MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

71. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2015/16 Ausgegeben am 8. 6. 2016 36.e Stück

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Lehrplan

des

berufsbegleitenden Universitätskurses

Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung 

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs „Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte“ eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Gegenstand des Universitätskurses 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 2

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen 2

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren 3

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses 3

(3) Zertifikat 4

(4) Lehrveranstaltungstypen 4

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses 4

(1) Module und Lehrveranstaltungen 4

§ 4 Lehr- und Lernformen 5

(1) Unterrichtssprache 5

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen 5

(3) Lehr- und Lernmethoden 5

§ 5 Prüfungsordnung 5

(1) Abschluss der Lehrveranstaltungen 5

§ 6 Kosten des Universitätskurses 5

§ 7 Organisation 6

§ 8 In-Kraft-Treten 6

Anhang I: Modulbeschreibungen 7

 

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Der ärztliche Berufsalltag wirft mit zunehmendem Maße komplexe Rechtsfragen auf. Medizinische Hilfe führt immer wieder in die Grenzbereiche zum Schadenersatzrecht oder gar zum Strafrecht. Die „juristische Sichtweise“ wird dabei oft als irrational wahrgenommen und viele Ärztinnen und Ärzte beschäftigen sich erst zu spät mit den juristischen Konsequenzen ihrer Arbeit.

Zielsetzung des Universitätskurses Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte ist es, den TeilnehmerInnen ein grundsätzliches Verständnis für die rechtlichen Dimensionen des ärztlichen Berufsalltags zu vermitteln.

Ziel dieses berufsbegleitenden Universitätskurses ist es insbesondere,

·     ein Grundwissen Medizinrecht zu vermitteln;

·     dadurch ein Bewusstsein für rechtlichen Probleme des ärztlichen Alltags zu schaffen;

·     eine bessere Einschätzung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Bezüge der Berufsausübung zu ermöglichen, um das eigene Verhalten besser einordnen zu können;

·     ein besseres Verständnis für die praktischen Probleme von rechtlichen Verfahren zu schaffen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die AbsolventInnen sind nach Abschluss des Universitätskurses Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte in der Lage:

·     die rechtlichen Dimensionen des ärztlichen Berufsalltags besser zu verstehen sowie Grundzüge des Medizinrechts zu beherrschen und anzuwenden;

·     das österreichische Gesundheitssystem und seine organisationsrechtliche Struktur besser zu erfassen;

·     zivilrechtliche und strafrechtliche Grundbegriffe zu verstehen und anzuwenden;

·     die Systematik zivilrechtlicher Haftungsfragen besser zu erfassen und das eigene persönliche Verhalten besser einordnen zu können;

·     die strafrechtlichen Gefahren des ärztlichen Berufsalltags und die wichtigsten einschlägigen Delikte besser einschätzen und ihr persönliches Verhalten daran ausrichten zu können;

·     mit rechtlichen Problemsituationen in der Praxis besser umgehen zu können;

·     ein besseres Verständnis für Abläufe in rechtlichen Verfahren zu entwickeln.

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die KursteilnehmerInnen werden mit für die Praxis relevanten und aktuellen Forschungsmethoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in verschiedenen fachbezogenen Fallstudien.

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen

Der vorliegende Universitätskurs richtet sich an niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte.

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätskurs Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte ist der Abschluss eines Diplom- oder Doktoratsstudiums Humanmedizin bzw. der Abschluss eines Diplom- oder Doktoratsstudiums Zahnmedizin. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die wissenschaftliche Leitung im Auftrag des Rektorats.

Die Bewerbung hat schriftlich unter Beilage eines Lebenslaufes an die wissenschaftliche Leitung des Universitätskurses zu erfolgen.

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren

Zum Universitätskurs Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte können maximal 35 TeilnehmerInnen zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Übersteigt die Zahl der BewerberInnen diese Zahl, ist nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen für die Zulassung entscheidend. Aus besonderen, insbesondere aus pädagogisch-didaktischen Gründen, kann die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses von dieser Reihenfolge abweichen.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte umfasst fünf Halbtage und ist modular strukturiert.

Module PF ECTS
Modul A: Der Beruf der Ärztin/des Arztes im österreichischen Gesundheitssystem PF 2
Modul B: ÄrztInnen und ihre PatientInnen PF 1
Modul C: Strafrechtliche Verantwortlichkeit für ärztliches Fehlverhalten PF 1
Modul D: Ausgewählte Fragen des Umgangs mit rechtlichen Problemen in der Praxis PF 1
SUMME   5

PF = Pflichtfach

(3) Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte erhalten die AbsolventInnen ein Universitätszertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz, welches die Teilnahme am Universitätskurs Medizinrecht für Ärztinnen und Ärzte bestätigt.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Lehrplan werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:

a.     Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.

b.     Konversatorien (KV) sind Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Fragen an die Lehrenden.

Alle genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Der Universitätskurs ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ) und Kontaktstunden (KStd.) genannt. Alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

  Modultitel/Prüfungsfach LV-Typ PF UE KStd. ECTS
Modul A Der Beruf der Ärztin/des Arztes im österreichischen Gesundheitssystem   PF 12 0,8 2
A.1 Grundlagen und ärztliches Berufsrecht VU PF 6 0,4 1
A.2 Organisationsrechtliche Fragen des Arztberufes VU PF 6 0,4 1
Modul B ÄrztInnen und ihre PatientInnen   PF 6 0,4 1
B.1 ÄrztInnen und ihre PatientInnen – zivilrechtliche Grundfragen VU PF 6 0,4 1
Modul C Strafrechtliche Verantwortlichkeit für ärztliches Fehlverhalten   PF 6 0,4 1
C.1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit für ärztliches Fehlverhalten VU PF 6 0,4 1
Modul D Ausgewählte Fragen des Umgangs mit rechtlichen Problemen in der Praxis   PF 6 0,4 1
D.1 Ausgewählte Fragen des Umgangs mit rechtlichen Problemen in der Praxis KV PF 6 0,4 1
SUMMEN       30 2 5

§ 4 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.

(3) Lehr- und Lernmethoden

Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den TeilnehmerInnen erwartet.

Als Lehrunterlage dient das österreichische Standardwerk „Handbuch Medizinrecht für die Praxis“ (Manz Verlag, ca. 2080 Seiten), welches für eine notwendige Vorbereitung auf die in den einzelnen Lehrveranstaltungen behandelten Themen und Inhalte sowie die Ermöglichung einer sinnvollen Nachbereitung den TeilnehmerInnen als Online-Version zur Verfügung gestellt wird.

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Abschluss der Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die/den Lehrveranstaltungsleiter/in bekannt zu geben sind, abgeschlossen.

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen im Umfang der dafür vorgesehenen Kontaktstunden erfolgreich absolviert werden. In Summe muss im gesamten Universitätskurs eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein.

§ 6 Kosten des Universitätskurses

Die Kosten des Universitätskurses setzen sich aus den Aufwendungen für die L ehrenden und den sonstigen Aufwendungen für Leitung, Organisation etc. zusammen. Diese Gelder werden aus dem Kursbeitrag aufgebracht. Falls diese nicht in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen, kann der Universitätskurs nicht stattfinden. Der Kursbeitrag schließt nur die Kosten für die Lehrveranstaltungen ein, nicht hingegen sonstige Kosten, die für Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen oder die Teilnahme an Exkursionen anfallen. Diese sowie allfällige sonstige Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.

Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Universitätskursbeitrages aufgrund sinkender oder steigender TeilnehmerInnenzahlen vor. Die TeilnehmerInnen dieses Universitätskurses haben nur den Universitätskursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.

§ 7 Organisation

Es ist eine wissenschaftliche Leitung zu bestellen, die von einer/einem Universitätsprofessor/in oder einer/einem habilitierten Universitätslehrer/in wahrzunehmen ist. Weiters ist eine stellvertretende wissenschaftliche Leitung (Ärztliche Leitung) zu bestellen, die von einer/einem Ärztin/Arzt wahrzunehmen ist. Die wirtschaftliche und organisatorische Leitung wird von UNI for LIFE wahrgenommen.

§ 8 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Der Beruf der Ärztin/des Arztes im österreichischen Gesundheitssystem
Inhalte

·     Einführung in juristische Kernbegriffe

·     unterschiedliche normative Qualität von Informationen (rechtliche Verbindlichkeit)

·     Grundlagen ärztlicher Tätigkeit: Arztvorbehalt/Ausbildungsstufen/Fachgebietsbeschränkungen

·     Angestellte und freiberufliche ÄrztInnen

·     gewissenhafte Betreuung und Fortbildung

·     Pflicht zur Ersten Hilfe und ihre Grenzen

·     ärztliches Weisungsrecht und seine Grenzen

·     ärztliche Dokumentationspflichten

·     ärztliche Verschwiegenheit bzw. Anzeige- und Meldepflichten

·     Grundzüge des Disziplinarrechts

·     wesentliche Organisationsstrukturen der ärztlichen Berufsausübung: Ordination/Gruppenpraxis bzw. Krankenanstalt

·     die Zusammenarbeit zwischen ÄrztInnen in den verschiedenen Organisationsstrukturen

·     die Zusammenarbeit zwischen ÄrztInnen und NichtärztInnen/das Recht der Gesundheitsberufe

·     Grundfragen des ärztlichen Vertragspartnerrechts

·     Krankenanstalten: Vorhalt von Kapazitäten und Personalausstattung, Rechtsfragen der Rufbereitschaft

·     Krankenanstalten: Rechtsfragen der Sonderklasse

·     Besonderheiten der universitären Krankenanstalten (je nach TeilnehmerInnkreis)

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die rechtlichen Dimensionen des ärztlichen Berufs besser zu verstehen;

·     das österreichische Gesundheitssystem und seine organisationsrechtliche Struktur besser erfassen zu können;

·     Grundzüge des Medizinrechts zu beherrschen und anzuwenden.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Lehr-)Vortrag, Workshop, Diskussion, Fallstudien, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme Keine
Häufigkeit des Angebots Ein Mal pro Kursdurchführung

 

Modul B ÄrztInnen und ihre PatientInnen
Inhalte

·     zivilrechtliche Grundbegriffe: Vertrag, Delikt, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Fahrlässigkeit

·     der medizinische Behandlungsvertrag der PatientInnen

o     mit der/dem niedergelassenen Ärztin/Arzt

o     mit dem Krankenanstaltenträger

·     die zivilrechtliche Haftung der/des Ärztin/Arztes und des Krankenanstaltenträgers in der Rechtsprechung

o     Haftung als Folge eines Behandlungsfehlers

o     Haftung als Folge eines Aufklärungsfehlers

o     haftungsrechtliche Sonderfragen (minderjährige PatientInnen, Haftungssituation im Belegspital, der Familienplanungsschaden, Verjährung von Ersatzansprüchen)

·     Haftung und Haftpflichtversicherung

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     zivilrechtliche Grundbegriffe zu verstehen und anzuwenden;

·     die Systematik zivilrechtlicher Haftungsfragen besser zu erfassen und das eigene persönliche Verhalten besser einordnen zu können.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Lehr-)Vortrag, Workshop, Diskussion, Fallstudien, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme Keine
Häufigkeit des Angebots Ein Mal pro Kursdurchführung

 

Modul C Strafrechtliche Verantwortlichkeit für ärztliches Fehlverhalten
Inhalte

·     Begriff der Heilbehandlung im Strafrecht

·     fahrlässige Körperverletzungs- und Tötungsdelikte

o     Verantwortlichkeit für Behandlungsfehler

o     Verantwortlichkeit für unterlassene Behandlungen

·     eigenmächtige Behandlung und Behandlungsverweigerung

·     Behandlungsabbruch und Therapierückzug

·     Tötung auf Verlangen und Suizidbeihilfe

·     Eingriffe außerhalb von Heilbehandlungen

·     strafrechtliche Fragen bei Abrechnungsfehlern

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die strafrechtlichen Gefahren des ärztlichen Berufsalltags besser einschätzen und ihr persönliches Verhalten daran ausrichten zu können;

·     strafrechtliche Grundbegriffe zu verstehen und die wichtigsten einschlägigen Delikte erkennen zu können.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Lehr-)Vortrag, Workshop, Diskussion, Fallstudien, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme Keine
Häufigkeit des Angebots Ein Mal pro Kursdurchführung

 

Modul D Ausgewählte Fragen des Umgangs mit rechtlichen Problemen in der Praxis
Inhalte

·     der Umgang mit rechtlichen Problemsituationen; Hinweise aus der anwaltlichen Praxis

·     Schlichtungsverfahren/PatientInnenentschädigung in der Praxis

·     die/der Ärztin/Arzt als Auskunftsperson (Zeugin/Zeuge/Sachverständige/r etc.)

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     mit rechtlichen Problemsituationen in der Praxis umgehen zu können;

·     ein besseres Verständnis für Abläufe in rechtlichen Verfahren zu entwickeln.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Lehr-)Vortrag, Workshop, Diskussion, Fallstudien, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme Berufserfahrung als Ärztin/Arzt
Häufigkeit des Angebots Ein Mal pro Kursdurchführung