MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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Studienjahr 2014/15 Ausgegeben am 30. 9. 2015 52. Stück

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364. Senat; Ersatzmitglieder (Kurie der Studierenden)

365. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Völkerrecht“; Mitglieder

366. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Nora Melzer-Azodanloo; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

367. Curricula-Kommission für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

368. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL); Ausschreibung für die Neueinrichtung für die Funktionsperiode 24. März 2016 bis 23. März 2019

369. UNI-ETC (Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie); Stellvertreter

370. Mitteilungen

371. Ausschreibung von Stellen

364.

Senat; Ersatzmitglieder (Kurie der Studierenden)

Aus dem Senat scheidet Herr Andreas Fauler als Ersatzmitglied aus.

An seiner Stelle wird

Frau Stefanie Jöbstl

als Ersatzmitglied

entsendet.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

365.

Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Völkerrecht“; Mitglieder

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

      Univ.-Prof. Dr. Joseph Marko

      Univ.-Prof. Dr. Helmut Tichy

     Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz

      Univ.-Prof. MMag. DDr. Günther Löschnigg

      Univ.-Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Universität Salzburg, FB Öffentliches Recht,

     Völker- und Europarecht)

      Univ.-Prof. Dr. LL.M. Manfred Nowak (Uni Wien, Abteilung für Völkerrecht und

      Internationale Beziehungen)

Ersatzmitglieder:

  Univ.-Prof. Mag. Dr. Elisabeth Staudegger

      Univ.-Prof. Dr. David Florian Bieber

Mittelbau

      Mag. Dr. Christian Pippan

     Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Anita Ziegerhofer

Ersatzmitglieder:

     E.MA Mag. Lisa Maria Heschl

     Ao.Univ.-Prof. Dr. Hubert Isak

Studierende

      Matthias Lukas Kaltenegger

     Tina Vollmann

Ersatzmitglied:

      Christopher Spath

In der konstituierenden Sitzung am 7. Juli 2015 wurden

Herr Univ.-Prof. Dr. Joseph Marko

zum Vorsitzenden

Herr Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz

zum stellvertretenden Vorsitzenden

Herr Mag. Dr. Christian Pippan

zum Schriftführer

gewählt.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

366.

Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Nora Melzer-Azodanloo; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

Aus der Habilitationskommission Mag. Dr. Nora Melzer-Azodanloo scheidet Frau Verena Sorger als ordentliches Mitglied aus.

An ihre Stelle rückt

Herr Julian Pekler

als ordentliches Mitglied

nach.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

367.

Curricula-Kommission für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

Aus der Curricula-Kommission für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften scheidet Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller als ordentliches Mitglied aus.

An ihrer Stelle wird

Frau Dr. Silke Werth

als neues ordentliches Mitglied

nominiert.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

368.

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL); Ausschreibung für die Neueinrichtung für die Funktionsperiode 24. März 2016 bis 23. März 2019

Der Senat der Karl-Franzens-Universität Graz hat gemäß § 25 Abs. 1 Z 18 UG iVm § 1 Satzungsteil Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten. Die Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beträgt drei Jahre.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat die Aufgabe, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen (§ 42 Abs. 1 UG). Ferner ist der AKGL mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 41 Abs. 2 B-GlBG). Die Mitglieder nehmen in Erfüllung dieser Aufgaben u.a. an Berufungs- und Habilitationskommissionen, Bewerbungsgesprächen und Hearings im Zuge von Personalaufnahmen und Informationsveranstaltungen teil. Für nähere Informationen verweisen wir auf die Homepage des AKGL: http://akgl.uni-graz.at/de/

Die im Senat vertretenen Gruppen von Universitätsangehörigen entsenden gemäß § 2 Abs. 2 Satzungsteil Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) die Mitglieder bzw. die Ersatzmitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wie folgt:

Die Gruppe der UniversitätsprofessorInnen (§ 94 Abs. 2 Z 1 UG), die Gruppe der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z 2 UG), die Gruppe des allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG) und die Studierenden entsenden jeweils 6 Hauptmitglieder und 3 Ersatzmitglieder. Dabei muss (soweit möglich) eine gleichförmige Verteilung auf die Organisationseinheiten angestrebt werden.

Alle Angehörigen dieser Gruppen haben die Möglichkeit, sich für die kommende Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen als Hauptmitglied oder Ersatzmitglied zu bewerben.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 30. Oktober 2015

für die Kurie der Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren an

Herrn Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer

Institut für Pharmazeutische Wissenschaften

Email: rudolf.bauer@uni-graz.at

für die Kurie der Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten und wissenschaftlichen

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb an

Frau Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer

Institut für Pharmazeutische Wissenschaften

Email: edith.goessnitzer@uni-graz.at

für die Kurie des allgemeinen Universitätspersonals an

Frau Regina Lammer, MSc.

Halbärthgasse 2

Email: regina.lammer@uni-graz.at

für die Kurie der Studierenden an

Herrn Sanel Omerovic

HochschülerInnenschaft an der Universität Graz

Schubertgasse 6a

8010 Graz

Email: sanel.omerovic@uni-graz.at

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

369.

UNI-ETC (Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie); Stellvertreter

Über Beschluss des Rektorats vom 15.5.2014 wird

Herr Priv.-Doz. Mag. Dr. Gerd Oberleitner

zum stellvertretenden Leiter bestellt.

Die Rektorin:

Neuper“

370. MITTEILUNGEN

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

http://international.uni-graz.at

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im BIB Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale

und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen.

Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

Die Rektorin:

Neuper

 

371. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis: 
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

371.1 Stellen für Wissenschaftliches Personal

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 4.100 MitarbeiterInnen und rund 32.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Russian East European Eurasian Studies Centre sucht eine/n

Universitätsassistent/in ohne Doktorat

(20 Stunden/Woche; befristet bis 30.09.2017; zu besetzen ab 01. November 2015)

Aufgabenbereich

·     Wissenschaftliche Forschungs- und Publikationstätigkeit im Bereich Osteuropa und Zentralasien

·     Mitwirkung an Planung und Durchführung von Forschungsprojekten

·     Nationale und internationale Kooperationstätigkeit mit anderen Forschungseinrichtungen

·     Mitwirkung an der universitären Selbstverwaltung

·     MItarbeit in der Lehre

Fachliche Qualifikation

·     Abgeschlossenes Diplom- oder Magister-/Masterstudium der Rechtswissenschaften

·     Gute Kenntnisse des russischen Rechts

·     Sehr gute Kenntnisse der russischen Sprache sowie evtl. weiterer osteuropäischer Sprachen

·     Rechtswissenschaftliche Publikation(en) von Vorteil

·     Fundierte EDV-Kenntnisse, Typo 3 von Vorteil

Persönliche Anforderung

·     Teamfähigkeit und sehr gute Kommunikationsfähigkeit

·     Organisationskompetenz

·     Eigeninitiative und Engagement

·     Selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.331,50 brutto/Monat.

Ende der Bewerbungsfrist: 21. Oktober 2015 
Kennzahl: MB/150/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Für Informationen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. DDr. Wieser unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 3381 gerne zur Verfügung.

UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 4.100 MitarbeiterInnen und rund 32.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung sucht eine/n

Universitätsassistent/in mit Doktorat

(40 Stunden/Woche; befristet auf 6 Jahre - mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung; zu besetzen ab 04. Januar 2016)

Karriereziel: Überleitung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte/r Professor/in.

Aufgabenbereich

·     Eigenständige und kooperative Forschung im Bereich der sozialwissenschaftlichen Nachhaltigkeits- und Innovationsforschung, insbesondere in Hinblick auf die Transition zu einem nachhaltigen Energiesystem

·     Erarbeitung eines Forschungsprofils im Bereich der Nachhaltigkeits- und Innovationsforschung an der Schnittstelle zu den Systemwissenschaften

·     Akquisition, Konzeption und Durchführung von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten

·     Abhaltung von Lehrveranstaltungen sowie Betreuung von Studierenden im Bachelor- und Masterstudium in deutscher und englischer Sprache

·     Akademische Koordination des International Joint Master‘s Programme in Sustainable Development

·     Mitwirkung in der universitären Selbstverwaltung sowie bei organisatorischen Aufgaben des Institutes

Fachliche Qualifikation

·     Dissertation im Bereich Umweltsystemwissenschaften, Nachhaltigkeitsforschung, Umweltökonomie, Psychologie oder Soziologie

·     Sehr gute Kenntnisse im Bereich der sozialwissenschaftlichen Nachhaltigkeits- und Innovationsforschung, insbesondere in Hinblick auf die Transition zu einem nachhaltigen Energiesystem

·     Kenntnisse in den Systemwissenschaften

·     Sehr gute Englischkenntnisse

·     Wissenschaftliche Publikationstätigkeit in international anerkannten Fachzeitschriften

·     Erfahrungen bei der Akquisition, Konzeption und Durchführung von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten

·     Vortragstätigkeit bei internationalen, wissenschaftlichen Veranstaltungen

·     Erfahrungen in inter- und transdisziplinärer Forschung

·     Lehrerfahrung, vorzugsweise in deutscher und englischer Sprache

Persönliche Anforderung

·     Fähigkeit zur eigenständigen Forschungsarbeit

·     Ausgeprägte Organisations- und Teamfähigkeit

·     Hohe Einsatzbereitschaft und Motivation zum wissenschaftlichen Arbeiten

·     Kompetenzen im Arbeiten in internationalen und interdisziplinären Teams

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1 bzw. A2 mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 3.546,00 brutto/Monat bzw. € 4.193,50 brutto/Monat mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 21. Oktober 2015 
Kennzahl: MB/149/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Für Informationen steht Ihnen Herr Ao. Univ.-Prof. Dr. Alfred Posch unter der Rufnummer 43 (316) 380-3234 gerne zur Verfügung.

371.2 Stellen für Allgemeines Personal

VERWALTUNGSEINHEITEN

Mit 4.100 MitarbeiterInnen und rund 32.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Die Abteilung für Buchhaltung und Bilanzierung sucht eine/n

KreditorInnenbuchhalterIn

(40 Stunden/Woche; befristet auf 2 Jahre; zu besetzen ab 01. November 2015; Ersatzkraft)

Aufgabenbereich

·     Verbuchen von sämtlichen KreditorInnenrechnungen

·     Verbuchung von Werkverträgen, Gastvorträgen, Reisekostenvorschüssen etc.

·     Vorbereitung und Durchführen der Zahlläufe

·     Diverse Tätigkeiten im Rahmen des Rechnungsabschlusses (z.B. Kontenabstimmung, anfordern von Saldenbestätigungen etc.)

Fachliche Qualifikation

·     Abgeschlossene kaufmännische Schulausbildung (HAK/HASCH oder ähnliche Ausbildung)

·     Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung und Bilanzierung

·     Kenntnisse des Unternehmensgesetzbuches

·     Kenntnisse bei Steuern und Abgaben (UStG, EStG, BAO usw.)

·     MS-Office Kenntnisse (Word, Excel, Outlook)

·     Abschluss eines BuchhalterInnen- bzw. BilanzbuchhalterInnenlehrgangs (WIFI oder ähnliche Ausbildungsorganisation)

·     SAP-Anwendungskenntnisse (Modul FI)

·     Kenntnisse der Struktur von Universitäten oder anderen Forschungs- und Bildungseinrichtungen (wünschenswert)

·     Kenntnisse des UG 2002 (wünschenswert)

Persönliche Anforderung

·     Kommunikations- und Teamfähigkeit

·     Genauigkeit

·     Lernbereitschaft

·     Hohe Belastbarkeit und selbstständiges Agieren

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: IIIa 
Gehaltsschema des VBG (im Fall einer universitätsinternen Versetzung): v2/2

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.897,60 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 21. Oktober 2015 
Kennzahl: AB/103/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Die Rektorin:

Neuper

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Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.