MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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Studienjahr 2014/15 Ausgegeben am 29. 4. 2015 30. Stück

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208. Schiedskommission; Wahl eines weiteren Ersatzmitglieds

209. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Andrea Strutz; Mitglieder

210. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Alice Landskron; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

211. Auswahlkommission für die Zulassung zu den Masterstudien „Biotechnology“ und “Mathematics ”; Bestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern an der Universität Graz

212. Fakultätsgremium der Rechtswissenschaftliche Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

213. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

214. Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung; Leiter und Stellvertreter

215. Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht; Leiter und Stellvertreter

216. Mitteilungen

217. Ausschreibung von Stellen

208.

Schiedskommission; Wahl eines weiteren Ersatzmitglieds

In der Sitzung des Universitätsrats am 17.4.2015 hat der Universitätsrat

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Langmann (2. Stv. Vorstand der Universitäts-Augenklinik)

als weiteres Ersatzmitglied für die Schiedskommission der Karl-Franzens-Universität Graz

nominiert.

Die laufende Funktionsperiode dauert noch bis 13.3.2016.

Der Vorsitzende des Universitätsrats:

Ederer

209.

Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Andrea Strutz; Mitglieder

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

     Univ.-Prof. Dr. Nassim Balestrini

     Univ.-Prof. Dr. Stefan Brandt

     Univ.-Prof. Dr. Klaus-Dieter Ertler

     Univ.-Prof. Dr. Karl Kaser

     Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Konrad

     Univ.-Prof. Dr. Renate Pieper

Ersatzmitglieder: 

     Univ.-Prof. Dr. Gabriele Haug-Moritz

     Univ.-Prof. Dr. Katharina Eisch-Angus

Mittelbau

      Ao. Univ.-Prof. Dr. Karin Maria Schmidlechner-Lienhart 

     Mag. Dr. Monika Stromberger

Ersatzmitglieder:

      Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Nikolaus Reisinger

      Ass.-Prof. DDr. Werner Suppanz

 
Studierende

      MMag. Clara Reiter

     Mag. Martin Berger

Ersatzmitglied:

      Mag. Peter Paul Marckhgott

In der konstituierenden Sitzung am 20. April 2015 wurden

Herr O. Univ.-Prof. DDr. Helmut Konrad

zum Vorsitzenden

Frau O. Univ.-Prof. Dr. Renate Pieper

zur stellvertretenden Vorsitzenden

Frau Mag. Dr. Monika Stromberger

zur Schriftführerin

gewählt.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

210.

Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Alice Landskron; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Alice Landskron werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 43 Abs 1 FFP/KFU 2005 folgende Mitglieder nominiert:

Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Katharina Scherke

Herr O.Univ.-Prof. Dr. Karl Kaser

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Scherke

211.

Auswahlkommission für die Zulassung zu den Masterstudien „Biotechnology“ und “Mathematics ”; Bestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern an der Universität Graz

Entsprechend der Verordnungen des Rektorats für die Aufnahmeverfahren gem. § 64 Abs. 6 UG für

die Masterstudien „Biotechnology“ und “ Mathematics” (MBl. v. 11.2.2015) werden gem. § 8 Abs. 1 iVm Abs. 4 dieser Verordnungen folgende Personen für die Auswahlkommission bestellt. Die Tätigkeit der studentischen Mitglieder in der Auswahlkommission ist überdies an die Dauer ihrer aufrechten Zulassung zum jeweiligen Masterstudium Biotechnologie bzw. der Mathematik bzw. den beiden Nachfolgestudien gebunden.

Biotechnology

Stimmberechtigte Mitglieder:

Ao.Univ.-Prof. Dr.phil. Günther Koraimann

Univ.-Doz. Mag. Dr.rer.nat. Karl Gruber

Nicht stimmberechtigte Mitglieder:

Ao.Univ.-Prof. Mag.pharm. Dr.rer.nat. Edith Gößnitzer

Ersatzmitglieder:

Univ.-Prof. Dr.rer.nat Kai-Uwe Fröhlich sowie Assoz. Prof. Mag. Dr.rer.nat. Monika Oberer aus dem Kreis der Lehrenden sowie Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller für den AKGL

Mathematics

Stimmberechtigte Mitglieder:

Ao. Univ.-Prof. Dr. Gunter Peichl

Univ.-Prof. Dr. Karin Baur

Nicht stimmberechtigte Mitglieder:

Gernot Holler

Ao.Univ.-Prof. Mag.pharm. Dr.rer.nat. Edith Gößnitzer

Ersatzmitglieder:

Univ.-Prof. Dr. Gundolf Haase sowie Ao. Univ.-Prof. Dr. Gertrud Desch aus dem Kreis der Lehrenden sowie Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller für den AKGL und Elias Windisch aus dem Kreis der Studierenden

Stimmberechtigte Mitglieder werden für die Zeit vom 1. April 2015 bis 31. März 2018 bestellt, nicht stimmberechtigte Mitglieder für die Zeit vom 1. April 2015 bis 31. März 2017.

Der Vizerektor für Studium und Lehre:

Polaschek

212.

Fakultätsgremium der Rechtswissenschaftliche Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

Die Wahl von 20 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und

Universitätsprofessoren, von 10 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und 2 Mitgliedern der

Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden

Ersatzmitglieder findet am

Dienstag, 9. Juni 2015, 12.15 bis 14.45 Uhr

im Sitzungszimmer der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

8010 Graz, Universitätsstraße 15 A2 statt.

Die Wahl in das Fakultätsgremium erfolgt für die Funktionsperiode vom 01.10.2015 bis 30.09.2017,

diese beginnt mit der Konstituierung des Gremiums.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

(gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen

und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im

Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle

Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung

mit § 8 der Wahlordnung), die am 29. April 2015 diesen Personengruppen angehören.

Personen, die mehrere Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe

wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher

prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in

absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:

Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG),

Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG), Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3

UG).

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und

Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die

wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle

Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am

Stichtag 29. April 2015 das aktive Wahlrecht besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt ab 5. bis 19. Mai 2015 zur Einsichtnahme durch die

Wahlberechtigten im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsstr. 15, AE, auf.

2) Allfällige Einsprüche müssen bis 22. Mai 2015 im Dekanat schriftlich eingelangt sein,

widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 22.05.2015, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt

werden können.

Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n

benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf

angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und

Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu

enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu

vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 26. Mai 2015 im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur Einsichtnahme auf.

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

Der Dekan:

Marko

213.

Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

Im Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät scheidet Herr Martin Guggenberger als Hauptmitglied

aus.

An seiner Stelle rückt

Herr Michael Stern

als ordentliches Mitglied nach.

Der Vorsitzende des Fakultätsgremiums:

Zimmermann

214.

Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung; Leiter und Stellvertreter

Die Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät gibt bekannt, dass

Herr Univ.-Prof. Dr. Rupert Baumgartner

ab 1.10.2015 zum Leiter

Herr Univ.-Prof. Dr. Manfred Füllsack

als Stellvertreter des Leiters

des Instituts für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung bestellt wurden.

Die Dekanin:

Gasteiger-Klicpera

215.

Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht; Leiter und Stellvertreter

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät gibt bekannt, dass

Herr Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner

ab 1.5.2015 bis 31.10.2015 in der Nachfolge von Herrn Univ.-Prof. Dr. Tomislav Boric

zum Leiter

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Alfons Grünwald

zum stellvertretenden Leiter

des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht ernannt wurden.

Der Dekan:

Marko

216. MITTEILUNGEN

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

http://international.uni-graz.at

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im BIB Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale

und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen.

Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

Die Rektorin:

Neuper

 

217. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis: 
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

217.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre zeichnet sich durch seine anwendungs- und praxisorientierte Lehre sowie hervorragende Forschung in den Bereichen Leadership, Entrepreneurship und Public Management aus.

 

Das Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät besetzt eine

Professur für Politische Kommunikation

(13.5 Stunden/Woche; auf 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 99 (1) UG; voraussichtlich zu besetzen ab 01. August 2015 )

Der Forschungsschwerpunkt dieser Stelle beschäftigt sich mit politischer bzw. öffentlicher Kommunikation aus politikwissenschaftlicher und zugleich wirtschafts- sowie gesellschaftspolitischer Sicht. Im Mittelpunkt stehen dabei einerseits die mediale Darstellung und Vermittlung von Politik und Wirtschaft im weiteren Sinn, die politische Partizipation und das Verhältnis von Politik, Wirtschaft und Medien inklusive der Interessenvertretung, sowie anderseits die öffentliche Wahrnehmung von Wirtschaft, Unternehmen und Unternehmertum (Selbstständigkeit als gesellschaftspolitisches Anliegen), wirtschaftspolitischen Akteuren und unternehmensbezogenen Prozessen mit besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstandorts. Bestandteile des konkreten Forschungsprofils sollen insbesondere Wahlforschung und öffentliche Meinung zur Wirtschaft bzw. Wirtschaftsprozessen sowie politische Bildung unter spezieller Berücksichtigung der Wirtschaftsbildung sein. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber hat Forschung auf hohem Niveau zu betreiben, bereit zu sein, innovative Forschungsfragen im interdisziplinären Kontext aufzugreifen sowie anwendungsorientierte Forschung durchzuführen. 

 

Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll das Fach Politische bzw. Öffentliche Kommunikation mit interdisziplinären sowie vor allem politikwissenschaftlichen und wirtschaftspolitischen Bezügen exemplarisch in der Lehre vertreten. Gemäß dem Ziel des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre sowohl praxisbezogen zu arbeiten als auch ein erweitertes Fachpublikum von Politik und Wirtschaft zu erreichen, werden darüber hinaus die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren und ein Engagement in der öffentlichen Kommunikation auf breiterer Basis erwartet.

 

Anstellungserfordernisse:

·     Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung

·     Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation in Politikwissenschaft

·     Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach und Profil der Professur

·     Facheinschlägige Erfahrung im Weiterbildungsbereich bzw. intensive Lehrtätigkeit in postgradualen Fortbildungsprogrammen mit unterschiedlichen Zielgruppen

·      ;Nachgewiesene Projektkooperationen mit Wirtschaftsakteuren bzw. Unternehmen und eigene Erfahrungen in der Privatwirtschaft

·     Praktische Kompetenzen in der Kommunikationsarbeit und Erfahrungen mit Medienkooperationen

·     Qualifikation als Führungskraft vorzugsweise sowohl im Unternehmensbereich als auch in universitären Organisationseinheiten sowie in der Leitung postgradualer Fortbildungsprogramme

Erwartet wird der Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung. Die Bewerberin/der Bewerber muss international anerkannte Leistungen in Form von Publikationen nachweisen können, sowie Erfahrung in der Akquisition, Abwicklung von und Mitarbeit in internationalen Forschungsprojekten besitzen und sowohl die eigene universitäre Lehrpraxis als auch externe Unternehmens- und/oder Projekttätigkeiten dokumentieren. Bezüglich interuniversitärer sowie auch internationaler Kooperationen hat die Bewerberin/der Bewerber Tätigkeiten in der Entwicklung von Netzwerken und Kooperationen sowie zum Ausbau eines über die Grazer Universitätsregion bzw. Österreich hinausreichenden Wissenstransfers glaubhaft zu machen. Dem Charakter des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre entsprechend muss die Bewerberin/der Bewerber zudem sowohl Erfahrungen in der Unternehmenskommunikation sowie eine Bereitschaft und Befähigung zur Vermittlung von wissenschaftlichen Inhalten über die Fachgemeinschaft hinaus für eine breitere und mediale Öffentlichkeit belegen. Zudem erwarten wir Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 22.596,80 brutto/Jahr (14 Monatsgehälter). Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 20. Mai 2015 
Kennzahl: PR/18/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

217.2 Stellen für Wissenschaftliches Personal

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Europarecht sucht eine/n

Universitätsassistent/in mit Doktorat

(40 Stunden/Woche; befristet auf 6 Jahre - mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung; zu besetzen ab sofort)

Karriereziel: Überleitung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte/r Professor/in.

Aufgabenbereich

·     Selbständige Forschungs- und Publikationstätigkeit (Habilitation nach etwa 5 Jahren)

·     Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen

·     Mitarbeit bei Prüfungen und bei der Studierendenbetreuung

·     Mitwirkung an Forschungsvorhaben des Fachbereichs

·     Selbständige Forschungs- und Publikationstätigkeit (Habilitation)

·     Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen

Fachliche Qualifikation

·     Sehr gute rechtswissenschaftliche Dissertation im Bereich des Europarechts

·     Fähigkeit zur wissenschaftlichen Reflexion

·     Publikationstätigkeit (national und international)

·     Idealerweise Erfahrung im Universitätsbetrieb (wünschenswert)

·     Nachweis über einschlägige Lehrerfahrung

·     Gute EDV-Kenntnisse (MS Office)

·     Exzellentes (wissenschaftliches) Englisch und Deutsch in Wort und Schrift

·     Erfahrung bei der Koordination wissenschaftlicher Veranstaltungen

·     Forschungsinteressen: Grundfragen des Europarechts

·     Auslandserfahrung und internationale Vernetzung

·     Fähigkeit und Bereitschaft zur Projektarbeit und Einwerbung von Drittmittel

Persönliche Anforderung

·     Eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten

·     Wissenschaftliche Neugier (wünschenswert)

·     Bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenzdienst oder Zivildienst

·     Belastbarkeit, Teamfähigkeit sowie Flexibilität

·     Eigeninitiative und Engagement

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1 bzw. A2 mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 3.546,00 brutto/Monat bzw. € 4193.50 brutto/Monat mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 20. Mai 2015 
Kennzahl: MB/77/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Unternehmensrechnung und Controlling sucht eine/n

Studentische/r Mitarbeiter/in im Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsbetrieb

(10 Stunden/Woche; voraussichtlich befristet auf 2 Jahre; zu besetzen ab sofort)

Aufgabenbereich

·     Mithilfe bei der Administration der Herausgabe einer Zeitschrift

Fachliche Qualifikation

·     Sehr gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache

·     Fundierte EDV-Kenntnisse

Persönliche Anforderung

·     Teamfähigkeit und soziale Kompetenz

·     Flexibilität bei Arbeitszeiten und der Übernahme neuer Aufgaben

·     Sorgfältige und konsequente Arbeitsweise

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: C

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 474,40 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 20. Mai 2015 
Kennzahl: MB/80/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Für Informationen steht Ihnen Frau Dr. Birgit Beinsen unter der Telefonnummer 43 (0) 316/380-7255 gerne zur Verfügung.

Die Rektorin:

Neuper

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Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.