MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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Studienjahr 2013/14 Ausgegeben am 30. 4. 2014 30. Stück

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221. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Fremdsprachendidaktik“; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

222. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Ass.-Prof. Mag. Dr. Yvonne Karimi-Schmidt; Mitglieder

223. Curricula-Kommission Doktoratsstudium der Philosophie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

224. Förderungsstipendien für 2014; Ausschreibung

225. Paul-Urban-Stipendienstiftung für Theoretische Physik an der KFUG; Stipendien für 2014

226. Mitteilungen

227. Ausschreibung von Stellen

221.

Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Fremdsprachendidaktik“; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Aus der Berufungskommission „Fremdsprachendidaktik“ scheidet Herr O.Univ.-Prof. Dr. Bernhard Hurch als Mitglied aus.

An seine Stelle rückt

Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Leben

nach.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

222.

Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Ass.-Prof. Mag. Dr. Yvonne Karimi-Schmidt; Mitglieder

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

     Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Benedek

     Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz

     Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, LL.M.

     Univ.-Prof. Dr. Joseph Marko

     Univ.-Prof. Mag. Dr. Elisabeth Staudegger

     Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr

Ersatzmitglieder:

     Univ.-Prof. Dr. Gabriele Schmölzer

     Univ.-Prof. Dr. Franz Merli

Mittelbau

     Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Helga Jesser-Huss

     Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerd Oberleitner

Ersatzmitglied:

     Assoz. Prof. Mag. Dr. Sascha Ferz 

Studierende

     Tina Vollmann

     Iris Gigacher

Ersatzmitglieder:

     Corina Schlögl

     Anja Ressmann

In der konstituierenden Sitzung am 24.3.2014 wurden

Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Benedek

zum Vorsitzenden

Herr Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz

zur stellvertretenden Vorsitzenden

Frau Iris Gigacher

Frau Tina Vollmann

zu Schriftführerinnen gewählt.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

223.

Curricula-Kommission Doktoratsstudium der Philosophie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Aus der Curricula-Kommission Doktoratsstudium der Philosophie scheidet Herr O.Univ.-Prof. 
Dr. Bernhard Hurch als Mitglied aus.

An seiner Stelle wurde das Ersatzmitglied

Herr O.Univ.-Prof. Dr. Karl Kaser

als neues Mitglied

nominiert.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

224.

Förderungsstipendien für 2014; Ausschreibung

An der Karl-Franzens-Universität Graz gelangen für 2014 Förderungsstipendien gemäß §§ 63 bis 67 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG), BGBl. Nr.305/1992, zuletzt geändert mit BGBl I Nr. 18/2013, nach folgenden Kriterien zur Ausschreibung:

1. Vergabegrundsätze

Förderungsstipendien dienen zur Förderung nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplom- oder Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien, die besondere Kosten verursachen (z.B. Auslandsaufenthalt, aufwändige Literatursuche, empirische Untersuchungen). Antragsberechtigt sind ordentliche Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, gleichgestellte AusländerInnen, Staatenlose und Flüchtlinge.

Gemäß § 24 des Satzungsteiles „Gleichstellung – Frauenförderungsplan“, verlautbart im Mitteilungsblatt Nr.13. c vom 7.1.2010 werden Frauen zur Bewerbung besonders aufgefordert.

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr 700 Euro nicht unterschreiten und 3.600 Euro nicht überschreiten. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf ein Förderungsstipendium besteht nicht. Die Vergabe ist von der sozialen Bedürftigkeit des Bewerbers/der Bewerberin unabhängig.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Studienförderungsgesetz 1992 in den §§ 2 bis 5 (Begünstigter Personenkreis), §§ 18 und 19 (Anspruchsdauer, Verlängerungsgründe) und §§ 63 bis 67 (Ausschreibung und Zuerkennung der Förderungsstipendien) enthalten.

2. Antragsfristen und Anforderungen

Bewerbungen können in der Zeit vom

05. Mai bis 2. Juni 2014

und

29. September bis 03. November 2014

im zuständigen Dekanat eingereicht werden:

Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:

- Beginn bzw. Durchführung/Inangriffnahme einer nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.

- Die wiss. Arbeit muss nach Inhalt und Methode förderungswürdig sein.

- Einhaltung der Anspruchsdauer nach dem StudFG unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe im jeweiligen Studium.

- Die Stipendiatin/der Stipendiat hat bei Zuerkennung des Förderungsstipendiums die Verpflichtung zur Berichtslegung über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel (§ 67 Abs 3 StudFG).

- Die Kenntnisnahme eventueller Sanktionen bei nicht fristgerechter Berichtslegung oder im Fall nicht widmungsgemäßer Verwendung der Mittel ist schriftlich zu bestätigen.

Generell erforderliche Nachweise:

- Das entsprechende Formblatt (liegt im jeweiligen Dekanat auf bzw. kann über die Webpage des Dekanates abgerufen werden).

- Kopien sämtlicher Bakkalaureats-/Bachelor-, Diplom- bzw. Magister-/Master-prüfungszeugnisse bzw. Studienerfolgsnachweis über Leistungen, die in keinem Abschlusszeugnis aufscheinen.

- Aktuelles Studienblatt (Ausdruck aus UNIGRAZonline).

- Inhaltliche Darstellung (Beschreibung) der geplanten Arbeit.

- Kostenaufstellung und Finanzierungsplan (Mitteilung, bei welchen Stellen gleichzeitig um finanzielle Mittel angesucht wurde bzw. in welcher Höhe ein Zuschuss erfolgt).

- Vorlage von mindestens einem Gutachten einer Universitätslehrerin/eines Universitätslehrers – in der Regel der Betreuerin/des Betreuers – (bei Bewerbungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, zwei Gutachten von Universitätslehrerinnen/Universitätslehrern) zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und ihrer/seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

-     bei Überschreitung der Anspruchsdauer gem. §§ 18, 19 StudFG (z.B. wegen Karenz,

      Krankheit, Präsenz- oder Zivildienst, Auslandsaufenthalt) entsprechende Nachweise.

3. Ausschreibungsbedingungen an den einzelnen Fakultäten:

Das für die Vergabe der Stipendien an der jeweiligen Fakultät zuständige Organ wird ermächtigt, „Ausschreibungsbedingungen“ für die jeweilige Fakultät zu erlassen, in denen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der in dieser Ausschreibung enthaltenen generellen Bestimmungen folgende Punkte näher geregelt werden können:

- Form und Inhalt der Bewerbung,

- förderungswürdige Aufwendungen und Aufwendungen, die keinesfalls gefördert werden,

- Auszahlung des Stipendiums in Teilbeträgen, insb. Auszahlung eines Teilbetrages von bis zu 25 % des Stipendiums unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Vorlage des Berichtes (§ 67 Abs 3 StudFG)

- Form und Inhalt sowie Fristsetzung für den von der Stipendiatin/vom Stipendiaten zu erbringenden Bericht,

- Fristen im Falle von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Berichtspflicht sowie nicht widmungsgemäßer Verwendung der Fördermittel.

Die individuellen Ausschreibungsbedingungen der Fakultäten sind zusätzlich zu den hier dargestellten generellen Bestimmungen auf der Webpage des jeweiligen Dekanates kundzumachen.

4. Verständigung über die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums

Die Bewerberinnen/Bewerber sind von der Entscheidung über ihre Bewerbung unverzüglich durch das Dekanat der jeweiligen Fakultät zu verständigen.

5. Rückforderbarkeit des Förderungsstipendiums; Verfall von Teilbeträgen

Wird dem Auftrag zur Vorlage eines Berichtes über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsbetrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten nicht innerhalb der von der jeweiligen Fakultät gesetzten Frist entsprochen und/oder erfolgt eine nicht widmungsgemäße Verwendung der gewährten Mittel, wird die gewährte Fördersumme rückgefordert bzw. werden ev. gewährte noch nicht ausbezahlte Teilbeträge einbehalten.

6. Auskünfte

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Dekanat.

Der Studiendirektor:

Polaschek

225.

Paul-Urban-Stipendienstiftung für Theoretische Physik an der KFUG; Stipendien für 2014

Studierende der Theoretischen Physik und jüngere Mitarbeiter/innen des Instituts für Physik mit Schwerpunkt "Theoretische Physik" der KFUG können sich für berufsbezogene Auslandsaufenthalte ebenso wie ausländische Wissenschafter/innen mit Schwerpunkt "Theoretische Physik" für Gastaufenthalte am Institut für Physik um ein Stipendium der Paul-Urban-Stipendienstiftung bewerben. Insgesamt stehen im Jahre 2014 € 4.000,-- zur Verfügung. Die Ansuchen sind an den Vorsitzenden des Stiftungsausschusses, Herrn Assoz. Prof. Dr. L. GLOZMAN, Institut für Physik, Tel.-Nbst: 5249, zu richten. Nähere Informationen finden Sie unter: http://physik.uni-graz.at/de/fachbereich-theoretische-physik/studium/paul-urban-stipendienstiftung/

Der Vorsitzende des Stiftungsausschusses:

Glozman

226. MITTEILUNGEN

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

http://international.uni-graz.at

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im BIB Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

Das Forschungsmanagement und -service bietet Beratungen und Dienstleistungen zu nationaler und internationaler Forschungsförderung, finanziellen Fragestellungen bei Forschungsprojekten inklusive Vor- und Zwischenfinanzierung, Technologie- und Wissenstransfer inklusive Verwertung, Patente und GründerInnenberatung (Science Park Graz) sowie Rechtsberatung in allen forschungsrelevanten Bereichen.

In den letzten Jahren wurde die Dienstleistungspalette wesentlich erweitert um die Implementierung eines elektronischen Meldesystems für Forschungsprojekte gem. §§ 26-28 UG sowie die Qualitätssicherung im Bereich Forschung.

Das kompetente Team steht Ihnen gerne zu den gewohnten Öffnungszeiten oder auch nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung.

Die Rektorin:

Neuper

 

227. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis: 
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

227.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Europarecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besetzt eine

Professur für Europarecht

(5 Stunden/Woche; auf 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 99 (1) UG; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2014 )

Leistungen und Schwerpunkte in Forschung und Lehre

Gegenstand der Professur und der in diesem Rahmen anzubietenden Lehrveranstaltung wird sein, den Studierenden - ausgehend von den normativen Grundlagen - anhand ausgewählter Fragen die kontinuierliche institutionelle Ausgestaltung der Europäischen Union, die praktische Entwicklung von Unionspolitiken, das Zustandekommen der europarechtlichen Normen sowie deren Umsetzung auf Unions- bzw. nationaler Ebene zu vermitteln. Weiters soll der kontinuierliche Austausch zwischen Theorie und Praxis gewährleistet und damit auch die Forschungstätigkeit am Institut für Europarecht gefördert und befruchtet werden. Zu den Aufgaben der Professorin/des Professors wird es auch gehören, Diplomarbeiten zu betreuen sowie für einschlägige Anfragen der Studierenden zur Verfügung zu stehen.

Anstellungserfordernisse

·     Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung

·     Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach

·     Pädagogische und hochschuldidaktische Eignung

·     Qualifikation zur Führungskraft

·     Facheinschlägige Auslandserfahrung

·     Facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, insbesondere in Zusammenhang mit internationalen bzw. europäischen Organisationen

Die Bewerberin/der Bewerber muss neben einem durch Publikationen belegten Ausweis über die wissenschaftliche Qualifikation im Fach Europarecht insbesondere auch über einschlägige europarechtliche Praxis verfügen, die u.a. die Verhandlung und Legistik des Europarechts auf nationaler Ebene und in den zuständigen Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union umfasst. Die facheinschlägige Auslandserfahrung sollte insbesondere in Zusammenhang mit internationalen Organisationen stehen. Weiters ist gefordert, dass die Bewerberin/der Bewerber bereits über einschlägige didaktische Erfahrung verfügt. Zudem erwarten wir Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 8.221,20 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 21. Mai 2014 
Kennzahl: PR/16/99 ex 2013/14

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Österreichisches und Internationales Zivilgerichtliches Verfahren, Insolvenzrecht und Agrarrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besetzt eine

Professur für Schiedsverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Praxisbezuges

(10 Stunden/Woche; auf 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 99 (1) UG; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2014 )

Leistungen und Schwerpunkte in Forschung und Lehre

Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll insbesondere das Fach Schiedsverfahrensrecht in Forschung und Lehre mit besonderer Berücksichtigung des Praxisbezuges vertreten. Insofern sind neben wissenschaftlichem Ausweis insbesondere erhebliche Erfahrungen auf dem Gebiet des Schiedsverfahrensrechts von Belang. Im Rahmen dieses Schwer punktes soll eine Vernetzung mit den einschlägigen Institutionen insbesondere auf nationaler und internationaler Ebene erfolgen, um den Bereich der Lehre durch diesen unmittelbaren Praxisbezug zu ergänzen. 

In diesem Zusammenhang soll die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber auch Diplomarbeiten und Dissertationen betreuen.

Anstellungserfordernisse

·     Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung

·     Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach

·     Pädagogische und hochschuldidaktische Eignung

·     Qualifikation zur Führungskraft

·     Langjährige facheinschlägige außeruniversitäre Praxis

Voraussetzung für die Bewerbung ist eine entsprechende Praxiserfahrung vor allem im Hinblick auf die Stellenanforderungen in Forschung und Lehre sowie als Führungskraft. Zudem erwarten wir Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 16.442,30 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 21. Mai 2014 
Kennzahl: PR/17/99 ex 2013/14

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

227.2 Stellen für Wissenschaftliches Personal

GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Philosophie sucht eine/n

Projektmitarbeiter/in mit Doktorat zur Koordination des Doktoratskollegs Climate Change

(40 Stunden/Woche; befristet auf 4 Jahre; zu besetzen ab sofort)

Aufgabenbereich

·     Wissensmanagement für das Doktoratskolleg (siehe http://dk-climate-change.uni-graz.at)

·     Aufbau eines internen und externen Netzwerkes (Faculty-Member und der DoktorandInnen, sowie internationale PartnerInnen)

·     Organisation des Ausbildungsprogrammes des DKs (Summer Schools, Konferenzen, Meetings, Seminare und Workshops) und Unterstützung der teilnehmenden DoktorandInnen (gemeinsam mit einer/einem administrativen Manager/in)

·     Koordination und Teilnahme bei Faculty-Meetings

·     Unterstützung der DoktorandInnen u.a. bei der Planung ihrer Ausbildung und Auslandsaufenthalte

·     Koordination und Betreuung der internationalen KooperationspartnerInnen des Doktoratskollegs

·     Eigene Forschung zu Aspekten des Themas des Doktoratskollegs

Fachliche Qualifikation

·     Doktoratsabschluss in einer der Disziplinen des Doktoratskolleg (Philosophie, Systemwissenschaften, Ökonomie, Geowissenschaften, Meteorologie und Klimaforschung)

·     Eigenes Forschungsvorhaben zu Aspekten des Themas des DKs

·     Sehr gute Englischkenntnisse

·     Erfahrung in der Beantragung und Abwicklung von Drittmittelprojekten

·     Längerer Studien - oder Forschungsaufenthalt (zumindest ein Studienjahr) an einer ausländischen Universität (wünschenswert)

Persönliche Anforderung

·     Kommunikative Kompetenz

·     Organisations- und Teamfähigkeit

·     Belastbarkeit, Flexibilität

·     Eigenverantwortung

Dem/Der Stelleninhaber/in, dem/der ein/e administrative/r Manager/in zur Seite steht, wird neben der Koordinationstätigkeit auch die Möglichkeit geboten, eigene Forschungsvorhaben weiterzuverfolgen und am wissenschaftlichen Austausch im Rahmen des Kollegs teilzunehmen.

 

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 3483.30 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 28. Mai 2014 
Kennzahl: MB/86/99 ex 2013/14

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Die Universität Graz sucht sechzehn

ProjektmitarbeiterInnen ohne Doktorat (DoktorandInnen) im interdisziplinären Doktoratskolleg "Klimawandel - Unsicherheiten, Schwellenwerte und Strategien"

(30 Stunden/Woche; befristet auf 3 Jahre; zu besetzen ab 01. Oktober 2014)

Das Doktoratskolleg Klimawandel (DK, primär durch den Wissenschaftsfonds FWF gefördert) ist ein interdisziplinäres Doktoratsprogramm und bietet unabhängige und kooperative Forschung im Bereich der Physikalischen Klimaforschung, Geowissenschaften, Systemwissenschaften, Nachhaltigkeitswissenschaften, Theorien der Gerechtigkeit, Ethik und Ökonomik des Klimawandels. Das Dissertationsthema soll einem jener Forschungsgebiete angehören, die zur Beantwortung der allgemeinen Forschungsfrage des DK Klimawandel beitragen: Was sind kritische Unsicherheiten und Schwellenwerte beim Klimawandel und was sind ethisch vertretbare Strategien, um mit diesen umzugehen und den Klimawandel zu bewältigen? Weitere Informationen zur DK Faculty und zu den Dissertationsthemen sind auf http://dk-climate-change.uni-graz.at zu finden. 

 

Die Faculty des DKs deckt eine anregende Vielfalt an Forschungsbereichen ab und bietet dadurch ein hervorragendes interdisziplinäres Forschungsumfeld, in dem Studierende verschiedener Disziplinen spannende Forschungsthemen und ausgezeichnete Anleitung für ihre Dissertation finden können. Das DK bietet interdisziplinäre Seminare und Kolloquien, Sommerakademien und Workshops, sowie eine disziplinbezogene Ausbildung in den jeweiligen Bereichen. Das Doktoratskolleg hat sich zum Ziel gesetzt, eine ausgewählte Gruppe von herausragenden DoktorandInnen für eine berufliche Karriere an Universitäten, in öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen, internationalen Organisationen, der Unternehmensberatung, der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung auszubilden. 

Das DK schreibt 16 vollfinanzierte DoktorandInnenstellen aus. Vertragsbeginn ist Herbst 2014 mit einer dreijährigen Laufzeit (in Ausnahmefällen verlängerbar um ein halbes Jahr). Die Stellen beinhalten Sozialversicherungsleistungen. Zusätzlich bietet das DK eine Finanzierung von Konferenzteilnahmen und Forschungsaufenthalten im Ausland an. 

 

Aufgabenbereich

·     Verfolgung eines Doktoratsprojekts im Rahmen des Doktoratskollegs "Klimawandel - Unsicherheiten, Schwellenwerte und Strategien"

·     Teilnahme am Ausbildungsprogramm des Doktoratskollegs 

Fachliche Qualifikation

·     Master-Abschluss (oder gleichwertigen Abschluss) in einem der oben genannten Forschungsfelder

·     Englischkenntnisse auf Niveau C1

·     Für eventuelle Anforderungen an Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 werden die BewerberInnen vor dem Vorstellungsgespräch kontaktiert, da die erforderlichen Sprachkenntnisse davon abhängen, welcher Fach-Doktoratsschule ergänzend zum interdisziplinären DK der/die DoktorandIn zugeordnet wird. 

 

 

Die Bewerbung muss die folgenden Dokumente im PDF-Format enthalten: Motivationsschreiben mit Angabe Ihres ersten und zweiten Wunschthemas der Dissertation und/oder des/der BetreuerIn (siehe http://dk-climate-change.uni-graz.at für eine Übersicht); eine englischsprachige Zusammenfassung der Masterarbeit mit einem Web-Link oder FTP-Link auf eine elektronische Kopie der Arbeit; Lebenslauf mit Informationen zu Berufserfahrung, Publikationen und Zeugnissen; ein Sprachnachweis, der Englischkenntnisse auf C1-Niveau bestätigt (geeignet sind z.B. IELTS, TOEFL oder EFL Zertifikate und/oder ein kurzes Begründungsschreiben, das die Sprachkenntnisse belegt), sowie zwei Empfehlungsschreiben. 

Das Auswahlverfahren findet sofort nach Bewerbungsschluss statt. Die Vorstellungsgespräche sind für Juni 2014 geplant und die Entscheidung zu den Stellenbesetzungen erfolgt gegen Ende Juni 2014. Sämtliche Kommunikation, einschließlich der Bewerbungsgespräche, wird in englischer Sprache stattfinden. 

 

Fragen richten Sie bitte an dk.climate-change@uni-graz.at 

 

Informationen für internationale Studierende über die Aufnahmebedingungen zu einem Doktoratsstudium, Termine und Fristen etc. sind unter https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/internationale-studierende/zulassung/ erhältlich. 

 

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1961.90 brutto/Monat.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 28. Mai 2014 
Kennzahl: MB/87/99 ex 2013/14

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

227.3 Stellen für Allgemeines Personal

VERWALTUNGSEINHEITEN

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Die Abteilung für Leistungs- und Qualitätsmanagement sucht eine/n

SachbearbeiterIn Forschungsdaten

(20 Stunden/Woche evt. mit Option auf Erhöhung des BAM auf insgesamt 40 Stunden/Woche; befristet bis 31.08.2018; zu besetzen ab sofort)

Aufgabenbereich

·     Aufbereitung und Darstellung von Forschungsdaten (insbesondere Publikationsdaten) für Evaluierungen und Berichtswesen

Fachliche Qualifikation

·     Abgeschlossenes Studium mit empirischem Schwerpunkt

·     Eigene Forschungstätigkeit (wünschenswert)

·     Kenntnisse von EPR-Software, insbesondere Business Objects (wünschenswert)

·     Erfahrung in Projekten

Persönliche Anforderung

·     Freude am Umgang mit Zahlen und relationalen Datenbanken

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: IVa 
Gehaltsschema des VBG (im Fall einer universitätsinternen Versetzung): v1/1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.192,20 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 21. Mai 2014 
Kennzahl: AB/75/99 ex 2013/14

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Seit vielen Jahren bildet die Karl-Franzens-Universität Graz Lehrlinge in unterschiedlichsten Berufen aus und sucht

Lehrlinge in folgenden Berufsfeldern:

 
Elektroniker/in - Kommunikationselektronik: Kennzahl LE/7/99 ex 2013/14 (Informationsmanagement)  
IT-Techniker/in: Kennzahl LE/8/99 ex 2013/14 (Informationsmanagement)  
IT-Informatiker/in: Kennzahl LE/9/99 ex 2013/14 (Informationsmanagement)  
IT-Techniker/in: Kennzahl LE/10/99 ex 2013/14 (Informationsmanagement)  
Chemielabortechniker/in: Kennzahl LE/11/99 ex 2013/14 (Institut für Chemie)

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein positiver Pflichtschulabschluss. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 21.05.2014 mit einer Kopie des letzten Schulzeugnisses, Foto und Lebenslauf unter Angabe der jeweiligen Kennzahl an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und freut sich deshalb besonders über Bewerbungen von Mädchen für die technischen und handwerklichen Berufe!

Lehrlingsentschädigung

Die Lehrlingsentschädigung gemäß Kollektivvertrag beträgt im 1. Lehrjahr € 486,40, im 2. Lehrjahr €651,10, im 3. Lehrjahr €839,30 und im 4.Lehrjahr € 1.121,30 brutto/Monat.

Die Rektorin:

Neuper

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