MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
22. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2015/16 Ausgegeben am 3. 2. 2016 18.d Stück
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Doktoratsprogramm
„Schnittstellen im Wirtschaftsrecht“
Gründungsbeschluss
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
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Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.
Doktoratsprogramm „Schnittstellen im Wirtschaftsrecht“ Gründungsbeschluss
1. Gegenstand
An der Karl-Franzens-Universität wird mit diesem Gründungsbeschluss das interdisziplinäre Doktoratsprogramm „Schnittstellen im Wirtschaftsrecht“ gemäß der Richtlinie des Studiendirektors, Mitteilungsblatt vom 29.4.2009 und des Beschlusses des Rektorats vom 21.6.2015 eingerichtet.
2. Mitglieder
2.1 Gründungsmitglieder
• Univ.-Prof. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Institut für Finanzrecht
• Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser, Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht
• Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schummer, Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht
• Univ.-Prof. Mag. Dr. Johannes Zollner, Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht
2.2 SprecherIn
Für die Studienjahre 2016/17 und 2017/18 wird als Sprecherin Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel und zur stellvertretenden Sprecherin (Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser) ernannt.
2.3 Weitere Mitglieder
Andere Personen, die im Bereich des Doktoratsprogramms lehren und forschen, können dem Doktoratsprogramm über Einladung der Gründungsmitglieder beitreten.
2.4 Studierende Mitglieder (Zielgruppe)
Alle Studierenden, die an einer Dissertation in Querschnittsthemen des Unternehmens-, Insolvenz-, Steuer-und/ oder Sozialversicherungsrechts arbeiten, können sich um die Teilnahme am Doktoratsprogramm bewerben. Bewerbungen sind mit Beschreibung des Dissertationsprojektes und Motivationsschreiben über den/die Betreuer/in an das Doktoratsprogramm zu richten.
3. Ziele
Ziel des Doktoratsprogramms ist der fachübergreifende Austausch und die methodische Unterstützung der teilnehmenden DoktorandInnen aus der Sicht der verschiedenen teilnehmenden Disziplinen. Die DoktorandInnen werden aufgrund ihrer Bewerbung nach einer Ausschreibung ausgewählt. Die Ziele und Aufgaben des Doktoratsprogramms sowie Standards, Leistungen und Betreuungsformen werden in einem Code of Conduct festgelegt.
Code of Conduct
1. Ziel des Doktoratsprogramms „Schnittstellen im Wirtschaftsrecht“ ist die Unterstützung von Studierenden bei der Erstellung von hochwertigen Doktorarbeiten an der Schnittstelle zum Finanzrecht, Insolvenz-und Unternehmensrecht.
2. Durch das Doktoratsprogramm soll die Betreuung der DoktorandInnen erweitert und ihnen die Möglichkeit gegeben werden, zusätzliche Kompetenzen zu erwerben. Darüber hinaus wird bei Erfüllung der Voraussetzungen (Absolvierung sämtlicher Lehrveranstaltungen im Doktoratsprogramms und Abschluss der Dissertation) ein Zertifikat ausgestellt.
3. Die teilnehmenden Doktoratsstudierenden streben in ihren Arbeiten einen hohen wissenschaftlichen Standard sowie deren Publikation an. Die teilnehmenden Habilitierten unterstützen sie dabei aktiv.
4. Die teilnehmenden DoktorandInnen haben in vier, in der Regel aufeinander folgenden Semestern am Doktoratskolloquium (DQ) der Institute für Finanzrecht, Unternehmensrecht, Zivilverfahrens-und Insolvenzrecht teilzunehmen, welches durch die Mitglieder des Doktoratsprogramms in jedem Semester anzubieten ist. Die DoktorandInnen stellen im Rahmen dieses Seminars Problemstellungen aus ihrer Arbeit mindestens einmal im Semester vor und zur Diskussion. Die betreuenden Habilitierten erklären sich bereit, an diesem DQ im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten regelmäßig teilzunehmen. Weiters werden sie ihre Lehrveranstaltungen den Studierenden des Doktoratsprogramms zugänglich machen. Dasselbe gilt nach Maßgabe der organisatorischen, finanziellen und fachlichen Möglichkeiten für die von ihnen betreuten Tagungen.
5. Die teilnehmenden Studierenden haben im Rahmen ihres Spezialisierungsfaches (§ 9 des Curriculums für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften) drei Seminare zu absolvieren, in denen eine mündliche Präsentation und eine schriftliche Seminararbeit verlangt werden.
6. Ein Anliegen des Doktoratsprogramms ist die Förderung des gegenseitigen interdisziplinären Austausches zwischen den daran teilnehmenden DoktorandInnen auf höchstem Niveau. Zu diesem Zweck sollen die DoktorandInnen von Habilitierten aus verschiedenen Disziplinen betreut werden und es wird erwartet, dass die DoktorandInnen an einschlägigen Vorträgen sowie sonstigen wissenschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen. Dazu können die Mitglieder entsprechende Empfehlungen abgeben.
7. Ein weiteres Anliegen ist die Internationalität. Zu diesem Zweck unterstützt das Doktoratsprogramm Studien-und Forschungsaufenthalte der DoktorandInnen an ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen bzw. die Einladung inländischer und ausländischer Gastvortragender.
8. Die Auswahl der teilnehmenden DoktorandInnen erfolgt aufgrund einer Ausschreibung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die DoktorandInnen haben eine Beschreibung ihres Dissertationsprojektes und ein Motivationsschreiben der Bewerbung beizulegen. Die Bewerbungen sind über die Betreuerin/den Betreuer des Dissertationsprojektes an das Doktoratsprogramm zu richten. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt im Anschluss an die Verteidigung des Dissertationsprojektes mit Mehrheit der Mitglieder des Doktoratsprogramms. Die DoktorandInnen können an maximal zwei Doktoratsprogrammen teilnehmen. Eine allfällige Unterbrechung sowie ein Abbruch der Doktorarbeit ist dem Sprecher/der Sprecherin des Doktoratsprogramms innerhalb von vier Wochen zu melden. Im Falle eines (unerwarteten) Ausscheidens des Betreuers/der Betreuerin aus dem Doktoratsprogramm ist durch den Sprecher/die Sprecherin des Doktoratsprogramms durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Abschluss des Dissertationsprojektes nicht erschwert wird.
9. Die teilnehmenden Habilitierten treten einmal im Semester zu einer Besprechung aller Angelegenheiten des Doktoratsprogramms zusammen. Die Einladung erfolgt durch den Sprecher/die Sprecherin.
10. Die Sprecherin/der Sprecher des Doktoratsprogramms berichtet einmal im Semester schriftlich über ihre/seine Aktivitäten an die Vizerektorin/den Vizerektor für Lehre und Forschung sowie die Dekanin/den Dekan und die Studien-und Forschungsdekanin/ den Studien-und Forschungsdekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
11. Die Sprecherin/der Sprecher sowie ihre Stellvertreterin/sein Stellvertreter werden mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt. Alle administrativen Aufgaben sowie die Unterstützung der Sprecherin/ des Sprechers in allen Belangen des Doktoratsprogramms erfolgt durch deren/dessen Institutssekretariat, welches auch als Sekretariat des Doktoratsprogramms fungiert.
12. Zur Gewährleistung einer effektiven Kommunikation wird für das Doktoratsprogramm eine Internetplattform eingerichtet.
13. Für alle Fragen des Doktoratsprogramms ist die Richtlinie des Studiendirektors über die Einrichtung und den Betrieb von Doktoratsprogrammen vom 29.4.2009, Mitteilungsblatt 31a, zu beachten.
Der Vizerektor für Studium und Lehre:
Polaschek