MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

___________________________________________________________________

Studienjahr 2014/15 Ausgegeben am 22. 10. 2014 4. Stück

___________________________________________________________________

22. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Empirische Sozialforschung“; Mitglieder

23. Mag. Christian Marzluf, MSc., Leiter der Verwaltungseinheit Informationsmanagement; Betrauung und Vollmacht

24. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

25. Personalvertretungswahl am 26. und 27. November 2014 – Wahlkundmachung

26. Mitteilungen

27. Ausschreibung von Stellen

22.

Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Empirische Sozialforschung“; Mitglieder

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

Univ.-Prof. MMag. Dr. Alfred Gutschelhofer

Univ.-Prof. Dr. Klaus Kraemer

Univ.-Prof. Dr. Stephan Moebius

Univ.-Prof. MMag. Dr. Johanna Muckenhuber

Univ.-Prof. Dr. Renate Ortlieb

N.N. (externes Mitglied)

Ersatzmitglied

Univ.-Prof. Dr. habil. Jörn Kleinert

Mittelbau

      Ao. Univ.-Prof. Dr. phil. Franz Höllinger 

      Ao. Univ.-Prof. Dr. phil. Christian Fleck

Ersatzmitglied:

       MA. Anja Eder

Studierende

      Christoph Mochorko

      Maria Obweger

Ersatzmitglied:

      N.N.

In der konstituierenden Sitzung am 13. Oktober 2014 wurden

Herr Univ.-Prof. Dr. Stephan Moebius

zum Vorsitzenden

Herr Ao. Univ.-Prof. Dr. phil. Franz Höllinger

zum stellvertretenden Vorsitzenden

Herr Ao. Univ.-Prof. Dr. phil. Christian Fleck

zum Schriftführer

gewählt.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

23.

Mag. Christian Marzluf, MSc., Leiter der Verwaltungseinheit Informationsmanagement; Betrauung und Vollmacht

Die Rektorin der Universität Graz, Frau Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper, 8010 Graz, Universitätsplatz 3, erteilt diese Vollmacht gem § 28 UG idgF iVm der Richtlinie des Rektorats der Universität Graz für die Vergabe von Vollmachten gemäß § 28 UG (BV-RL 28), veröffentlicht im Mitteilungsblatt 19.a vom 6.2.3013 an

Herrn Mag. Christian Marzluf

Leiter der Verwaltungseinheit Informationsmanagement

(im Folgenden: der Bevollmächtigte)

Der Bevollmächtigte ist aufgrund dieser Vollmacht im Rahmen des ihm erteilten Auftrages bzw. innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches berechtigt, unter Berücksichtigung der in der zugrunde liegenden Bevollmächtigungsrichtlinie angeführten Beschränkungen selbstständig im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Universität Graz Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Diese Vollmacht wird mit Wirksamkeit vom 15.10.2014 für die Dauer der Leitung der Verwaltungseinheit Informationsmanagement erteilt und kann durch die Rektorin jederzeit einseitig widerrufen werden. Ein Widerruf ist im Mitteilungsblatt der Universität Graz zu veröffentlichen.

Die Rektorin:

Neuper

24.

Curricula-Kommission für die Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

Aus der Curricula-Kommission für die Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften scheiden Frau Caterina Radgam als ordentliches Mitglied und Frau Tanja Wallner als Ersatzmitglied aus.

An ihre Stelle rücken

Frau Marion Prietl

als ordentliches Mitglied

Herr David Steinwender

als Ersatzmitglied

nach.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

25.

Personalvertretungswahl am 26. und 27. November 2014 – Wahlkundmachung

WAHLKUNDMACHUNG des ZENTRALWAHLAUSSCHUSSES

und der Sprengelwahlkommission

für die Universitätslehrer/innen

2014 – 2019 für die

PV-Wahl

26.-27. Nov.2014

(lt. Beschlüssen des ZWA vom 14.6.2014, der SpWK vom 15.10.2014 und lt. PVG und PVWO)

1. In den ZENTRALAUSSCHUSS für die Universitätslehrer/innen sind

 7 MITGLIEDER zu wählen.

2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Bundes-Personal-Wahlordnung, in der dzt. geltenden Fassung, in der Zeit vom 29.10. bis 13.11.2014 in der Zentralen Registratur und Postadministration, Universitätshauptgebäude, 1. OG, für alle der Dienststelle angehörenden wahlberechtigten Bediensteten zur Einsicht auf.

3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jedem/r der Dienststelle angehörenden wahlberechtigten Bediensteten während der Frist, während der die Wählerliste zur Einsicht aufliegt (P.2), beim/ bei der Vorsitzenden der Sprengelwahlkommission eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.

4. WAHLVORSCHLÄGE für die Wahl des Zentralausschusses, welche die Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind SPÄTESTENS 4 WOCHEN VOR DEM (ERSTEN) WAHLTAG, also spätestens am Mittwoch, 29.10.2014, 13 Uhr, SCHRIFTLICH beim Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses einzubringen:

ZWA

c/o ZA für UniLehrer/innen

zH Frau DRAHOHS

Strozzigasse 2/3

1080 Wien

WICHTIG: Wahlvorschläge müssen beim ZWA

eingelangt sein. Postaufgabe an diesem Tag genügt nicht!

Jeder Wahlvorschlag darf nicht mehr Wahlwerber enthalten als die 4-fache Zahl der zu wählenden Mitglieder des Zentralausschusses, widrigenfalls jene Wahlwerber, die diese Zahl überschreiten, als nicht angeführt gelten. Wahlvorschläge für die Wahl des Zentralausschusses sind nur dann gültig, wenn sie von mindestens 100 der Wahlberechtigten des Zentralausschuss-Bereichs unterschrieben sind.

Im Wahlvorschlag kann auch ein/e zustellungsbevollmächtigte/r Vertreter/in angeführt werden, anderenfalls gilt der/die Erstunterzeichnete als Vertreter/in.

5. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens ab dem 7. Tag vor dem (ersten) Wahltag an dem in P.2 genannten Ort für die Wahlberechtigten zur Einsicht aufliegen und darüber hinaus im Anschluss an diese Kundmachung angeschlagen werden.

6. ZEIT und ORT der STIMMABGABE werden spätestens ab dem 7. Tag vor dem (ersten) Wahltag im Anschluss an diese Kundmachung angeschlagen werden.

7. Stimmen können gültig nur mit einem amtlichen Stimmzettel angegeben werden.

8. Bei der Wahl sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Die STIMMABGABE erfolgt in der Weise, dass der Wähler/ die Wählerin in der Wahlzelle den ihm/ihr vom/ von der Vorsitzenden der Sprengelwahlkommission übergebenen ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in einen ihm vom/ von der Vorsitzenden übergebenen Umschlag (Wahlkuvert) legt und den Umschlag sodann geschlossen dem/der Vorsitzenden übergibt, der ihn uneröffnet in die Wahlurne legt. Der Stimmzettel ist in der Form auszufüllen, dass die Wählergruppe, die gewählt wird, in dem vor der Bezeichnung der Wählergruppe befindlichen Kreis angekreuzt wird.

9. Das Wahlrecht ist grundsätzlich persönlich auszuüben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die am Wahltag (an den Wahltagen) nicht an dem Ort, an dem er sein/ihr Stimmrecht auszuüben hat, anwesend sein kann, ist berechtigt, bei der Sprengelwahlkommission seine/ihre Zulassung zur BRIEFWAHL zu beantragen. Zur Briefwahl Berechtigte erhalten von der Sprengelwahlkommission den amtlichen Stimmzettel, ein Wahlkuvert und einen Briefumschlag zugestellt (ausgefolgt). Sie haben den Stimmzettel nach Ausfüllung in das Wahlkuvert und dieses in den Briefumschlag zu legen und im Wege der Post, Dienst- oder Kurierpost der Sprengelwahlkommission zu übermitteln, dass die Sendung spätestens bis zum Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit bei der Sprengelwahlkommission einlangt. Verspätet einlangende Stimmzettel sind ungültig. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Sprengelwahlkommission abgeben, es sei denn, dass eine generelle Briefwahl von der zuständigen Sprengelwahlkommission beschlossen wurde.

PS:

Alle Personenangaben beziehen sich ausschließlich auf die an dieser Universität beschäftigten Beamten/innen (Dienstantritt vor 15.9.2014):

·     O. Univ.Professoren/innen,

·     AO. Univ.Professoren/innen,

·     Assistenzprofessoren/innen,

·     Universitäts- bzw. Privatdozenten/innen (im beamteten Dienstverhältnis),

·     Universitätsassistenten/innen (im beamteten Dienstverhältnis),

·     Wiss. Mitarbeiter/innen in Ausbildung (nach § 6 UniAbgG, Diensteintritt vor dem 1.1.2004) sowie

·     Bundeslehrer/innen L 1.

Anmerkung:

Wissenschaftliche Beamte/innen fallen nicht in den Vertretungsbereich dieses Zentralausschusses.

Die Vorsitzenden des ZWA und der SpWK

(Herbert Sassik eh.)

(Armin Stolz eh.)

26. MITTEILUNGEN

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

http://international.uni-graz.at

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im BIB Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale

und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen.

Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

Die Rektorin:

Neuper

 

27. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis: 
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

Stellen für Allgemeines Personal

VERWALTUNGSEINHEITEN

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Die Abteilung für Leistungs- und Qualitätsmanagement sucht eine/n

SachbearbeiterIn Forschungsdaten

(20 Stunden/Woche; befristete Ersatzkraft; zu besetzen ab sofort)

Aufgabenbereich

·     Mitarbeit bei der Aufbereitung und Darstellung von Forschungsdaten (insbesondere Publikationsdaten) für Evaluierungen und Berichtswesen

·     Mitarbeit am Forschungsinformationssystem

Fachliche Qualifikation

·     Abgeschlossenes Studium mit empirischem Schwerpunkt

·     Erfahrung in Projekten

·     Erfahrung in der Erstellung von Berichten

·     Hervorragende Kenntnisse in Excel

Persönliche Anforderung

·     Freude am Umgang mit Zahlen und relationalen Datenbanken

·     Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Genauigkeit

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: IIIb 
Gehaltsschema des VBG (im Fall einer universitätsinternen Versetzung): v2/3

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.076,70 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 12. November 2014 
Kennzahl: AB/108/99 ex 2013/14

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Die Rektorin:

Neuper

___________________________________________________________________

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1