MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

68. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2015/16 Ausgegeben am 8. 6. 2016 36.b Stück

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Neufassung der Gründungserklärung

für das fakultäre

Center for Social Research

gem. § 15 Organisationsplan

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.

 

Neufassung der Gründungserklärung

für das fakultäre

Center for Social Research

gem. § 15 Organisationsplan

 

Center for Social Research (CSR)

Neufassung der Gründungserklärung

I. Einleitung

Gründungsgeschichte

Im Zuge der Neuordnung der Forschungsagenden der Sozial-und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wurde, als Ergebnis der umfassenden Evaluierung der Fakultät in den Jahren 2005/2006 und gemäß dem Strategie- und Strukturplan von Februar 2007, das Center for Social Research (CSR) gegründet. Im Zuge der Evaluierung des CSR im Jahr 2015 wurde eine Ergänzung und Neuausrichtung der Agenden des CSR vorgenommen. Im Zuge dieser Neuausrichtung soll auch eine Namensänderung erfolgen: Die Einrichtung soll künftig nur mehr Center for Social Research heißen.

II. Gegenstand

A. Ziele

Das Center for Social Research dient als Plattform für die Initiierung, Durchführung und Vernetzung sozialwissenschaftlicher Forschungsprojekte und -programme. Es strebt dabei eine Zusammenarbeit mit regionalen, nationalen und internationalen Stakeholdern an und versteht sich als Schnittstelle zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung. Zum Aufgabenbereich des Zentrums zählen auch die Weiterentwicklung empirischer Forschungsmethoden und die Förderung der Methodenkompetenz von Lehrenden und Studierenden.

B. Prinzipien

Das Zentrum folgt folgenden Prinzipien:

Theorie und Applikation: Das CSR legt im Hinblick auf eine nachhaltige Anwendbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse großen Wert auf theoriegeleitete Grundlagenforschung. Es will zugleich sozialwissenschaftliche Erkenntnisse auch für die soziale Wirklichkeit und ihre Gestaltung fruchtbar machen. Die Forschungsarbeit zielt darauf ab, aus den Analysen Folgerungen abzuleiten, die für die Gesellschaft und ihre Institutionen nützlich sind. Dabei wird allerdings kein restriktiver oder kurzfristiger Nützlichkeitsbegriff zugrunde gelegt.

Interdisziplinarität: Gesellschaftliche Fragestellungen lassen sich nur selten mit einer fachlichen-theoretischen Perspektive und mit einem methodischen Instrumentarium alleine bewältigen. Das CRS überschreitet deshalb die Grenzen einzelner sozialwissenschaftlicher Fächer (Soziologie, Ökonomie, Politikwissenschaft, Sozialphilosophie etc.) und ist der methodischen Offenheit und Vielfalt verpflichtet.

Wissenschaft und Öffentlichkeit: Das CSR legt Wert darauf, sozialwissenschaftliche Forschung nicht abgesondert von jenen Bereichen der Öffentlichkeit zu betreiben, die an wissenschaftlichen Analysen und Erkenntnissen Interesse zeigen. Die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung der Universität erfolgt daher am CSR insbesondere auch im Hinblick auf die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse an eine breitere Öffentlichkeit ebenso wie an spezielle Interessensgruppen.

C. Aufgabenbereiche

Das CSR konzentriert sich vor allem auf folgende Aufgabenbereiche:

(1)     International vergleichende Sozialforschung

Das CSR bietet einen nachhaltigen organisatorischen Rahmen für die kontinuierliche Fortführung der Forschungsaktivitäten im Bereich International vergleichende Sozialforschung, der seit 1985 einen Forschungsschwerpunkt des Instituts für Soziologie darstellt. Im Mittelpunkt dieses Schwerpunkts stehen die Beteiligung Österreichs an den jährlichen Erhebungen des International Social Survey Programme (ISSP) sowie die Beteiligung an der Konzeption und Durchführung der Replikationsstudie des Sozialen Survey Österreich (SSÖ) in Zusammenarbeit mit anderen österreichischen Universitätsinstituten. Das CSR bemüht sich aktiv um die Einwerbung der für die kontinuierliche Durchführung dieser Forschungsprogramme erforderlichen finanziellen Mittel; für die kommenden fünf Jahre wurde eine Finanzierung durch HRS-Mittel in Aussicht gestellt; eine dauerhafte Förderung aus staatlichen Forschungsgeldern wird angestrebt. Das CSR gewährleistet, dass die für diese Projekte erforderlichen Forschungs-Routinetätigkeiten (Teilnahme an Arbeitstagungen, Konzeption von Erhebungsinstrumenten, Datenaufbereitung und Datendokumentation) in qualitätsvoller Weise erfüllt werden. Darüber hinaus soll auch die Forschung zur Reflexion und Verbesserung der Umfragemethodik vorangetrieben werden (Instrumentenentwicklung, funktionale Äquivalenz von komparativen Umfragedaten, Stichprobenverfahren u.dgl.).

(2) Nationale und internationale Vernetzung sozialwissenschaftlicher Forschung

Das CSR beteiligt sich als Projektpartner der Sozialwissenschaftlichen Infrastruktur Austria (SIA) an der österreichweiten und internationalen Vernetzung sozialwissenschaftlicher Forschung im Rahmen des europäischen Verbunds sozialwissenschaftlicher Datenarchive CESSDA. Das CSR leistet damit einen Beitrag dazu, dass hochwertige sozialwissenschaftliche Forschungsdaten nach einem einheitlichen Standard archiviert, dokumentiert und in nationale und internationale Forschungsdatenbanken eingespeist werden und damit als open data der scientific community zur Verfügung gestellt werden. Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit sollen insbesondere auch Lehrende und Studierende der Universität Graz dazu angeregt werden, die vom CSR produzierten und archivierten Daten für ihre Forschungen zu verwenden. Durch die Beteiligung an SIA soll die Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen universitären und außeruniversitären sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituten intensiviert werden; dies betrifft insbesondere die Koordination und den wissenschaftlichen Austausch zwischen den verschiedenen nationalen und internationalen sozialwissenschaftlichen Forschungsprogrammen (wie z.B. European Value Study, European Social Survey, ISSP, SHARE).

(3) Angewandte Forschung zu sozialen Problemlagen

Das CSR unterstützt die Realisierung von Projektvorhaben durch Anschubfinanzierungen und Beratung bei der Antragstellung; es dient als Plattform für die Abwicklung angewandter Forschungsprojekte zu sozialen Problemlagen und die Vermittlung entsprechender Forschungsergebnisse in eine breitere Öffentlichkeit. Besonders erstrebenswert sind Forschungskooperationen mit öffentlichen Institutionen und Wirtschaftsbetrieben, bei denen Auftragsforschung und Grundlagenforschung in wechselseitig vorteilhafter Form miteinander verbunden werden können. Die Durchführung derartiger Forschungsprojekte im Rahmen einer universitären Forschungseinrichtung soll auch dazu dienen, jungen AbsolventInnen sozialwissenschaftlicher Studien den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern.

D. Inneruniversitäre Kooperationen

Das CSR soll zur Vernetzung der sozialwissenschaftlichen Forschung und Lehre an der Universität Graz beitragen. Es versteht sich als Plattform, die die Zusammenarbeit zwischen Instituten und Einrichtungen der KFUG, die sich mit empirischer Forschung zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problembereichen beschäftigen, durch die Abwicklung konkreter Projekte befördert. Neben den Instituten der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden Kooperationen mit Instituten anderer Fakultäten und den universitären Forschungsschwerpunkten "Heterogenität und Kohäsion", "Kultur- und Deutungsgeschichte Europas", "Lernen – Bildung – Wissen" angestrebt.

E. Außeruniversitäre Kooperationen

Das CSR ist durch seine Aufgaben im Bereich der International vergleichenden Sozialforschung und der Archivierung sozialwissenschaftlicher Daten in entsprechende nationale und internationale Forschungsnetzwerke (Sozialwissenschaftliche Infrastruktur Austria, CESSDA, ISSP) eingebunden. Im Bereich der Angewandten Forschung wird den Kontakten mit öffentlichen Stellen, NGOs, Medien und Unternehmungen besonderes Augenmerk gewidmet.

III. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

Das CSR unterliegt in vollem Umfang sämtlichen universitätsinternen Verordnungen und Richtlinien

A.     Rechtsform und institutionelle Zuordnung

Das Rektorat der Karl Franzens-Universität Graz richtet das „Center for Social Research“ als fakultäres Zentrum der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gemäß § 15 Organisationsplan ein.

Das CSR gehört für Zwecke der internen Budgetierung zum Wissenschaftszweig Soziologie.

Das CSR wird durch einen bevollmächtigten Leiter/eine bevollmächtigte Leiterin repräsentiert. Die Bestellung des Leiters / der Leiterin erfolgt über Vorschlag des Dekans / der Dekanin durch den Rektor / die Rektorin und wird bis Ende 2019 befristet.

B. Leitung des CSR

Dem Leiter/der Leiterin des CSR obliegen die wissenschaftliche und wirtschaftliche Leitung des Zentrums, der Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Dekan/der Dekanin innerhalb von sechs Monaten ab dem auf die Veröffentlichung der gegenständlichen Gründungserklärung im Mitteilungsblatt folgenden Tag, sowie die Außenvertretung. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen und auf Rechnung der Universität Graz erteilt der Rektor/die Rektorin dem Leiter/der Leiterin und ggf. dem Stellvertreter/der Stellvertreterin des Zentrums eine Bevollmächtigung gem § 28 UG iVm der Bevollmächtigungsrichtlinie der Universität Graz.

Das Rektorat bestellt auf Vorschlag des Leiters/der Leiterin des CSR einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Dieser/Diese vertritt im Falle der längerfristigen Verhinderung des Leiters/der Leiterin das Zentrum bis zur Bestellung eines interimistischen oder neuen Leiters/einer interimistischen oder neuen Leiterin.

C.     Zuordnung von Personal und Leistungen

Den Kern des Forschungspersonals, insbesondere für die Leitung von Forschungsprojekten, bilden einzelne Mitglieder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz („Stammpersonal“). Diese bleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten in Forschung, Lehre und Verwaltung ihren jeweiligen akademischen Stammeinheiten zugeordnet und den jeweiligen LeiterInnen der akademischen Einheiten bzw. Organisationseinheiten der Universität Graz gegenüber weisungsgebunden.

Forschungsleistungen des Stammpersonals am CSR bedürfen einer zustimmenden Vereinbarung zwischen dem/der Dienstvorgesetzten am Stamminstitut und dem/der LeiterIn des CSR. Es ist dabei der prozentuelle Anteil der Arbeitszeit zu vereinbaren, der für Forschung am CSR verwendbar ist. Die Forschungsleistungen am CSR werden der Soziologie zugeordnet; im Falle nur anteiliger Beteiligung am CSR erfolgt eine entsprechend anteilige Zuordnung der Forschungsleistungen zu den Wissenschaftszweigen der Stamminstitute.

MitarbeiterInnen an Vorhaben gemäß §§ 26-28 UG sind dem Leiter/der Leiterin des CSR unterstellt, soweit die Projekte im Rahmen des CSR beantragt beziehungsweise abgewickelt werden. Diese bleiben den jeweiligen LeiterInnen der akademischen Einheiten unterstellt, soweit die Projekte im Rahmen der akademischen Einheiten beantragt beziehungsweise abgewickelt werden.

Das CSR wird die erforderlichen Mittel (über Förderungen und Projekte) lukrieren, die es ermöglichen, dauerndes oder zeitweiliges Personal zu finanzieren.

D.     Board

Mitglieder des Boards des CSR sind der/die DekanIn, der/die VizedekanIn und der/die StudiendekanIn der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Die Mitglieder können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Das Board wird von der/dem DekanIn der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einberufen und geleitet.

Der/die DekanIn schließt mit dem Leiter/der Leiterin des CSR Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab,

diese/dieser berichtet dann regelmäßig entsprechend den in diesen Ziel- und Leistungsvereinbarungen vereinbarten Richtlinien. Das Board genehmigt die von dem/der LeiterIn im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen vorzulegenden Finanzpläne, Personalpläne und andere genehmigungspflichtige Pläne. Die Form der Pläne ist mit dem Board abzustimmen.

E. Beirat des CSR

Es kann ein Beirat eingerichtet werden, der dem Leiter/der Leiterin des CSR gemäß § 15 (2) Organisationsplan der Universität Graz als beratendes Gremium zur Seite steht. Der Beirat unterstützt den Leiter/die Leiterin bei der wissenschaftlichen und strategischen Positionierung des Zentrums im nationalen und internationalen Umfeld. Die Bestellung der Beiratsmitglieder erfolgt unter Berücksichtigung von Vorschlägen des Leiters/der Leiterin durch das Rektorat; die organisatorische Führung des Beirates erfolgt durch den Leiter/die Leiterin des CSR in Absprache mit dem Board.

F. Organisation

1. Leitung

Die Organisationsstruktur des CSR wird entsprechend den kooperierenden Institutionen sowie den akquirierten Forschungsprojekten (insbesondere den Projekten gemäß §§ 26-28 UG) entwickelt. Dem Leiter/der Leiterin des CSR obliegt neben der Forschungstätigkeit die Entwicklung von wissenschaftlichen Projekten und Kooperationen, die Organisation und Koordination der Tätigkeiten im Rahmen der Projekte, die Akquirierung von Mitteln aus Vorhaben gemäß §§ 26-28 UG sowie der Abschluss von Verträgen.

2. Spezifische Organisations- und Entscheidungsstruktur für die unter II C explizit genannten Aufgabenbereiche

Die unter II C genannten Aufgabenbereiche weisen eine eigene, an den Aufgabenbereich angepasste Organisations- und Entscheidungsstruktur auf.

(1) Internationale Analysen und (2) Vernetzung sozialwissenschaftlicher Forschung:

Der Leiter/die Leiterin des CSR und/oder ein/e von diesem einzusetzende/r verantwortliche/r Beauftragte/r vertreten das CSR im Forschungsverbund des International Social Survey Programme (ISSP) sowie im Forschungsverbund Sozialwissenschaftliche Infrastruktur Austria (SIA). Dem/Der verantwortlichen Beauftragten kommen dabei dieselben Rechte und Pflichten zu wie dem Leiter/der Leiterin des CSR.

(3) Angewandte Forschung zu sozialen Problemlagen

Das CSR dient als Plattform für die Abwicklung angewandter Forschungsprojekte zu sozialen Problemlagen und der Vermittlung entsprechender Forschungsergebnisse in eine breitere Öffentlichkeit. Der Leiter/Die Leiterin des CSR ist in Zusammenarbeit mit den ProjektleiterInnen für die ordnungsgemäße Abwicklung der entsprechenden Projekte verantwortlich.

G. Servicierung und Kostenersätze

Das CSR ist berechtigt und verpflichtet, die universitäre Infrastruktur wie Personalressort, Rechnungswesen, Universitätsbibliothekssystem und allgemeine Verwaltungsabteilungen (Gebäude und Technik, UNI-IT) zu nutzen.

Die Unterbringung des CSR erfolgt mit den bestehenden Ressourcen und in den bestehenden Räumen. Weitere Unterstützungen sind in der Zielvereinbarung mit der Fakultät festzuhalten.

Für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln der Universität Graz zur Durchführung von Vorhaben gemäß §§ 26-28 UG am CSR ist ein Kostenersatz nach den Vorschriften der Kostenersatzrichtlinie für Vorhaben nach §§ 26 – 28 UG idgF zu leisten. Dabei kommen von den für jedes Projekt pauschal ermittelten Kostensätzen jene Kosten zum Abzug, die standardmäßig für Leistungen der Universität Graz veranschlagt würden, aber vom CSR selbst getragen werden.

H. Budgetäre Bedeckung

Die finanziellen Leistungen sowie auch die Zurverfügungstellung von Ressourcen der Fakultät an das CSR sind im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen dem Leiter/der Leiterin des Centrums und dem Dekan/der Dekanin zu vereinbaren und bis zum Abschluss der Evaluierung aufrecht.

Der Leiter/die Leiterin des CSR hat bereits im Falle einer drohenden budgetären Unterdeckung dem Rektorat und dem Dekan/der Dekanin unverzüglich ein Sanierungskonzept über die Art und Weise inklusive Zeitraum der Abdeckung vorzulegen.

I. Berichtslegung

Der Leiter/die LeiterIn des CSR ist zur jährlichen Berichtslegung an den/die Dekan/in der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät entsprechend den Berichts-Spezifikationen in den Zielvereinbarungen verpflichtet.

J. Qualitätsmanagement/Evaluierung

Das CSR unterliegt in vollem Umfang dem Qualitätsmanagement der Universität Graz. Die Evaluierung des CSR beginnt sechs Monate vor Ablauf der befristeten Einrichtung. Die Ergebnisse der Evaluierung werden in einem Umsetzungsworkshop zwischen dem Leiter/der Leiterin, der Fakultätsleitung und der Universitätsleitung diskutiert. Im Rahmen des Umsetzungsworkshops sind Maßnahmen bzw. Konsequenzen zu beschließen, die bei einer allfälligen Fortführung des CSR Eingang in die Zielvereinbarung finden. Bei einer allfälligen Fortführung des CSR sind die beschlossenen Maßnahmen bzw. Konsequenzen in die Entwicklungsplanung aufzunehmen.

IV. Inkrafttreten

Das CSR wird befristet bis Ende 2019 im Bereich der Sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät fortgeführt. Die gegenständliche Gründungserklärung tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft. Eine Fortführung des CSR kann in Abstimmung mit dem Dekan/der Dekanin der Sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom Rektorat beschlossen werden.