MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2014/15 Ausgegeben am 22. 4. 2015 29. Stück
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199. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Georg Marko, M.A.; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
200. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Dr. Ulrike Zimmer; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
201. Curricula-Kommission Psychologie; Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden
202. Curricula-Kommission Sportwissenschaft; Umnominierung (Kurie der ProfessorInnen)
203. Curricula-Kommission Pädagogik; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
204. Curricula-Kommission Pharmazie; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
205. Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl für die Funktionsperiode 01.10.2015 – 30.09.2017
206. Mitteilungen
207. Ausschreibung von Stellen
199.
Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Georg Marko, M.A.; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Georg Marko, M.A. werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 43 Abs 1 FFP/KFU 2005 folgende Mitglieder nominiert:
O.Univ.-Prof. Dr.phil. Karl Kaser
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Katharina Scherke
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Scherke
200.
Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Dr. Ulrike Zimmer; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Habilitationsverfahren Dr. Ulrike Zimmer werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 43 Abs 1 FFP/KFU 2005 folgende Mitglieder nominiert:
Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller
Univ.-Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Scherke
201.
Curricula-Kommission Psychologie; Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden
In der Sitzung der Curricula-Kommission Psychologie am 17.12.2014 wurde
Herr Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Heribert Freudenthaler
zum stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
202.
Curricula-Kommission Sportwissenschaft; Umnominierung (Kurie der ProfessorInnen)
Aus der Curricula-Kommission Sportwissenschaft scheidet Frau Univ.-Prof. Dr. Barbara Gasteiger-Klicpera als ordentliches Mitglied aus.
An ihre Stelle rückt
Frau Univ.-Prof. Dr. Mireille van Poppel
als ordentliches Mitglied
nach.
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
203.
Curricula-Kommission Pädagogik; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
Aus der Curricula-Kommission Pädagogik scheiden Frau Petra Kelz und Frau Johanna Prettenhofer als ordentliche Mitglieder aus.
An ihre Stelle rücken
Frau Lisa Christin Hörz
Frau Sarah Sadeghi
als ordentliche Mitglieder
nach.
Weiters scheiden Frau Nicole Felbinger und Frau Eva Fortmüller als Ersatzmitglieder aus.
An ihre Stelle rücken
Frau Daniela Stucki
Frau Ines Maier
Frau Jasmin Haas
als Ersatzmitglieder
nach.
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
204.
Curricula-Kommission Pharmazie; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
Die Kurie der Studierenden nominiert für die Curricula-Kommission Pharmazie weitere
Ersatzmitglieder:
Herrn Erwin Toluay
Frau Johanna Maria Kohlmayr
Frau Eva-Maria Hubner
Herrn Wolfgang Kappaun
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
205.
Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl für die Funktionsperiode 01.10.2015 – 30.09.2017
Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in das Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Die Wahl von 20 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren findet am
Dienstag, 16. Juni 2015, 14 bis 15 Uhr
im Sitzungszimmer der Gewi-Fakultät
8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre
statt.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, die am 22. April 2015 dieser Personengruppe angehören.
Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 22. April 2015 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät besitzen.
Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses
1) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 04. bis 08. Mai 2015 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 08. Mai 2015 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 02. Juni 2015, 12 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Wir weisen darauf hin, dass
1. Wahlvorschläge eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen müssen,
2. jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,
3. die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,
4. für jedes Mitglied mindestens ein ihm zugeordnetes Ersatzmitglied genannt werden soll.
Auflegen der Wahlvorschläge
Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 09. Juni 2015 im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, zur Einsichtnahme auf.
Stimmabgabe
Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.
Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (kurz Mittelbau) in das Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Die Wahl von 10 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Mittelbaus findet am
Dienstag, 16. Juni 2015, 13 bis 14 Uhr
im Sitzungszimmer der Gewi-Fakultät
8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre
statt.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb, die am 22. April 2015 dieser Personengruppe angehören.
Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb aufgenommen sind, die am 22. April 2015 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät besitzen.
Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses
3) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 04. bis 08. Mai 2015 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf.
4) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 08. Mai 2015 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 02. Juni 2015, 12.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Wir weisen darauf hin, dass
1. Wahlvorschläge eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen müssen,
2. jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,
3. jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten,
4. die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,
5. für jedes Mitglied mindestens ein ihm zugeordnetes Ersatzmitglied genannt werden soll.
Auflegen der Wahlvorschläge
Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 09. Juni 2015 im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, zur Einsichtnahme auf.
Stimmabgabe
Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.
Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals in das Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Die Wahl von zwei Mitgliedern und Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals findet am
Dienstag, 16. Juni 2015, 12 bis 13 Uhr
im Sitzungszimmer der Gewi-Fakultät
8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre
statt.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals, die am 22. April 2015 dieser Personengruppe angehören.
Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am 22. April 2015 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät besitzen.
Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses
5) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 04. bis 08. Mai 2015 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf.
6) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 08. Mai 2015 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 02. Juni 2015, 12.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Wir weisen darauf hin, dass
1. Wahlvorschläge eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen müssen,
2. jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,
3. die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,
4. für jedes Mitglied mindestens ein ihm zugeordnetes Ersatzmitglied genannt werden soll.
Auflegen der Wahlvorschläge
Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 09. Juni 2015 im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, zur Einsichtnahme auf.
Stimmabgabe
Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.
Die Vorsitzende der Wahlkommission:
Hörzer
206. MITTEILUNGEN
MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN
Tel.: (0316) 380-1249
Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:
http://international.uni-graz.at
Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im BIB Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.
NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE
Tel.: (0316) 380-1287
Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale
und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen.
Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:
www.uni-graz.at/de/forschen/fms/
Die Rektorin:
Neuper
207. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:
bewerbung@uni-graz.at
Karl-Franzens-Universität Graz
Personalressort
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.
Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wichtiger Hinweis:
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.
Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/
207.1 Stellen für Wissenschaftliches Personal
GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.
Das Franz-Nabl-Institut für Literaturforschung sucht eine/n
Universitätsassistent/in ohne Doktorat
(30 Stunden/Woche; befristet auf drei Jahre; zu besetzen ab sofort)
Aufgabenbereich
· Arbeit an einem Dissertationsvorhaben mit erkennbarem Bezug zu den thematischen Schwerpunkten des Franz Nabl-Instituts (Österreichische Literatur des 20. und 21. Jhdts., Theorie und Praxis des Archivs)
· Organisatorische, administrative und inhaltliche Mitarbeit an der Forschungs-, Dokumentations-, Publikations-, Ausstellungs- und Veranstaltungstätigkeit des Instituts
· Mitarbeit an der Aufarbeitung von Beständen, Erteilung wissenschaftlicher Auskünfte, Mitbetreuung der Website
Fachliche Qualifikation
· Abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium der Germanistik oder einer eng verwandten Studienrichtung
· Fundierte Kenntnisse der österreichischen Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts
· Erfahrungen mit der Funktionsweise literarischer Archive, Kompetenzen im Bereich digitaler Umsetzungsformen von Beständen und im Bereich elektronischer Publikationsformen
Persönliche Anforderung
· Hohe soziale und kommunikative Kompetenz, Teamfähigkeit
· &nbs p; Selbständige und zielorientierte Arbeitsweise, freundliches Auftreten
· Interesse an der Öffentlichkeit, Neugier auf offene Formen der Wissensvermittlung und -diskussion
Einstufung
Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1
Mindestgehalt
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.997,20 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 27. Mai 2015
Kennzahl: MB/87/99 ex 2014/15
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.
Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:
bewerbung@uni-graz.at
Karl-Franzens-Universität Graz
Personalressort
Universitätsplatz 3
8010 Graz
207.2 Stellen für Allgemeines Personal
VERWALTUNGSEINHEITEN
Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.
Die Abteilung für Leistungs- und Qualitätsmanagement sucht eine/n
Unterstützer/in bei Zielvereinbarungen
(20 Stunden/Woche; befristet auf 1 Jahr; zu besetzen ab sofort)
Aufgabenbereich
· Unterstützung bei der Erstellung, Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarung mit dem BMWFW bzw. der internen Zielvereinbarungen mit den Fakultäten.
Fachliche Qualifikation
· Abgeschlossene Berufsausbildung im administrativen oder kaufmännischem Bereich
· Abgeschlossene Ausbildung auf Maturaniveau
· Fortbildung im Bereich Office-Anwendungen (zB ECTL) und hervorragende Anwendungskenntnisse mit MS Office
· Erfahrung im Umgang mit universitären Strukturen (wünschenswert)
· Englischkenntnisse in Wort und Schrift (wünschenswert)
· Einschlägige Berufserfahrung (wünschenswert)
Persönliche Anforderung
· Team- und Kommunikationsfähigkeit
· Belastbarkeit in komplexen Situationen und unter zeitlichem Druck
Einstufung
Gehaltsschema des Universitäten-KV: IIIb
Gehaltsschema des VBG (im Fall einer universitätsinternen Versetzung): v2/3
Mindestgehalt
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.096,10 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 13. Mai 2015
Kennzahl: AB/44/99 ex 2014/15
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:
bewerbung@uni-graz.at
Karl-Franzens-Universität Graz
Personalressort
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Die Rektorin:
Neuper
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Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.