MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

___________________________________________________________________

Studienjahr 2014/15 Ausgegeben am 11. 3. 2015 23. Stück

___________________________________________________________________

145. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Organische Chemie 2“; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

146. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Entwicklungspsychologie der Lebensspanne“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

147. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Stochastik“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

148. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Translationswissenschaften 2“; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

149. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Ass.-Prof. Mag. Dr. Astrid Schrammel-Gorren; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

150. Curricula-Kommission für Universitätslehrgänge aus dem Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen und Rechtswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus). 

151. Senat; Entsendung von Mitgliedern (Kurie der Studierenden)

152. Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht; stellvertretende Leiterin

153. Institut für Unternehmensrechnung und Reporting; Leiter

154. Verwaltungseinheit Personalressort, Abteilung „Personalrecht & Koordination„; Leitung

155. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015; Verlautbarung der Wahltage und der Fristen und Termine für das Wahlverfahren

156. Universitätskurs Modern Management – Change Management; Dauer der Einrichtung

157. Mitteilungen

158. Ausschreibung von Stellen

145.

Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Organische Chemie 2“; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Aus der Berufungskommission „Organische Chemie 2“ scheidet Herr O.Univ.-Prof. Dr. Kurt Faber als ordentliches Mitglied aus.

An seine Stelle rückt das bisherige Ersatzmitglied

Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Gescheidt-Demner (TU Graz)

als ordentliches Mitglied

nach.

Als neues Ersatzmitglied wird

Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer

nominiert.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

146.

Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Entwicklungspsychologie der Lebensspanne“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Berufungsverfahren „Entwicklungspsychologie der Lebensspanne“ werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 34 Abs 3 FFP/KFU 2005 folgende Mitglieder nominiert:

Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Scherke

147.

Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Stochastik“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Berufungsverfahren „Stochastik“ werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 34 Abs 3 FFP/KFU 2005 folgende Mitglieder nominiert:

Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Scherke

148.

Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Translationswissenschaften 2“; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

Aus der Berufungskommission „Translationswissenschaften 2“ scheidet Frau Melanie Geckl als ordentliches Mitglied aus.

An ihrer Stelle wird

Frau Tiana Jerkovic

als ordentliches Mitglied

nominiert.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

149.

Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Ass.-Prof. Mag. Dr. Astrid Schrammel-Gorren; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Habilitationsverfahren Ass.-Prof. Mag. Dr. Astrid Schrammel-Gorren werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 43 Abs 1 FFP/KFU 2005 folgende Mitglieder nominiert:

Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Scherke

150.

Curricula-Kommission für Universitätslehrgänge aus dem Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen und Rechtswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

In die Curricula-Kommission für Universitätslehrgänge aus dem Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen und Rechtswissenschaftlichen Fakultät tritt

Herr Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Josef Scheff

als ordentliches Mitglied

ein.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

151.

Senat; Entsendung von Mitgliedern (Kurie der Studierenden)

Aus dem Senat scheidet Herr Martin Kaplans als Hauptmitglied aus. Er fungiert weiterhin als Ersatzmitglied.

An seine Stelle wird das bisherige Ersatzmitglied

Herr Martin Berger

als ordentliches Mitglied

entsendet.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

152.

Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht; stellvertretende Leiterin

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät gibt bekannt, dass

Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl

in der Nachfolge von Frau Dr. Nora Melzer-Azodanloo ab 11.03.2015 bis 31.10.2015 zur stellvertretenden Leiterin des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht ernannt wurde.

Der Dekan:

Marko

153.

Institut für Unternehmensrechnung und Reporting; Leiter

Die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gibt bekannt, dass

Herr Univ.-Prof. Mag. DDr. Georg Schneider

ab 1. 3. 2015 zum Leiter des Instituts für Unternehmensrechnung und Reporting ernannt wurde.

Der Dekan:

Foscht

154.

Verwaltungseinheit Personalressort, Abteilung „Personalrecht & Koordination“; Leitung

Mit 30. 11. 2014 ist Frau Mag. Barbara Maitz aus dem Personalstand der Universität ausgeschieden. Die Leitung dieser Abteilung wird derzeit nicht besetzt.

Der Leiter des Personalressorts:

Lugger

155.

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015; Verlautbarung der Wahltage und der Fristen und Termine für das Wahlverfahren

Mit Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, BGBl. II Nr. 41/2015 wurden die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015 wie folgt verlautbart:

Wahltage

Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015 werden Dienstag, 19. Mai 2015, Mittwoch, 20. Mai 2015 und Donnerstag, 21. Mai 2015, festgelegt.

Fristen

Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

31. März 2015 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag)    - Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 47 Abs. 5 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, und § 14 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014, BGBl. II Nr. 376/2014)

   - Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 HSWO 2014)

   - Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 28 HSWO 2014)

1. April 2015 (Tag nach Ablauf des Stichtages)    - Beginn der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 Abs. 1 HSWO 2014)
2. April 2015 (zweiter Werktag nach Ablauf des Stichtages)    - Ende der Frist für die Übermittlung der Daten gemäß § 15 Abs. 2 HSWO 2014 an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 16 Abs. 1 HSWO 2014)
9. April 2015 (sechs Wochen vor dem letzten Wahltag)    - Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)

   - Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit 19 Abs. 1 HSWO 2014)

14. April 2015 (fünf Wochen vor dem ersten Wahltag)    - Ende der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 Abs. 1 HSWO 2014)

   - Ende der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)

   - Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit 19 Abs. 1 HSWO 2014)

17. April 2015 (binnen drei Werktagen ab Ende der Frist zur Einsichtnahme)    - Letzter Zeitpunkt für Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2014)
21. April 2015 (vier Wochen vor dem ersten Wahltag)    - Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014)

   - Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (§ 30 Abs. 1 HSWO 2014)

   - Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen bei Wahlvorschlägen (§ 27 Abs. 7 HSWO 2014)

   - Letzter Zeitpunkt für die Herstellung des Einvernehmens über unterscheidende Bezeichnungen der Wahlvorschläge (§ 23 Abs. 1 HSWO 2014)

23. April 2015 (vier Wochen vor dem letzten Wahltag)    - Ende der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 28 Abs. 1 HSWO 2014)

   - Letzte Möglichkeit der Beschlussfassung über die Einrichtung von Unterkommissionen und deren Wirkungsbereiche (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014)

   - Letzter Zeitpunkt für die Erstellung der Stimmzettel für die Wahl der Hochschulvertretungen und Übermittlung an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 32 Abs. 2 HSWO 2014)

28. April 2015 (drei Wochen vor dem ersten Wahltag)    - Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Kandidaturen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014)

   - Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung einer Kandidatur (§ 30 Abs. 1 und 3 HSWO 2014)

   - Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 32 Abs. 3 HSWO 2014)

   - Letzter Zeitpunkt für die Veranlassung des Druckes der Stimmzettel; gleichzeitig mit Verlautbarung (§ 44 Abs. 5 HSWO 2014)

5. Mai 2015 (zwei Wochen vor dem ersten Wahltag)    - Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 33 Abs. 1 HSWO 2014)
12. Mai 2015 (eine Woche vor dem ersten Wahltag)    - Ende der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 Abs. 1 HSWO 2014)
18. Mai 2015 (ein Tag vor dem ersten Wahltag)    - Letzter Zeitpunkt für die Herstellung der papierbasierten Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 21 HSWO 2014)
19. Mai 2015    - Erster Wahltag

   - Letzter Zeitpunkt für die Konstituierung der Unterkommissionen (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014)

20. Mai 2015    - Zweiter Wahltag

   - Rückübermittelte Wahlkarten müssen bis 18.00 Uhr bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen zu werden (§ 57 Abs. 1 HSWO 2014)

Die Vorsitzende der Wahlkommission:

Stark

156.

Universitätskurs Modern Management – Change Management; Dauer der Einrichtung

Der zuletzt im Mitteilungsblatt Stück 7.e vom 12.11.2014 veröffentliche Universitätskurs Modern Management – Change Management wird aufgrund einer entsprechenden Evaluierung auf Dauer eingerichtet.

Der Studiendirektor:

Polaschek

157. MITTEILUNGEN

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

http://international.uni-graz.at

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im BIB Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale

und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen.

Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

Die Rektorin:

Neuper

 

158. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis: 
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

158.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Arbeits- und Sozialrecht betreibt Forschung und Lehre sowohl im österreichischen als auch im europäischen und vergleichenden Arbeitsrecht und Sozialrecht. Es ist national und international hervorragend vernetzt und kooperiert mit Institutionen der Rechtspraxis in vielfacher Form.

 

Das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besetzt eine

Professur für Österreichisches Arbeits- und Sozialrecht

(40 Stunden/Woche; auf 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 99 (1) UG; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2015 )

Von der Bewerberin/vom Bewerber wird erwartet, dass er/sie einschlägige Publikationen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts vorweisen kann. Das genannte Fachgebiet ist in Lehre und Forschung sowohl im Bereich der Rechts- wie der Wirtschaftswissenschaften zu vertreten. Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber in der Lage ist, das Lehrprogramm im Bereich Arbeits- und Sozialrecht auf allen Ebenen anzubieten und fächerübergreifende Schwerpunkte des Instituts zu betreuen . Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Betreuung von Diplomarbeiten und Dissertationen sowie Mitwirkung an Forschungsprogrammen des Instituts vorausgesetzt.

 

Anstellungserfordernisse:

·     Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung

·     Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation in Arbeits- und Sozialrecht

·     Hervorragen de wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach und Profil der Professur

·     Qualifikation zur Führungskraft, Gender-Mainstreaming Kompetenz

·     Facheinschlägige Auslandserfahrung in Forschung und Praxis

·     Facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, bevorzugt in leitender Funktion

·     Internationale Vernetzung in der Scientific Community

Erwartet wird der Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 66.953,60 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 01. April 2015 
Kennzahl: PR/12/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

158.2 Stellen für Wissenschaftliches Personal

SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre sucht eine/n

Universitätsassistent/in mit Doktorat

(40 Stunden/Woche; befristet auf 6 Jahre - mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung; zu besetzen ab sofort)

Karriereziel: Überleitung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierter/r Professor/in.

Aufgabenbereich

·     Selbstständige und kooperative Forschungstätigkeiten im Bereich Führung und Leadership

·     Selbstständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen sowie Mitarbeit bei der Betreuung von Studierenden

·     Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen

·     Mitarbeit an Projekten sowie Forschungsaufbau und Fortführung von Forschungskooperationen

Fachliche Qualifikation

·     Abschluss eines für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenen Doktorats-/ Ph.D.-Studiums in Betriebswirtschaft oder Psychologie

·     Wissenschaftliche Forschungs-, Publikations- und Vortragserfahrung im Bereich Führung, insbesondere Leadership (peer-reviewed wünschenswert)

·     Ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich quantitativer und experimenteller Forschungsmethoden und einschlägiger Spezialsoftware (z.B. SPSS, AMOS)

·     Universitäre Lehrerfahrung im Bereich Führung und Leadership

·     Erfahrung in der Abwicklung internationaler und interdisziplinärer Forschungsprojekte

·     Ausgezeichnete Englischkenntnisse

·     Kenntnis in der Planung, Durchführung und Auswertung von neurowissenschaftlichen Studien (wünschenswert)

·     Erfahrung in Drittmittelakquisition (wünschenswert)

·     Kenntnis im Bereich Führungskräfteentwicklung (wünschenswert)

Persönliche Anforderung

·     Hohe Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz

·     Engagement und selbständige Arbeitsweise

·     Belastbarkeit

·     Organisations- und Teamfähigkeit

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1 bzw. A2 mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 3.546,00 brutto/Monat bzw. € 4.193,50 brutto/Monat mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 01. April 2015 
Kennzahl: MB/57/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Pädagogische Professionalisierung sucht eine/n

UniversitätsassistentIn mit Doktorat

(20 Stunden/Woche; befristete Ersatzkraft; zu besetzen ab sofort; Ersatzkraft)

Aufgabenbereich

·     Mitarbeit im Bereich des universitären Forschungsschwerpunktes Lernen – Bildung – Wissen und im Bereich der Spezialgebiete von Schulpädagogik mit dem Schwerpunkt demokratisierende und kulturelle Bildung vor dem Hintergrund einer Welt der Globalisierung

·     Mitarbeit im Lehr- und Forschungsprojekt „Schulentwicklung“

·     Mitarbeit in Evaluationsforschungsprojekten

·     Erstellung und Einreichung von Forschungsanträgen, Konzeption und eigenverantwortliche Umsetzung von Forschungsprojekten

·     Teilnahme an Konferenzen sowie, inhaltliche und administrative Mitarbeit bei der Durchführung von Publikationsvorhaben, Gastvorträgen und Forschungsprojekten

·     Selbständige Abhaltung von und Mitwirkung an Lehrveranstaltungen

·     Betreuung von Studierenden

·     Prüfungstätigkeit

·     Mitwirkung bei administrativen Aufgaben

Fachliche Qualifikation

·     Abgeschlossenes geistes- oder sozialwissenschaftliches Doktoratsstudium

·     Ausgewiesene Kenntnisse qualitativer Forschungsmethoden unter besonderer Berücksichtigung von Schul- oder Jugendforschung

·     Erfahrung mit der Durchführung von Forschungsprojekten in Schulen

·     Nachweisliche Lehr- bzw. Forschungspraxis im schulpädagogischen und universitären Kontext

·     Dem akademischen Qualifikationsprofil entsprechende internationale Vortrags- und Publikationstätigkeit

·     Exzellentes (wissenschaftliches) Englisch und Deutsch in Wort und Schrift

Persönliche Anforderung

·     Eigeninitiative und selbstständige Arbeitsweise

·     Analytisch- systematisierende und kommunikative Fähigkeiten

·     Bereitschaft im Team zu forschen und zu arbeiten

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.773,00 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 01. April 2015 
Kennzahl: MB/33-1/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Philosophie sucht eine/n

Projektmitarbeiter/in ohne Doktorat (DoktorandIn) in Philosophie (Theorien der Gerechtigkeit und Ethik) im interdisziplinären Doktoratskolleg "Klimawandel - Unsicherheiten, Schwellenwerte und Strategien"

(30 Stunden/Woche; befristet auf 3 Jahre; zu besetzen ab 04. Mai 2015)

Das Doktoratskolleg Klimawandel (DK, primär durch den Wissenschaftsfonds FWF gefördert) ist ein interdisziplinäres Doktoratsprogramm und bietet unabhängige und kooperative Forschung im Bereich der Theorien der Gerechtigkeit, Ethik, Ökonomik des Klimawandels, physikalischen Klimaforschung, Geowissenschaften, Systemwissenschaften und Nachhaltigkeitswissenschaften (siehe http://dk-climate-change.uni-graz.at/de/). Das Doktoratskolleg wurde nicht zuletzt wegen der international anerkannten Forschung der beteiligten Professorinnen und Professoren in diesem Bereich gefördert und knüpft an den bereits an der Universität Graz gut etablierten Schwerpunkt in der Klimaforschung an. Das Institut für Philosophie hat einen Schwerpunkt im Bereich der Klimagerechtigkeit (siehe: https://philosophie-gewi.uni-graz.at/en/section-moral-and-political-philosophy/our-section-062009-062013/ für weitere Details). 

 

Das Dissertationsthema soll einem jener Forschungsgebiete angehören, die zur Beantwortung der 

allgemeinen Forschungsfrage des DK Klimawandel beitragen: Was sind kritische Unsicherheiten und 

Schwellenwerte beim Klimawandel und was sind ethisch vertretbare Strategien, um mit diesen 

umzugehen und den Klimawandel zu bewältigen? Weitere Informationen zur DK Faculty und zu den 

Dissertationsthemen sind auf http://dk-climate-change.uni-graz.at zu finden. 

 

Die Faculty des DKs deckt eine anregende Vielfalt an Forschungsbereichen ab und bietet dadurch ein hervorragendes interdisziplinäres Forschungsumfeld, in dem Studierende verschiedener Disziplinen spannende Forschungsthemen und ausgezeichnete Anleitung für ihre Dissertation finden können. Das DK bietet interdisziplinäre Seminare und Kolloquien, Sommerakademien und Workshops, sowie eine disziplinbezogene Ausbildung in den jeweiligen Bereichen. Das Doktoratskolleg hat sich zum Ziel gesetzt, eine ausgewählte Gruppe von herausragenden DoktorandInnen für eine berufliche Karriere an Universitäten, in öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen, internationalen Organisationen, der Unternehmensberatung, der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung auszubilden. 

 

Das DK schreibt 1 vollfinanzierte DoktorandInnenstelle in Philosophie aus. Vertragsbeginn ist April 2015 (oder später 2015) mit einer dreijährigen Laufzeit (in Ausnahmefällen verlängerbar um ein halbes Jahr). Die Stellen beinhalten Sozialversicherungsleistungen. Zusätzlich bietet das DK eine Finanzierung von Konferenzteilnahmen und Forschungsaufenthalten im Ausland an. 

 

Aufgabenbereich 

· Verfolgung eines Doktoratsprojekts im Rahmen des Doktoratskollegs "Klimawandel - Unsicherheiten, Schwellenwerte und Strategien" 

· Teilnahme am Ausbildungsprogramm des Doktoratskollegs 

 

Fachliche Qualifikation 

· Master-Abschluss (oder gleichwertigen Abschluss) in Philosophie 

· Englischkenntnisse auf Niveau C1 

 

Die Bewerbung muss die folgenden Dokumente im PDF-Format enthalten: 

· Motivationsschreiben mit Angabe Ihres Wunschthemas der Dissertation, der Betreuer Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer schlägt folgendes Thema vor:  

(“The normative significance of the imposition of risks of rights violations in the context of climate change” (see http://static.uni-graz.at/fileadmin/projekte/dk-climate-change/PDFs/Abstracts_Meyer.pdf for the abstracts) 

· eine englischsprachige Zusammenfassung der Masterarbeit und ein pdf der Arbeit (sofern die Masterarbeit noch nicht eingereicht wurde, ein PDF des Entwurfs der Arbeit) 

· Lebenslauf mit Informationen zu Berufserfahrung, Publikationen und Zeugnissen; 

· ein Sprachnachweis, der Englischkenntnisse auf C1-Niveau (oder höher) bestätigt (geeignet sind z.B. IELTS, TOEFL oder Cambridge Zertifikate) 

· sowie zwei Empfehlungsschreiben. 

 

Das Auswahlverfahren findet sofort nach Bewerbungsschluss statt. Sämtliche Kommunikation, einschließlich der Bewerbungsgespräche, wird in englischer Sprache stattfinden. 

 

Fragen richten Sie bitte an Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer, Sprecher des Doktoratskollegs (lukas.meyer@uni-graz.at) oder MMag. Kian Mintz-Woo, BPhil (kian.mintz-woo@uni-graz.at), Doktorand im DK (arbeitet zum Thema "Moral uncertainty about climate change: What is it, does it matter, and how?”) 

 

Informationen für internationale Studierende über die Aufnahmebedingungen zu einem 

Doktoratsstudium, Termine und Fristen etc. sind unter https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/internationale-studierende/zulassung/ sowie: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.display?pNr=1497476 erhältlich.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.997,20 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 08. April 2015 
Kennzahl: MB/62/99 ex 2014/15

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Die Rektorin:

Neuper

___________________________________________________________________

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung.