MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html

27. SONDERNUMMER

__________________________________________________________________________

Studienjahr 2012/13 Ausgegeben am 27. 2. 2013 22.a Stück

__________________________________________________________________________

Doktoratsprogramm

„Kultur – Text – Handlung“

Gründungsbeschluss

Mit Beschluss vom 14.2.2013 hat das Rektorat die Gründung des Doktoratsprogramms „Kultur – Text – Handlung“ zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Vizerektor für Studium und Lehre:

Polaschek

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,

8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

 

Doktoratsprogramm „Kultur – Text – Handlung“

Gründungsbeschluss

1.     Gegenstand

An der Karl-Franzens-Universität wird mit diesem Gründungsbeschluss das überfakultäre Doktoratsprogramm „Kultur – Text – Handlung“ gemäß der Richtlinie des Studiendirektors, Mbl. 31.a 2008/09 vom 29.4.2009 eingerichtet.

2.     Mitglieder

2.1     Gründungsmitglieder

Simone De Angelis, Zentrum für Wissenschaftsgeschichte, fakultätsübergreifender Leistungsbereich

Peter Deutschmann, Slawistik, GEWI

Petra Ernst, Centrum für Jüdische Studien, fakultätsübergreifender Leistungsbereich

Reinhold Esterbauer, Institut für Philosophie, THEOL.

Christian Hiebaum, Institut für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsinformatik, REWI

Susanne Knaller, Institut für Romanistik, Zentrum für Kulturwissenschaften, GEWI

Helmut Konrad, Institut für Geschichte, GEWI

Josef Marko, Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre, REWI

Lukas Meyer, Institut für Philosophie, Zentrum für Kulturwissenschaften, GEWI

Stephan Moebius, Institut für Soziologie, SOWI

Anne-Kathrin Reulecke, Institut für Germanistik, GEWI

Katharina Scherke, Institut für Soziologie, SOWI

Alexandra Strohmaier, Institut für Germanistik, Zentrum für Kulturwissenschaften, GEWI

Michael Walter, Institut für Musikwissenschaft, GEWI

Werner Wolf, Institut für Anglistik, Centre for Intermediality Studies, GEWI

Arne Ziegler, Institut für Germanistik, GEWI

2.2.     Sprecher: Lukas Meyer

Stellvertretende Sprecherin: Alexandra Strohmaier

3.     Ziele und Verpflichtungen

Ziel des Doktoratsprogramms „Kultur – Text – Handlung“ ist die forschungsfundierte interdisziplinäre Auseinandersetzung mit den theoretischen und methodischen Implikationen der Konzepte „Text“ und „Handlung“ zur Bearbeitung kulturwissenschaftlicher Fragestellungen. Durch das DP sollen Studierende einer postgradualen Studienrichtung aus unterschiedlichen Disziplinen, die an der Karl-Franzens-Universität an einer kulturwissenschaftlich ausgerichteten Dissertation mit deutlichem Fokus auf text- und/oder handlungstheoretischen Ansätzen arbeiten, bei der Durchführung ihrer Dissertationsprojekte unterstützt und in interdisziplinäre und internationale Forschungszusammenhänge eingebunden werden. Die DoktorandInnen werden aufgrund ihrer Bewerbung nach einer Ausschreibung ausgewählt. Die Ziele und Aufgaben des Doktoratsprogramms sowie Standards, Leistungen und Betreuungsformen werden in einem Code of Conduct festgelegt.

 

Doktoratsprogramm „Kultur – Text – Handlung“

Code of Conduct

(Anhang zum Gründungsbeschluss über das Doktoratsprogramm „Kultur – Text – Handlung“ vom 23.01.2013)

1.     Ziel des Doktoratsprogramms „Kultur – Text – Handlung“ ist die forschungsfundierte interdisziplinäre Auseinandersetzung mit den theoretischen und methodischen Implikationen der Konzepte „Text“ und „Handlung“ zur Bearbeitung kulturwissenschaftlicher Fragestellungen. Durch das DP sollen herausragende DoktorandInnen bei der Durchführung ihrer Dissertationsprojekte unterstützt und in interdisziplinäre und internationale Forschungszusammenhänge eingebunden werden. Die interdisziplinäre Ausrichtung des DP wird innerhalb der Universität Graz durch die Anbindung des DP an den Forschungsbereich „Bild – Text – Performanz“ des gesamtuniversitären Forschungsschwerpunkts „Kultur- und Deutungsgeschichte Europas“ bekräftigt. Die internationale Vernetztheit wird insbesondere durch die geplante Einbindung des DP in das European PhDnet „Literary and Cultural Studies“ gefördert.

2.     Im Rahmen des DP wird eine interdisziplinäre Lehrveranstaltung (Ringvorlesung, Seminar oder Doktoratskolloquium) im Ausmaß von mindestens 4 ECTS pro Semester durchgeführt. Die Mitglieder des DP erklären sich bereit, an dieser Lehrveranstaltung im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten teilzunehmen. Darüber hinaus verpflichten sich die Mitglieder des DP eigene Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen, Tagungen) allen DoktorandInnen des DP nach Möglichkeit frei zugänglich zu halten.

3.     Die DoktorandInnen verpflichten sich zur Teilnahme an den Angeboten des DP in einem Mindestausmaß von einer Lehrveranstaltung im Ausmaß von 4 ECTS. Des Weiteren stellen die DoktorandInnen ihre Arbeit bzw. deren Fortschritt möglichst einmal im Semester im Rahmen eines Doktoratskolloquiums vor. Außerdem wird von den DoktorandInnen der Besuch von einschlägigen Vorträgen sowie wissenschaftlichen Workshops und Konferenzen erwartet.

4.     Die teilnehmenden DoktorandInnen werden dazu angehalten, ihre wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen internationaler Konferenzen zu präsentieren und streben die Publikation ihrer Arbeiten an. Die Lehrenden unterstützen sie dabei aktiv.

5.     Die Auswahl der teilnehmenden DoktorandInnen erfolgt aufgrund einer Ausschreibung an der Universität Graz. Interessierte DoktorandInnen haben im Rahmen ihrer Bewerbung ein Exposé ihres Dissertationsprojekts sowie ihren Lebenslauf (ggf. mit Publikationsliste) vorzulegen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt mit einfacher Mehrheit der teilnehmenden DozentInnen. Die DoktorandInnen können maximal an zwei Doktoratsprogrammen teilnehmen. Eine allfällige Unterbrechung sowie ein Abbruch der Doktorarbeit ist dem Sprecher/der Sprecherin innerhalb von vier Wochen zu melden.

6.     Die teilnehmenden DozentInnen treten einmal im Semester zu einer Besprechung aller Angelegenheiten des DP zusammen. Die Einladung erfolgt durch den Sprecher/die Sprecherin zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Termin.

7.     Das DP berichtet einmal im Semester schriftlich über seine Aktivitäten an die VizerektorInnen für Lehre und Forschung sowie die DekanInnen der beteiligten Fakultäten.

8.     Der/die Sprecher/in sowie sein/e Stellvertreter/in werden für zwei Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit. Alle administrativen Aufgaben sowie die Unterstützung des/der Sprechers/Sprecherin erfolgt durch dessen/deren Sekretariat, das auch als Sekretariat des DP fungiert.

9.     Die Kommunikation zwischen den DozentInnen und DoktorandInnen erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels E-Mail-Verteiler.

10.     Für alle Fragen des DP ist die Richtlinie über die Einrichtung und den Betrieb von Doktoratsprogrammen vom 29.4.2009, Mitteilungsblatt 31a, zu beachten.