MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

47. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2014/15 Ausgegeben am 16. 6. 2015 36.d Stück

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Curriculum

für das

Masterstudium

Europäische Ethnologie

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Änderung

Das vom Senat der Karl-Franzens-Universität Graz in seiner 16. Sitzung am 20.5.2015 gemäß § 25 Abs. 1 Z 16 UG genehmigte Curriculum für das Masterstudium Europäische Ethnologie enthält gegenüber dem am 23. April 2008 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG erlassenen Curriculum i. d. F. vom 15. Mai 2013 folgende Änderungen:

- Neukonzeption als Projektstudium mit zentralem zweisemestrigen Studienprojekt;

- Aufnahme externer gebundener Wahlfächer;

- redaktionelle Anpassungen.

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.

 

Curriculum für das

Masterstudium

Europäische Ethnologie

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Masterstudiums Europäische Ethnologie bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.

Der Senat hat am 20.5.2015 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Masterstudium Europäische Ethnologie erlassen.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Zulassungsvoraussetzungen 2

(2) Gegenstand des Studiums 2

(3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 2

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Studiums 3

(3) Akademischer Grad 3

(4) Lehrveranstaltungstypen 3

(5) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien 4

§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums 4

(1) Module und Lehrveranstaltungen 4

(2) Anmeldevoraussetzung(en) für den Besuch von Lehrveranstaltungen 6

(3) Freie Wahlfächer 6

(4) Masterarbeit 6

(5) Auslandsstudien und Praxis 6

(6) Lehr- und Lernformen 7

(7) Unterrichtssprache 7

§ 4 Prüfungsordnung 7

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 7

(2) Masterprüfung 7

(3) Wiederholung von Prüfungen 8

(4) Anerkennung von Prüfungen 8

§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums 8

§ 6 Übergangsbestimmungen 8

Anhang I: Modulbeschreibungen 9

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern 13

Anhang III: Anerkennungslisten 14

 

§ 1 Allgemeines

(1) Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Europäische Ethnologie ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Zulassung entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG das Rektorat.

(2) Gegenstand des Studiums

Das Masterstudium Europäische Ethnologie situiert sich im Rahmen des „Vielnamenfaches“ Europäische Ethnologie/Kulturanthropologie/Volkskunde/Empirische Kulturwissenschaft. Es vertritt eine ethnographisch-kulturanalytische Ausrichtung und orientiert sich an aktuellen gesellschaftlichen Problemlagen. Als empirische (z. B. auf Interviews, teilnehmender Beobachtung und Archivforschung basierende) Kulturwissenschaft analysiert es Alltagskulturen im Kontext ihrer sozialen und historischen Bedingungen.

Der an kultureller Komplexität orientierte Zugang des Faches bezieht sich sowohl auf historische als auch auf Gegenwartsgesellschaften. Im Mittelpunkt des Interesses steht der Mensch als kulturelle Akteurin/kultureller Akteur, deren bzw. dessen Erfahrungen und Bedeutungszuschreibungen im Kontext von Kultur und Lebensweise erschlossen werden.

Die Spezifik des Faches ergibt sich aus einem überwiegend methodologisch qualitativen und gesellschaftskritischen Zugang, dem ein Verständnis von Kultur als Forschungsperspektive und als materiell bedingter Ausdrucksform zugrunde liegt.

(3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Masterstudium Europäische Ethnologie ist als Projektstudium konzipiert. Besondere Qualifikationen werden durch die Arbeit an einem sich über zwei Semester erstreckenden forschungsgeleiteten Projekt entwickelt. Die Studierenden erwerben in diesem Rahmen die Fähigkeit, kulturelle Prozesse und Ausdrucksformen zu verstehen, zu deuten und zu vermitteln. Ein wesentliches Ziel ist es, die Kompetenz zu erwerben, einen Beitrag zur Lösung soziokultureller Probleme zu leisten. Die kulturwissenschaftliche Ausbildung dient weniger der Vorbereitung auf bestimmte Berufe als der theoretischen und praktischen Vertiefung kulturwissenschaftlicher Formen des Forschens, Argumentierens und Handelns. Sie zielt somit auf die Befähigung ab, sich selbständig und kritisch unterschiedliche Felder der Forschung und der Kulturarbeit zu erschließen.

Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Masterstudiums Europäische Ethnologie in der Lage:

·     kulturanthropologische/ethnografische Forschungsmethoden praktisch anzuwenden,

·     komplexe Zusammenhänge von Kultur und Alltag in ihren gesellschaftlichen Kontexten zu erforschen,

·     kulturelle Prozesse und Phänomene zu verstehen, kritisch und reflexiv zu deuten und zu vermitteln,

·     Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Zugänge über entsprechende Medien und Präsentationsformate an eine nicht-akademische Öffentlichkeit zu vermitteln,

·     projektorientiert zu denken, selbständig Projekte zu entwickeln und teamorientiert zu arbeiten,

·     die eigene Positioniertheit zu reflektieren und eigene Positionen zu entwickeln,

·     die Hintergründe und Ausdrucksformen gesellschaftlicher Ungleichheiten zu identifizieren.

(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Der Bedarf der Gesellschaft an kultureller Kompetenz ist sichtbar wachsend. Die Berufsaussichten der Absolventinnen und Absolventen sind daher im Zusammenhang mit der während des Studiums geschulten Fähigkeit zu sehen, erworbenes Wissen und angeeignete Kulturkompetenz flexibel einzusetzen und den Bedürfnissen entsprechend auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Durch die vertiefende Behandlung von Theorien, Forschungsmethoden und medialen Vermittlungsweisen zielt das Masterstudium auf die Befähigung zur kulturwissenschaftlichen Grundlagenforschung (z. B. Projektmitarbeit, eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten), die Vorbereitung auf bzw. Qualifikation für ein Doktorats- oder PhD-Studium und/oder die qualifizierte Tätigkeit in einem der nachfolgend angeführten Berufsfelder: Medien, Verlags- und Bibliothekswesen, Kulturmanagement, Museumsarbeit und Ausstellungspraxis, Interkulturelle Kommunikation, Erwachsenenbildung und Unternehmenskultur, Orts-, Stadt- und Regionalplanung, Gemeinwesenarbeit, politische Arbeit, Tourismus sowie weitere Arbeitsfelder im kulturellen und sozialen Bereich.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS) zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden beträgt und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden, wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Studiums

Das Masterstudium mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst vier Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Modul PF/GWF/FWF ECTS
Modul A: Individuum, Kultur und Gesellschaft PF 15
Modul B: Projektmodul I PF 13
Modul C: Projektmodul II PF 13
Modul D: Vertiefung PF 11
Modul E: Gebundene interne Wahlfächer PF 10
Modul F: Gebundene externe Wahlfächer PF 10
Modul G: Privatissima PF 8
Freie Wahlfächer FWF 15
Masterarbeit PF 20
Masterprüfung PF 5

PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach

(3) Akademischer Grad

An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad „Master of Arts“, abgekürzt MA, verliehen.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:

a.     Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.

b.     Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

c.     Privatissima (PV) sind spezielle Forschungsseminare.

d.     In Projekten (PR) werden experimentelle und/oder theoretische Arbeiten bzw. kleine Forschungsarbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt.

e.     Arbeitsgemeinschaften (AG) dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.

f.     Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

g.     Exkursionen (EX) tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei.

h.     Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Masterstudiums entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.

Alle unter b. bis h. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(5) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien

a.     Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt:

Lehrveranstaltungstyp Teilnehmendenzahl
Vorlesung (VO) keine Beschränkung
Seminar (SE) 25
Privatissimum (PV) 25
Projekt (PR) 20
Arbeitsgemeinschaft (AG) 25
Übung (UE) 50
Exkursion (EX) 25
Vorlesung mit Übung (VU) 35

b.     Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien:

1.     Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach.

2.     Auf Grund einer Rückstellung im vorhergehenden Semester wird laut Warteliste Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach gereiht.

3.     Studienfortschritt (nach Summe der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte im Pflicht- und gebundenen Wahlfach sowie den freien Wahlfächern des Studiums) inkl. Masterstudienbonus (180 ECTS).

4.     Absolvierte Semester im Studium.

5.     Entscheidung durch Los.

c.     Für Lehrveranstaltungen aus anderen Studien gelten jene Regelungen, die in den einschlägigen Curricula vorgesehen sind.

d.     Für Studierende in internationalen Austausch-Programmen und für Studierende anderer Studien der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

 

§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Das viersemestrige Masterstudium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf. Sem.) genannt. In der Spalte „PF/GWF/FWF“ ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflichtfach (PF), ein gebundenes Wahlfach (GWF) oder ein freies Wahlfach (FWF) handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend de n Vorgaben auszuwählen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

  Modultitel LV-Typ PF/ 
GWF/ 
FWF
ECTS KStd. empf. 
Sem.
Modul A Individuum, Kultur und Gesellschaft   PF 15 6  
A.1 Individuum, Kultur und Gesellschaft SE PF 6 2 1
A.2 Kulturthemen VU/AG PF 5 2 1
A.3 Theorien in den Kulturwissenschaften VO/VU PF 4 2 2
Modul B Projektmodul I   PF 13 5  
B.1 Studienprojekt I PR PF 9 3 2
B.2 Theoretische und methodische Grundlagen VO/VU PF 4 2 2
Modul C Projektmodul II   PF 13 5  
C.1 Studienprojekt II PR PF 9 3 3
C.2 Grundlagen der Vermittlung VU/AG PF 4 2 3
Modul D Vertiefung   PF 11 3,2 1-2
D.1 Exkursion EX PF 6 3 1
D.2 Lektürestudium UE PF 5 0,2 2
Modul E Gebundene interne Wahlfächer   PF 10   3
E.1-3 Thematische Schwerpunktsetzung: Aus dem Lehrangebot sind weitere, noch nicht unter A-D gewählte Lehrveranstaltungen (A.1-3, B.2, C.2, D.1) zu absolvieren.   GWF 10    
Modul F Gebundene externe Wahlfächer   PF 10   1-2
F.1-3 Lehrveranstaltungen, z. B. aus den Bereichen Kulturwissenschaften, Jüdische Studien, Soziologie. Eine Liste der wählbaren Lehrveranstaltungen wird vor Beginn des Studienjahres über UNIGRAZonline bekanntgegeben.

Optional können bis zu 7 ECTS-Anrechnungspunkte dieses Moduls in Form einer außeruniversitären, facheinschlägigen Praxis erbracht werden.

  GWF 10    
Modul G Mastermodul   PF 8 4 3-4
G.1 Privatissimum PV PF 4 2 3
G.2 Privatissimum PV PF 4 2 4
  Masterarbeit   PF 20   4
  Masterprüfung   PF 5   4
  Freie Wahlfächer   FWF 15    

 

(2) Anmeldevoraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen

Modul/Lehrveranstaltungstitel Voraussetzung(en) für die Anmeldung
C Projektmodul II B Projektmodul I
G Mastermodul A.1

B.1

Seminar

oder

Studienprojekt I

(3) Freie Wahlfächer

Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstal-tungen/Prüfungen im Ausmaß von 15 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse.

Es wird empfohlen, als freie Wahlfächer Lehrveranstaltungen aus den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, der Architektur und Stadtplanung, den Global Studies, dem Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung, sowie den Gebieten der Fremdsprachen zu wählen.

(4) Masterarbeit

a.     Im Masterstudium ist eine Masterarbeit zu verfassen. Diese umfasst 20 ECTS-Anrechnungspunkte. Es wird empfohlen, die Masterarbeit im vierten Semester zu verfassen. Voraussetzung für die Übernahme des Themas ist die Absolvierung des Seminars oder des Studienprojekts I.

b.     Das Thema der Masterarbeit ist einem der folgenden Prüfungsfächer zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen:

   Theorien und Methoden (Module A und B)

   Kulturelle Transformationsprozesse (Module A bis C)

   Stadt – Raum – Gesellschaft (Module A bis C)

   Kultur und Geschichtlichkeit (Module A bis C)

   Kulturwissenschaftliche Praxis (Module B und C)

c.     Die/Der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen/Betreuer auszuwählen.

d.     Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die/den Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

e.     Die Beurteilungsfrist der Masterarbeit beträgt zwei Monate.

(5) Auslandsstudien und Praxis

a.     Empfohlene Auslandsstudien

Studierenden wird empfohlen, im Masterstudium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommt insbesondere das dritte oder vierte Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid).

b.     Empfohlene Praxis

Studierenden wird empfohlen, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.

c.     Optionale außeruniversitäre, facheinschlägige Praxis in Modul F

Das Curriculum sieht optional die Absolvierung eines Fachpraktikums im außeruniversitären Bereich vor, das im Rahmen von Modul F folgendermaßen absolviert werden kann:

175 Stunden (7 ECTS-Anrechnungspunkte): zwischen 4 Wochen zu je 40 Stunden und 16 Wochen zu je 10 Stunden. Die verbleibenden ECTS-Anrechnungspunkte sind für die Anfertigung eines Berichts vorgesehen, der vor der Anerkennung vorzulegen ist.

Fachpraktika können im In- und Ausland absolviert werden und sind im Voraus dem studienrechtlichen Organ zu melden, das auch über die Anerkennung entscheidet. Besonders empfohlen werden: Bereiche staatlicher, kommunaler und regionaler Kulturarbeit (von der Kulturverwaltung bis hin zur praktischen Arbeit im Bereich Migration, Integration, Minderheiten wie auch im Ausstellungs- und Museumswesen oder in der Erwachsenenbildung); Gemeinwesenarbeit, journalistische und medienorientierte Berufsfelder, PR und Marketing im kulturellen Bereich; Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung, Archiven und Bibliotheken.

(6) Lehr- und Lernformen

Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen können Blocklehrveranstaltungen – z. B. Sommer- oder Winterschulen, Intensivprogramme – nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden.

(7) Unterrichtssprache

Nach Maßgabe der Möglichkeiten können sämtliche Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abgehalten werden.

§ 4 Prüfungsordnung

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen

Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gemäß § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 und 3 UG bestimmten Notenskala.

(2) Masterprüfung

Die Masterprüfung ist eine kommissionelle Gesamtprüfung im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten.

Der Prüfungssenat besteht aus drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein/e Prüfer/in vorzusehen. In der Regel sind als Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen.

Gegenstand der Masterprüfung sind:

(a) die öffentliche Präsentation der Masterarbeit,

(b) das Prüfungsfach, dem die Masterarbeit zugeordnet ist, und

(c) ein von (b) verschiedenes der folgenden Prüfungsfächer:

   Theorien und Methoden (Module A und B)

   Kulturelle Transformationsprozesse (Module A bis C)

   Stadt – Raum – Gesellschaft (Module A bis C)

   Kultur und Geschichtlichkeit (Module A bis C)

   Kulturwissenschaftliche Praxis (Module B und C)

Die Masterprüfung dauert 60 Minuten und kann erst absolviert werden, wenn alle Module des Studiums und die freien Wahlfächer positiv absolviert wurden und die Masterarbeit positiv beurteilt wurde.

(3) Wiederholung von Prüfungen

Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(4) Anerkennung von Prüfungen

Die Anerkennung von Prüfungen über Lehrveranstaltungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS).

§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums

(1) Dieses Curriculum tritt mit 01.10.2015 in Kraft. (Curriculum 15W)

§ 6 Übergangsbestimmungen

(1) Studierende des Masterstudiums Europäische Ethnologie, die bei In-Kraft-Treten dieses Curriculums am 01.10.2015 dem Curriculum in der Fassung 13W unterstellt sind, sind berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 13W innerhalb von 7 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum 28.02.2019 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Masterstudium Europäische Ethnologie in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen.

(2) Studierende nach dem bisher gültigen Curriculum sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich dem aktuell gültigen Curriculum zu unterstellen.

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Individuum, Kultur und Gesellschaft
ECTS-Anrechnungspunkte 15
Inhalte Auseinandersetzung mit Theorien, Methoden und Themen der empirischen Kulturwissenschaft:

·     textorientierte Erarbeitung und Diskussion klassischer und aktueller kulturtheoretischer und methodologischer Grundlagen,

·     komplexitätsorientierte empirische und theoretische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Problemen,

·     Erwerb quellenanalytischer Kompetenzen anhand der Erforschung alltagsweltlicher Phänomene, Situationen und Zusammenhänge,

·     Wahrnehmungs- und Beobachtungsanalysen, Situationsanalysen, Objektanalysen, Analysen historischer und gegenwärtiger Diskurse und Phänomene,

·     handlungstheoretische Zugänge zur Erschließung der Zusammenhänge zwischen Struktur und Handlung,

·     konstruktivistische und reflexive Zugänge zur Deutung kultureller Erscheinungen und gesellschaftlicher Zusammenhänge.

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     einen Gegenstand oder ein Phäno men in seinen historischen und zeitgeschichtlichen Zusammenhängen zu erfassen und kritisch zu diskutieren,

·     in wissenschaftlichen, institutionellen und politischen Zusammenhängen kritische und reflexive Perspektiven umzusetzen,

·     selbständig zu denken und eigene Positionen zu entwickeln,

·     komplexe Zusammenhänge theoretisch zu erschließen,

·     Phänomene in ihren historisch gewachsenen Bedeutungszusammenhängen zu erkennen,

·     Probleme aus einer akteurszentrierten Perspektive zu erfassen,

·     empirische Kompetenzen umzusetzen,

·     intra- und interkulturelle Kompetenzen anzuwenden.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Das Modul besteht aus einem Seminar, das sich intensiv mit Kulturtheorien und methodologischen Konzepten am Beispiel thematischer Fragestellungen auseinandersetzt.

Ergänzt wird dieses Seminar durch Lehrveranstaltungen zu aktuellen kulturtheoretischen Diskursen, die eine wissenschaftliche Vertiefung in Spezialthematiken vorsehen.

Häufigkeit des Angebots Jedes Jahr
Modul B Projektmodul I
ECTS-Anrechnungspunkte 13
Inhalte Das Projektstudium verbindet die empirische und theoretische Erarbeitung eines Themas mit dem Erwerb praxis- und berufsbezogener Kompetenzen als „learning by doing“. Schwerpunkte im ersten Projektsemester sind:

·     Erschließen des Forschungsthemas in seiner Relevanz für die (lokale, regionale und überregionale …) Öffentlichkeit,

·     Erschließen des Quellenbestandes und Forschungsstandes,

·     empirische, multi-methodische Forschung,

·     systematische Auswertung der Forschungsmaterialien,

·     laufende Diskussion, Kontextualisierung und Interpretation der Ergebnisse aus dem Forschungsfeld,

·     theoretische Vertiefung,

·     Einbeziehung fachlicher und öffentlich-gesellschaftlicher Diskurse.

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     ein Forschungsdesign sowie einen Projektaufriss zu komplexen kulturwissenschaftlichen Problemstellungen zu entwickeln,

·     das empirisch-methodische Forschungsinstrumentarium selbständig und gegenstandsadäquat anzuwenden,

·     ethische Aspekte im Feldforschungsprozess zu beachten,

·     in der Feldsituation empathisch zu agieren,

·     Forschungsmaterialien mithilfe kulturwissenschaftlicher Methoden und Theorien auszuwerten und zu interpretieren,

·     theoretisches und fachliches Wissens in Bezug zu alltagskulturellen Problemstellungen zu setzen,

·     teamorientiert zu arbeiten,

·     sich in Praxis- und Berufsfelder einzuarbeiten.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Im Studienprojekt I stehen die theoriegeleitete Recherche und die kontextorientierte Auswertung und Interpretation der Ergebnisse im Vordergrund; eine ergänzende Lehrveranstaltung dient der theoretischen Vertiefung der Forschung. Wesentlich ist die Kombination unterschiedlicher Lehr- und Lernmethoden des selbständigen individuellen Forschens sowie der Zusammenarbeit und Auseinandersetzung in der Gruppe.
Häufigkeit des Angebots Jedes Jahr
Modul C Projektmodul II
ECTS-Anrechnungspunkte 13
Inhalte Im Zentrum des zweiten Projektsemesters stehen die Umsetzung eines Präsentationsvorhabens und die Vermittlung der Forschungsergebnisse aus Modul B in die Öffentlichkeit. Arbeitsschwerpunkte sind:

·     Fortsetzung von Auswertung und Analyse der Forschungsergebnisse,

·     Erarbeitung eines Projektplans für die Umsetzung,

·     praktische Umsetzung als Buch, Ausstellung, Film, Website o. Ä.,

·     schriftliche Ausarbeitung der Forschungsergebnisse,

·     Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit,

·     öffentliche Präsentation.

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     Forschungsmaterialien mithilfe kulturwissenschaftlicher Methoden und Theorien auszuwerten und zu interpretieren,

·     kulturwissenschaftliche Forschungsergebnisse in ein öffentliches Präsentationsvorhaben zu übersetzen und sie unter Anwendung adäquater Medien und Vermittlungsformen zielgruppengerecht in die Öffentlichkeit zu kommunizieren,

·     ein Kulturprojekt zu entwickeln und umzusetzen,

·     konstruktiv in der Gruppe zu arbeiten,

·     mit außeruniversitären Partner/innen zu kooperieren,

·     Projektergebnisse und Präsentation schriftlich und mündlich darzustellen,

·     Konfliktlösungsstrategien umzusetzen,

·     Präsentationsveranstaltungen zu planen und durchzuführen.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Im Studienprojekt II sollen über die gemeinsame praktische Projektarbeit und deren laufende Diskussion fachliche Kompetenzen von Forschung und Kulturanalyse sowie berufs- und praxisbezogene Fähigkeiten von Projektmanagement, öffentlicher Vermittlung und Präsentation gelehrt werden. Eine ergänzende Lehrveranstaltung widmet sich projektrelevanten Methoden und Techniken der (schriftlichen, medialen, visuellen…) Vermittlung.
Häufigkeit des Angebots Jedes Jahr
Modul D Vertiefung
ECTS-Anrechnungspunkte 11
Inhalte Das Modul dient sowohl der inhaltlichen Ausweitung als auch der Einbindung zusätzlicher Lehr- und Lernformen, wie:

·     Erarbeitung von kulturellen und sozialen Zusammenhängen vor Ort,

·     Anwendung empirischen Wissens,

·     Entwicklung experimenteller Feldforschungssettings,

·     selbständige Erarbeitung kulturwissenschaftlich relevanter Literatur,

·     Vertiefung empirischer Kompetenzen.

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     theoretische Literatur selbständig zu erarbeiten,

·     individuell und gruppenorientiert Themen zu erarbeiten,

·     kulturelle Prozesse und Phänomene zu verstehen und zu deuten,

·     gruppendynamische Prozesse zu reflektieren,

·     multisensorisch Alltagssituationen wahrzunehmen und zu reflektieren.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Die Exkursion dient der fachlichen und methodischen Vertiefung. Sie wird durch eine schriftliche oder audio-visuelle Arbeit abgeschlossen. Das Lektürestudium dient der selbständigen Erarbeitung von klassischer und aktueller Literatur.
Häufigkeit des Angebots Exkursion: jedes Jahr, Lektürestudium: jedes Semester
Modul E Gebundene interne Wahlfächer
ECTS-Anrechnungspunkte 10
Inhalte Das Modul bietet den Studierenden die Möglichkeit, Inhalte aus den Modulen A bis D durch die Absolvierung zusätzlicher Lehrveranstaltungen zu vertiefen.
Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Ziel dieses Moduls ist die Vertiefung der Methoden-, Fach- und sozialen Kompetenzen, die in den vorstehenden Modulen erworben wurden und/oder zur Abfassung der Masterarbeit geeignet sind, siehe Module A-D.
Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Diese richten sich nach den gewählten Lehrveranstaltungen
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Modul F Gebundene externe Wahlfächer
ECTS-Anrechnungspunkte 10
Inhalte Theoretische, methodische und inhaltliche Erweiterung durch zugeordnete Lehrveranstaltungen fachnaher Zentren und Institute. Optional ist die Absolvierung einer außeruniversitären, facheinschlägigen Praxis möglich.
Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     Perspektiven benachbarter kultur- und sozialwissenschaftlicher Felder anzuwenden,

·     praxisnahe Erfahrungen zu sammeln,

·     theoretisches Wissen in der Praxis umzusetzen und zu vertiefen,

·     mit anderen Fachleuten zusammenzuarbeiten,

·     fachübergreifende Problemlösungstechniken zu entwickeln.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Diese richten sich nach den gewählten Lehrveranstaltungen bzw. nach den Bedingungen und Möglichkeiten einer facheinschlägigen Praxis.
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Modul G Mastermodul
ECTS-Anrechnungspunkte 8
Inhalte Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls dienen der Betreuung der Masterarbeit und beinhalten:

·     Hilfestellung bei der Themenfindung und Konzeption der Masterarbeit,

·     theoretische und methodische Vorbereitung und Begleitung,

·     Interpretationsübungen,

·     gesellschaftliche Verortung,

·     Präsentation des Themas und des Fortschritts der Masterarbeit,

·     Diskussion des Arbeitsprozesses und der Ergebnisse.

Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     eigene wissenschaftliche Themen zu finden und Fragestellungen zu entwickeln,

·     wissenschaftliche Standpunkte zu diskutieren,

·     eigene Forschungsergebnisse zu präsentieren,

·     eine umfassende wissenschaftliche Arbeit zu konzipieren und auszuformulieren,

·     die gesellschaftliche Relevanz der bearbeiteten Themenbereiche zu erkennen.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Das Modul besteht aus zwei Privatissima. Es wird empfohlen, beide Privatissima bei der Betreuerin/beim Betreuer der Masterarbeit zu absolvieren.
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester

 

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern

Der folgende Musterstudienablauf ist keine obligatorische Semesterzuordnung, sondern lediglich eine Empfehlung, und dient der Orientierung der Studierenden, die das Studium im Wintersemester beginnen.

Semester Lehrveranstaltungstitel ECTS
1   30
A.1 Individuum, Kultur und Gesellschaft 6
A.2 Kulturthemen 5
D.1 Exkursion 6
F Gebundene externe Wahlfächer 5
FWF Freie Wahlfächer 8
2   30
B.1 Studienprojekt I 9
B.2 Theoretische und methodische Grundlagen 4
A.3 Theorien in den Kulturwissenschaften 4
D.2 Lektürestudium 5
F Gebundene externe Wahlfächer 5
FWF Freie Wahlfächer 3
3   31
C.1 Studienprojekt II 9
C.2 Grundlagen der Vermittlung 4
E Gebundene interne Wahlfächer 10
G.1 Privatissimum 4
FWF Freie Wahlfächer 4
4   29
G.2 Privatissimum 4
  Masterarbeit 20
  Masterprüfung 5

 

 

Anhang III: Anerkennungslisten

Anerkennungsliste bei Umstieg in das aktuelle Curriculum des Masterstudiums Europäische Ethnologie in der Version 15W vom Curriculum des Masterstudiums Europäische Ethnologie in der Version 13W

Auf der linken Seite der Tabelle sind alle Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des gegenständlichen Curriculums gelistet. Auf der rechten Seite der Tabelle sind die entsprechenden äquivalenten Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des auslaufenden Curriculums des Masterstudiums Europäische Ethnologie gelistet, welche für Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des aktuellen Curriculums bei Umstieg in dieses anerkannt werden. Nicht gelistete Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des auslaufenden Curriculums können im Rahmen der freien Wahlfächer anerkannt werden.

Aktuell gültiges Curriculum in der Version 15W Auslaufendes Curriculum in der Version 13W
  Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach LV-Typ ECTS KStd.   Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach LV-Typ ECTS KStd.
A.1 Individuum, Kultur und Gesellschaft SE 6 2 a.1 Theorien in den Kulturwissenschaften SE 6 2
A.2 Kulturthemen VU/AG 5 2 a.2 Aktuelle kulturtheoretische Diskurse VU/KO/VO 5 2
A.3 Theorien in den Kulturwissenschaften VO/VU 4 2 a.3 Theorien in den Kulturwissenschaften VO 4 2
B.1 Studienprojekt I PR 9 3 b.1

b.2

Kulturelle Transformationsprozesse

Kulturelle Transformationsprozesse

SE

VO/VU/AG

6

4

2

2

B.2 Theoretische und methodische Grundlagen VO/VU 4 2 b.3 Kulturelle Transformationsprozesse VU/AG/VO 5 2
C.1 Studienprojekt II PR 9 3 c.1

c.2

Forschungsfelder der Europäischen Ethnologie

Forschungsfelder der Europäischen Ethnologie

SE

VO/VU/AG

6

4

2

2

C.2 Grundlagen der Vermittlung VU/AG 4 2          
D.1 Exkursion EX 6 3 c.3 Forschungsfelder der Europäischen Ethnologie EX 6 3
D.2 Lektürestudium UE 5 0,2 d.1 Lektürestudium UE 5 0,2
E.1-3 
und/oder 
F.1-3
Gebundene interne Wahlfächer

und/oder

Gebundene externe Wahlfächer

(im Ausmaß der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte)

  max. 15   e Gebundene Wahlfächer 
(im Ausmaß der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte)
  max. 15  
E.1-3 
und/oder 
F.1-3
Gebundene interne Wahlfächer

und/oder

Gebundene externe Wahlfächer

  5            
G.1 Privatissimum PV 4 2 f.1 Privatissimum PV 4 2
G.2 Privatissimum PV 4 2 f.1 Privatissimum PV 4 2

Anerkennungsliste bei Verbleib im auslaufenden Curriculum des Masterstudiums Europäische Ethnologie in der Version 13W und der Absolvierung von Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des aktuellen Curriculums des Masterstudiums Europäische Ethnologie in der Version 15W

Auf der linken Seite der Tabelle werden die Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des auslaufenden Curriculums des Masterstudiums Europäische Ethnologie gelistet. Auf der rechten Seite der Tabelle sind alle Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer dieses Curriculums gelistet, welche bei Verbleib im auslaufenden Curriculum für die dort vorgesehen Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer anerkannt werden.

Auslaufendes Curriculum in der Version 13W Aktuell gültiges Curriculum in der Version 15W
  Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach LV-Typ ECTS KStd.   Lehrveranstaltungstitel/Prüfungsfach LV-Typ ECTS KStd.
a.1 Theorien in den Kulturwissenschaften SE 6 2 A.1 Individuum, Kultur und Gesellschaft SE 6 2
a.2 Aktuelle kulturtheoretische Diskurse VU/KO/VO 5 2 A.2 Kulturthemen VU/AG 5 2
a.3 Theorien in den Kulturwissenschaften VO 4 2 A.3 Theorien in den Kulturwissenschaften VO/VU 4 2
b.1

b.2

Kulturelle Transformationsprozesse

Kulturelle Transformationsprozesse

SE

VO/VU/AG

6

4

2

2

B.1 Studienprojekt I PR 9 3
b.3 Kulturelle Transformationsprozesse VU/AG/VO 5 2 B.2 Theoretische und methodische Grundlagen VO/VU 4 2
c.1

c.2

Forschungsfelder der Europäischen Ethnologie

Forschungsfelder der Europäischen Ethnologie

SE

VO/VU/AG

6

4

2

2

C.1 Studienprojekt II PR 9 3
c.3 Forschungsfelder der Europäischen Ethnologie EX 6 3 D.1 Exkursion EX 6 3
d.1 Lektürestudium UE 5 0,2 D.2 Lektürestudium UE 5 0,2
e Gebundene Wahlfächer 
(im Ausmaß der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte)
  10   E.1-3 Gebundene interne Wahlfächer 
(im Ausmaß der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte)
  10  
e Gebundene Wahlfächer   5            
          F.1-3 Gebundene externe Wahlfächer   10  
f.1 Privatissimum PV 4 2 G.1 Privatissimum PV 4 2
f.2 Privatissimum PV 4 2 G.2 Privatissimum PV 4 2