MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

28. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2013/14 Ausgegeben am 12. 3. 2014 23.a Stück

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Lehrplan

des berufsbegleitenden Universitätskurses

Parlamentarismus und Landespolitik 2

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

 

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Parlamentarismus und Landespolitik 2

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007 wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs „Parlamentarismus und Landespolitik 2“ eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines  2

(1) Gegenstand des Universitätskurses

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

(4) Zielgruppen

(5) Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

(6) Höchstzahl an Studienplätzen

§ 2 Allgemeine Bestimmungen  4

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

(3) Zertifikat

(4) Lehrveranstaltungstypen

§ 3 Lehr- und Lernformen  5

(1) Unterrichtssprache

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

(3) Lehr- und Lernmethoden

§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses  5

§ 5 Prüfungsordnung  6

(1)     Lehrveranstaltungsprüfungen

(2)     Wiederholung von Prüfungen

(3)     Anerkennung von Prüfungen

(4)     Gesamtbeurteilung

§ 6 Kosten des Universitätskurses  7

§ 7 Organisation  7

§ 8 In-Kraft-Treten  7

Anhang I: Modulbeschreibungen  8

 

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Zielsetzung des Universitätskurses Parlamentarismus und Landespolitik 2 ist es, aufbauend auf den Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik 1, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf wissenschaftlich fundierter Basis besondere Kenntnisse des Change Managements, des Konfliktmanagements, des nationalen Rechts sowie EU-Rechts (Öffentliches Wirtschaftsrecht und öffentliche Unternehmungen, normative und faktische Entstehung von Gesetzen) zu vermitteln. Der Universitätskurs behandelt auch die Themen Führungskompetenzen, Personalführung und Leadership und geht hierbei außerdem auf das Arbeits- und Dienstrecht ein. Der Universitätskurs behandelt die Kernkompetenzen des parlamentarischen Handelns und bringt dabei die aktuellen Methoden und Instrumente in einen konkreten Anwendungsbezug.

Ziel dieses berufsbegleitenden Universitätskurses ist es insbesondere,

·     die Zusammenhänge zwischen Persönlichkeitsprofilen und der Eignung von Führungsinstrumenten zu analysieren;

·     grundlegende Methoden und Techniken zur erfolgsorientierten Steuerung von Veränderungsprozessen in Organisationen darzustellen;

·     Gesetzgebungsprozesse auf nationaler bzw. auf EU-Ebene zu beurteilen;

·     die Wechselwirkungen zwischen politischen Entscheidungen und deren wirtschaftlichen Auswirkungen zu reflektieren.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Universitätskurses Parlamentarismus und Landespolitik 2 in der Lage:

·     verschiedene Persönlichkeitsprofile zu kennen und Führungsverhalten bzw. Führungsinstrumente darauf abzustimmen,

·     Veränderungspotenziale von Organisationen abschätzen zu können,

·     Konflikte und deren Entwicklungsstufe zu erkennen bzw. geeignete Konfliktlösungsmethoden zu erarbeiten und die rechtlichen Vorgaben zur Personalführung und Konfliktlösung zu kennen,

·     die relevanten Phasen in Changeprozessen zu unterscheiden bzw. Großgruppentechniken zu kennen und anzuwenden,

·     Methodenanwendungen für Change-Projekte im eigenen Arbeitsumfeld zu evaluieren und weiterzuentwickeln,

·     Gesetzgebungsprozesse und Aufbau und Abläufe der Gemeindeverwaltung zu verstehen,

·     die verschiedenen Organe der EU zu unterscheiden sowie deren Kompetenzen und Arbeitsweisen zu kennen und die Zusammenhänge von EU und anderen Staatenbünden zu verstehen,

·     den besonderen Charakter der supranationalen Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedstaaten (mit einem Fokus auf Österreich) der EU zu verstehen,

·     die Zusammenhänge zwischen Wirtschaft, Recht und Politik und die Steuermöglichkeiten des Staates zu kennen,

·     die Methoden und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens anzuwenden.

 

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik 2 ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer werden mit für die Praxis relevanten und aktuellen Forschungsmethoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in verschiedenen fachbezogenen Fallstudien.

Den Absolventinnen und Absolventen des einsemestrigen Universitätskurses Parlamentarismus und Landespolitik 2 stehen vielfältige Möglichkeiten im Management in allen Bereichen der öffentlichen Wirtschaft/Verwaltung bzw. Politik offen.

(4) Zielgruppen

Der Universitätskurs wendet sich an Fachleute sowie an Expertinnen und Experten aus allen Managementbereichen der öffentlichen Wirtschaft/Verwaltung mit besonderem Augenmerk auf parlamentarische Funktionen, die ihre Kompetenzen und Qualifikationen erweitern wollen. Kernzielgruppe sind somit Landtagsabgeordnete, Bedienstete eines Landtagsklubs, Bundesrätinnen und Bundesräte, nationale und internationale Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Parlamentsdirektionen, Landesbedienstete mit Arbeitsbezug zum Landtag und/oder ähnlichen öffentlichen Organen, Mandatarinnen und Mandatare, Funktionärinnen und Funktionäre sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gebietskörperschaften insb. auch auf Gemeindeebene, in Dachverbänden und von juristischen Personen öffentlichen Rechts.

(5) Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik 2 ist das nachfolgend angeführten Kriterium:

Die erfolgreiche Teilnahme am Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik 1 sowie eine schriftliche Bewerbung an die Wissenschaftliche Leitung des Universitätskurses.

(6) Höchstzahl an Studienplätzen

Zum Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik 2 können maximal 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber diese Zahl, muss ein Reihungsverfahren durchgeführt werden. Grundlage des Reihungsverfahrens ist die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.

 

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik 2 mit einem Arbeitsaufwand von 30 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst ein Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Modul Modultitel PF/GWF ECTS
Modul A Führung PF 8
Modul B Veränderungsmanagement PF 6
Modul C EU- und nationales Recht PF 16
SUMME     30

PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach