MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

41. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2014/15 Ausgegeben am 1. 6. 2015 34.a Stück

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Fakultätsgremium

der

Naturwissenschaftlichen Fakultät

Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

für die Funktionsperiode 01.10.2015 – 30.09.2017

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung. 

1.

Ausschreibung der Wahl von Vertreterinnen und Vertretern der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in das Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz für die Funktionsperiode 01.10.2015 – 30.09.2017.

Die Wahl von 16 Mitgliedern und 16 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren findet am

Dienstag, 23. Juni 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr

im Dekanszimmer der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz

8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre (letzte Türe rechts)

statt.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, die am 01.06.2015 dieser Personengruppe angehören.

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 01.06.2015 das aktive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1)  Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 02.06.2015 bis 17.06.2015 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf.

2)  Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 17.06.2015 zu erfolgen.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 15.06.2015, 12.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre), schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wahlvorschläge müssen die Bestimmungen des § 11 Abs. 2 bis 5 der gültigen Wahlordnung der Karl-Franzens-Universität Graz beinhalten.

§ 11

(2) Jedem Wahlvorschlag muss eine schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

(3) Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der in § 94 Abs. 2 Z. 2 UG 2002 genannten Personengruppe hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten.

(4) Jeder Wahlvorschlag hat mindestens so viele KandidatInnen zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

(5) Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber, denen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 15.06.2015 im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

2.

Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (kurz Mittelbau) in das Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz für die Funktionsperiode 01.10.2015 – 30.09.2017.

Die Wahl von 8 Mitgliedern und 8 Ersatzmitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus findet am

Dienstag, 23. Juni 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr

im Dekanszimmer der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz

8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre (letzte Türe rechts)

statt.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb, die am 01.06.2015 dieser Personengruppe angehören.

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb aufgenommen sind, die am 01.06.2015 das aktive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1)  Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 02.06.2015 – 17.06.2015 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf.

2)  Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 17.06.2015 zu erfolgen.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 15.06.2015, 12.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre), schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wahlvorschläge müssen die Bestimmungen des § 11 Abs. 2 bis 5 der gültigen Wahlordnung der Karl-Franzens-Universität Graz beinhalten.

§ 11

(2) Jedem Wahlvorschlag muss eine schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

(3) Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der in § 94 Abs. 2 Z. 2 UG 2002 genannten Personengruppe hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten.

(4) Jeder Wahlvorschlag hat mindestens so viele KandidatInnen zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

(5) Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber, denen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 15.06.2015 im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

3.

Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals in das Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz für die Funktionsperiode 01.10.2015 – 20.09.2017.

Die Wahl von zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals findet am

Dienstag, 23. Juni 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr

im Dekanszimmer der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz

8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre (letzte Türe rechts)

statt.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals, die am 01.06.2015 dieser Personengruppe angehören.

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am 01.06.2015 das aktive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1)  Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 02.06.15 – 17.06.2015 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf.

2)  Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 17.06.2015 zu erfolgen.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 15.06.2015, 12.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre), schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wahlvorschläge müssen die Bestimmungen des § 11 Abs. 2 bis 5 der gültigen Wahlordnung der Karl-Franzens-Universität Graz beinhalten.

§ 11

(2) Jedem Wahlvorschlag muss eine schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

(3) Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der in § 94 Abs. 2 Z. 2 UG 2002 genannten Personengruppe hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten.

(4) Jeder Wahlvorschlag hat mindestens so viele KandidatInnen zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

(5) Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber, denen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 15.06.2015 im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:

Fröhlich