MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
62. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2012/13 Ausgegeben am 19. 6. 2013 38.b Stück
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Curriculum
für das
Bachelorstudium
Alte Geschichte und Altertumskunde
an der Karl-Franzens-Universität Graz
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,
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Curriculum Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde
Gegenüberstellung des geltenden (11w) und des Curriculums mit geringfügigen Änderungen
1.
Bisherige Formulierung in § 4 Abs 1 [auf Seite 9 des Curriculums, geänderte Passagen gelb markiert]
Modul O | Exkursion | Typ | PF/GWF | ECTS | KStd. | VOR | Sem. |
O1 | EX | PF | 6 | 4 | 4 | ||
Summe | 6 |
lautet nunmehr:
Modul O | Exkursion | Typ | PF/GWF | ECTS | KStd. | VOR | Sem. |
O1 | EX | PF | 6 | 3 | 4 | ||
Summe | 6 | 3 |
2.
Eine weitere Textänderung ergab sich aus der Stellungnahme des Vizerektors für Studium und Lehre;
die Bestimmung bezüglich § 6 Abs 2 In-Kraft-Treten des Curriculums lautete bisher:
(1) Das Curriculum ist mit 1. Oktober 2008 in Kraft getreten.
(2) Die Änderungen des Curriculums treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.
Sie lautet nunmehr [auf Seite 11 des Curriculums, geänderte Passagen gelb markiert]
§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums
(1) Das Curriculum ist mit 01. 10. 2011 in Form einer weitreichenden Änderung des Curriculums 08W in Kraft getreten.
(2) Die geringfügige Änderung des Curriculums 11W, die keine Übergangsfristen für Studierende zur Folge hat, tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.
Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität.
Der Senat hat am 13. April 2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z. 10 UG das folgende Curriculum für das Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde erlassen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines
(1) Zulassungsvoraussetzungen und Ergänzungsprüfung
(2) Gegenstand des Studiums
(3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten
(2) Dauer und Gliederung des Studiums
(3) Studieneingangs- und Orientierungsphase
(4) Gebundenes Wahlfach (GWF)/2. Studienfach
(5) Gemeinsame Bestimmungen für den Wechsel des Studiums
(6) Basismodul
(7) Akademischer Grad
(8) Lehrveranstaltungstypen
(9) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen
§ 3 Lehr- und Lernformen
§ 4 Aufbau und Gliederung des Bachelorstudiums
(1) Module und Lehrveranstaltungen
(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen
(3) Freie Wahlfächer (FWF)
(4) Bachelorarbeit
(5) Auslandsstudien
§ 5 Prüfungsordnung
(1) Arten und Durchführung von Prüfungen
(2) Wiederholung von Prüfungen
(3) Anerkennung von Prüfungen
(4) Abschluss und Gesamtbeurteilung
§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums
§ 7 Übergangsbestimmungen
Anhang I: Modulbeschreibungen
Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern
Anhang III: Äquivalenz- und Rückrechnungslisten
(a) Das Studium der Alten Geschichte und Altertumskunde kann unter den für die Universität Graz geltenden Zulassungsvoraussetzungen aufgenommen werden.
(b) Für die Zulassung zum Studium ist gem. § 63 Abs. 1 Z 3 und Abs. 10 UG die Kenntnis der deutschen Sprache Voraussetzung.
(c) Studienspezifische Zulassungsvoraussetzung Latein
Vor der Zulassung zum Studium Alte Geschichte und Altertumskunde ist zur Reifeprüfung an höheren Schulen ohne Pflichtfach Latein gemäß § 2 Abs. 1 lit. a UBVO 1998, BGBl. II Nr.44/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 26/2008 eine Zusatzprüfung aus Latein abzulegen.
Gemäß § 2 Abs. 2 UBVO 1998 entfällt diese Zusatzprüfung aus Latein, wenn Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht wurde.
(d) Ergänzungsprüfung Griechisch
Vor dem Abschluss des Bachelorstudiums ist zur Reifeprüfung an höheren Schulen ohne Pflichtfach Griechisch gemäß § 4 Abs. 1 UBVO 1998, BGBl. II Nr.44/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 26/2008 eine Zusatzprüfung aus Altgriechisch abzulegen.
Gemäß § 4 Abs. 2 und Abs. 3 UBVO 1998 entfällt diese Zusatzprüfung aus Altgriechisch, wenn Altgriechisch an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht wurde.
Die Alte Geschichte versucht die großen Leitlinien jenes räumlich und zeitlich nicht verbindlich umrissenen Komplexes aufzuzeigen, den man gemeinhin mit dem Etikett 'Antike' versieht. Dieses Gebilde umfasst die frühen Hochkulturen, die bronzezeitlichen Kulturen der Ägäis und Altitaliens und das griechisch-römische Altertum (einschließlich der Randvölker) bis in das 6. Jh. n. Chr., wobei räumlich auch die gesamte Oikumene vom alten China bis nach Mittel- und Südamerika in die (vergleichende) Betrachtung einbezogen wird, und zeitlich Ausblicke sowohl in die Prähistorie als auch in die mittelalterliche, neuere und neueste Geschichte unter besonderer Berücksichtigung des Nachlebens der Antike selbstverständlich sind.
Vorwiegend der materiellen Hinterlassenschaft dieser 'Antike' widmet sich die Altertumskunde, mit dem primären Anliegen, die Realien der menschlichen Lebenswelt und die Grundbedürfnisse des Daseins – von den Jenseitsvorstellungen bis zu den Essgewohnheiten – zu erfassen und so aufzubereiten, dass von diesen allgemeinen Voraussetzungen menschlichen Handelns – eben den 'Altertümern' – ausgehend versucht werden kann, die Antriebskräfte für die historischen Abläufe durchschaubar zu machen.
Alte Geschichte und Altertumskunde bedingen und ergänzen einander solcherart als Betrachtungsweisen auf dem unüberschaubaren Feld menschlicher Erinnerungen und Hinterlassenschaften.
Für die Alte Geschichte gilt zumindest im gleichen Maß wie für das Fach Geschichte an sich die von Menschen offenbar gewünschte Verpflichtung zu weitreichender und möglichst dichter Erinnerung an Ereignisse, Phänomene und Zustände der Vergangenheit. Aus der Abgeschlossenheit des von der Alten Geschichte bearbeiteten Bereichs resultieren Verknüpfungsmöglichkeiten zu strukturell vergleichbaren Erscheinungen späterer Epochen und damit auch eine bestimmte Beeinflussung des Wertesystems. Die Gesichtspunkte von 'Alterität' und 'Vertrautheit' gelten besonders für die Alte Geschichte, Konstanz und Wandel werden besonders bei Betrachtung langfristiger Perspektiven erkennbar.
Neben dem bisher Gesagten darf an die grundsätzliche Wichtigkeit des Faches für die Beurteilung und Wertung der Entwicklung allgemeinmenschlicher Phänomene wie Arbeit, Sport, Armut, Magie und Religion, Sterben und Tod, Erotik und Sexualität etc. erinnert werden.
Dem Fach Alte Geschichte und Altertumskunde kommt in gewisser Hinsicht eine wissenschaftliche Kontrollfunktion bei der Beurteilung der Entstehung der Weltreligionen (Christentum etc.) und dogmatischer Weltanschauungen (Marxismus, dialektischer Materialismus, Rassenlehre etc.) zu. Durch die Anwendung der Prinzipien der Vergleichenden Geschichtswissenschaft können für Erscheinungen wie Xenophobie, Völkerklischees und Herrschaftsformen Erklärungsvorschläge gemacht werden.
Ähnlich und von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, dass im Zuge der Diskussion über die Stellung der Frau und in weiterer Folge im Rahmen der Frauen- und Geschlechterforschung (Genderstudies) die Alte Geschichte immer wieder entweder als Stichwortgeber oder zur Legitimation von (durchaus kontroversiellen) Positionen benutzt wurde, was einem angeregten Dialog förderlich war und ist.
Die Studierenden sollen im Sinne eines gemäßigt enzyklopädischen Wissens die Kenntnis grundlegender historischer Fakten erwerben. Darunter sind historische Ereignisse und Persönlichkeiten, Kulturdenkmäler, schriftliche und materielle Quellen ebenso zu verstehen wie geographische und klimatische Bedingungen.
Grundlegende Einsichten in die Methoden des Faches Alte Geschichte und Altertumskunde sollen die Voraussetzung für eigene kritische Reflexion des zu erwerbenden Wissens schaffen.
Der Einsatz unterschiedlicher Lehrveranstaltungstypen zielt darauf ab, Studierende systematisch auf diverse Anforderungen ihres späteren Berufslebens vorzubereiten. Demgemäß soll sowohl auf individueller Basis als auch in Teamarbeit Wissensmanagement im weitesten Sinn des Wortes, von der Recherche über Sammlung und Ordnung bis zur Präsentation in Stichworten auf Handouts oder in ausformulierter Form, in Vortrag oder Diskussion geübt und damit nicht zuletzt Teamfähigkeit trainiert und soziale Kompetenz erworben werden.
Spezielle Qualifikationen, die vermittelt werden und erworben werden sollen:
· Arbeit mit antiken Quellen
Einführung in die Arbeit mit schriftlichen und materiellen Quellen und deren historisch-kritische Auswertung.
· Arbeit mit Informationsspeichern
Erschließung der in traditionellen (Bücher, Zeitschriften etc.) und „neuen” (CD-ROM, Internet etc.) Wissensspeichern verfügbaren Informationen.
· Wiedergabe
Fassung der Informationen in einer Form, die es ermöglicht, das Zustandekommen der Aussagen nachzuvollziehen.
Allgemeine Qualifikationen, die vermittelt werden und erworben werden sollen:
Fähigkeit zur offenen und kritischen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen und kulturellen Lebenswelt.
Soziale Kompetenz sowohl hinsichtlich des Verständnisses für fremde Ment
Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde – Änderung gemäß CuKo-Beschluß vom 5. März 2013 Seite |