MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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Studienjahr 2012/13 Ausgegeben am 8. 5. 2013 32. Stück

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259. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren für die Funktionsperiode 01.10.2013 – 30.09.2015

260. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (kurz Mittelbau) für die Funktionsperiode 01.10.2013 – 30.09.2015

261. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals für die Funktionsperiode 01.10.2013 – 30.09.2015

262. Fakultätsgremium der Kath.-Theologischen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

263. Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Studierendenkurie)

264. Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Elisabeth Trinkl; Nominierung von Ersatzmitgliedern (Kurie der Studierenden)

265. Institut für Pflanzenwissenschaften; Institutsleiter

266. Mitteilungen

267. Ausschreibung von Stellen

259.

Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren für die Funktionsperiode 01.10.2013 – 30.09.2015

Die Wahl von 10 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren findet am

Mittwoch, 12. Juni 2013, 09.00 bis 12.00 Uhr

im Sitzungszimmer 35.03

8010 Graz, Merangasse 18, Parterre

statt.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, die am 8. Mai 2013 dieser Personengruppe angehören.

Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 8. Mai 2013 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1)     Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 10. bis 17. Mai 2013 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, auf.

2)     Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 17. Mai 2013 zu erfolgen.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis  
22. Mai 2013, 12.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät, Merangasse 18, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wir weisen darauf hin, dass

1. Wahlvorschläge eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen müssen,

2. jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,

3. die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,

4. Nennung von Ersatzmitgliedern.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 29. Mai 2013 im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

Die Vorsitzende der Wahlkommission:

Wustmann

260.

Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (kurz Mittelbau) für die Funktionsperiode 01.10.2013 – 30.09.2015

Die Wahl von 5 Mitgliedern und 5 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Mittelbaus findet am

Mittwoch, 12. Juni 2013, 09.00 bis 12.00 Uhr

im Sitzungszimmer 35.03

8010 Graz, Merangasse 18, Parterre

statt.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb, die am 8. Mai 2013 dieser Personengruppe angehören.

Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb aufgenommen sind, die am 8. Mai 2013 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 10. bis 17. Mai 2013 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, auf.

2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 17. Mai 2013 zu erfolgen.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 22. Mai 2013, 12.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät, Merangasse 18, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wir weisen darauf hin, dass

1. Wahlvorschläge eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen müssen,

2. jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,

3. jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten,

4. die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,

5. für jedes Mitglied mindestens ein ihm zugeordnetes Ersatzmitglied genannt werden soll.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 29. Mai 2013 im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

Die Vorsitzende der Wahlkommission:

Wustmann

261.

Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals für die Funktionsperiode 01.10.2013 – 30.09.2015

Die Wahl von zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals findet am

Mittwoch, 12. Juni 2013, 09.00 bis 12.00 Uhr

im Sitzungszimmer 35.03

8010 Graz, Merangasse 18, Parterre

statt.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals, die am 8. Mai 2013 dieser Personengruppe angehören.

Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am 8. Mai 2013 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 10. bis 17. Mai 2013 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, auf.

2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 17. Mai 2013 zu erfolgen.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis  
22. Mai 2013, 12.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät, Merangasse 18, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wir weisen darauf hin, dass

1. Wahlvorschläge eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen müssen,

2. jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,

3. die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,

4. für jedes Mitglied mindestens ein ihm zugeordnetes Ersatzmitglied genannt werden soll.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurie liegen ab 29. Mai 2013 im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

Die Vorsitzende der Wahlkommission:

Wustmann

262.

Fakultätsgremium der Kath.-Theologischen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

Die Wahl von 8 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 4 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und 2 Mitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am

Dienstag, 18. Juni 2013, 09.30 – 10.00 Uhr

im Barocksaal des Priesterseminars, Bürgergasse 2, 8010 Graz

statt.

Die Wahl in das Fakultätsgremium erfolgt für die Funktionsperiode vom 01.10.2013 bis 30.09.2015, diese beginnt mit der Konstituierung des Gremiums.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am 1. Mai 2013 diesen Personengruppen angehören.

Personen, die mehrere Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt: Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG), Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG), Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am Stichtag 1.05.2013 das aktive Wahlrecht besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1)     Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 15.05. bis 31.05.2013 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Katholisch-Theologischen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf.

2)     Allfällige Einsprüche müssen bis 6. Juni 2013, 10.00 Uhr, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 5.06.2013, 10.00 Uhr, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 6. Juni 2013 im Dekanat der Katholisch-Theologischen Fakultät zur Einsichtnahme auf.

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

Der Dekan:

Angel

263.

Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Studierendenkurie)

In der Studierendenkurie des Fakultätsgremiums ist Frau Enea Kiefer als Hauptmitglied zurückgetreten.

Als neues Hauptmitglied wurde

Herr Nikolaus-Jakob Krenn

nominiert.

Der Dekan:

Rauch

264.

Habilitationskommission für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Elisabeth Trinkl; Nominierung von Ersatzmitgliedern (Kurie der Studierenden)

Für das Habilitationsverfahren Mag. Dr. Elisabeth Trinkl wurden

Herr Sebastian Scherzer

Frau Patricia Raggam

als Ersatzmitglieder nominiert.

Die Vorsitzende des Senates:

Hinteregger

265.

Institut für Pflanzenwissenschaften; Institutsleiter

Vom Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät wurde

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut Mayrhofer

zum Leiter des Instituts für Pflanzenwissenschaften

für die Funktionsperiode vom 01.07.2013 bis 30.06.2015 bestellt.

Der Dekan:

Crailsheim

266. MITTEILUNGEN

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

http://international.uni-graz.at

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im BIB Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

Das Forschungsmanagement und -service bietet Beratungen und Dienstleistungen zu nationaler und internationaler Forschungsförderung, finanziellen Fragestellungen bei Forschungsprojekten inklusive Vor- und Zwischenfinanzierung, Technologie- und Wissenstransfer inklusive Verwertung, Patente und GründerInnenberatung (Science Park Graz) sowie Rechtsberatung in allen forschungsrelevanten Bereichen.

In den letzten Jahren wurde die Dienstleistungspalette wesentlich erweitert um die Implementierung eines elektronischen Meldesystems für Forschungsprojekte gem. §§ 26-28 UG sowie die Qualitätssicherung im Bereich Forschung.

Das kompetente Team steht Ihnen gerne zu den gewohnten Öffnungszeiten oder auch nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung.

Forschungsfoerderungen

EU-Programm NER 300: Ausschreibung fuer Demonstrationsprojekte im Bereich erneuerbarer Energien gestartet

Es koennen grosse, innovative Demonstrationsprojekte im Bereich erneuerbarer Energien (Biomasse, Solarenergie/Photovoltaik, Geothermie, Windkraft, Wasserkraft und dezentrales Netzmanagement - Smart Grids) im neuen Finanzierungsmechanismus der EU, "NER 300", bei der Kommunalkredit Public Consulting eingereicht werden.

 > Mehr Infos: www.ner300.at

 > Einreichfrist: 14. Mai 2013

SOLAR-ERA.net: 1. Transnationale Ausschreibung fuer Photovoltaik (PV)

Im Rahmen des SOLAR-ERA.NET ist ausschliesslich die Einreichung transnationaler kooperativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Forschungskategorie "Industrielle Forschung" oder "Experimentelle Entwicklung" moeglich.

 > Mehr Infos: www.ffg.at/solareranet

 > Einreichfrist: 15. Mai 2013

Forschungszusammenarbeit Europa-Chile: Ausschreibung fuer Vernetzung von Forschungszentren

Ziel der Ausschreibung ist die Unterstuetzung bei der Bildung von Netzwerken, um die internationalen Beziehungen zwischen chilenischen und auslaendischen Forschungszentren aus ausgewaehlten Laendern Nord- und Suedamerikas sowie Asiens, Europas und Ozeaniens auf allen wissenschaftlichen Gebieten zu staerken.

 > Mehr Infos: http://rp7.ffg.at/conicyt2013

 > Einreichfrist: 16. Mai 2013

FWF: Hertha-Firnberg-Programm

Das Hertha-Firnberg-Programm richtet sich an Universitaetsabsolventinnen, die eine wissenschaftliche Laufbahn anstreben. Ziel des Programms ist die groesstmoegliche Unterstuetzung in der Postdoc-Phase am Beginn der wissenschaftlichen Laufbahn bzw. beim Wiedereinstieg nach der Karenzzeit. Die Laufzeit betraegt 36 Monate.

 > Mehr Infos: www.fwf.ac.at/de/projects/firnberg.html

 > Dotation: EUR 61.210 pro Jahr

 > Einreichfrist: 29. Mai 2013

FWF: Elise-Richter-Programm

Das Elise-Richter-Programm richtet sich an Wissenschafterinnen mit Forschungserfahrung mit dem Ziel der Qualifikation zur Bewerbung um eine in- oder auslaendische Professur. Die Laufzeit betraegt 12 bis 48 Monate. Es kann auch im Anschluss an das Hertha-Firnberg-Programm beantragt werden.

 > Mehr Infos: www.fwf.ac.at/de/projects/richter.html

 > Dotation: EUR 67.270

 > Einreichfrist: 29. Mai 2013

Preise

Elisabeth Goessmann-Preis 2013

Die Katholisch-Theologische Fakultaet schreibt oesterreichweit den Elisabeth Goessmann-Preis fuer hervorragende Arbeiten zur Frauen- und Geschlechterforschung aus. Die eingereichte Arbeit muss ein theologisches oder religionswissenschaftliches Thema behandeln und an einer oesterreichischen Universitaet angenommen worden sein.

 > Mehr Infos: http://theol.uni-graz.at/de/fakultaet/

 > Dotation: EUR 2.000 (Dissertation); EUR 500 (Diplom- od. Masterarbeit)

 > Einreichfrist: 31. Mai 2013

European Health Award 2013

Der European Health Award wurde vom "International Forum Gastein" anlaesslich des zehnjaehrigen Bestehens des European Health Forum Gastein (EHFG) im Jahr 2007 ins Leben gerufen. Der Preis soll gesundheitspolitische Initiativen von europaeischer Bedeutung auszeichnen, die einen Beitrag zur Bewaeltigung der Herausforderungen fuer die Gesundheitssysteme leisten.

 > Mehr Infos: www.ehfg.org/de/healthaward.html

 > Dotation: EUR 10.000

 > Einreichfrist: 31. Mai 2013

Universitaetsforschungspreis der Industrie

Die Industriellenvereinigung Steiermark ruft in Kooperation mit den steirischen Universitäten im Jahr 2013 zum siebten Mal den Universitätsforschungspreis der Industrie aus. Es wird je Universitaet eine Dissertation ausgezeichnet, die sich sowohl durch wissenschaftliche Qualitaet, Potential der Ergebnisse als auch Naehe zu industriellen Fragestellungen hervorhebt.

 > Mehr Infos: www.iv-steiermark.at/b461; mailto: mario.mueller@uni-graz.at

 > Dotation: EUR 5.000

 > Einreichfrist: 30. Juni 2013

TUeV AUSTRIA Wissenschaftspreis 2013

Der TUeV AUSTRIA Wissenschaftspreis stellt eine Anerkennung fuer das Ingenieurwesen und einen Ansporn fuer Fachkraefte im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich dar. Eingereicht werden koennen Diplomarbeiten, Dissertationen, HTL-Abschlussarbeiten und Beispiele aus der Unternehmenspraxis zu den Themen Sicherheit, Qualitaet und Nachhaltigkeit.

 > Mehr Infos: www.tuv-akademie.at/aktuelles/tuev-wissenschaftspreis.html

 > Dotation: EUR 15.000

 > Einreichfrist: 30. Juni 2013

Land Steiermark: Inge Morath-Preis

Mit dem Inge Morath-Preis des Landes Steiermark fuer Wissenschafts-Publizistik (Inge Morath Award for Scientific Journalism) will das Land die grosse Bedeutung eines verantwortungsbewussten, qualitaetsvollen Wissenschaftsjournalismus unterstreichen und PublizistInnen auszeichnen, die kompetent wissenschaftsbezogene Themen behandeln und damit in der Oeffentlichkeit das Interesse und die Akzeptanz fuer Wissenschaft und Forschung wecken und vertiefen helfen. Der Preis wird in drei Kategorien vergeben: Printmedien, elektronische Medien und Sonderpreis.

 > Mehr Infos: www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/76926660/DE/

 > Dotation: EUR 5.000 (je Kategorie)

 > Einreichfrist: 1. Dezember 2013

Stipendien

UNESCO – L´ORÈAL internationale Stipendien

Insgesamt werden 15 Stipendien fuer herausragende Nachwuchsforscherinnen (bis 35 Jahre), die im Bereich der Lebenswissenschaften bzw. der den Lebenswissenschaften verwandten Felder forschen, vergeben.

> Mehr Infos: www.unesco.at/wissenschaft/womenscience_stipendien2014.htm; www.fwis.fr

 > Dotation: USD 40.000 je Stipendium

 > Einreichfrist: 30. Mai 2013

(12) IV Kaernten: Exzellenzstipendien 2013

Bereits zum dritten Mal vergeben Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer Kaernten sowie die Unternehmen Kelag, Treibacher Industrie AG, BKS Bank AG und Brauerei Hirt GmbH Exzellenz-Auslandsstipendien. Das Stipendium dient der Finanzierung von herausragenden Studien, Forschungsarbeiten oder wissenschaftlichen Taetigkeiten an einer Hochschule oder an einem Forschungszentrum im Ausland. Bevorzugt werden BewerberInnen aus MINT-Faechern, exzellente Einreichungen aus anderen Bereichen sind aber nicht ausgeschlossen.

 > Mehr Infos: www.industrie-kaernten.at

 > Dotation: EUR 10.000 je Stipendium

 > Einreichfrist: 31. Mai 2013

Uniinterne Foerderungen

Ausschreibung: Unkonventionelle Forschung

Die Universitaet Graz foerdert nach der Leistungsvereinbarung 2013–15 mit dem BMWF und mit Unterstuetzung des Landes Steiermark unkonventionelle Projekte in international oder zumindest in der nationalen Forschungslandschaft bisher nicht oder kaum entwickelten Forschungsbereichen. Grundsaetzlich koennen Arbeitsgruppen fuer die Dauer von drei Jahren unterstuetzt werden. Mindestvoraussetzung fuer Einreichende ist die erfolgte Promotion. Einreichende ForscherInnen (ProjektsprecherInnen) muessen ein aktives Arbeitsverhaeltnis zur Universitaet Graz aufweisen, das planmaessig noch mindestens 4 Jahre dauert. Einreichungen der Projektskizzen (Stufe 1: max. 5 Seiten A4, Times New Roman 11 Pkt.) sind mit dem Betreff „Unkonventionelle Forschung“ im Vizerektorat fuer Forschung einzureichen (mailto: sieglinde.petzl(at)uni-graz.at).

 > Mehr Infos: sieglinde.petzl@uni-graz.at

 > Dotation: max. EUR 500.000 (pro Arbeitsgruppe/fuer 3 Jahre)

 > Einreichfrist: 15. Juni

Forschungsstipendien - Beihilfen fuer Zwecke der Wissenschaft

Die Forschungsstipendien werden vom Bundesministerium fuer Wissenschaft und Forschung finanziert, die Universitaet Graz vergibt die Stipendien fuer das Studienjahr 2013/14. Antragsberechtigt sind Studierende mit abgeschlossenem Diplom-, Master - oder Doktoratsstudium, die an der Universitaet Graz ein wissenschaftliches Projekt (z.B. Dissertation) durchfuehren und keine Anstellung an der Universitaet innehaben.

 > Mehr Infos: www.uni-graz.at/de/forschen/organisation/service-fuer-forscherinnen/forschungsfoerderung/aktuelle-ausschreibungen/uniinterne-foerderungen/

 > Dotation: EUR 950 (Postdoc) pro Monat, EUR 800 (Doc) pro Monat

 > Einreichfrist: 30. Juni 2013

Die Universitätsdirektorin:

Edlinger

 

267. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl an:

Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz  
E-Mail:
bewerbung@uni-graz.at

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis: 
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://www.uni-graz.at/personalressort

267.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

UNIVERSITÄTS- UND FAKULTÄTSÜBERGREIFENDE LEISTUNGSBEREICHE

Die Geisteswissenschaftliche Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz besetzt gemeinsam mit der Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frauenförderung Graz die

Aigner-Rollett-Gastprofessur für Frauen- und Geschlechterforschung 
(Befristetes Arbeitsverhältnis; zu besetzen für das Sommersemester 2014: 01.03.2014 - 30.06.2014)

Geschlechterstudien können an den Grazer Universitäten seit Jahren in eine Reihe von Studien integriert und auch als Masterstudiengang absolviert werden. Durch die Aigner-Rollett-Gastprofessur werden einzelne Themenbereiche fokussiert. 
Die Gastprofessur soll einerseits Gender-Aspekte in die Lehre der Geisteswissenschaftlichen Fakultät einbringen, andererseits das Lehrangebot des Masterstudiengangs “Interdisziplinäre Geschlechterstudien“ (
http://www.uni-graz.at/kffwww/mastergender.html) bereichern. Sie umfasst 6 Semesterwochenstunden Lehre aus dem Bereich Geschlechterstudien/Geschlechter-forschung, davon sind 2 Semesterwochenstunden in Form einer Überblickslehrveranstaltung zu einem oder mehreren der unten genannten Themenbereiche abzuhalten.

Anforderungsprofil und erwartete Leistungen in den Bereichen Forschung und Lehre: 
Gegenstand der Lehrveranstaltungen im Rahmen der Gastprofessur werden kultur- und geisteswissenschaftliche Forschungen zu Südosteuropa aus der Genderperspektive sein. Erwünscht ist eine übernational vergleichende Perspektive.  
 
Beabsichtigt ist die Besetzung der Professur für die Dauer eines Semesters mit einer Forscherin / einem Forscher mit ausgewiesener Expertise, Publikationen und Lehrerfahrung aus dem oben genannten Bereich mit deutlichem Schwerpunkt auf Gender Studies / Frauen- und Geschlechterforschung.

Anstellungserfordernisse:

1.     Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung

2.     Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre im ausgeschriebenen Themenbereich

3.     Pädagogische und didaktische Eignung

4.     Qualifikation zur Führungskraft, Kompetenz hins. Gender Mainstreaming

5.     Facheinschlägige Auslandserfahrung

Einstufung 
Gehaltsschema des Universitäten-KV: B2

Es wird ein das kollektivvertragliche Mindestentgelt übersteigendes Gehalt in Höhe von € 4.900 geboten.

Ende der Bewerbungsfrist: 26. Juni 2013 
Kennzahl: GP/2/99 ex 2012/13

Der Bewerbung beizulegen sind ein wissenschaftliches Curriculum, das die fachlichen und akademischen Qualifikationen der Bewerberin/des Bewerbers anschaulich macht, Kopien bzw. Exemplare der fünf wichtigsten einschlägigen Publikationen und ein Konzeptvorschlag für die mit der Gastprofessur verbundenen Lehre.

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils unter ihren GastprofessorInnen an und lädt daher facheinschlägig qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Für Informationen steht Ihnen Frau Dr. Barbara Hey (Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frauenförderung der Universität Graz) unter 43(0) 316 380 5722 oder barbara.hey@uni-graz.at gerne zur Verfügung.

267.2 Stellen für Wissenschaftliches Personal

GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Ideenreich, Innovativ, International – mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Zentrum für Kulturwissenschaften sucht eine/n

Universitätsassistent/in ohne Doktorat 
(20 Stunden/Woche; befristet auf 4 Jahre; zu besetzen ab 01. Oktober 2013)

 
Aufgabenbereich:

·     Dissertation im Bereich der Kulturphilosophie; Literaturwissenschaft oder Südosteuropäischen Geschichte

·     Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen sowie Abhaltung eigener Lehrveranstaltungen

·     Betreuung von Studierenden

·     Mitwirkung bei bestehenden Forschungsprojekten und Entwicklung neuer Forschungsprojekte

·     Mitwirkung bei administrativen Aufgaben des Zentrums

Fachliche Qualifikation:

·     Abgeschlossenes Diplom- bzw. Magister-/Masterstudium der Geistes- und Kulturwissenschaften

·     Sehr gute Englischkenntnisse

·     weitere Fremdsprachenkenntnisse (wünschenswert)

Persönliche Anforderung:

·     Kommunikations-, Organisations- und Teamfähigkeit

·     Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit

·     Freude an der Lehre und Betreuung von Studierenden

Einstufung: 
Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt: 
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1266.00 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juni 2013 
Kennzahl: MB/87/99 ex 2012/13

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, ggfs. Angaben zur Erfahrung mit Froschungsprojekten und relevanter (Dienst-) Zeugnisse sowie ein max. 15.000 Wörter langes Exposé des Forschungsprojektes (Dissertaion) unter besonderer Berücksichtigung des Theoretischen Zugangs und der Methoden unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Für Informationen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer, lukas.meyer@uni-graz.at gerne zur Verfügung.

267.3 Stellen für Allgemeines Personal

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Ideenreich, Innovativ, International – mit 3.800 MitarbeiterInnen und rund 30.000 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution für die Sicherung des Standorts Steiermark.

Das Institut für Psychologie sucht eine/n

ReferentIn 
(20 Stunden/Woche; befristete Ersatzkraft; zu besetzen ab sofort)

 
Aufgabenbereich:

·     Sekretariats-, Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten zur Unterstützung von Arbeitsbereichen und Professuren sowie der Institutsleitung in Lehre und Forschung, bei Projekten und in der Institutsverwaltung

·     Arbeitsbereichs-/Institutsleitungskorrespondenz mit der Universitätsverwaltung, mit Behörden, wissenschaftlichen Institutionen und FachkollegInnen in In- und Ausland in deutscher und englischer Sprache

·     Organisation des Prüfungswesens der zugewiesenen Arbeitsbereiche

·     Information und Betreuung der Studierenden

·     Homepagepflege sowie Projektadministration bei der Einreichung

·     Projektadministration bei der Verwaltung, Projekt-Budgetkontrolle, Personal- und Finanzübersicht

Fachliche Qualifikation:

·     Abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung

·     Erfahrung im Administrativen Bereich

·     verhandlungssichere Englisch-Kenntnisse

·     gute Anwendungskenntnisse MS Office, Internet, SAP, UGOnline, moodle

Persönliche Anforderung:

·     Soziale Kompetenz

·     Service-Orientierung

·     Belastbarkeit

·     Eigeninitiative

·     Teamfähigkeit

·     Weiterbildungsbereitschaft

Einstufung: 
Gehaltsschema des Universitäten-KV: IIb 
Gehaltsschema des VBG (im Fall einer universitätsinternen Versetzung): v2/1

Mindestgehalt: 
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 841.20 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine Tätigkeit in einem angenehmen Arbeitsklima mit zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 29. Mai 2013 
Kennzahl: AB/36/99 ex 2012/13

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Die Universitätsdirektorin:

Edlinger

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Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,

8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1