MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

70. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2012/13 Ausgegeben am 26. 6. 2013 39.f Stück

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Curriculum

des

berufsbegleitenden Universitätslehrganges

Mentoring: Berufseinstieg professionell begleiten

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,

8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

 

Curriculum des berufsbegleitenden Universitätslehrganges

Mentoring: Berufseinstieg professionell begleiten

an der

Karl-Franzens-Universität Graz

in Kooperation mit der

Pädagogischen Hochschule Steiermark 
Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Graz

Pädagogischen Hochschule Burgenland

Gemäß § 56 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der Fassung BGBl. I Nr. 81/2009, und gemäß Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen und Satzungsteil Universitätslehrgänge der Karl-Franzens-Universität Graz wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der berufsbegleitende Universitätslehrgang „Mentoring: Berufseinstieg professionell begleiten“ eingerichtet.

Der Senat hat in seiner 25. Sitzung am 26. Juni 2013 die Beschlüsse der Curricula-Kommission Universitätslehrgänge vom 7. März 2013, 5. Juni 2013 und 13. Juni 2013 (Umlaufbeschluss) genehmigt und gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für den berufsbegleitenden Universitätslehrgang „Mentoring: Berufseinstieg professionell begleiten“ erlassen.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines  2

(1) Gegenstand des Universitätslehrganges

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätslehrganges für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

(4) Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

(5) Höchstzahl an Studienplätzen

§ 2 Allgemeine Bestimmungen  5

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

(2) Dauer und Gliederung des Universitätslehrganges

(3) Akademischer Grad

(4) Lehrveranstaltungstypen

§ 3 Lehr- und Lernformen  7

(1) Unterrichtssprache

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätslehrganges  7

§ 5 Prüfungsordnung  9

(1)     Informationspflicht

(2)     Generelle Beurteilungskriterien

(3)     Art und Umfang der Leistungsnachweise

(4)     Bestellungsweise der Prüfer/innen

(5)     Anmeldeverfahren

(6)     Angaben zu Prüfungswiederholungen

(7)     Masterarbeit

(8)     Abschluss des Universitätslehrgangs

§ 6 Lehrgangsorganisation  10

(1) Lehrgangsleitung

(2) Lehrgangskosten

(3) Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

§ 7 In-Kraft-Treten  11

Anhang I: Modulbeschreibungen……………………………………… ……………………………………………………………………. 12

 

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätslehrganges

Zentraler Gegenstand des Universitätslehrgangs mit Master-Abschluss ist die systematische Förderung von Personen, die als Mentorinnen bzw. Mentoren Lehrerinnen und Lehrer beim Berufseinstieg professionell begleiten. Der Prozess des Mentorings inkludiert vor dem Hintergrund neuer Lernkulturen verschiedene Konzepte des Coachings und Modelings zur Begleitung, Förderung und individuellen Entwicklung des/der Mentee. Die Unterstützung kann sich dabei auf drei Dimensionen beziehen: die berufliche im Sinne des Aufbaus und der Stärkung von Unterrichtskompetenz, die soziale im Sinne der Einsozialisierung innerhalb der Schule und des Lehrkörpers sowie die persönliche im Sinne der Herausbildung einer beruflichen Identität als Lehrerin bzw. Lehrer1.

Dem Berufseinstieg kommt in der Professionalisierung von Lehrerinnen und Lehrern eine berufsbiografische Schlüsselstellung zu. Mentoring repräsentiert in dieser entscheidenden beruflichen Entwicklungsphase ein erprobtes Werkzeug effektiver individueller, situations- und standortbezogener Förderung mit dem Anspruch von Nachhaltigkeit und Wirksamkeit über die Ebene der Unterrichtsentwicklung hinaus bis in die Ebenen der Personal- und Organisationsentwicklung.

Mentorinnen und Mentoren sind dabei sowohl in der eigenen Schule, aber auch schulübergreifend oder in Expertinnen- bzw. Expertensystemen (z.B. Institutionen der LehrerInnenbildung) tätig. Sie arbeiten mit einzelnen Personen, Gruppen, Netzwerken und Institutionen, um BerufseinsteigerInnen dabei zu unterstützen, die Herausforderungen der schulischen Praxis in den ersten Dienstjahren zu bewältigen. In ihrer Funktion als Vorbilder, ReflexionshelferInnen und BeraterInnen2 braucht es neben profunden fachspezifischen, pädagogischen und didaktischen Kenntnissen auch ein reflektiertes Professionsverständnis sowie Kommunikationsfähigkeit und Coachingkompetenzen auf personaler und systemischer Ebene. Diesen widmet sich schwerpunktmäßig die Ausbaustufe 1. In der Ausbaustufe 2 finden eine Vertiefung und eine gezielte Erweiterung statt. Coaching wird als eine Grundperspektive professioneller Beratung und Begleitung im Sinne des gewählten Leitkonzepts „Empowerment“ betrachtet. Es zielt damit auf eine Erweiterung der Möglichkeiten des Verhaltens, Erlebens und Wahrnehmens in einem vertraulichen interaktiven Prozess ab. Dabei werden verschiedene Konzepte und Methoden der Beratung und Begleitung integriert3. Die Ausbaustufe 2 zielt darüber hinaus darauf ab, Absolventinnen und Absolventen der Ausbaustufe 1 auf den Einsatz als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in LehrerInnenaus-, -fort- und -weiterbildung vorzubereiten. Damit in Verbindung stehen die Konzeption, Durchführung und Evaluation von Entwicklungsprojekten sowie die Genese von bildungsforschungsrelevanten Fragestellungen und die darauf basierende Planung und Umsetzung von Forschungsvorhaben. 

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Der Universitätslehrgang mit Master-Abschluss qualifiziert Pädagoginnen und Pädagogen aller Schularten zum strukturierten Mentoring in pädagogischen Handlungsfeldern, insbesondere im Berufseinstieg und in ausbildungsbegleitenden Praktika.

Die Absolventinnen und Absolventen können Professionswissen und systemimmanentes bzw. personales Erfahrungswissen artikulieren, reflektieren und weitergeben sowie berufspraktisches Lernen begleiten und Unterrichts- und Schulentwicklung forcieren. Sie sind in der Lage, ihr Wissen und Können in verschiedenen Kontexten, auch in solchen, die mit unerwarteten Schwierigkeiten, Unsicherheit und Konflikten behaftet sind, einzusetzen und situations- und standortadäquate Strategien zu entwickeln. Darüber hinaus sind sie befähigt, im Kontext von Aus-, Fort- und Weiterbildung als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu fungieren, Netzwerke aufzubauen und Entwicklungsprozesse zielführend zu moderieren.

 

Der Universitätslehrgang mit Master-Abschluss zielt zentral auf den Erwerb folgender Kompetenzen ab:

o     Reflektiertes Professionsverständnis

Die Studierenden werden in zeitbezogene wissenschaftliche Diskurse und Theorien der Bildungs- und Professionalisierungsforschung eingeführt. Bildung wird als gesellschaftlicher Auftrag thematisiert und Schule wird als Organisation und System reflektiert. Die Studierenden werden dadurch befähigt, zu aktuellen Fragestellungen Position zu beziehen sowie ihr Professionswissen evidenzbasiert darzustellen und zielführend weiterzugeben.

o     Unterrichtskompetenz

Unterrichtsarbeit als prioritäre Aufgabe der Lehrperson wird einer systemischen Analyse unterzogen und aus der Subjektperspektive sowie aus Sicht verschiedener theoretischer Konzepte beleuchtet mit dem Ziel, als Rollenmodell für reflektierende PraktikerInnen zu fungieren und ihre Mentees bei der theoriegeleiteten Entwicklung von innovativen Lehr- und Lerndesigns zu unterstützen.

o     Feldkompetenz

Die Studierenden erwerben spezifische Kompetenzen in den Bereichen des Wissens, des Handelns und der Reflexion, um in ihrer Rolle als MentorIn Betreuungs-, Beratungs-, Beurteilungs- und Innovierungsprozesse erfolgreich konzipieren und umsetzen zu können. Dazu zählen insbesondere Theorie und praxisbezogene Methodik von Kommunikation, Beratung und Begleitung mit dem Fokus auf Entwicklungsorientierung und Hilfe zur Selbsthilfe aber auch die konstruktive Bearbeitung des Spannungsverhältnisses von Begutachtung, Beurteilung und Begleitung. Ausgehend vom partnerschaftlich-kollegialen Verhältnis Mentee – MentorIn erfolgt eine Öffnung hin zu relevanten beruflichen Netzwerken. Die Studierenden setzen sich weiters in Theorie und Praxis mit Mentoring als Unterstützungs- und Steuerungsmodell sowie als Qualitätsentwicklungsmaßnahme im Kontext von Schule auseinander und können die erworbenen Inhalte und Praktiken unmittelbar in ihrem Berufsfeld erproben und weiterentwickeln.

o     Prozess- und Beratungskompetenz

Darüber hinaus werden die Studierenden befähigt, Coachingprozesse zielführend moderieren zu können mit dem Ziel, situations- und/oder personenorientiert Kompetenzen zu optimieren, Potenziale zu entwickeln und Begleitungs- bzw. Beratungsprozesse entwicklungsförderlich zu gestalten. Der Beratungsbegriff wird vertieft und von der Basis Kommunikation, Interaktion und Einzelberatung auf Teamberatung und Gruppenberatung im Interaktionsfeld Schule ausgeweitet, weiters auf kollegiale Beratung und differenzierende Fallarbeit. Der Entwicklungsanspruch vom Mentoring zum Leadership wird thematisiert.

Der Universitätslehrgang mit Master-Abschluss Mentoring: Berufseinstieg professionell begleiten soll eine wissenschaftliche Auseinandersetzung u.a. mit theoretischen Konzeptionen der Systemtheorie, Konzepten der pädagogischen Kompetenzentwicklung und Professionalisierungsforschung, Kognitions- und Entwicklungs-theorien, neurowissenschaftlicher Lernforschung, Fachwissenschaft, fachdidaktischen Modellen, Forschungen und Konzepten zu Gruppen-Organisationsdynamik, Diversität und Gender anregen. Zur Sicherung des Praxisbezugs und zum Aufbau von Können werden Ausbildungssituationen geschaffen, die Selbstreflexion und Selbsterfahrung sowie einen forschenden Zugang zum Berufsfeld und einen reflektierten Praxistransfer in schulische Alltagssituationen ermöglichen.

Im Hinblick auf den Master-Abschluss können die Studierenden ihre Coachingkompetenz mit Fokus auf Changemanagement und Organisationsentwicklung im Kontext von Schule und Bildungsorganisationen (systemisch-struktureller Ansatz) sowie auf fachdidaktische und fachwissenschaftliche Aspekte erweitern und vertiefen sowie vergleichende nationale und internationale Studien durchführen und zukunftsweisende Modelle für eine konkrete berufsfeldbezogene Umsetzung und Evaluierung entwickeln. Die stärkere kontextuelle und organisatorische Orientierung befähigt sie zum Einsatz in der hochschulischen Lehre, zur Mitwirkung bei der Begleitung von Masterarbeiten, zur Weiterbildung von Mentorinnen und Mentoren, aber auch zur schulischen Systemberatung.

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätslehrganges für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

In Österreich begleiten derzeit Mentorinnen und Mentoren Lehramtsstudierende während ihrer ausbildungsbezogenen Schulpraktika. An Pädagogischen Hochschulen erfolgt das im Rahmen des integrierten Ausbildungskonzepts und im Sinne der Berufsqualifizierung in größerem Umfang und mit zum Teil anderen Schwerpunktsetzungen als an Universitäten, in denen das Studium der wissenschaftlichen Berufsvorbildung dient. Während beim Berufseinstieg angehende AHS-LehrerInnen im konsekutiven LehrerInnenbildungs-konzept im Rahmen des Unterrichtspraktikums durch so genannte BetreuungslehrerInnen unterstützt werden, ist für PflichtschullehrerInnen derzeit keine formalisierte Berufseinführungsphase vorgesehen. Sie müssen, den Ergebnissen der TALIS-Studie zufolge, mehrheitlich ohne Unterstützung in der Berufseinstiegsphase zurechtkommen4. Es zeigt sich, dass BerufseinsteigerInnen insgesamt beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf – unabhängig von einer allfälligen Induktionsphase – zu wenig durch Mentoring unterstützt werden. In der Zwischenzeit haben die Pädagogischen Hochschulen mit Fort- und Weiterbildungsangeboten für JunglehrerInnen reagiert.

Eine verpflichtende Induktionsphase für alle Lehrämter sieht das Konzept der Vorbereitungsgruppe PädagogInnenbildung NEU5 vor. Obwohl die Frage der Umsetzung derzeit noch ungewiss ist, kann davon ausgegangen werden, dass es sich beim Mentoring um ein Entwicklungsfeld mit hoher Relevanz handelt.

(4) Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

Für die Zulassung gelten ein fachlich und pädagogisch einschlägiges, mindestens sechssemestriges abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer postsekundären oder tertiären Bildungseinrichtung, ein aufrechtes (hoch)schulisches Dienstverhältnis und eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung. Es werden nur solche StudienwerberInnen aufgenommen, die mindestens noch 10 Jahre im Dienst verbleiben.

Neben einem Empfehlungsschreiben der Schulleitung bzw. Dienstbehörde (bezüglich erbrachter Leistungen und der Qualität der unterrichtlichen und erzieherischen Tätigkeiten) und dem Nachweis der fachlichen und pädagogischen Qualifikationen (Fort- und Weiterbildungstätigkeiten im Ausmaß von mindestens 60 UE aus den letzten 3 Jahren) ist auch ein Bewerbungsschreiben sowie eine Einwilligung der Bereitschaft zu persönlichen Selbsterfahrungsprozessen zu erbringen.

Unter Berücksichtigung der Schularten, der Bundesländerzugehörigkeit sowie des regionalen Bedarfs wird von der wissenschaftlichen Leitung eine auf Heterogenität und Arbeitsfähigkeit der Gruppe bedachte Reihung erstellt. Innerhalb der nach den Kriterien gebildeten Gruppen von Bewerberinnen bzw. Bewerbern entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung zum Studium.

(5) Höchstzahl an Studienplätzen

Zum Universitätslehrgang können maximal 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden. Die Zahl der Studienplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätslehrganges festgelegt. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber diese Zahl, muss ein Reihungsverfahren durchgeführt werden. Dieses wird unter Berücksichtigung der Schularten, der Bundesländerzugehörigkeit sowie des regionalen Bedarfs von der wissenschaftlichen Leitung durchgeführt, wobei auf Heterogenität und die Arbeitsfähigkeit der Gruppe geachtet wird. Grundlage des Reihungsverfahrens ist nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung innerhalb der nach den Kriterien gebildeten Gruppen von Bewerberinnen und Bewerbern.

 

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätslehrganges

Die Ausbaustufe 1 des Universitätslehrgangs mit Erlangung des Titels „Akademischer Mentor/Akademische Mentorin“ und einem Arbeitsaufwand von 60 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst vier Semester, die darauffolgende Ausbaustufe 2 mit Master-Abschluss und einem Arbeitsaufwand von 60 ECTS-Anrechnungspunkten zwei Semester. Der Universitätslehrgang ist modular aufgebaut und berufsbegleitend organisiert.


1 European Commission (2010). Entwicklung kohärenter und systemweiter Einführungsprogramme für Junglehrer: Ein Handbuch für politische Entscheidungsträger. Arbeitsdokument der Dienststellen der Europäischen Kommission. Verfügbar unter: http://ec.europa.eu/education/school-education/ handbook0410 _de.pdf [03-01-2012].


2 Mayr, J. & Neuweg, H.G. (2009). Lehrer/innen als zentrale Ressource im Bildungswesen: Rekrutierung und Qualifizierung. In W. Specht (Hrsg.), Nationaler Bildungsbericht Österreich 2009. Band 2: Fokussierte Analysen bildungspolitischer Schwerpunktthemen (99-120). Graz: Leykam.


3 Bringmeier, B. (2011). Stichwort Handlungswissenschaft. Definition, Relevanz, Funktion und Programm eines multiperspektivischen  
 Handlungswissens im Coaching. Springer.


4 Mayr, J. (2009). Kommentar zu Kapitel 3. Fortbildung. In J. Schmich & C. Schreiner (Hrsg.), TALIS 2008. Schule als Lernumfeld und Arbeitsplatz. Erste Ergebnisse des internationalen Vergleichs (65-66). Graz: Leykam.


5 Vorbereitungsgruppe PädagogInnenbildung NEU (2011). PädagogInnenbildung NEU. Die Zukunft der pädagogischen Berufe. Endbericht. Wien: bmukk & bmwf.