von/vom (Vize-)Studiendekan/in bestätigtes Formular "Meldung zum Doktoratsstudium" oder Erklärung der Bereitschaft zur Betreuung durch eine/n Dozent/in bzw. Professor/in der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz 

- Anonymisierter Entwurf des Dissertationsprojekts (max. 10 Seiten, inkl. Zeitplan, Literaturangaben). Der Entwurf des Dissertationsprojekts darf keine Rückschlüsse auf das Geschlecht des Antragsstellers bzw. der Antragstellerin zulassen (keine Fotos, keine Vornamen, keine E-Mail-Adressen mit Vornamen etc.). 

- Nennung von zwei Dozent/innen bzw. Professor/innen, von denen ein Empfehlungsschreiben erbeten werden kann 

 

- Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier: gewi.uni-graz.at/de/mitarbeiten/projektassistentinnen/ausschreibung-projektassistentinnen-ohne-doktorat/ 

- Informationen für internationale Studierende zur Zulassung finden Sie hier: studienabteilung.uni-graz.at/de/internationale-studierende/zulassungsguide/

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.365,50 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 29. März 2017 
Kennzahl: MB/56/99 ex 2016/17

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Für Informationen steht Ihnen Frau Katharina Deman (katharina.deman@uni-graz.at) gerne zur Verfügung.

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 4.300 MitarbeiterInnen und rund 32.500 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Fachdidaktikzentrum für Biologie und Umweltkunde sucht eine/n

(Senior) Lecturer mit Doktorat

(30 Stunden/Woche; befristet auf 6 Jahre - mit möglicher Entwicklungsvereinbarung; zu besetzen ab sofort)

Karriereziel: Überleitung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Senior Lecturer.

Aufgabenbereich

·     Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen für das Bachelor- und Masterstudium „Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung“ im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde, Lehramtsstudium Biologie und Umweltkunde, das Bachelorstudium Biologie, das Bachelorstudium Molekularbiologie und das Masterstudium Pflanzenwissenschaften sowie Abhaltung von Prüfungen im Fachbereich Pflanzenphysiologie

·     Betreuung von Bachelorarbeiten

·     Betreuung von Diplom- und Masterarbeiten

·     Mitarbeit bei Organisations- und Verwaltungsaufgaben

·     Betreuung der für den Lehrbetrieb im Fachbereich Pflanzenphysiologie relevanten Laborinfrastruktur

·     Mitwirkung bei Forschungsaufgaben

Fachliche Qualifikation

·     Abgeschlossenes Doktoratsstudium aus dem Fach Pflanzenphysiologie

·     Nachweis über mehrjährige einschlägige Lehrerfahrung aus Anatomie, Zellbiologie und (molekularer) Physiologie der Pflanzen

·     Publikationserfahrung (wünschenswert)

Persönliche Anforderung

·     Pädagogische Kompetenz

·     Selbständigkeit und Eigeninitiative

·     Team und Motivationsfähigkeit

·     Organisationstalent

·     Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit

·     Freude am Umgang mit Studierenden

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 2.720,00 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 08. März 2017 
Kennzahl: MB/31/99 ex 2016/17

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Für Informationen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 5641 gerne zur Verfügung.

Mit 4.300 MitarbeiterInnen und rund 32.500 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Zoologie sucht eine/n

(Senior) Lecturer

(40 Stunden/Woche; befristet auf 4 Jahre - mit möglicher Entwicklungsvereinbarung; zu besetzen ab 03. April 2017)

Karriereziel: Überleitung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Senior Lecturer mit Lehr- und Forschungsaufgaben (Teaching Scientist).

Aufgabenbereich

·     Lehre im Fachbereich Zoologie und Evolutionsbiologie (8 Semesterwochenstunden)

·     Eigenverantwortliche Forschung in den Bereichen Evolutionsbiologie und Molekulare Ökologie, kompatibel mit der bestehenden Infrastruktur und Forschungsinteressen des Instituts für Zoologie

·     Mitarbeit bei laufenden Forschungsprojekten am Institut für Zoologie, insbesondere in der Arbeitsgruppe „Biodiversität und Evolution“

·     Wissenschaftliche Betreuung von DNA-Sequencer und Mikrocomputertomograph

·     Koordination von DNA-Barcoding-Projekten im Rahmen von ABOL (Austrian Barcode of Life) am Institut für Zoologie

Fachliche Qualifikation

·     Einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium

·     Postdoktorale Forschungserfahrung im Bereich Evolutionsbiologie und molekularer Phylogenetik

·     Forschungsschwerpunkt auf aquatischen Ökosystemen (wünschenswert)

·     Didaktische Eignung zur selbstständigen Lehre im Bereich Zoologie und molekularer Phylogenetik

·     Sehr gute Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache

·     Dem Curriculum vitae angemessene Zahl an Publikationen in internationalen Fachzeitschriften

·     Auslandserfahrung (wünschenswert)

Persönliche Anforderung

·     Teamfähigkeit

·     Führungskompetenz

·     Eigeninitiative

·     Verantwortungsbewußtsein

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 3.626,60 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 08. März 2017 
Kennzahl: MB/37/99 ex 2016/17

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Mit 4.300 MitarbeiterInnen und rund 32.500 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Pflanzenwissenschaften sucht eine/n

Universitätsassistent/in ohne Doktorat

(30 Stunden/Woche; befristet auf 2 Jahre; zu besetzen ab 03. April 2017)

Aufgabenbereich

·     Mitarbeit im Fachbereich molekulare Pflanzenphysiologie (Univ.-Prof. Dr. Tomas Werner)

·     Eigenständige Durchführung eines Forschungsprojektes zu dem Überthema "Molekulare und zelluläre Wirkmechanismen des Pflanzenhormons Cytokinin" mit dem Ziel der Promotion

·     Anwendung von genetischen, molekularen und biochemischen Techniken in Hinblick auf die Wechselwirkung zwischen Cytokininstoffwechsel und Pflanzenentwicklung

Fachliche Qualifikation

·     Abgeschlossenes Diplom-/Masterstudium der Biologie oder Biochemie mit Schwerpunkt in Pflanzenbiologie oder Zellbiologie

·     Gute Kenntnisse moderner molekularbiologischer Methoden

·     Gute Englischkenntnisse

Persönliche Anforderung

·     Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten

·     Wissenschaftliche Neugier und Kreativität

·     Teamfähigkeit und Kommunikationskompetenz

·     Bereitschaft zur interdisziplinären und internationalen Zusammenarbeit

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 2.048,30 brutto/Monat.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 08. März 2017 
Kennzahl: MB/50/99 ex 2016/17

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 

Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Für Informationen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Tomas Werner (tomas.werner@uni-graz.at unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 5632 gerne zur Verfügung.

134.2 Stellen für Allgemeines Personal

VERWALTUNGSEINHEITEN

Mit 4.300 MitarbeiterInnen und rund 32.500 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Forschungsmanagement sucht eine/n

ProjektmanagerIn Drittmittel

(30 Stunden/Woche; vorerst befristet auf 1 Jahr - mit Option auf Dauerstelle; zu besetzen ab sofort)

Aufgabenbereich

·     Beratung und Unterstützung von ProjekteinreicherInnen bei der Antragstellung von Drittmittelprojekten inkl. Abstimmung von formalen Aspekten

·     Information und Beratung hinsichtlich universitätsinterner Abläufe

·     Qualitätskontrolle der Förderanträge auf Einhaltung der Richtlinien der Förderinstitutionen

·     Laufende Qualitätssicherung der Projektdaten im unieigenen Datensystem

·     Erstellung und Interpretation von Datenauswertungen

·     Laufende abteilungsübergreifende Prozessoptimierung in Bezug auf Projektmeldungen

Fachliche Qualifikation

·     Abgeschlossenes Universitätsstudium (ab Diplom/Master), vorzugsweise BWL

·     Sehr gute Englischkenntnisse

·     Kenntnisse über nationale und internationale Förderprogramme

·     Mind. 1 Jahr Erfahrung mit Datenbanksystemen und -portalen

·     Mind. 1 Jahr Erfahrung an einer Universität (Verwaltung/Service)

·     Kenntnisse universitärer Prozesse im Drittmittelbereich (wünschenswert)

·     Kenntnisse des UG 2002 (wünschenswert)

Persönliche Anforderung

·     Gute Team- und Konfliktfähigkeit

·     Gute Kommunikationsfähigkeit

·     Hohe Serviceorientierung

·     Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: IVa 
Gehaltsschema des VBG (im Fall einer universitätsinternen Versetzung): v1/1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.869,30 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 08. März 2017 
Kennzahl: AB/27/99 ex 2016/17

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Mit 4.300 MitarbeiterInnen und rund 32.500 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Seit vielen Jahren bildet die Karl-Franzens-Universität Graz Lehrlinge in unterschiedlichsten Berufen aus und sucht

Lehrlinge in folgenden Berufsfeldern:

Gärtner/in Kennzahl: LE/6/99 ex 2016/17 (Institut für Pflanzenwissenschaften, Botanischer Garten)  
Gärtner/in Kennzahl: LE/7/99 ex 2016/17 (Institut für Pflanzenwissenschaften, Botanischer Garten)  
Elektroniker/in (Kommunikationselektronik) Kennzahl: LE/8/99 ex 2016/17 (UNI-IT)  
IT-Techniker/in Kennzahl: LE/9/99 ex 2016/17 (UNI-IT)  
Labortechniker/in (Biochemie) Kennzahl: LE/1/99 ex 2016/17 (Institut für Molekulare Biowissenschaften)  
Labortechniker/in (Chemie) Kennzahl: LE/2/99 ex 2016/17 (Institut für Chemie, Analytische Chemie)  
Labortechniker/in (Chemie) Kennzahl: LE/3/99 ex 2016/17 (Institut für Chemie, Analytische Chemie)  
Labortechniker/in (Chemie) Kennzahl: LE/4/99 ex 2016/17 (Institut für Chemie, Anorganische Chemie)  
Labortechniker/in (Chemie) Kennzahl: LE/5/99 ex 2016/17 (Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Pharmakognosie)  
Labortechniker/in (Chemie) Kennzahl: LE/10/99 ex 2016/17 (Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Pharmazeutische Chemie)

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein positiver Pflichtschulabschluss. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 08.03.2017 mit einer Kopie des letzten Schulzeugnisses, Foto und Lebenslauf unter Angabe der jeweiligen Kennzahl an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und freut sich deshalb besonders über Bewerbungen von Mädchen für die technischen und handwerklichen Berufe!

Lehrlingsentschädigung

Die Lehrlingsentschädigung gemäß Kollektivvertrag beträgt im 1. Lehrjahr € 535,90, im 2. Lehrjahr € 705,70, im 3. Lehrjahr € 899,70 und im 4.Lehrjahr € 1.190,40 brutto/Monat.

Die Rektorin:

Neuper

_________________________________________________________________________________

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.