MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

20. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2013/14 Ausgegeben am 5. 2. 2014 18.e Stück

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Curriculum

des

Interuniversitären Universitätslehrganges

Library and Information Studies, MSc

an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

 

Curriculum des Interuniversitären Universitätslehrganges 
Library and Information Studies, MSc 
an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg

Die Rechtsgrundlagen des Interuniversitären Universitätslehrganges Library and Information Studies bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.

Das vom Senat der Karl-Franzens-Universität Graz am 22. Jänner 2014 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG genehmigte Curriculum für den Interuniversitären Universitätslehrgang Library and Information Studies, MSC an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg enthält gegenüber dem am 6. Juni 2006 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG erlassenen Curriculum i. d. F. vom 6.6.2012 folgende Änderungen:

§ 2 Studienziele und das Qualifikationsprofil wurde maßgeblich erweitert.

§ 3 Bedarf und Relevanz des Universitätslehrgangs für Wissenschaft und Arbeitsmarkt wurde neu eingefügt

§ 7 Studienplätze wurde neu eingefügt und die Nummerierung der darauf folgenden Paragraphen geändert

§ 8  Elemente von §4: Dauer und Gliederung; Änderungen im Fächerkanon s. Anhang 2

§ 10  Abs.2: Lehrveranstaltungsprüfungen neu eingefügt

Abs.4: Neuformulierung

§ 12 Auslagerung der verschiedenen Gremien und ihrer Aufgaben in Kooperationsvertrag; Streichung § 12

§ 14 Zusammenführung §14 und 15, §16 gestrichen

§ 15 Erweiterung des Abs. 3 durch Übergangsbestimmungen

Anhang I: Modulbeschreibungen und Anhang II: Äquivalenzliste neu angefügt

 

Curriculum des Interuniversitären Universitätslehrganges 
Library and Information Studies, MSc 
an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg

§ 1 Einrichtung

Gemäß § 56 iVm § 25 Abs. 1 Z. 10 Universitätsgesetz 2002 (UG) wird der interuniversitäre Universitätslehrgang Library and Information Studies, MSc an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg eingerichtet.

§ 2 Studienziele und Qualifikationsprofil

(1)     Das Ziel des Lehrganges ist die Vermittlung von Kenntnissen sowie deren praktische Anwendung und wissenschaftliche Vertiefung im Bereich des Bibliotheks- und Informationswesens.

(2)     Die erfolgreiche Absolvierung des Grundlehrganges gemäß § 8 Abs. 1 a dieses Curriculums stellt die einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal aller Universitäten für den qualifizierten und höher qualifizierten Tätigkeitsbereich gemäß § 101 Abs. 3 UG dar.

(3)     Die Studierenden verfügen nach Absolvierung des Grundlehrganges über

-     Kenntnisse von grundlegenden Theorien, Strukturen und Werkzeugen des operativen Managements in Bibliotheken und Informationseinrichtungen sowie deren Einsatz im Bibliotheksalltag

-     ein Verständnis für die Anwendung unterschiedlicher Instrumente des Projektmanagements

-     Kenntnisse der Grundzüge berufs- und bibliotheksrelevanter Rechtsgrundlagen

-     Kenntnisse der Entwicklung historischer und moderner Dokumentenformen

-     ein Verständnis bezüglich Eigenschaften und Funktionsweisen historischer und moderner Medien und können Konzepte für den nachhaltigen Umgang mit Beständen erstellen

-     ein Verständnis der Prinzipien des Metadatenmanagements sowie der unterschiedlichen Ordnungs-, Erschließungs- und Retrievalkonzepte und können diese praktisch anwenden

-     die Fähigkeit, die in Österreich geltenden Regelwerke, Anwendungsbestimmungen und Bibliothekssysteme für die Erschließung zu beherrschen und diese konkret anzuwenden

-     die Fähigkeit, differenzierte Suchstrategien zu planen, diese anzuwenden, sowie die erzielten Rechercheergebnisse zu bewerten und zu organisieren

-     Kenntnisse der technischen Grundlagen von Bibliothekssystemen, -software und IT-Anwendungen für Bibliotheken und deren Einsatz im Bibliotheksalltag

Die Studierenden sind nach Absolvierung des Grundlehrganges in der Lage

-     differenzierte Angebote von Informationsdienstleistungen zu konzipieren

-     unterschiedliche didaktisch-methodische Konzepte zur Förderung der Informationskompetenz zu unterscheiden und daraus Strategien für unterschiedliche Zielgruppen abzuleiten

-     Lösungen für den Einsatz aktueller Technologien in Bibliotheken und Informationseinrichtungen zu entwickeln und deren Stellenwert im Bibliotheksalltag zu beurteilen

-     Verschiedene Kommunikationsstrategien im beruflichen Umfeld gezielt einzusetzen.

(4)     Die Studierenden verfügen nach Absolvierung des Aufbaulehrganges über die Fähigkeit

-     Instrumente der MitarbeiterInnenführung im Rahmen von Fallbeispielen anzuwenden

-     Instrumente der strategischen Planung einzusetzen

-     bibliotheksrelevante Rechtsvorschriften auf aktuelle Fragestellungen und Fallbeispiele anzuwenden.

Die Studierenden sind nach Absolvierung des Aufbaulehrganges in der Lage,

-     Methoden und Konzepte des Informations- und Wissensmanagements zu bewerten und anzuwenden

-     die Rollen und Aufgaben von Bibliotheken im wissenschaftlichen Publikationsprozess zu erkennen

-     szientometrische Analysen, insbesondere im Bereich der Forschungsevaluierung durchzuführen.

§ 3 Bedarf und Relevanz des Universitätslehrgangs für Wissenschaft und Arbeitsmarkt

Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs Library and Information Studies (Grund- und/oder Aufbaulehrgang) stehen qualifizierte und höher qualifizierte Tätigkeitsbereiche in Bibliotheken und Informationseinrichtungen offen. Weitere Arbeitsfelder sind stark informationsbezogene Tätigkeiten in größeren und informationsintensiven Organisationen, zum Beispiel im Informations- und Wissensmanagement, im Online-Marketing oder im Bereich von Competitive Intelligence.

§ 4 Kooperation

(1)     Zwischen den an der Durchführung des interuniversitären Universitätslehrganges beteiligten Universitäten besteht seit 2006 ein Kooperationsvertrag.

(2)     Zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung können weitere Kooperationsverträge mit der Österreichischen Nationalbibliothek und/oder anderen einschlägigen nationalen und internationalen Einrichtungen des Bibliotheks- und Informationswesens abgeschlossen werden.

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

(1)     Voraussetzung für die Zulassung zum Grundlehrgang ist der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife.

(2)     Voraussetzung für die Aufnahme in den Aufbaulehrgang ist die erfolgreiche Absolvierung des Grundlehrgangs gemäß § 8 Abs. 1 a dieses Curriculums und ein im Inland oder Ausland abgeschlossenes facheinschlägiges Studium in einem Mindestausmaß von 180 ECTS-Anrechnungspunkten.

(3)     Alle Bewerberinnen und Bewerber haben zur Aufnahme in den Universitätslehrgang ein mehrstufiges Auswahlverfahren zu absolvieren. Für die Bewerbung sind neben dem Anmeldeformular auch die darauf angeführten Unterlagen (u.a. Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Motivations- und Bewerbungsschreiben) zu übermitteln. Nach Prüfung der übermittelten Unterlagen ist ein persönliches Bewerbungsgespräch vorgesehen. Die Durchführung des Auswahlverfahrens obliegt der Lehrgangsleitung. Über die Aufnahme entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung.

(4)     Die Zulassung zum Universitätslehrgang ist als außerordentlicher Studierender / außerordentliche Studierende zu beantragen (§ 51 Abs. 2 Z 22 iVm § 70 Abs. 1 UG).

§ 6 Zielgruppen

(1)     Bibliothekspersonal an Universitäten

(2)     Bibliothekspersonal der Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen

(3)     Personal von anderen Bibliotheken und Informationseinrichtungen

(4)     Interessierte an qualifizierten und höher qualifizierten Tätigkeiten in Bibliotheken und Informationseinrichtungen

(5)     Interessierte an informationsbezogenen Tätigkeiten in öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Organisationen sowie in diesem Bereich bereits Beschäftigte (z.B. Informations- und Wissensmanagement, Online-Marketing, Competitive Intelligence)

§ 7 Studienplätze

Zum Universitätslehrgang Library and Information Studies können maximal 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden. Die Zahl der Studienplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung durch die wissenschaftliche Leitung in Absprache mit der wirtschaftlichen Leitung des Universitätslehrganges festgelegt.

§ 8 Aufbau und Gliederung des Universitätslehrganges

(1)     Der Universitätslehrgang dauert insgesamt 4 Semester und gliedert sich in:

a.      Grundlehrgang (inkl. Berufspraxis an verschiedenen Einrichtungen des Bibliotheks- und Informationswesens sowie der Erstellung eines Anwendungsprojektes aus der Praxis): Dauer 2 Semester, entspricht 60 ECTS-Anrechnungspunkten.

b.      Aufbaulehrgang (inkl. Masterarbeit): Dauer 2 Semester, entspricht 60 ECTS-Anrechnungspunkten.

(2)     Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten: Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(3)     Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:

a.     Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich sein kann.

b.     Kurse (KS): Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten.

c.     Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

d.     Praktika (PK): Praktika haben die Berufsvorbildung oder wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll zu ergänzen. 

e.     Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Es sind dies Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätslehrgangs entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.

Alle unter b bis e genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(4)     Die Abhaltung des Universitätslehrgangs erfolgt in Form von Lehrveranstaltungen und allfälligen Fernstudieneinheiten. Lehrveranstaltungen und Fernstudieneinheiten können in einer Fremdsprache abgehalten werden. Die Lehrveranstaltungen sowie allfällige Fernstudieneinheiten sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn festzulegen und bekannt zu geben.

(5)     Modulübersicht

 

Grundlehrgang

Module ECTS
Modul 1. Managementgrundlagen des Bibliotheks- und Informationswesens 4
Modul 2. Medien 4
Modul 3. Bibliothekarische Metadaten 9
Modul 4. Informationsressourcen und Information Retrieval 6
Modul 5. Informationsdienstleistungen 7
Modul 6. Rechtsgrundlagen 4
Modul 7. Projekt und Berufspraxis 22
Gebundene Wahlfächer (wählbar aus den Modulen 1 bis 5) 4
GESAMT 60

Aufbaulehrgang