MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2014/15 Ausgegeben am 17. 6. 2015 37. Stück
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264. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Öffentliches Recht“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
265. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Dr. Martin Gross; Nominierung von AKGL-Mitgliedern.
266. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Dr. Helmut Kovac; Nominierung von AKGL-Mitgliedern.
267. Institut für Geographie und Raumforschung; Leiter und Stellvertreter
268. Anerkennung von Teilprüfungen im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung; Beschluss
269. Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
270. Mitteilungen
271. Ausschreibung von Stellen
264.
Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Öffentliches Recht“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Berufungsverfahren „Öffentliches Recht“ werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 34 Abs 3 FFP/KFU 2005 folgende Mitglieder nominiert:
Herr Ass.-Prof. Dr. Hannes Hinker
Herr Univ.-Prof. MMag. Dr. Tomislav Boric
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Scherke
265.
Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Dr. Martin Gross; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Habilitationsverfahren Dr. Martin Gross werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 43 Abs 1 FFP/KFU 2005 folgende Mitglieder nominiert:
Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer
Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Scherke
266.
Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Dr. Helmut Kovac; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Habilitationsverfahren Dr. Helmut Kovac werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 43 Abs 1 FFP/KFU 2005 folgende Mitglieder nominiert:
Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer
Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Scherke
267.
Institut für Geographie und Raumforschung; Leiter und Stellvertreter
Die Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät gibt bekannt, dass
Herr Univ.-Prof. Dr. Oliver Sass
ab 1.10.2015 zum Leiter
Herr Ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Lieb und
Herr Univ.-Prof. Dr. Ulrich Ermann
als Stellvertreter
des Leiters des Instituts für Geographie und Raumforschung bestellt wurden.
Die Dekanin:
Gasteiger-Klicpera
268.
Anerkennung von Teilprüfungen im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung; Beschluss
Beschluss der Studienberechtigungskommission der Karl-Franzens-Universität Graz
bzgl. der Anerkennung von Teilprüfungen im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung für ein Lehramtsstudium/Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung,
welche an Pädagogischen Hochschulen im Entwicklungsverbund Süd-Ost abgelegt wurden
Gem. § 64 Abs. 1 Z 2a UG kann die allgemeine Universitätsreife auch mit einem anderen österreichischen Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung gemäß Hochschul-Studienberechtigungsgesetz idgF für die gemeinsam mit Pädagogischen Hochschulen eingerichteten Lehramtsstudien (Studien für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen) nachgewiesen werden.
Gem. § 64a Abs. 8 UG sind positiv beurteilte Prüfungen, die eine Studienberechtigungsprüfungskandidatin oder ein Studienberechtigungsprüfungskandidat an einer Bildungseinrichtung, die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als Bildungseinrichtung anerkannt ist, abgelegt haben, auf Antrag vom Rektorat anzuerkennen, soweit sie den vorgeschriebenen Prüfungen inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig sind. Das Rektorat darf höchstens vier Prüfungen anerkennen. Mindestens eine Prüfung ist an der Universität abzulegen.
Insofern gelten alle vollständig absolvierten Studienberechtigungsprüfungen, die an Pädagogischen Hochschulen, insbesondere im Entwicklungsverbund Süd-Ost absolviert wurden, als Nachweis der allgemeinen Universitätsreife. Für den Fall, dass nur einzelne Teilprüfungen an Pädagogischen Hochschulen im Entwicklungsverbund Süd-Ost absolviert wurden, hat die Studienberechtigungskommission der Karl-Franzens-Universität Graz aufgrund der bestehenden inhaltlichen und umfangmäßigen Gleichwertigkeit zum Zwecke der Anerkennung der einzelnen Teilprüfungen an Pädagogischen Hochschulen im Entwicklungsverbund Süd-Ost folgendes beschlossen:
Ist das von der Bewerberin/vom Bewerber angestrebte Studium an der Karl-Franzens-Universität Graz ein Lehramtsstudium, dann finden nachfolgende Zuordnungen bzw. Äquivalenzen Anwendung, wobei das Pflichtfach bezogen auf das zweite Unterrichtsfach (neben dem ersten Unterrichtsfach Deutsch bzw. Englisch bzw. Mathematik) jedenfalls an der Karl-Franzens-Universität Graz abzulegen ist:
Zu absolvierende Fächer im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung | |||||
Unterrichtsfach | 1. Fach | 2. Fach | 3. Fach | 4. Fach | 5. Fach |
Deutsch (UF1) und ein weiteres Unterrichtsfach (UF2) | A (KFU) oder
A (PH) |
PhG (KFU) oder PhG (PH) | WF bezogen auf UF1 (KFU) oder F1 (PH) | PF bezogen auf UF2 (KFU) | WF bezogen auf UF2 (KFU) oder WF (PH) |
Englisch (UF1) und ein weiteres Unterrichtsfach (UF2) | A (KFU) oder
A (PH) |
F2 (KFU) oder F2 (PH) | WF bezogen auf UF1 (KFU) oder PhG (PH) | PF bezogen auf UF2 (KFU) | WF bezogen auf UF2 (KFU) oder WF (PH) |
Mathematik (UF1) und ein weiteres Unterrichtsfach (UF2) | A (KFU) oder
A (PH) |
M3 (KFU) oder M3 (PH) | WF bezogen auf UF1 (KFU) oder DG (PH) | PF bezogen auf UF2 (KFU) | WF bezogen auf UF2 (KFU) oder WF (PH) |
KFU = Karl-Franzens-Universität Graz, PH = Pädagogische Hochschule im Entwicklungsverbund Süd-Ost
PF = Pflichtfach, WF = Wahlfach, UF1 = erstes Unterrichtsfach, UF2 = zweites Unterrichtsfach
A = Aufsatz, DG = Darstellende Geometrie, F = Lebende Fremdsprache, M = Mathematik,
PhG = Philologische Grundlagen
Für die Studienberechtigungskommission an der Universität Graz:
Egger
269.
Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
Aus der Kurie der Studierenden sind Herr Martin Glatz als Mitglied sowie Herr Bernhard Wakolbinger als Ersatzmitglied zurückgetreten.
An ihre Stelle werden
Herr Georg Schantl
als neues Hauptmitglied
Frau Nina Schöttl
als neues Ersatzmitglied
nominiert.
Der Vorsitzende des Fakultätsgremiums:
Neubauer
MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN
Tel.: (0316) 380-1249
Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:
http://international.uni-graz.at
Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im BIB Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.
NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE
Tel.: (0316) 380-1287
Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale
und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen.
Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:
www.uni-graz.at/de/forschen/fms/
Die Rektorin:
Neuper
271. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:
bewerbung@uni-graz.at
Karl-Franzens-Universität Graz
Personalressort
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.
Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wichtiger Hinweis:
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.
Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/
Stellen für Wissenschaftliches Personal
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
Mit 4.100 MitarbeiterInnen und rund 32.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.
Das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht sucht eine/n
Universitätsassistent/in ohne Doktorat
(20 Stunden/Woche; befristet auf 4 Jahre; zu besetzen ab 05. Oktober 2015)
Aufgabenbereich
· Mitwirkung an Forschungsvorhaben des Fachbereichs (Prof. Hinteregger)
· Eigenständige Forschung
· Abhaltung von und Mitwirkung an Lehrveranstaltungen
· Mitarbeit bei Prüfungen und bei der Studierendenbetreuung
· Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
Fachliche Qualifikation
· Abgeschlossenes Diplom- oder Magister-/Masterstudium der Rechtswissenschaften mit überdurchschnittlichem Erfolg
· Gute Kenntnisse im Bürgerlichen Recht und den angrenzenden Rechtsgebieten
· Sehr gute Englischkenntnisse (eine weitere Fremdsprache erwünscht)
Persönliche Anforderung
· Kommunikations-, Organisations- und Teamfähigkeit
· Didaktische Kompetenzen zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen
· Kompetenz zur Beurteilung fremder Leistungen
· Umfassende EDV-Kenntnisse
Einstufung
Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1
Mindestgehalt
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.331,50 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.
Ende der Bewerbungsfrist: 08. Juli 2015
Kennzahl: MB/119/99 ex 2014/15
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.
Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:
bewerbung@uni-graz.at
Karl-Franzens-Universität Graz
Personalressort
Universitätsplatz 3
8010 Graz
SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.
Das Institut für Marketing sucht eine/n
Universitätsassistent/in ohne Doktorat im Bereich Business-to-Consumer Management (Univ.-Prof. Dr. Thomas Foscht)
(30 Stunden/Woche; befristet auf 4 Jahre; zu besetzen ab 01. September 2015)
Aufgabenbereich
· Mitwirkung bei Forschungsprojekten
· Selbständige Forschungstätigkeit
· Mitarbeit bei Lehr- und Verwaltungsaufgaben
· Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen
· Betreuung von Studierenden
· Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
Fachliche Qualifikation
· Abgeschlossenes Diplom- bzw. Magister/Masterstudium der BWL oder ein fachlich gleich zu wertender Studienabschluss mit Schwerpunkt Marketing
· Gute Kenntnisse auf den Gebieten des Marketing, der Handelsbetriebslehre und der Käuferverhaltensforschung
· Kenntnisse auf dem Gebiet der Datenanalyse und -interpretation (multivariate Verfahren) und entsprechende Softwarekenntnisse (SPSS)
Persönliche Anforderung
· Organisations- und Teamfähigkeit
· Kommunikationsfähigkeit
· Interesse sowohl an modelltheoretischen als auch an empirischen Forschungsansätzen
Einstufung
Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1
Mindestgehalt
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.997,20 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.
Ende der Bewerbungsfrist: 08. Juli 2015
Kennzahl: MB/115/99 ex 2014/15
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.
Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:
bewerbung@uni-graz.at
Karl-Franzens-Universität Graz
Personalressort
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Für Informationen steht Ihnen Frau Mag. Silke Fähnrich-Pusch unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 7200 gerne zur Verfügung.
Die Rektorin:
Neuper
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Impressum: Medieninhaber, Herausgeb er und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.