MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

85. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2012/13 Ausgegeben am 31. 7. 2013 44.a Stück

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Lehrplan

des

berufsbegleitenden Universitätskurses

Moderne China-Studien

an der

Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,

8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

 

Lehrplan

des berufsbegleitenden Universitätskurses

Moderne China-Studien

an der

Karl-Franzens-Universität Graz

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Moderne China-Studien

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBI. I Nr. 120/2002 und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007 wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs Moderne China-Studien eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines

(1)     Gegenstand des Universitätskurses

(2)     Qualifikationsprofil und Kompetenzen

(3)     Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt

(4)     Zielgruppen

(5)     Zulassungsvoraussetzungen

(6)     Mindest- und HöchstteilnehmerInnenzahl

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1)     Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

(2)     Dauer und Gliederung des Universitätskurses

(3)     Zertifikat

(4)     Lehrveranstaltungstypen

§ 3 Lehr- und Lernformen

(1)     Unterrichtssprache

(2)     Zeitliche Durchführungsbestimmungen

§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

§ 5 Prüfungsordnung

(1)     Anwesenheit und Lehrveranstaltungsprüfungen

(2)     Abschlussarbeit und Abschlussprüfung

(3)     Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen

(4)     Gesamtbeurteilung

§ 6 Kosten des Universitätskurses

§ 7 Organisation

§ 8 Inkrafttreten

Anhang I: Modulbeschreibungen

§ 1 Allgemeines

(1)     Gegenstand des Universitätskurses

Im Hinblick auf Chinas weltweite Vernetzung von Wirtschaft, Politik und Kultur bietet der zweisemestrige Universitätskurs Moderne China-Studien allen TeilnehmerInnen mit einem kulturwissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessensschwerpunkt die Möglichkeit, sich mit den Herausforderungen und Chancen am asiatischen Markt gezielt auseinanderzusetzen. Mit der Begegnung bzw. Gegenüberstellung des Eigen- und Fremdbildes werden neue Erkenntnisse gewonnen, die dazu führen, gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge besser verstehen zu können und sich ein eigenes Urteil zu bilden. In Vorlesungen, Übungen und (Sprach)kursen haben die TeilnehmerInnen die Gelegenheit, sich aus verschiedenen Perspektiven mit dem Reich der Mitte zu beschäftigen. Was macht das Spezifische an China aus? Welche Bedingungen sind besonders gefordert, um den kulturellen und wirtschaftlichen Wandel Chinas zu verstehen? Der Vergleich zwischen China und dem Westen ist als durchgängiges Prinzip des Universitätskurses angelegt und spiegelt sich in den einzelnen Pflicht- und Wahlpflichtfachmodulen wider.

(2)     Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Ziel des Universitätskurses ist es, eine grundlegende kultur- und wirtschaftswissenschaftliche akademische Ausbildung anzubieten und damit ein gutes Fundament für sehr unterschiedliche berufliche Interessen und Perspektiven zu legen. Demzufolge erlangen die AbsolventInnen des Universitätskurses folgende Kompetenzen:

-     Durch die Konzeption des Universitätskurses werden fachliche und interkulturelle Kompetenzen erlernt, die für das Erfassen der Komplexität des asiatischen Raumes mit seinen äußerst dynamischen, schnelllebigen und nicht vorhersagbaren Entwicklungen von entscheidender Bedeutung sind.

-     Im Verlauf einer intensiven Sprachausbildung durch erfahrene muttersprachliche Lehrkräfte lernen die TeilnehmerInnen Chinesisch sprechen, schreiben und lesen. Mit der positiv absolvierten HSK-Prüfung Level 3 (vgl. Level B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen) erhalten die AbsolventInnen eine Zugangsberechtigung für weiterführende Studiengänge in China.

-     Neben der Vermittlung von Fachwissen werden Fähigkeiten wie methodisches Denken, Erarbeiten von Lösungsansätzen von schwierigen Problemen, Organisationsfähigkeit und Umsetzungsfähigkeit geschult, von denen die TeilnehmerInnen profitieren.

-     Die schwerpunktmäßige Ausbildung bildet die Grundlage dafür, dass die TeilnehmerInnen ihre erworbenen Kompetenzen praktisch umsetzen und weiter entwickeln können, um den Anforderungen im asiatischen Wirtschaftsraum gerecht zu werden.

(3)     Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt

Im Zuge der Liberalisierung, Globalisierung sowie der Öffnung Chinas in den letzten zwei Jahrzehnten hat der weltweite Wettbewerb zugenommen. Um sich in der fernöstlichen Konkurrenz behaupten zu können, bedarf es einer vertiefenden Betrachtung der chinesischen Kultur und Gesellschaft. In der Praxis orientiert sich diese an Begegnungen, Gesprächen, persönlichem Kennenlernen und Erfahren. Kernziel des Universitätskurses Moderne China- Studien ist es, das Verständnis von Menschen und fremden Kulturen im Geist von Toleranz und Humanität auf internationaler Ebene zu fördern. Dabei werden wissenschaftliche Impulse gesetzt, die eine unvoreingenommene Reflexion der gelebten Praxis im internationalen Vergleich zulassen.

(4)     Zielgruppen

Der Universitätskurs richtet sich an Studierende philologischer und nicht-philologischer Studienrichtungen, Universitätsbedienstete, Fachleute und ExpertInnen aus allen Managementbereichen, die ihre interkulturellen Kompetenzen und fachlichen Qualifikationen mit Fokus auf den asiatischen Raum erweitern wollen.

(5)     Zulassungsvoraussetzungen

-     inländischer oder ausländischer Studienabschluss an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung oder

-     wenn kein inländischer oder ausländischer Studienabschluss an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung vorliegt, der Nachweis für die allgemeine Universitätsreife (österreichisches Reifezeugnis oder ein in Österreich anerkanntes Zeugnis welches dem Reifezeugnis in Österreich gleichwertig ist oder die Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Lehrganges universitären Charakters) oder

-     entsprechende berufliche Qualifikationen und

-     ein Lebenslauf und

-     ein Motivationsschreiben in dem der/die BewerberIn die Gründe für eine Teilnahme am Universitätskurs Moderne China-Studien ausführt und zusätzlich bereits seinen/ihren fachlichen Schwerpunktwunsch formuliert.

Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung entscheidet der/die wissenschaftliche LeiterIn und der/die geschäftsführende LeiterIn im Auftrag des Rektorates.

(6)     Mindest- und HöchstteilnehmerInnenzahl

Die MindestteilnehmerInnenzahl wird auf zwölf Personen, die maximale Höchstzahl auf 50 Personen festgelegt.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den TeilnehmerInnen zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen (§ 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtseinheit des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Die Dauer des Universitätskurses beträgt zwei Semester und entspricht einem Arbeitsaufwand von insgesamt 57 ECTS-Anrechnungspunkten. 45 ECTS-Anrechnungspunkte werden in den Pflichtmodulgruppen inkl. Abschlussarbeit und Abschlussprüfung erworben weitere 12 ECTS-Anrechnungspunkte aus den frei zu wählenden Lehrveranstaltungen der Wahlpflichtmodule. Der Universitätskurs ist berufsbegleitend strukturiert und gliedert sich wie folgt:

                                                            ECTS  KStd.

Pflichtmodule im WS

Sprachkompetenz 1 (Chinesisch, Grundstufe 1&2, A1/1.+2. Phase) 6  4

Geschichte & Kultur         3  2

Politik & Gesellschaft         3   2

Pflichtmodule im SS

Sprachkompetenz 2 (Chinesisch, Grundstufe 3&4, A2/1.+2. Phase) 6  4

Philosophie & Literatur        3  2

Wirtschaft & Recht         3  2

Intensivkurs in China (Chinesisch, Mittelstufe 1&2, B1/1.+2. Phase) 12  8

Wahlpflichtfachmodule im WS und SS

Modul 1         6  4 

Modul 2         6  4

Abschlussarbeit         6  4

Abschlussprüfung        3  2

Gesamt:          57  38

(3) Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses (siehe § 5) erhalten die AbsolventInnen ein Universitätszertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:

(a)     Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung erfolgt in einem einzigen Prüfungsakt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.

(b)     Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Lehrveranstaltungen, in denen Theorien und Lehrmeinungen im Wesentlichen in Vortragsform vermittelt werden. In den vorgesehenen Übungseinheiten werden Inhalte auf Basis unterschiedlicher Lehr- und Lernformen vertieft und bearbeitet. In diesem Zusammenhang sind im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit. a Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösungen zu behandeln.

(c)     Kurse (KS): Lehrveranstaltungen, in denen die TeilnehmerInnen die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten.

Die Lehrveranstaltungen b und c gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

§ 3 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher, englischer und chinesischer Sprache abgehalten.

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der berufsbegleitende Universitätskurs Moderne China-Studien ist modular aufgebaut. Einzelne Lehrveranstaltungen werden sowohl in geblockter als auch ungeblockter Form angeboten. Bei sämtlichen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter besteht die Verpflichtung einer zumindest 80%igen Anwesenheit und einer ständigen aktiven Mitarbeit.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

Der zweisemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 57 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der Semesterzuordnung genannt. Pflichtfächer sind mit PF gekennzeichnet, gebundene Wahlfächer mit GWF. Aus den gebundenen Wahlfächern sind entsprechend dem gewählten Schwerpunkt zwei Module auszuwählen. Die detaillierten Modulbeschreibungen befinden sich im Anhang I.

Pflichtmodule:

Modul 1:

Grundlagen der modernen chinesischen Hochsprache (Putonghua)

                                          Typ  ECTS PF/GWF KStd. Sem.

A Sprachkompetenz 1      

(Chinesisch, Grundstufe 1&2, A1/1.+2. Phase) KS  6 PF  4 WS

B Sprachkompetenz 2

(Chinesisch, Grundstufe 3&4, A2/1.+2. Phase) KS 6 PF  4  SS

C Sprachkompetenz 3&4/Intensivkurs in China

(Chinesisch, Mittelstufe 1&2, B1/1.+2. Phase) KS 12 PF  8 SS

Modul 2:

Einführung in die chinesische Geschichte & Kultur/Politik & Gesellschaft/Philosophie & Literatur/Wirtschaft & Recht

     Typ   ECTS PF/GWF KStd. Sem.

A Geschichte & Kultur    VO 3 PF  2 WS

B Politik & Gesellschaft     VU 3 PF  2  WS

C Philosophie & Literatur    VO 3 PF  2 SS

D Wirtschaft & Recht     VU 3 PF  2  SS

Wahlpflichtfachmodule:

Modul A:

Vertiefung der Kenntnisse über die Geschichte und Kultur Chinas

     Typ   ECTS PF/GWF KStd. Sem.

A.1 Ältere und neuere Geschichte Chinas  KS 3 GWF  2 WS

A.2 Traditionelle und moderne Kunst und

Kultur Chinas      KS 3 GWF  2 SS

Modul B:

Die politische und gesellschaftliche Komplexität des chinesischen Raumes

     Typ   ECTS PF/GWF KStd. Sem.

B.1 Politik & Gesellschaft 1    KS 3 GWF  2 WS

B.2 Politik & Gesellschaft 2    KS 3 GWF  2 SS

Modul C:

Ernährungs- und Körperwissenschaften

     Typ   ECTS PF/GWF KStd. Sem.

C.1 Ernährungslehre     KS 3 GWF  2 WS

C.2 Bewegungslehre     KS 3 GWF  2 SS

Modul D:

Philosophische Strömungen – literarische Zeugnisse

     Typ   ECTS PF/GWF KStd. Sem.

D.1 Chinesische Philosophie    KS 3 GWF  2 SS

D.2 Ältere und neuere Literatur   KS 3 GWF  2 SS

Modul E:

Chinas Entwicklung in Wirtschaft und Recht

     Typ   ECTS PF/GWF KStd. Sem.

E.1 Theoretische und praktische Grundlagen

der Betriebswirtschaftslehre   KS 3 GWF  2 SS

E.2 Theoretische und praktische Grundlagen

des chinesischen Rechts    KS 3 GWF  2 SS

Für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen sind bis auf den aufeinander Aufbauenden Charakter des Erwerbs der Sprachkompetenzen keine Voraussetzungen vorgeschrieben. Alle Module können je nach Interesse auch einzeln absolviert werden. Für den erfolgreichen Abschluss des Universitätskurses sind jedoch alle vorgeschriebenen Module positiv zu absolvieren und es hat eine Anwesenheit bei allen Lehrveranstaltungen von in Summe zumindest 80% vorzuliegen.

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Anwesenheit und Lehrveranstaltungsprüfungen

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Pflichtmodule (Modul 1 und 2), zwei Module aus den Wahlfplichtfachmodulen (Auswahl aus den Modulen A bis E), die Abschlussarbeit sowie die Abschlussprüfung im Umfang der dafür vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkte erfolgreich absolviert werden. In Summe muss eine Anwesenheit von mindestens 80% bei allen Lehrveranstaltungen gegeben sein. Bei Vorlesungen (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich bzw. mündlich und schriftlich erfolgen kann. Alle anderen Lehrveranstaltungen (VU und KS) sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Bei Lehrveranstaltungsprüfungen von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Beurteilung nicht aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der TeilnehmerInnen. Die aktive Mitarbeit der TeilnehmerInnen ist somit ein Beurteilungskriterium. Die Beurteilung der Prüfungsleistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 und 3 UG bestimmten Notenskala. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten, sofern die Beurteilung mit einer Note (fünfteilige Notenskala im Sinne des § 73 Abs. 1 und 3 UG) unmöglich oder unzweckmäßig ist. Für die entsprechenden Beurteilungen zeichnet der/die LeiterIn der jeweiligen Lehrveranstaltung verantwortlich. Über die E inzelprüfungen sind Zeugnisse auszustellen.

(2) Abschlussarbeit und Abschlussprüfung

Die TeilnehmerInnen haben am Ende des Universitätskurses (Ende September/Anfang Oktober) eine Abschlussprüfung abzulegen. Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Abschlussprüfung ist der positive Abschluss aller erforderlichen Prüfungsleistungen in den Modulen 1 und 2 sowie in zwei Modulen aus den gebundenen Wahlfächern (Module A bis E), welche insgesamt 48 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen, und die positive Beurteilung der Abschlussarbeit (6 ECTS-Anrechnungspunkte).

Die schriftliche Abschlussarbeit soll einen Umfang von ca. 35 Seiten (exklusive Deckblatt, ehrenwörtliche Erklärung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Literaturangaben, Anhang) umfassen. Die AbsolventInnen sollen damit nachweisen, dass sie den verschiedenen Anforderungen des Universitätskurses in theoretischer und praktischer Form gerecht werden. Das Thema der Arbeit ist einem der im Lehrplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen. Die TeilnehmerInnen sind berechtigt, das Thema der Arbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden BetreuerInnen auszuwählen. Die Beurteilung ist von dem/r BetreuerIn durchzuführen.

Die Abschlussprüfung selbst (3 ECTS-Anrechnungspunkte) setzt sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammen. Der schriftliche Teil dauert 90 Minuten und überprüft Inhalte der absolvierten Pflicht- und Wahlpflichtfachmodule. Der mündliche Teil wird vor einem Prüfungsgremium (BetreuerIn der Abschlussarbeit, wissenschaftliche und geschäftsführende LeiterIn des Universitätskurses) durchgeführt und dauert 20 Minuten pro KandidatIn, wobei der Schwerpunkt auf der defensio der Abschlussarbeit liegt. Voraussetzung und Zulassung zum mündlichen Teil sind die positive Beurteilung der Abschlussarbeit sowie der positive Abschluss des schriftlichen Teiles der Abschlussprüfung.

(3) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen

Die TeilnehmerInnen sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen drei Mal zu wiederholen. Ab der dritten Wiederholung ist die Prüfung kommissionell abzuhalten.

(4) Gesamtbeurteilung

Den AbsolventInnen des Universitätskurses ist nach Erfüllung aller Voraussetzungen ein Zertifikat auszufolgen, in dem alle positiv beurteilten Lehrveranstaltungen, das Thema und die Beurteilung der Abschlussarbeit sowie die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung angeführt sind.

Die Gesamtbeurteilung hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.

§ 6 Kosten des Universitätskurses

Die Kosten des Universitätskurses setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den sonstigen Aufwendungen für Leitung, Organisation etc. zusammen. Diese Gelder werden aus dem Universitätsbeitrag sowie aus Drittmitteln aufgebracht. Falls diese nicht in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen, kann der Universitätskurs nicht stattfinden.

Der Universitätsbeitrag schließt nur Kosten für die Lehrveranstaltungen ein, nicht hingegen sonstige Kosten, die u.a. für Fachliteratur, Recherchen oder die Teilnahme an allfälligen Kursen und Exkursionen in China anfallen. Diese sowie allfällige sonstige Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung während des Universitätskurses sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.

§ 7 Organisation

Es ist eine wissenschaftliche Leitung zu bestellen, die von dem/r chinesischen VizedirektorIn des Konfuzius-Institutes der Karl-Franzens-Universität Graz wahrzunehmen ist. Die geschäftsführende Leitung wird von dem/r österreichischen DirektorIn des Konfuzius-Institutes wahrgenommen. Die gesamte organisatorische und wirtschaftliche Abwicklung erfolgt durch das Konfuzius-Institut der Karl-Franzens-Universität Graz. 

§ 8 Inkrafttreten

Dieser Lehrplan tritt nach Verlautbarung im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz in Kraft.

Anhang I: Modulbeschreibungen

Pflichtmodule

Modul 1

A und B

Grundlagen der modernen chinesischen Hochsprache (Putonghua)
Kurs (KS)  Pflichtfach (PF)  WS: Sprachkompetenz 1 4st./6 ECTS
SS: Sprachkompetenz 2 4st./6 ECTS 
Inhalt: 

Die Lehrveranstaltungen Sprachkompetenz 1 und Sprachkompetenz 2 vermitteln Grundkenntnisse der modernen chinesischen Hochsprache (Putonghua). Auf Basis des Pinyin-Systems werden die in der Volksrepublik China offiziell verwendeten Kurzzeichen und grundlegende Phänomene der Grammatik gelernt.

Lernziele:

Nach Absolvierung der ersten und zweiten Sprachkompetenz sind die TeilnehmerInnen in der Lage, einen Grundwortschatz (300), die Strichfolge des geschriebenen Chinesischen und die Kommunikation in einfachen Alltagssituationen zu beherrschen.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die Lehrinhalte werden von den TeilnehmerInnen in intensiver Zusammenarbeit mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeitet.

Modul 1/C

Intensivkurs in China

1. Woche Wiederholung (A1 und A2)
2. Woche Sprachkompetenz 3 (B1/1.Phase)
3. Woche Sprachkompetenz 4 (B1/2.Phase)
Tagesplan Vormittag 4st. Sprachkompetenz
Nachmittag 2st. HSK- Vorbereitung Level 3
2st. Hör- und Sprachkompetenz
Exkursionen Recherche für Abschlussarbeit

Inhalt:

Der Intensivkurs Sprachkompetenz 3&4 vermittelt weiterführende Grundlagen der chinesischen Sprache und Schrift. Nach Absolvierung der dritten und vierten Sprachkompetenz haben die TeilnehmerInnen ihren Grundwortschatz (600) erweitert und ihr Leseverständnis und ihre Kommunikationsfähigkeit (Hören und Sprechen) in Alltagssituationen erhöht.

Lernziele:

Der Intensivkurs in China ist ein wesentlicher Bestandteil des Universitätskurses. Während des insgesamt dreiwöchigen Studienaufenthaltes vertiefen die TeilnehmerInnen ihre Chinesisch-Sprachkenntnisse, indem sie auf die HSK-Prüfung Level 3 gezielt vorbereitet werden, sammeln interkulturelle Erfahrungen und gewinnen vor Ort einen Einblick in die Kultur und das Leben der ChinesInnen. Der Aufenthalt in China dient zudem der Recherche für die Abschlussarbeit.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die Lehrinhalte werden von den TeilnehmerInnen in intensiver Zusammenarbeit mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeitet.

Modul 2/A Einführung in die chinesische Geschichte & Kultur
Vorlesung (VO) Pflichtfach (PF)  WS: Geschichte & Kultur 2st./3 ECTS
Inhalt: 

Die Vorlesung Geschichte & Kultur gibt einen Überblick über die Geschichte Chinas von 1911 bis zur Gegenwart. Der Schwerpunkt liegt auf der neueren Geschichte und der historischen Entwicklung des modernen Chinas. Im kulturellen Bereich werden Sitten und Bräuche aus verschiedenen Regionen vorgestellt, um einen Vergleich der fernöstlichen und westlichen Kultur zu ermöglichen.

Lernziele:

Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Lehrveranstaltung haben die TeilnehmerInnen die Fähigkeit, historische Zusammenhänge zu erkennen sowie Einflussfaktoren aus dem historischen und kulturellen Umfeld und deren Auswirkungen zu erfassen.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die Wissensvermittlung erfolgt durch den Vortrag des/r Lehrenden.

Modul 2/B Einführung in die chinesische Politik & Gesellschaft
Vorlesung mit Übung

(VU)

Pflichtfach (PF) WS: Politik & Gesellschaft 2st./3 ECTS
Inhalt: 

Die Vorlesung mit Übung Politik & Gesellschaft vermittelt die politischen Systeme in der Volksrepublik China, landeskundliche Grundkenntnisse sowie politische und soziographische Rahmenbedingungen in der chinesischen Gesellschaft nach 1949. Auf die aktuelle Rolle, die China in Asien und der Welt spielt, wird ausführlich eingegangen.

Lernziele:

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Lehrveranstaltung haben die TeilnehmerInnen grundlegendes Wissen über politische Systeme und soziographische Strukturen erworben und können wissenschaftliche Erkenntnisse für das eigene Berufsfeld nutzen.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die TeilnehmerInnen sollen in dieser Vorlesung, verbunden mit Übungen, an wissenschaftlichen Diskussionen aktiv teilnehmen sowie Aufgabenstellungen auf Basis theoretischer Grundlagen eigenverantwortlich lösen.

Modul 2/C Einführung in die chinesische Philosophie & Literatur
Vorlesung (VO) Pflichtfach (PF) SS: Philosophie & Literatur 2st./3 ECTS
Inhalt: 

Die Vorlesung Philosophie & Literatur gibt einen Überblick über die zentralen geistigen Strömungen Chinas (Konfuzianismus, Buddhismus, Daoismus) und über die 3000-jährige Geschichte der chinesischen Literatur unter Berücksichtigung ihres geistesgeschichtlichen und gesellschaftlichen Hintergrundes.

Lernziele:

Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Lehrveranstaltung haben die TeilnehmerInnen grundlegende Kenntnisse über die chinesische Philosophie- und Literaturgeschichte erworben und können wesentliche Zeugnisse und charakteristische Merkmale der Philosophie und Literatur benennen.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die Wissensvermittlung erfolgt durch den Vortrag des/r Lehrenden.

Modul 2/D Einführung in die chinesische Wirtschaft und das Recht
Vorlesung mit Übung

(VU)

Pflichtfach (PF) SS: Wirtschaft & Recht  2st./3 ECTS
Inhalt: 

Die Vorlesung mit Übung Wirtschaft & Recht  vermittelt Grundkenntnisse und Fakten zum Wirtschaftsraum Chinas. Die TeilnehmerInnen lernen maßgebliche Theorien und Gesetze, die in der chinesischen Wirtschaft zur Anwendung gelangen, kennen. Der Schwerpunkt liegt auf den Entwicklungsprozessen nach der Wirtschaftsreform 1978 – insbesondere werden Wirtschaftskooperationen zwischen China und den europäischen Ländern in den Blick genommen.

Lernziele:

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Lehrveranstaltung kennen die TeilnehmerInnen die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Besonderheiten und haben ein Grundverständnis für einzelne Entwicklungsprozesse und Gesetzesänderungen erworben. Die TeilnehmerInnen verstehen die wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung als Steuerungsprozess und sind in der Lage, dieses Wissen für ihr (späteres) berufliches Wirken gezielt einzusetzen.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die TeilnehmerInnen sollen in dieser Vorlesung, verbunden mit Übungen, an wissenschaftlichen Diskussionen aktiv teilnehmen sowie Aufgabenstellungen auf Basis ökonomischer und rechtlicher Grundlagen eigenverantwortlich lösen.

Wahlpflichtfachmodule

Modul A 1/2 Vertiefung der Kenntnisse über die Geschichte und Kultur Chinas
Kurs (KS) Gebundenes Wahlfach (GWF)

   

WS (1): Ältere und neuere Geschichte Chinas 2st./3 ECTS
SS (2): Traditionelle und moderne Kunst und Kultur Chinas  2st./3 ECTS 
Inhalt:

Das Modul vermittelt historisches Fachwissen und deckt zentrale Aspekte der chinesischen Geschichte und Kultur ab. Kulturwissenschaftliche Themen dienen als interkulturelle Grundlage und geben einen aufschlussreichen Einblick in das traditionelle und moderne Kunst- und Kulturleben Chinas.

Lernziele:

Nach erfolgreicher Absolvierung dieses Moduls haben die TeilnehmerInnen die Fähigkeit, geschichtliche und kulturelle Zusammenhänge zu erkennen, Formen unterschiedlicher Kulturen anzunehmen und diese in ihr Handeln einfließen zu lassen.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die Lehrinhalte werden von den TeilnehmerInnen in intensiver Zusammenarbeit mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeitet.

Modul B 1/2 Die politische und gesellschaftliche Komplexität des chinesischen Raumes
Kurs (KS) Gebundenes Wahlfach (GWF)    WS (1): Politik & Gesellschaft 1 2st./3 ECTS
SS (2): Politik & Gesellschaft 2 2st./3 ECTS
Inhalt: 

Das Modul bietet die Möglichkeit, auf politische Entscheidungsstrukturen einzugehen und mögliche Einflussfaktoren auf die Gesellschaft Chinas zu analysieren. Die politische und gesellschaftliche Komplexität des chinesischen Raumes mit ihren dynamischen Entwicklungen ist ein wichtiger Bestandteil dieses interdisziplinären Moduls und verspricht eine breite Abdeckung aller aktuellen Themen.

Lernziele:

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls haben die TeilnehmerInnen ihr Wissen zur systematischen Betrachtung politischer Systeme und soziographischer Strukturen in China erweitert.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die Lehrinhalte werden von den TeilnehmerInnen in intensiver Zusammenarbeit mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeitet.

Modul C 1/2 Ernährungs- und Körperwissenschaften
Kurs (KS) Gebundenes Wahlfach (GWF)

   

WS (1): Ernährungslehre 2st./3 ECTS
SS (2): Bewegungslehre 2st./3 ECTS 
Inhalt:

Das Modul beinhaltet methodische und praktische Grundlagen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), erläutert die Fünf-Elemente-Lehre und führt in die chinesischen Kampfkünste Taiji und Wushu ein.

Lernziele:

Nach Absolvierung dieses Moduls können die TeilnehmerInnen Methoden der Traditionellen Chinesischen Medizin situationsgerecht auswählen und einsetzen, grundlegendes Wissen zur Fünf-Elemente–Lehre vorweisen sowie den Nutzen von chinesischen Kampfkünsten benennen.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die Lehrinhalte werden von den TeilnehmerInnen in intensiver Zusammenarbeit mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeitet.

Modul D 1/2 Philosophische Strömungen – literarische Zeugnisse
Kurs (KS) Gebundenes Wahlfach (GWF)    SS (1): Chinesische Philosophie 2st./3 ECTS
SS (2): Ältere und neuere Literatur 2st./3 ECTS
Inhalt:

In diesem Modul wird ein Bogen von den ältesten Zeugnissen der chinesischen Philosophie und Literatur bis zur philosophischen und literarischen Szene der Gegenwart gespannt. Ausgewählte Textbeispiele zeichnen ein lebendiges Bild der chinesischen Geschichte im Spiegel der Philosophie und Literatur ihrer jeweiligen Epochen.

Lernziele:

Neben der Vertiefung von philosophischem und literarischem Fachwissen haben die TeilnehmerInnen das Wesen des chinesischen Denkens kennengelernt. Im Zuge der Auseinandersetzung mit verschiedenen philosophischen und literarischen Denk- und Herangehensweisen können sie kontextuelle Zusammenhänge erkennen und wesentliche Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten der westlichen und fernöstlichen Strömungen bestimmen. 

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die Lehrinhalte werden von den TeilnehmerInnen in intensiver Zusammenarbeit mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeitet.

Modul E 1/2 Chinas Entwicklung in Wirtschaft und Recht
Kurs (KS) Gebundenes Wahlfach (GWF)    SS (1): Theoretische und praktische Grundlagen der Be-triebswirtschaftslehre 2st./3 ECTS
SS (2): Theoretische und praktische Grundlagen des chinesischen Rechts  2st./3 ECTS
Inhalt:

Das Modul vermittelt theoretische und praktische Grundlagen der chinesischen Betriebswirtschaftslehre und bietet einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung Chinas und dessen überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum in den weiter entwickelten Küstenregionen (z.B. Taiwan, Hong Kong). 

Lernziele:

Nach Absolvierung dieses Moduls sind die TeilnehmerInnen in der Lage, relevante b etriebswirtschaftliche Zusammenhänge herzustellen und in betriebliche Entscheidungen einzubringen. In ihrer beruflichen Tätigkeit können die TeilnehmerInnen die in China wirksamen betriebswirtschaftlichen Prinzipien berücksichtigen sowie Netzwerke und Kontakte zu chinesischen Unternehmen nützen.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:

Die Lehrinhalte werden von den TeilnehmerInnen in intensiver Zusammenarbeit mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeitet.