MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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Studienjahr 2014/15 Ausgegeben am 20. 5. 2015 33. Stück

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237. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

238. Mitteilungen

239. Ausschreibung von Stellen

237.

Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

Die Wahl von 10 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren findet am

Mittwoch, 24.06.2015, 09.00 bis 12.00 Uhr

im Sitzungszimmer 35.03

8010 Graz, Merangasse 18, Parterre

statt.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, die am 20.05.2015 dieser Personengruppe angehören.

Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 20.05.2015 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1)     Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 26.05.2015 bis 01.06.2015 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, auf.

2)     Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 01.06.2015 zu erfolgen.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 03.06.2015, 12.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät, Merangasse 18, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wir weisen darauf hin, dass

1. Wahlvorschläge eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen müssen,

2. jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,

3. die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,

4. Nennung von Ersatzmitgliedern.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 17.06.2015 im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (kurz Mittelbau)

Die Wahl von 5 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Mittelbaus findet am

Mittwoch, 24.06.2015, 09.00 bis 12.00 Uhr

im Sitzungszimmer 35.03

8010 Graz, Merangasse 18, Parterre

statt.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb, die am 20.05.2015 dieser Personengruppe angehören.

Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb aufgenommen sind, die am 20.05.2015 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

3)     Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 26.05.2015 bis 01.06.2015 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, auf.

4)     Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 01.06.2015 zu erfolgen.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 03.06.2015, 12.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät, Merangasse 18, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wir weisen darauf hin, dass

1. Wahlvorschläge eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen müssen,

2. jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,

3. jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten,

4. die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,

5. für jedes Mitglied mindestens ein ihm zugeordnetes Ersatzmitglied genannt werden soll.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 17.06.2015 im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals

Die Wahl von zwei Mitgliedern und Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals findet am

Mittwoch, 24.06.2015, 09.00 bis 12.00 Uhr

im Sitzungszimmer 35.03

8010 Graz, Merangasse 18, Parterre

statt.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals, die am 20.05.2015 dieser Personengruppe angehören.

Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am 20.05.2015 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

5)     Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 26.05.2015 bis 01.06.2015 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, auf.

6)     Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 01.06.2015 zu erfolgen.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 03.06.2015, 12.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät, Merangasse 18, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wir weisen darauf hin, dass

1. Wahlvorschläge eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen müssen,

2. jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,

3. die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,

4. für jedes Mitglied mindestens ein ihm zugeordnetes Ersatzmitglied genannt werden soll.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 17.06.2015 im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

Die Vorsitzende der Wahlkommission:

Wustmann

238. MITTEILUNGEN

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

http://international.uni-graz.at

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im BIB Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale

und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen.

Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

Die Rektorin:

Neuper

 

239. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis: 
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

Stellen für Wissenschaftliches Personal

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 4.100 MitarbeiterInnen und rund 32.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht sucht eine/n

Universitätsassistent/in mit Doktorat

(40 Stunden/Woche; befristet auf 6 Jahre - mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung; zu besetzen ab 01. Oktober 2015)

Karriereziel: Überleitung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte/r Professor/in.

Aufgabenbereich

·     Selbständige Forschungs- und Publikationstätigkeit (Einreichung der Habilitation nach etwa 5 Jahren)

·     Mitwirkung an Forschungsvorhaben des Fachbereichs (insb. in den Bereichen Europäisches Privatrecht, Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung)

·     Selbständige Lehrtätigkeit in den Bereichen des österreichischen Zivilrechts, des ausländischen und Internationalen Privatrechts (auf Deutsch und Englisch)

·     Mitarbeit bei Prüfungen

·     Teilnahme an sowie Vorträge bei Fachveranstaltungen im In- und Ausland

·     Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen

·     Betreuung von Studierenden

Fachliche Qualifikation

·     Abschluss eines für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenen Doktorats-/ Ph.D.-Studiums mit sehr gutem Erfolg

·     Ausgezeichnete Kenntnisse im österreichischen Zivilrecht, im Europäischen Privatrecht sowie im Internationalen Privatrecht und den Grundzügen der Rechtsvergleichung

·     Eine dem Curriculum Vitae angemessene Anzahl facheinschlägiger Publikationen

·     Ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen und der englischen Sprache in Wort und Schrift; Kenntnisse weiterer Fremdsprachen sind willkommen

·     Fähigkeit zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen in den Bereichen des österreichischen Zivilrechts, des ausländischen und Internationalen Privatrechts in deutscher und englischer Sprache

·     Facheinschlägiges Studium an einer ausländischen Universität (zB LL.M. oder Auslandsstudienjahr) ist willkommen

Persönliche Anforderung

·     Eigeninitiative

·     Belastbarkeit

·     Didaktische Kompetenz zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen

·     Kompetenz zur Beurteilung fremder Leistungen

·     Kommunikations-, Organisations- und Teamfähigkeit

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1 bzw. A2 mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 3.546,00 brutto/Monat bzw. € 4.193,50 brutto/Monat mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Juni 2015 
Kennzahl: MB/102/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Mit 4.100 MitarbeiterInnen und rund 32.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsinformatik sucht eine/n

Lecturer ohne Doktorat

(20 Stunden/Woche; befristet auf 4 Jahre; zu besetzen ab 01. Oktober 2015)

Aufgabenbereich

·     Selbstständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen im Bereich IT-Recht und Rechtsinformatik

·     Betreuung von Studierenden

·     Mitarbeit bei Prüfungen

·     Selbstständige Forschungstätigkeiten

·     Mitarbeit bei Forschungsaufgaben

·     Anwendung von Perception, Moodle, Rechtsdatenbanken, IT-Recht, e-learning

·     Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen

Fachliche Qualifikation

·     Ein für die in Betracht kommende Verwendung abgeschlossenes Master-(Diplom-)Studium

·     Fähigkeit zur wissenschaftlichen Reflexion

·     Anwenderkenntnisse in Perception, Moodle, Rechtsdatenbanken, IT-Recht, e-learning

Persönliche Anforderung

·     Soziale Kompetenz

·     Zuverlässigkeit

·     Selbstständige Arbeitsweise

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.331,50 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Juni 2015 
Kennzahl: MB/90/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Für Informationen steht Ihnen das Sekretariat des Instituts für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsinformatik unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 3406 gerne zur Verfügung.

GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 4.100 MitarbeiterInnen und rund 32.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Franz-Nabl-Institut für Literaturforschung sucht eine/n

Universitätsassistent/in mit Doktorat

(40 Stunden/Woche; befristet auf sechs Jahre - mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung; zu besetzen ab 01. März 2016)

Karriereziel: Überleitung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte/r Professor/in.

Aufgabenbereich

·     Selbstständige Forschungs- und Publikationstätigkeit mit erkennbarem Bezug zu aktuellen und neu zu entwickelnden Forschungsschwerpunkten des Franz Nabl-Instituts für Literaturforschung (Österreichische Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts, Steirische Autorinnen und Autoren, Theorie und Praxis des Archivs)

·     Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Bereich der neueren deutschsprachigen Literatur

·     Konzeption, Einreichung und organisatorische Betreuung von Drittmittelprojekten; Ausrichtung wissenschaftlicher Tagungen

·     Konzeptionelle, organisatorische und administrative Mitarbeit an der Forschungs-, Dokumentations-, Publikations- und Ausstellungstätigkeit des Instituts

·     Wissenschaftliche Betreuung von Beständen und Sammlungen, Erteilung wissenschaftlicher Auskünfte

Fachliche Qualifikation

·     Abgeschlossenes Studium der Germanistik (Promotion)

·     Nachgewiesene Publikationen im Bereich der deutschsprachigen Literatur vom 19. Jhdt. bis zur Gegenwart mit einem Schwerpunkt auf österreichischer Literatur und/oder theoretischen Fragestellungen des Archivs

·     Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln und Ausrichtung wissenschaftlicher Veranstaltungen

·     Erfahrung in Unterricht oder akademischer Lehre

·     Erfahrungen mit elektronischen Publikationsformen (wünschenswert)

Persönliche Anforderung

·     Hohe soziale und kommunikative Kompetenz, Teamfähigkeit

·     Zielorientierte Arbeitsweise, freundliches Auftreten

·     Interesse an offenen Formen der Wissensvermittlung

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1 bzw. A2 mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 3.546,00 brutto/Monat bzw. € 4.193,50 brutto/Monat mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung.

Ende der Bewerbungsfrist: 01. Juli 2015 
Kennzahl: MB/100/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Die Rektorin:

Neuper

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Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.