MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
53. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2012/13 Ausgegeben am 5. 6. 2013 36.e Stück
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Gründungserklärung
Zentrum für Digitale Kommunikation
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,
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Gründungserklärung
Zentrum für Digitale Kommunikation
1. Einleitung
1.1 Gründungsgeschichte
Die Kommunikation mittels Informations- und Kommunikationstechnologie hat Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig verändert. Für Unternehmungen ändert sich auch die Art und Weise, wie sie mit Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. Hierdurch unterliegen bestehende Geschäftsmodelle einem Wandel und neue entstehen, Anforderungen an betriebliche Kernprozesse werden neu definiert und Informations- und Kommunikationstechnologien werden zum zentralen Treiber für Innovationen.
Die starke Zunahme der digitalen Kommunikation führt zu neuen Möglichkeiten, stellt aber auch geänderte Anforderungen an universitäre Forschung und Lehre. Das Universitätsgesetz spricht in diesem Zusammenhang von Berücksichtigung der Erfordernisse der Berufszugänge sowie der Nutzung und Umsetzung der Forschungsergebnisse in der Praxis. Gerade für die Betriebswirtschaftslehre ergeben sich neue Aufgaben durch die Schnittmenge von klassischen betrieblichen Funktionen und technologischen Innovationen. Diese werden jeweils aus der Perspektive einzelner Funktionsbereiche bearbeitet, erfordern aber auch ein systematisches Zusammenführen, um nachhaltige Innovationen in der Praxis zu initiieren und zu unterstützen.
Eine besondere Rolle spielen hierbei interdisziplinäre Kooperationen innerhalb der Universität, mit anderen Universitäten sowie mit Unternehmen und der Öffentlichen Verwaltung.
In den letzten 12 Monaten wurden bereits erste Kooperationsschritte mit der Technischen Universität Graz gesetzt. Nach mehreren Vorgesprächen wurden auf beiden Universitäten Studienpläne dahingehend modifiziert, dass eine gegenseitige Anrechnung von Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Wirtschaftsinformatik erleichtert wird. Mit Lehrstühlen der Montanuniversität Leoben werden bereits gemeinsame Lehrveranstaltungen abgehalten, die in Folge vom Zentrum für Digitale Kommunikation durchgeführt werden. Im Bereich der Forschung wurden komplementäre Themenbereich mit der Technischen Universität Graz identifiziert. Hierbei sollen insbesondere Synergien zwischen den Arbeiten der Informatik und anderer Fachbereiche der Technischen Universität Graz und den Arbeiten des Zentrums für Digitale Kommunikation, die verstärkt wirtschaftlich ausgerichtet sind, gehoben werden. Ebenso ist eine Zusammenarbeit im Bereich der Forschung mit der Montanuniversität Leoben geplant. Geeignete Forschungsfelder wurden bereits definiert. Das Zentrum für Digitale Kommunikation gibt diesen Kooperationen den institutionellen Rahmen, der insbesondere das Lukrieren weiterer Drittmittelprojekte erleichtert.
Die ausgeprägte Kooperationsfähigkeit des Zentrums für Digitale Kommunikation zeigt sich auch im hohen Anteil bereits vorhandener Drittmittelfinanzierung.
1.2 Name und Bezeichnung
Zentrum für Digitale Kommunikation
2. Gegenstand
2.1 Ziele und Aufgaben
Die strategische Ausrichtung des Zentrums sieht eine Konzentration auf drei Bereiche vor:
a) die Analyse der Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechnologien auf die Kommunikation von Unternehmen im Leistungsabsatz und in Folge auf deren Geschäftsmodelle und –prozesse,
b) die Schnittstelle von Mensch und Computer im oben genannten Bereich sowie
c) den Entwurf von Informations- und Kommunikationssystemen, insbesondere im Leistungsabsatz.
Im Mittelpunkt steht hierbei die integrierte Betrachtung der Nahtstelle von Wirtschaft und Technik und nicht die weitere Vertiefung in Spezialfragen dieser beiden Einzelbereiche. Hierbei wird insbesondere auf Erkenntnisse der Wirtschafts-, Sozial- und Technikwissenschaften aufgesetzt, um neue, eigenständige und anwendungsorientierte Forschungsergebnisse zu erzielen.
Um in weiterer Folge den Studierenden der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Fakultät eine anwendungsorientierte Ausbildung in diesen Bereiche zu ermöglichen, wird ein Programm für Diplomanden/Diplomandinnen und Dissertanten/Dissertantinnen geschaffen, das die volle Einbindung von Studierenden und Nachwuchswissenschafterinnen und Nachwuchswissenschaftern in die Arbeit des Zentrums sicherstellt. Ebenso wird aktiv an Lehrveranstaltungen, insbesondere im Bereich der Informationswissenschaft und Wirtschaftsinformatik, in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Instituten mitgearbeitet.
Die Aufgaben des Zentrums für Digitale Kommunikation sind:
1. Durchführung von anwendungsorientierter Forschung im Bereich der Kommunikation von Unternehmen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere im Leistungsabsatz.
2. Durchführung von Kooperationsprojekten mit Unternehmen im Bereich der angeführten Forschungsfelder und damit verbundene Einwerbung von Drittmittel.
3. Durchführung von anwendungsorientierten Lehrveranstaltungen, auch unter Einbeziehung von erfahrenen Praktikern zur Ergänzung der wissenschaftlich-theoretischen Ausbildung.
4. Interdisziplinäre Kooperation innerhalb der eigenen Universität und mit anderen Universitäten.
3. Rechtlicher und Organisatorischer Rahmen
3.1 Rechtsform und institutionelle Zuordnung
Das Zentrum für Digitale Kommunikaton ist ein fakultäres Zentrum der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gem. § 15 des Organisationsplans der Karl-Franzens-Universität Graz und dem Wissenschaftszweig Betriebswirtschaftslehre zugeordnet.
3.2 Organisationsstruktur
3.2.1 Leitung
Die Leiterin/der Leiter des Zentrums für Digitale Kommunikation wird vom Rektorat nach Anhörung der Dekanin/des Dekans bestellt.
Dem Leiter/der Leiterin des Zentrums für Digitale Kommunikation obliegen die wissenschaftliche und wirtschaftliche Leitung des Zentrums sowie die Außenvertretung. Zur Wahrnehmung dieser Pflichten erteilt der Rektor/die Rektorin dem Leiter/der Leiterin des Zentrums eine Bevollmächtigung gem § 28 UG iVm der Bevollmächtigungsrichtlinie der Universität Graz.
3.2.2 Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Das Rektorat bestellt auf Vorschlag der Leiterin/des Leiters des Zentrums für Digitale Kommunikation eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Die Stellvertreterin/Der Stellvertreter vertritt die Leiterin/den Leiter im Falle der längerfristigen Verhinderung.
3.2.3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Digitale Kommunikation sind der Leiterin/dem Leiter fachlich und dienstrechtlich unterstellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Digitale Kommunikation, die nicht dem Zentrum, sondern kooperierenden Einheiten innerhalb der Universität Graz angehören („Stammpersonal“), bleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten den jeweiligen Einheiten der Universität Graz zugeordnet und den jeweiligen Leiterinnen und Leiter dieser Einheiten bzw. den Organisationseinheiten dienstrechtlich unterstellt. Die Erbringung von Leistungen des „Stammpersonals“ am Zentrum für Digitale Kommunikation setzt eine Vereinbarung zwischen dem/der Dienstvorgesetzten an der akademischen Einheit, dem Leiter/der Leiterin des Zentrums für Digitale Kommunikation und der betroffenen Mitarbeiterin/dem betroffenen Mitarbeiter voraus. In dieser Vereinbarung ist auch der prozentuelle Anteil der Arbeitszeit festzulegen, der für Forschung am Zentrum gewidmet ist.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Vorhaben gemäß § 26 - 28 UG sind im Rahmen ihrer Tätigkeit dem Zentrum für Digitale Kommunikation zugeordnet und sind der Leiterin/dem Leiter fachlich und dienstrechtlich unterstellt.
3.2.4 Beirat
Dem Leiter/der Leiterin des Zentrums für Digitale Kommunikation steht ein Beirat als beratendes Gremium zur Seite. Dieser Beirat besteht aus 5 Personen, von denen mindestens 1 und höchstens 3 Mitglieder der Universität Graz sind. Daneben können weitere Personen, die dem Aufgabenfeld des Zentrums für Digitale Kommunikation durch ihre wissenschaftliche Arbeit verbunden sind, in den Beirat berufen werden. Alle Mitglieder werden von der Rektorin/vom Rektor der Universität Graz über Vorschlag des Leiters/der Leiterin des Zentrums für Digitale Kommunikation berufen.
Die Aufgabe des Beirates ist die Beratung des Zentrums für Digitale Kommunikation bei der Erfüllung seiner Ziele und Aufgaben. Zu diesem Zweck findet wenigstens einmal jährlich ein Treffen des Beirates statt, in dessen Vorfeld der Beirat über die Tätigkeiten des abgelaufenen Jahres zu informieren ist. Davon abgesehen kann der Leiter/die Leiterin des Zentrums für Digitale Kommunikation beliebig oft zu weiteren Treffen einladen oder Konsultationen auf anderem geeigneten Wege führen.
3.3 Arbeitsstrukturen
Das Zentrum für Digitale Kommunikation verfolgt seine Ziele im Rahmen von Projekten, die oftmals Gegenstand von Kooperationen mit Unternehmen sowie wissenschaftlichen Organisationen und Einrichtungen sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Digitale Kommunikation werden einem oder mehreren dieser Projekte zugeordnet und verrichten ihre Tätigkeiten nach dem jeweiligen Projektplan.
3.4 Organigramm
Dekanin/Dekan SOWI
Leiterin/Leiter Zentrum untersützt von Beirat
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Forschung
Lehre
3.5 Ersteinrichtung, Erstausstattung und Adaptierungen
Das Zentrum ist in den bestehenden Ressourcen des Instituts oder der Fakultät unterzubringen. Die Universität Graz sorgt auch für die Anbindung an das Internet und an das Telefonnetz. Die IT-Arbeitsplätze des Zentrums für Digitale Kommunikation werden mit Campuslizenzen für die Software ausgestattet. Mietaufwendungen und Betriebskosten werden von der Universität Graz übernommen. Weitere Unterstützungen sind in der Ziel- und Leistungsvereinbarung festzuhalten.
Das Zentrum für Digitale Kommunikation ist berechtigt und verpflichtet, die universitäre Infrastruktur wie Personalressort, Rechnungswesen, Universitätsbibliothekssystem und allgemeine Verwaltungsabteilungen (Gebäude und Technik, ZID) zu nutzen.
3.6 Servicierung und Kostenersätze
Für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln der Universität Graz zur Durchführung der Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG am Zentrum für Digitale Kommunikation ist ein Kostenersatz nach den Vorschriften der Kostenersatzrichtlinie für Vorhaben nach §§ 26 – 28 UG idgF zu leisten.
Alle über die unter „Ersteinrichtung, Erstausstattung und Adaptierungen“ genannten Leistungen hinausgehenden Zuschüsse der Universität Graz an das Zentrum für Digitale Kommunikation sind im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem/der LeiterIn des Zentrums und dem Dekan/der Dekanin der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gesondert zu vereinbaren. Leistungen des Zentrums für Digitale Kommunikation für die Universität Graz und die finanzielle Bedeckung dieser dem Zentrum für Digitale Kommunikation entstandenen Kosten sind im Wege der Ziel- und Leistungsvereinbarung zu spezifizieren.
4. Qualitätsmanagement/Evaluierung
Das Zentrum für Digitale Kommunikation unterliegt in vollem Umfang den Qualitätsmanagement-Richtlinien der Universität Graz. Um eine entsprechende Qualitätssicherung zu gewährleisten, ist es Aufgabe der Leitung, nach den internen Qualitätskriterien bzw. Evaluierungsergebnissen geeignete Maßnahmen zu setzten.
Die erste Evaluierung des Zentrums erfolgt so zeitgerecht, dass nach 3 Jahren Laufzeit ein Evaluierungsergebnis vorliegt. Der Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung hat daher so zeitgerecht zu erfolgen, dass eine rechtzeitige Evaluierung möglich ist.
5. Inkrafttreten und Dauer
Das Zentrum für Digitale Kommunikation wird befristet für die Dauer von drei Jahren eingerichtet. Der Lauf der Frist beginnt mit dem der Veröffentlichung der gegenständlichen Gründungserklärung im Mitteilungsblatt folgenden Tag.
Die Fortführung des Zentrums kann in Abstimmung mit der Dekanin/dem Dekan vom Rektorat beschlossen werden.