MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
43. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2015/16 Ausgegeben am 13. 4. 2016 28.a Stück
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Lehrplan
des
berufsbegleitenden Universitätskurses
Kommunaldolmetschen Basiskurs: Grundlagen und Basiskompetenzen
an der Karl-Franzens-Universität Graz
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
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Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.
Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007 wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs „Kommunaldolmetschen Basiskurs: Grundlagen und Basiskompetenzen“ eingerichtet.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines 2
(1) Gegenstand des Universitätskurses 2
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2
(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 2
(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen 3
(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren 3
§ 2 Allgemeine Bestimmungen 4
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 4
(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses 4
(3) Zertifikat 4
(4) Lehrveranstaltungstypen 4
§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses 5
(1) Module und Lehrveranstaltungen 5
(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen 6
§ 4 Lehr- und Lernformen 6
(1) Unterrichtssprache 6
(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen 6
(3) Lehr- und Lernmethoden 6
§ 5 Prüfungsordnung 6
(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 6
(2) Abschlussprüfung 7
(3) Wiederholung von Prüfungen 7
(4) Gesamtbeurteilung 7
§ 6 Kosten des Universitätskurses 7
§ 7 Organisation 8
§ 8 In-Kraft-Treten 8
Anhang I: Modulbeschreibungen 9
Zielsetzung des Universitätskurses Kommunaldolmetschen Basiskurs: Grundlagen und Basiskompetenzen ist es, den TeilnehmerInnen praxiszentriert und auf wissenschaftlich fundierter Basis grundlegende Kenntnisse im Bereich des Dolmetschens in behördlichen, sozialen, medizinischen und therapeutischen Einrichtungen und Einsatzfeldern („Kommunaldolmetschen“) zu vermitteln.
Inhaltlich umfasst der Universitätskurs beispielsweise die Themen Rollenerwartungen und Normen, Berufsethik für KommunaldolmetscherInnen, Kultur und Interkulturalität, Dolmetschtechniken und Notizentechnik und den Umgang mit belastenden Dolmetschsituationen sowie mit traumatisierten und vulnerablen Gesprächsparteien.
Ziel dieses berufsbegleitenden Universitätskurses ist es insbesondere, die TeilnehmerInnen zu befähigen,
· Rollenanforderungen an DolmetscherInnen in kommunalen Einsatzfeldern sowie grundlegende berufsethische Anforderungen in diesem Bereich zu reflektieren und situationsspezifisch adäquat zu handeln;
· ein Bewusstsein für interkulturelle Gesprächssituationen und Kommunikationsprobleme zu entwickeln und
· somit in einer Vielzahl von Bereichen des sozialen und kommunalen Lebens in gedolmetschten Interaktionen kooperativ und ethisch angemessen agieren zu können.
Die AbsolventInnen sind nach Abschluss des Universitätskurses Kommunaldolmetschen Basiskurs: Grundlagen und Basiskompetenzen in der Lage:
· unterschiedliche Kommunikationssituationen aus verschiedenen Einsatzfeldern des Kommunaldolmetschens zu analysieren;
· die in diesen Feldern geltenden Anforderungen und Rollenerwartungen im Hinblick auf die berufliche Praxis zu beschreiben und Lösungen für Rollenkonflikte und Störungen der Kommunikation vorzuschlagen;
· berufsethische Grundsätze kritisch zu reflektieren;
· interkulturelle Kommunikationsprobleme zu beschreiben und kulturspezifische Verhaltensweisen in gedolmetschten Interaktionen zu erklären;
· verschiedene Dolmetschtechniken gezielt in individuellen Situationen einzusetzen;
· die Notizentechnik adäquat anzuwenden.
Der Universitätskurs Kommunaldolmetschen Basiskurs: Grundlagen und Basiskompetenzen ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die KursteilnehmerInnen werden mit für die Praxis relevanten und aktuellen wissenschaftsbasierten Erkenntnissen und Methoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Erkenntnisse und Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in verschiedenen fachbezogenen simulierten Gesprächssituationen.
Versorgungsleistungen im kommunalen Bereich sind nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugänglich. Obwohl in demokratischen, multilingualen Gesellschaften soziale und kommunale Einrichtungen verpflichtet sind, allen KlientInnen gleichwertige Betreuungsleistungen anzubieten, zählen MigrantInnen häufig zu jenen sozialen Randgruppen, denen aufgrund von Sprachbarrieren keine adäquate Betreuung geboten werden kann. Derzeit übernehmen häufig nicht ausgebildete LaiendolmetscherInnen die Aufgabe der Sprachmittlung. Professionelle und verantwortungsbewusste Kommunikation mit anderssprachigen KlientInnen kann mit Hilfe von geschulten DolmetscherInnen effizienter gestaltet werden und zu einer Steigerung der Kosteneffizienz beitragen.
Angesichts dieser Situation wird der Bedarf eines Universitätskurses für KommunaldolmetscherInnen als sehr hoch eingeschätzt. Den AbsolventInnen des Universitätskurses stehen vielfältige Möglichkeiten einer Tätigkeit als KommunaldolmetscherIn in verschiedenen Arbeits- und Einsatzfeldern offen, beispielsweise im Bereich des Gesundheitswesens (inkl. psychotherapeutischer und psychiatrischer Einsatzfelder), im Bereich Asylwesen und Polizei, im Bereich Behörden und Sozialwesen, im Bereich Kinderbetreuung und Schulwesen oder im Bereich Altersbetreuung.
Der vorliegende Universitätskurs wendet sich insbesondere an
· LaiendolmetscherInnen, die bereits in Einsatzfeldern des Kommunaldolmetschens tätig sind, jedoch über keine einschlägige Ausbildung verfügen;
· ausgebildete DolmetscherInnen, die spezifische Kenntnisse für den Bereich Kommunaldolmetschen erwerben wollen;
· Studierende des Instituts für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft bzw. Studierende anderer Ausbildungseinrichtungen für ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen, die eine Zusatzqualifikation im Bereich Kommunaldolmetschen erwerben möchten;
· MitarbeiterInnen von behördlichen, sozialen, medizinischen und therapeutischen Einrichtungen, die spezifisches Wissen über den Umgang mit KommunaldolmetscherInnen und über die besonderen Anforderungen gedolmetschter Interaktionen erwerben möchten.
Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätskurs Kommunaldolmetschen Basiskurs: Grundlagen und Basiskompetenzen sind die nachfolgend angeführten Kriterien:
a. Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache (Kompetenzniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen GeRS) und einer zweiten Arbeitssprache (ebenfalls Kompetenzniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen GeRS) durch Ablegung einer kommissionellen Sprachbeherrschungsprüfung. Die Sprachbeherrschungsprüfung umfasst in beiden Sprachen jeweils einen mündlichen und einen schriftlichen Teil.
Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und die Eignung der ZulassungswerberInnen entscheidet die wissenschaftliche Leitung im Auftrag des Rektorats.
Zum Universitätskurs Kommunaldolmetschen Basiskurs: Grundlagen und Basiskompetenzen können maximal 30 TeilnehmerInnen zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.
Übersteigt die Zahl der BewerberInnen diese Zahl, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Grundlage des Auswahlverfahrens ist nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.
Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.
Der Universitätskurs Kommunaldolmetschen Basiskurs: Grundlagen und Basiskompetenzen mit einem Arbeitsaufwand von 20 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst ein Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:
| Modul | PF | ECTS |
| Modul A: Einführung in das Kommunaldolmetschen | PF | 8 |
| Modul B: Kultur und Interkulturalität | PF | 3 |
| Modul C: Psychosoziale Aspekte des Dolmetschens | PF | 3 |
| Modul D: Einführung in Dolmetschtechniken und Notizentechnik | PF | 5 |
| Modul E: Abschlussmodul | PF | 1 |
| SUMME | 20 |
PF = Pflichtfach
Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Kommunaldolmetschen Basiskurs: Grundlagen und Basiskompetenzen erhalten die AbsolventInnen ein Universitätszertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz.
Im Lehrplan werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:
a. Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.
b. Kurse (KS) sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten.
c. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.
Die unter b. und c. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.
Der einsemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 20 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.), Kontaktstunden über E-Learning (KStd. E-Learning) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf. Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang. I.
| Modultitel/Prüfungsfach | LV-Typ | PF | ECTS | KStd. |
KStd.
E-Learning |
empf.
Sem. | |
| Modul A | Einführung in das Kommunaldolmetschen | PF | 8 | 2 | 1,5 | 1 | |
| A.1 | Grundlagen des Kommunaldolmetschens | VU | PF | 2 | 0,5 | 0,5 | 1 |
| A.2 | Einführung in Rollenbilder und Normen | VO | PF | 1 | - | 0,5 | 1 |
| A.3 | Praxisbeispiele: Rollenbilder und Normen | KS | PF | 3 | 1 | - | 1 |
| A.4 | Berufsethik | VU | PF | 2 | 0,5 | 0,5 | 1 |
| Modul B | Kultur und Interkulturalität | PF | 3 | 1 | 0,5 | 1 | |
| B.1 | Interkulturelle Kommunikation und Kulturspezifik | VO | PF | 2 | 0,5 | 0,5 | 1 |
| B.2 | Mehrsprachigkeit und kulturelle Identitäten | KS | PF | 1 | 0,5 | - | 1 |
| Modul C | Psychosoziale Aspekte des Dolmetschens | PF | 3 | 1,5 | - | 1 | |
| C.1 | Umgang mit belastenden Dolmetschsituationen | VU | PF | 2 | 1 | - | 1 |
| C.2 | Traumatisierte und vulnerable Gesprächsbeteiligte | VU | PF | 1 | 0,5 | - | 1 |
| Modul D | Einführung in Dolmetschtechniken und Notizentechnik | PF | 5 | 1,5 | 0,5 | 1 | |
| D.1 | Einführung in Dolmetschtechniken und Notizentechnik | VU | PF | 2 | 0,5 | 0,5 | 1 |
| D.2 | Dolmetschtechniken für kommunale Einsatzfelder | KS | PF | 3 | 1 | - | 1 |
| Modul E | Abschlussmodul | 1 | - | - | 1 | ||
| E.1 | Gesamtprüfung über den Universitätskurs | PF | 1 | - | - | 1 | |
| SUMMEN | 20 | 6 | 2,5 |
(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen
| Modul | Voraussetzung für den Besuch des Moduls | ||
| E | Abschlussmodul | A | Einführung in das Kommunaldolmetschen |
| B | Kultur und Interkulturalität | ||
| C | Psychosoziale Aspekte des Dolmetschens | ||
| D | Einführung in Dolmetschtechniken und Notizentechnik | ||
Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten, wobei in verschiedenen Lehrveranstaltungen fremdsprachige Sequenzen in den jeweils anderen Arbeitssprachen der TeilnehmerInnen vorgesehen sind.
Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.
Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerten Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den TeilnehmerInnen erwartet.
Einige Lehrveranstaltungen inkludieren Fernstudieneinheiten (Blended Learning, BL) (siehe § 3 (1)). Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen.
Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleitung bekannt zu geben sind, abgeschlossen.
Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen im Umfang der dafür vorgesehenen Kontaktstunden erfolgreich absolviert werden. In Summe muss auf den gesamten Universitätskurs eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.
Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 und 3 UG bestimmten Notenskala. Die Lehrveranstaltungen C.1 (Umgang mit belastenden Dolmetschsituationen) und C.2 (Traumatisierte und vulnerable Gesprächsbeteiligte) werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt. Die entsprechenden Beurteilungen stellt die/der Leiter/in der jeweiligen Lehrveranstaltung aus.
Die Abschlussprüfung ist eine mündliche kommissionelle Gesamtprüfung im Ausmaß von 1 ECTS-Anrechnungspunkt. Sie kann erst absolviert werden, wenn alle Prüfungsfächer des Universitätskurses positiv abgeschlossen wurden.
Der Prüfungssenat besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. In der Regel sind als PrüferInnen die UniversitätslehrerInnen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen.
Gegenstand der Abschlussprüfungen sind:
1. Ein Gespräch in deutscher Sprache und in der zweiten Arbeitssprache über Inhalte der absolvierten Module. Die/Der Kandidat/in soll in der Lage sein, im Ausdruck angemessen und umfassend über lehrgangsrelevante Themen zu sprechen und dazu Stellung zu beziehen.
2. Die Wiedergabe eines Textes auf Basis eines von der/dem Kandidatin/Kandidaten angefertigten Notats.
Zulassungsvoraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Absolvierung folgender Module: Modul A: Einführung in das Kommunaldolmetschen, Modul B: Kultur und Interkulturalität, Modul C: Psychosoziale Aspekte des Dolmetschens, Modul D: Einführung in Dolmetschtechniken und Notizentechnik.
Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Weitere Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen sind in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.
Die Gesamtbeurteilung hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.
Die Kosten des Universitätskurses setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den sonstigen Aufwendungen für Leitung, Organisation etc. zusammen. Diese Gelder werden aus dem Kursbeitrag aufgebracht. Falls diese nicht in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen, kann der Universitätskurs nicht stattfinden. Der Kursbeitrag schließt nur die Kosten für die Lehrveranstaltungen ein, nicht hingegen sonstige Kosten, die für Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen oder die Teilnahme an Exkursionen anfallen. Diese sowie allfällige sonstige Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.
Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Universitätskursbeitrages aufgrund sinkender oder steigender TeilnehmerInnenzahlen vor. Die TeilnehmerInnen dieses Universitätskurses haben nur den Universitätskursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.
Es ist eine wissenschaftliche Leitung zu bestellen, die von einer/einem Universitätsprofessor/in oder einer/einem habilitierten Universitätslehrer/in wahrzunehmen ist. Die wirtschaftliche und organisatorische Leitung wird von UNI for LIFE wahrgenommen.
Dieser Lehrplan tritt mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.
| Modul A | Einführung in das Kommunaldolmetschen |
| ECTS-Anrechnungspunkte | 8 |
| Inhalte |
· Abgrenzung des Kommunaldolmetschens zu anderen Arten des Dolmetschens · Geschichte und Entwicklung des Dolmetschberufs · Kommunaldolmetschen als Gegenstand der Translationswissenschaft · grundlegende Merkmale des Kommunaldolmetschens · Entwicklung der Kommunaldolmetschpraxis und Status quo (national und international) · berufsethische Grundlagen des Kommunaldolmetschens, Berufskodizes, Normen und normatives Verhalten · Rolle von DolmetscherInnen, Rollenanforderungen an KommunaldolmetscherInnen und Umgang mit Rollenkonflikten · berufspraktische Informationen (Fragen der Honorierung, Auftragsvergabe, Haftung etc.) |
| Lernziele
(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) |
Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· Einsatzfelder im Bereich Kommunaldolmetschen zu beschreiben und von anderen Arten des Dolmetschens abzugrenzen; · einen Überblick über die Geschichte und Entwicklung des Berufs und die Einordnung des Kommunaldolmetschens innerhalb der Disziplin zu geben; · grundlegende Merkmale des Kommunaldolmetschens zu benennen und kritisch zu reflektieren; · einen Abriss der Entwicklung und der Berufspraxis des Kommunaldolmetschens in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern zu geben; · grundlegende berufsethische Kriterien zu nennen und vor dem Hintergrund von Berufskodizes kritisch zu diskutieren; · die Rolle von DolmetscherInnen, besonders in kommunalen Einsatzfeldern, zu beschreiben, kritisch zu erörtern und mögliche Strategien für den Umgang mit Rollenkonflikten zu nennen; · Auskunft über grundlegende berufspraktische Informationen zu geben. |
| Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden |
(Lehr-)Vortrag, Eigenarbeit, Präsentationen, Gruppenarbeit (u.a. Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation), Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld, simulierte Gesprächssituationen und Rollenspiele, E-Learning |
| Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme | keine |
| Häufigkeit des Angebots | Ein Mal pro Kursdurchführung |
| Modul B | Kultur und Interkulturalität |
| ECTS-Anrechnungspunkte | 3 |
| Inhalte |
· kommunikationstheoretische Grundlagen · Kulturkonzepte · grundlegende Dimensionen interkultureller Kommunikation und interkultureller Kommunikationsprozesse · Kulturspezifik und kulturell determiniertes Handeln · Sprache und Kultur · Aspekte der nonverbalen und paraverbalen Kommunikation · Lebensbiographie, kulturelle Identitäten und Mehrsprachigkeit · DolmetscherInnen als ExpertInnen für transkulturelle Kommunikation |
| Lernziele
(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) |
Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· Definitionen und Konzepte von Kultur zu beschreiben; · Grundlagen der interkulturellen Kommunikation und transkulturelle Kommunikationsprozesse zu beschreiben und reflektieren; · divergierende Facetten kulturellen Handelns zu erkennen, benennen und diskutieren; · die Zusammenhänge zwischen Sprache und Kultur aufzuzeigen und anhand konkreter Beispiele aus ihren Arbeitssprachen zu diskutieren; · Aspekte der non- und paraverbalen Kommunikation zu identifizieren, zu beschreiben und reflektieren; · vor dem Hintergrund der eigenen Lebensbiografie eigene und andere multiple kulturelle Identitäten sowie Formen und Auswirkungen von Mehrsprachigkeit zu erfassen und zu beschreiben; · die Rolle von DolmetscherInnen als ExpertInnen für transkulturelle Kommunikation in unterschiedlichen Einsatzbereichen zu beschreiben und die Grenzen dieser Rollen sowie Grenzüberschreitungen kritisch zu reflektieren. |
| Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden |
(Lehr-)Vortrag, Eigenarbeit, Präsentationen, Gruppenarbeit, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld, simulierte Gesprächssituationen, E-Learning |
| Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme | keine |
| Häufigkeit des Angebots | Ein Mal pro Kursdurchführung |
| Modul C | Psychosoziale Aspekte des Dolmetschens |
| ECTS-Anrechnungspunkte | 3 |
| Inhalte |
· psychosoziale Aspekte des Dolmetschens · Möglichkeiten der Abgrenzung und des Selbstschutzes · Wissen um Migrationsprozesse und deren Auswirkungen auf das Handeln des Individuums · Relevanz möglicher Migrationserfahrungen · Phänomene der Übertragung, Gegenübertragung, sekundären Traumatisierung · Wissen über Möglichkeiten zur individuellen Psychohygiene, Supervision, Intervision · Traumatisierung und Vulnerabilität · Wissen über den Umgang mit traumatisierten und vulnerablen Gesprächsparteien |
| Lernziele
(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) |
Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· psychosoziale Aspekte des Dolmetschens zu benennen; · Möglichkeiten der Abgrenzung und des Selbstschutzes zu benennen und zu wissen, wann Abgrenzung und Selbstschutz unumgänglich sind; · mögliche Auswirkungen von Migrationsprozessen auf das Individuum im Allgemeinen und die eigene Pers on im Besonderen zu erfassen und zu beschreiben; · relevante Phänomene wie Übertragung, Gegenübertragung, sekundäre Traumatisierung zu benennen und in Simulationen zu identifizieren; · Möglichkeiten und Notwendigkeit einer individuellen Psychohygiene zu erkennen und zu benennen; · Dimensionen von Traumatisierung und Vulnerabilität und deren mögliche Auswirkungen zu benennen und in Simulationen zu identifizieren. |
| Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden |
(Lehr-)Vortrag, Eigenarbeit, Präsentationen, Gruppenarbeit, Diskussion, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld, Guided Phantasy-Technik, Rollenspiele, Psychodrama |
| Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme | keine |
| Häufigkeit des Angebots | Ein Mal pro Kursdurchführung |
| Modul D | Einführung in Dolmetschtechniken und Notizentechnik |
| ECTS-Anrechnungspunkte | 5 |
| Inhalte |
· Überblick über verschiedene Dolmetschtechniken (Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Vom-Blatt-Dolmetschen, Flüsterdolmetschen) · Möglichkeiten und Notwendigkeit des Einsatzes verschiedener Techniken · besondere Herausforderungen spezifischer Techniken · Notizentechnik für DolmetscherInnen |
| Lernziele
(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) |
Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· verschiedene Dolmetschtechniken zu benennen; · die Unterschiede zwischen diesen zu beschreiben; · die Anwendung verschiedener Techniken zu beschreiben; · verschiedene Techniken in simulierten Situationen situationsadäquat anzuwenden; · die Herausforderungen im Zusammenhang mit spezifischen Techniken zu beschreiben und Strategien für die Bewältigung dieser Herausforderungen in praxisorientierten (simulierten) Situationen zu entwickeln; · die Notizentechnik für DolmetscherInnen situationsadäquat anzuwenden. |
| Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden |
(Lehr-)Vortrag, Eigenarbeit, Präsentationen, Gruppenarbeit, Diskussion, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld, Rollenspiele und simulierte Gesprächssituationen, E-Learning |
| Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme | keine |
| Häufigkeit des Angebots | Ein Mal pro Kursdurchführung |
| Modul E | Abschlussmodul |
| ECTS-Anrechnungspunkte | 1 |
| Inhalte |
· Mündliche kommissionelle Gesamtprüfung: o ein Gespräch in deutscher Sprache und in der zweiten Arbeitssprache über Inhalte der absolvierten Module; o die Wiedergabe eines Textes auf Basis eines von der/dem Kandidatin/Kandidaten angefertigten Notats. |
| Lernziele
(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) |
Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· unterschiedliche Kommunikationssituationen aus verschiedenen Einsatzfeldern des Kommunaldolmetschens zu analysieren; · die in diesen Feldern geltenden Anforderungen sowie Rollenerwartungen im Hinblick auf die berufliche Praxis zu beschreiben und Lösungen für Rollenkonflikte und Störungen der Kommunikation vorzuschlagen; · berufsethische Grundsätze kritisch zu reflektieren; · interkulturelle Kommunikationsprobleme zu beschreiben und kulturspezifische Verhaltensweisen in gedolmetschten Interaktionen zu erklären; · verschiedene Dolmetschtechniken gezielt in individuellen Situationen einzusetzen; · die Notizentechnik adäquat anzuwenden. |
| Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden |
Mündliche kommissionelle Gesamtprüfung mit Gespräch sowie Anfertigung und Wiedergabe eines Notats |
| Voraussetzungen
für die Teilnahme |
Abseits der in § 3 (2) genannten Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten wünschenswert: keine |
| Häufigkeit des Angebots | Ein Mal pro Kursdurchführung |