MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

20. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2015/16 Ausgegeben am 3. 2. 2016 18.b Stück

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Satzungsteil

Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)

Änderung

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. Jänner 2016 den Vorschlag des Rektorats betreffend die Änderung des Satzungsteils „Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)“ gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 UG beschlossen.

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Offenlegung gem. § 25 MedienG

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Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.

 

Anhang:

Änderung des Satzungsteils Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) (zuletzt verlautbart im Mitteilungsblatt 15. Sondernummer, 13.d Stück, am 7.1.2010) – Beschluss des Senats vom 20. Jänner 2016

§ 3 Abs. 2

Nach dem zweiten Satz werden folgende Sätze eingefügt:

„Die Studierenden entsenden bei vorzeitigem Ausscheiden eines Haupt- oder Ersatzmitgliedes gemäß HSG nach. Bis zur Nachentsendung ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen trotz Fehlens von Mitgliedern richtig zusammengesetzt.“

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann