MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html
25. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2012/13 Ausgegeben am 8. 2. 2013 19.b Stück
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BETRIEBSVEREINBARUNG
über die Abrechnung von Kopier- und Telefonkosten
abgeschlossen zwischen
der Karl-Franzens-Universität Graz
sowie
dem Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal
und dem Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,
8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
1. Persönlicher Geltungsbereich
Die Betriebsvereinbarung gilt für sämtliche ArbeitnehmerInnen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität Graz stehen.
2. Örtlicher Geltungsbereich
Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Standorte der Karl-Franzens-Universität Graz.
3. Zeitlicher Geltungsbereich
Die Betriebsvereinbarung tritt rückwirkend mit 1.1.2013 in Kraft und wird für ein Jahr abgeschlossen. Die Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei bis 1. 10. des jeweiligen Kalenderjahres erklärt, die Betriebsvereinbarung nicht fortsetzen zu wollen.
4. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Betriebsvereinbarung bildet § 97 Abs 1 Z 6 ArbVG.
5. Gegenstand
Gegenstand der Betriebsvereinbarung ist die universitätsinterne Zuordnung und Weiterverrechnung der Kopier-, Druck- und Telefonkosten an die jeweilige Kostenstelle bzw an den jeweiligen Innenauftrag, aufgegliedert nach der Zugehörigkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zu der Kostenstelle bzw. zum Innenauftrag. Die Betriebsvereinbarung über die Ermittlung, Verwendung und Übermittlung von ArbeitnehmerInnendaten, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 16.4.2008, 28.a Stück, 14. Sondernummer, in der jeweils geltenden Fassung, bleibt hiervon unberührt.
6. Verwendungszwecke
Den Anweisungsberechtigten und den ArbeitnehmerInnen werden durch die vorliegende BV Kosten transparent gemacht, womit gleichzeitig ein erhöhtes Kostenbewusstsein geschaffen werden soll.
7. Definition der verwendeten Daten
Die kumulierten Abrechnungen erfolgen monatsorientiert. Herangezogen werden
a) für die Telefonkosten die jeweiligen vergebenen Nebenstellen und
b) für die Druck- bzw. Kopierkosten die eindeutige Authentifizierung der ArbeitnehmerInnen am Druck- und Kopiersystem. Es wird mit Ausnahme der unter Punkt 8 geregelten Fälle keine zeitbezogene Auflistung der Druckaufträge erstellt.
Form und Inhalt der kumulierten Abrechnungen müssen den in der Anlage beigegebenen Formularen entsprechen. Die dort dargestellten beispielhaften Abrechnungen sind Teil dieser Betriebsvereinbarung.
8. Einsichtnahme und Detailauswertungen
Die in der Anlage dargestellten Abrechnungsinformationen werden den Anweisungsberechtigten zur Verfügung gestellt.
Jedem/Jeder ArbeitnehmerIn ist die Einsicht in die persönlichen kumulierten Abrechnungsdaten seitens der Anweisungsberechtigten jederzeit zu gewähren. Die Abrechnungsdaten anderer ArbeitnehmerInnen dürfen nicht weitergegeben werden.
Bei nicht nachvollziehbaren Kosten ist den betroffenen ArbeitnehmerInnen durch die/den Dienstvorgesetzten die Einsichtnahme in die zeitbezogenen Abrechnungsdaten, unter Zuziehung des jeweiligen Betriebsrates, zu ermöglichen.
9. Publikation
Der Text der Betriebsvereinbarung ist im Mitteilungsblatt der Universität zu publizieren.
Anlagen (hier nicht publiziert):
· Abrechnungsformular für Telefonkosten
· Abrechnungsformular für Druck- und Kopierkosten
Für die Karl-Franzens-Universität Graz:
Graz, am 31. 1. 2013 Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper
Rektorin
Für den Betriebsrat des Allg. Universitätspersonals:
Graz, am 30. 1. 2013 i.V. Isabella Pircher
1. stellv. Vorsitzende des Allg. Betriebsrates
Für den Betriebsrat des Wissenschaftl. Universitätspersonals:
Graz, am 30. 1. 2013 Ao. Univ.-Prof. Dr. Ingo Kropač
Vorsitzender des Wissenschaftl. Betriebsrates