MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html
22. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2012/13 Ausgegeben am 16. 1. 2013 16.d Stück
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Lehrplan
des berufsbegleitenden Universitätskurses
Parlamentarismus und Landespolitik
an der
Karl-Franzens-Universität Graz
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,
8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses
Parlamentarismus und Landespolitik
an der
Karl-Franzens-Universität Graz
Gemäß § 3 Zif 5 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002 und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1. 2007 wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik eingerichtet.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1
§ 1 Allgemeines 2
(1) Gegenstand des Universitätskurses
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt
(4) Zielgruppen
(5) Zulassungsvoraussetzungen
(6) Anerkennung von Leistungen anlässlich der Aufnahme
(7) Höchstzahl an Studienplätzen
§ 2 Allgemeine Bestimmungen 4
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten
(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses
(3) Zertifikat
(4) Lehrveranstaltungstypen
§ 3 Lehr- und Lernformen 5
(1) Unterrichtssprache
(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen
§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses 5
§ 5 Prüfungsordnung 6
(1) Anwesenheit und Beurteilung
(2) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
(3) Gesamtbeurteilung
§ 6 Kosten des Universitätskurses 6
§ 7 Organisation 6
§ 8 Inkrafttreten 6
Anhang I: Modulbeschreibungen 7
§ 1 Allgemeines
(1) Gegenstand des Universitätskurses
Gegenstand des einsemestrigen Universitätskurses Parlamentarismus und Landespolitik ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu ermöglichen auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und Methoden die Grundlagen der parlamentarischen Arbeit in Hinsicht auf Themen des Öffentlichen Rechts (Verwaltungs- und Verfassungsrecht), Menschenrechts, der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre, des Konfliktmanagements, der Kommunikation, der angewandten Medienlehre und Ethik zu analysieren und zu reflektieren. Der Universitätskurs behandelt die Kernkompetenzen des parlamentarischen Handelns und bringt dabei die aktuellen Methoden und Instrumente in einen konkreten Anwendungsbezug.
Ziel dieses berufsbegleitenden Universitätskurses ist es insbesondere,
· die politischen Prozesse und Ziele des parlamentarischen Geschehens und die Interdependenzen zwischen den einzelnen parlamentarischen Funktionsbereichen zu analysieren;
· grundlegende Methoden und Techniken zur erfolgsorientierten Steuerung dieser Funktionen und zur optimalen Entscheidungsfindung darzustellen;
· wesentliche Ansätze zur Bestimmung langfristiger öffentlicher (politischer) Strategien und der Strukturierung der jeweiligen Funktionen (Organisation und Personalführung, Informationsinfrastruktur, Krisenkommunikation etc.) zu beurteilen;
· die Einbettung der parlamentarischen Funktionen in den rechtlichen und gesamtvolkswirtschaftlichen Zusammenhang und die Bedeutung dieser Aspekte auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und Methoden zu reflektieren.
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Parlamentarismus und Landespolitik vermögen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und Methoden:
· Parlamentsprozesse grundlegend zu analysieren und zu strukturieren;
· die Eigenschaften und die Einsatzmöglichkeiten von Kommunikations- und Konfliktmanagementformen zur internen/externen parlamentarischen Interaktion und Kooperation mit Medien und anderen Stakeholderinnen bzw. Stakeholdern einzuschätzen und die passenden Methoden reflektiert anzuwenden;
· den Aufbau und Informationsgehalt von (politischen) Strategien grundlegend zu erfassen und elementare rechtliche Analysen durchzuführen;
· Methoden des Projekt- und Prozessmanagements sowie zur Personalführung sachgerecht einzusetzen;
· grundlegende Überlegungen zur Entwicklung von politischen Marktstrategien zu entwickeln;
· die Bedeutung des rechtlichen, betriebswirtschaftlichen- und volkswirtschaftlichen Rahmens für parlamentarische Tätigkeit zu verstehen und die öffentliche Verwaltung unter Beachtung dieser Vorgaben zielgerecht zu gestalten.
(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt
Der Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer werden mit für die Praxis relevanten Forschungsmethoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in fachbezogenen Fallstudien.
Den Absolventinnen und Absolventen des einsemestrigen Universitätskurses Parlamentarismus und Landespolitik stehen vielfältige Möglichkeiten im Management in allen Bereichen der öffentlichen Wirtschaft/Verwaltung bzw. Politik offen.
(4) Zielgruppen
Der Universitätskurs richtet sich an:
Fachleute, Expertinnen und Experten aus allen Managementbereichen der öffentlichen Wirtschaft/Verwaltung mit besonderem Augenmerk auf parlamentarische Funktionen, die ihre Kompetenzen und Qualifikationen erweitern wollen. Insbesondere: Landtagsabgeordnete, Bedienstete eines Landtagsklubs, Bundesrätinnen und Bundesräte, nationale und internationale Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Parlamentsdirektionen, Landesbedienstete mit Arbeitsbezug zum Landtag und/oder ähnlichen öffentlichen Organen, Funktionärinnen und Funktionäre sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gebietskörperschaften, Dachverbänden und juristischen Personen öffentlichen Rechts.
(5) Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen für den einsemestrigen Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik sind:
· die allgemeine Universitätsreife oder
· eine abgeschlossene Lehre und mindestens 3 Jahre einschlägige Praxis oder
· eine Gewerbeberechtigung und mindestens 3 Jahre fachlich einschlägige Tätigkeit oder
· Mandat in einer Gebietskörperschaft
Die Bewerbung hat schriftlich im Rahmen eines Motivationsschreibens an die Wissenschaftliche Leitung des Universitätskurses zu erfolgen.
(6) Anerkennung von Leistungen anlässlich der Aufnahme
Vergleichbare Leistungen, die an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erbracht wurden, können im Sinne § 78 UG auf Antrag anerkannt werden. Anträge auf Anerkennung von Leistungen sind schon gemeinsam mit der Bewerbung einzureichen und müssen jedenfalls vor Kursbeginn beantragt werden, andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden.
(7) Höchstzahl an Studienplätzen
Zum Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik können maximal 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten
Allen von den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.
(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses
Der Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik ist berufsbegleitend und dauert ein Semester. Die Lehrveranstaltungen sind modular aufgebaut. Der Universitätskurs wird mit 30 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet und beinhaltet folgende Lehrinhalte.
PF | ECTS | |
Parlamentarismus und Landespolitik | PF | 30 |
Modul 1: Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung | PF | 12,5 |
Modul 2: Kommunikation, Networking & Lobbying | PF | 6 |
Modul 3: Rechtliche und ethische Grundlagen der öffentlichen Verwaltung | PF | 11,5 |
PF = Pflichtfach
(3) Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Parlamentarismus und Landespolitik (siehe § 5) erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein Universitätszertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz.
(4) Lehrveranstaltungstypen
Im Curriculum wird folgender Lehrveranstaltungstyp angeboten:
a. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen werden den praktisch-berufliche Zielen des Universitätskurses entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösungen behandelt.
b. Konversatorien (KO): Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Anfragen an die Lehrenden.
Die genannten Lehrveranstaltungstypen haben immanenten Prüfungscharakter, auf sie findet § 13 des Satzungsteiles Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität Graz Anwendung.
§ 3 Lehr- und Lernformen
(1) Unterrichtssprache
Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.
(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen
Der berufsbegleitende Universitätskurs Parlamentarismus und Landespolitik ist modular aufgebaut und wird in geblockter Form über ein Semester abgehalten. Definierte Unterrichtseinheiten können in Form von E-Learning-Einheiten (internetbasierte Fernlehre) absolviert werden.
§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses
Der Unterrichtsplan enthält die nachstehend aufgelisteten Lehrveranstaltungen; alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Als Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen aus den einzelnen Modulen gelten die in den Modulbeschreibungen enthaltenen Kriterien.
Modulübersicht
Modul/LV | Typ | ECTS | PF | ∑KStd. | |
Modul 1: |
Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung |
VU/ KO |
11 | PF | 56 |
1.1 | Management Grundlagen | VU | 2 | PF | 16 |
1.2 | Organisations- und Projektmanagement | VU | 1 | PF | 8 |
1.3 | Personalmanagement und Führung | VU | 1 | PF | 8 |
1.4 | Informations- und IT-Management | VU | 1 | PF | 8 |
1.5 | Strategisches Management | VU | 0,5 | PF | 4 |
1.6 | Volkswirtschaft und Geldpolitik | VU | 1 | PF | 8 |
1.7 | Förderungsmanagement | VU | 0,5 | PF | 4 |
1.8 | Fernstudienelemente Modul 1 | KO | 4 | PF | - |
Modul 2: | Kommunikation, Networking & Lobbying | VU/KO | 7 | PF | 32 |
2.1 | Kommunikation/Mediation Grundlagen | VU | 1 | PF | 8 |
2.2 | Medienkommunikation | VU | 1 | PF | 8 |
2.3 | Krisenkommunikation | VU | 1 | PF | 8 |
2.4 | Networking/Lobbying | VU | 1 | PF | 8 |
2.5 | Fernstudienelemente Modul 2 | KO | 3 | PF | - |
Modul 3: | Rechtliche und ethische Grundlagen der öffentlichen Verwaltung |
VU/ KO |
12 | PF | 44 |
3.1 | Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung I | VU | 2 | PF | 16 |
3.2 | Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung II | VU | 1 | PF | 8 |
3.3 | Korruptionsstrafrecht | VU | 1 | PF | 8 |
3.4 | Ethik/Wertemanagement/Menschenrechtsbildung | VU | 1 | PF | 8 |
3.5 | Fernstudienelemente Modul 3 | KO | 3 | PF | - |
3.6 | Projektarbeit | - | 4 | PF | 4 |
Summe | 30 | 132 |
§ 5 Prüfungsordnung
(1) Anwesenheit und Beurteilung
Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen, im Umfang der dafür vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkte erfolgreich absolviert werden. In Summe muss eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein.
Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) und Konservatorien (KO) gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Bei Prüfungen von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßig durchgeführten schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die aktive Mitarbeit der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer ist somit ein Beurteilungskriterium.
Die Beurteilung der Prüfungsleistungen richtet sich nach der in § 73 Abs 1 und 3 UG bestimmten Notenskala.
(2) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
Gem. § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen dürfen nicht bestandene Prüfungen höchstens dreimal wiederholt werden.
(3) Gesamtbeurteilung
Die Gesamtbeurteilung hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.
§ 6 Kosten des Universitätskurses
Die Kosten des Universitätskurses setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den sonstigen Aufwendungen für Leitung, Organisation etc. zusammen. Diese Gelder werden aus dem Kursbeitrag aufgebracht. Falls diese nicht in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen, kann der Universitätskurs nicht stattfinden. Der Kursbeitrag schließt nur die Kosten für die Lehrveranstaltungen ein, nicht hingegen sonstige Kosten, die für Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen oder die Teilnahme an Exkursionen anfallen. Diese sowie allfällige sonstige Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.
§ 7 Organisation
Es ist eine wissenschaftliche Leitung zu bestellen, die von einem Universitätsprofessor/einer Universitätsprofessorin oder einem/einer habilitierten Universitätslehrer/Universitätslehrerin wahrzunehmen ist. Die gesamte wirtschaftliche Abwicklung wird durch UNI for LIFE bewerkstelligt.
§ 8 Inkrafttreten
Dieser Lehrplan tritt nach Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.
Anhang: Lehrplan, Qualifikationsniveaus und Schlüsselqualifikationen, Lehrveranstaltungsbeschreibungen:
(1) Lehrplan
Modul/LV | Typ | ECTS | PF | ∑KStd. | |
Modul 1: |
Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung |
VU/ KO |
11 | PF | 56 |
1.1 | Management Grundlagen | VU | 2 | PF | 16 |
1.2 | Organisations- und Projektmanagement | VU | 1 | PF | 8 |
1.3 | Personalmanagement und Führung | VU | 1 | PF | 8 |
1.4 | Informations- und IT-Management | VU | 1 | PF | 8 |
1.5 | Strategisches Management | VU | 0,5 | PF | 4 |
1.6 | Volkswirtschaft und Geldpolitik | VU | 1 | PF | 8 |
1.7 | Förderungsmanagement | VU | 0,5 | PF | 4 |
1.8 | Fernstudienelemente Modul 1 | KO | 4 | PF | - |
Modul 2: | Kommunikation, Networking & Lobbying | VU/KO | 7 | PF | 32 |
2.1 | Kommunikation/Mediation Grundlagen | VU | 1 | PF | 8 |
2.2 | Medienkommunikation | VU | 1 | PF | 8 |
2.3 | Krisenkommunikation | VU | 1 | PF | 8 |
2.4 | Networking/Lobbying | VU | 1 | PF | 8 |
2.5 | Fernstudienelemente Modul 2 | KO | 3 | PF | - |
Modul 3: | Rechtliche und ethische Grundlagen der öffentlichen Verwaltung |
VU/ KO |
12 | PF | 44 |
3.1 | Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung I | VU | 2 | PF | 16 |
3.2 | Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung II | VU | 1 | PF | 8 |
3.3 | Korruptionsstrafrecht | VU | 1 | PF | 8 |
3.4 | Ethik/Wertemanagement/Menschenrechtsbildung | VU | 1 | PF | 8 |
3.5 | Fernstudienelemente Modul 3 | KO | 3 | PF | - |
3.6 | Projektarbeit | - | 4 | PF | 4 |
Summe | 30 | 132 |
(2) Qualifikationsniveaus und Schlüsselqualifikationen
Nr. | Lehrveranstaltungen | Wissen und Verstehen | Anwenden | Beurteilen | Kommunikation | Lernfertigkeiten |
1.1 | Management Grundlagen | Zentrale ökonomische Grundlagen | Analyse betriebswirtschaftlich dominierter Systeme | Optimierungsansätze, verschiedene Analyseverfahren | Begründen von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen | Denken in Alternativen, Reihung, Bewertung |
1.2 | Organisations- und Projektmanagement | Strukturen und Organisationsprobleme, Theorien | Klassifikationssysteme, Organisationsanalyse | Kritische Prüfung von Angeboten (von Drittparteien) | Moderation von Meetings | Motivation und Lernen, Diskussion von Fallbeispielen |
1.3 | Personalmanagement und Führung | Führungsaufgaben und Führungsqualitäten, Coaching | Führungsaufgaben und Umsetzung | Führungswerkzeuge kritisch diskutieren | Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, Teamführung | Persönlichkeitsanalyse, Führungsstile, Diskussion von Fallbeispielen |
1.4 | Informations- und IT-Management | Theorie, Strategie, Prozesse und Umsetzung | Führungsebene | Beurteilung von Grundlagen und Entscheidungen | Umgang mit Beraterinnen und Beratern | Technologische Innovationen analysieren und sinnvoll an- bzw. verwenden |
1.5 | Strategisches Management | Strategien und Implikationen funktionaler Bereiche | Managementprozess, Entwicklung von Strategien | Analysieren von Wettbewerbsfähigkeit, Managementprozessen und Entscheidungen | Formulieren und Kommunizieren von Strategien | Strategieplanung und -analyse in komplexen politischen Situationen |
1.6 | Volkswirtschaft und Gelpolitik | Zentrale volkswirtschaftliche Grundlagen, internationale Ökonomik | Analyse interdependenter ökonomischer Systeme |
Optimierungsansätze, verschiedene Analyseverfahren | Verstehen von volkswirtschaftlichen Entscheidungen |
Denken in Alternativen, Reihung, Bewertung |
1.7 | Förderungsmanagement | Grundlagen des Förderwesens in Österreich/EU | Analyse der verschiedenen Fördermöglichkeiten | Beurteilung der verschiedenen Fördermöglichkeiten | Begründen von Auswahlmethoden für Förderungen | Förderungsmöglichkeiten reflexiv betriebs- und volkswirtschaftlich bewerten |
1.8 | Fernstudienelemente Modul 1 | Analyse, Synthese, Beurteilung und Reflexion des Moduls Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung | ||||
2.1 | Kommunikation/Mediation Grundlagen | Grundlagen der Kommunikation und Mediation | Planen von Abläufen, Fallstudie, Analyse von Gesprächen | Entscheidungskriterien | Diskussion von Mediationsformen | Denken in Alternativen, Reihung, Bewertung, Diskussion von Fallbeispielen |
2.2 | Medienkommunikation | Theorie, Strategie, Prozesse und Umsetzung | Planen von Abläufen, Fallstudie, Analyse von Interviews | Entscheidungskriterien | Argumentieren, belegen, rechtfertigen | Bewertung von Medien, Diskussion von Fallbeispielen |
2.3 | Krisenkommunikation | Krisenkommunikation Grundlagen | Führungsebene | Beurteilung verschiedener Verfahren | Argumentieren, belegen, rechtfertigen | Diskussion von Fallbeispielen |
2.4 | Networking/Lobbying | Grundlagen des Networking | Entwicklung von Strategien | Analyse und Beurteilung von Abläufen | Umgang mit Stakeholderinnen und Stakeholdern | Diskussion von Fallbeispielen |
2.5 | Fernstudienelemente Modul II | Analyse, Synthese, Beurteilung und Reflexion des Moduls Kommunikation, Networking & Lobbying |
Nr. | Lehrveranstaltungen | Wissen und Verstehen | Anwenden | Beurteilen | Kommunikation | Lernfertigkeiten |
3.1 | Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung I | Strukturen der öffentlichen Verwaltung, Verfassungsrecht | Fallstudie, Führungsebene | Analyse und Beurteilung von Abläufen | Analysieren, argumentieren, belegen | Diskussion von Fallbeispielen |
3.2 | Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung II | Transparenzgesetz, Europarecht | Führungsebene | Analyse und Beurteilung von Abläufen | Analysieren, reflektieren, argumentieren | Diskussion von Fallbeispielen |
3.3 | Korruptionsstrafrecht | Korruptionsdelikte, zuständige Behörden, Verfahren | Analyse von strafrechtlichen Gegebenheiten, Führungsebene | Beurteilung verschiedener Verfahren |
Analysieren und verstehen von korruptionsstrafrechtlichen Vorgängen | Diskussion von Fallbeispielen |
3.4 | Ethik/Wertemanagement/Menschenrechtsbildung | Ethik/Wertemanagement/ Menschenrechtsbildung Grundlagen |
Führungsebene | Beurteilung von Grundlagen und Entscheidungen | Argumentieren, belegen, rechtfertigen | Denken in Alternativen, Diskussion von Fallbeispielen |
3.5 | Fernstudienelemente Modul III | Analyse, Synthese, Beurteilung und Reflexion des Moduls Rechtliche und ethische Grundlagen der öffentlichen Verwaltung | ||||
3.6 | Projektarbeit | Für den erfolgreichen Abschluss des Universitätskurses ist die Anfertigung einer Projektarbeit erforderlich. Durch diese Arbeit erbringen die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer den Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten |
(3) Lehrveranstaltungsbeschreibungen
Modul 1: Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung
Bsp.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Unternehmensführung, Kernbereiche des Managements und der Wertschöpfung, Kennzahlenanalyse
Bsp.: Konsequenzen ökonomischer und verhaltensorientierter Organisationstheorien für die Gestaltung der Beziehung von Umwelt, Mensch-Struktur-Prozesse-Technik, Grundlagen der Organisationsanalyse. Beschleunigung, Vernetzung, Projektentwurf und Projektausführung, Übersicht über Methoden und Fragestellungen im Kontext interkultureller Projekte
Bsp.: Individuelles und kollektives Verhalten in Organisationen, Organisationskultur, Strategieanbindung der Personalpolitik, Funktionen des HRM im Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Lebenszyklus, Human Capital Management, Führung
Bsp.: Infrastrukturen der Informationstechnologie (Hardware, Software, Netzwerke), Informationswirtschaft (Informationsbedarf und -bereitstellung, Neugestaltung von Geschäftsprozessen und -modellen durch geänderte Informationsprozesse), Anwendungssysteme (Anwendungszyklus, Arten von Anwendungssystemen)
Bsp.: Einführung in Wettbewerbsanalysen und Positionsmodelle, Unternehmensstrategien und generische Strategien, Einführung in ressourcen- und kompetenzorientierte Modelle
Bsp.: Volkswirtschaftlichen Theorien im Vergleich, Theorie des Staates – ein Überblick, Markttheorie, Theorien des internationalen Handels und der Kapitalbewegungen, aktuelle Probleme
Bsp.: Suche, Zugang, Analyse und Bewertung von nationalen und EU-Förderprogrammen, Beurteilung von Unternehmensfinanzierungen
Bsp.: Analyse, Synthese, Beurteilung und Reflexion des Moduls Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung
Modul 2: Kommunikation, Networking & Lobbying
Bsp.: Kommunikationsmodelle, Grundlagen gelungener Kommunikation, Prävention von Konflikten, Implementierung von grundlegenden Konfliktmanagementsystemen in öffentlichen Unternehmen und Organisationen, Mediation als Bearbeitungsmethode von Konflikten
Bsp.: Gesprächsführung, Argumentationsmodelle, Umgang mit schwierigen Fragen, Umgang mit Zwischenrufen und unfairen Taktiken, Sinnvolles Einsetzen von Frage und Lenkungstechniken
Bsp.: Wissen über relevanten Aspekte des Krisenmanagement und der Krisenkommunikation (kommunikativ, rechtlich, betriebswirtschaftlich) sowie deren strategische und operative Umsetzung, Krisenprävention
Bsp.: Wissen über das bewusste Knüpfen von Kontakten, Verhandlungstechniken, Funktionsweise und rechtliche Spielregeln des professionellen Lobbyings und des Public Affairs Management, Umfeldanalyse, Politische Entscheidungsstrukturen
Bsp.: Analyse, Synthese, Beurteilung und Reflexion des Moduls Kommunikation, Networking & Lobbying
Modul 3: Rechtliche und ethische Grundlagen der öffentlichen Verwaltung
Bsp.: Staatslehre: Organe und Funktionen in einer Zusammenschau: EU - Österreich - Steiermark - Gemeinden (Gesetzgebung, Vollziehung), Verfassungsrecht, B-VG (Kompetenzen), Rel. Verfassungsautonomie der Länder, Gemeinderecht
Bsp.: Europarecht: Europarechtliche Interdependenzen, Subsidiaritätsprinzip, Ausgewählte Bereiche des öffentlichen Rechts, Unvereinbarkeitsgesetz, Bezügebegrenzung (Österreich, Steiermark), Transparenzpaket
Bsp.: Einfluss auf das geltende Recht (Geltungsbereich), Vorteilsnahme, Bestechung sowie andere mögliche Korruptionsdelikte, agierende bzw. zuständige Behörden
Bsp.: Ethische Fragen des politischen Lobbying, Regeln der Fairness und des Anstands im Vorfeld der politischen Gremienarbeit, Verständnis für Wertesysteme im Allgemeinen und Wertestrukturen in der öffentlichen Verwaltung im Besonderen, Menschenrechte
Bsp.: Analyse, Synthese, Beurteilung und Reflexion des Moduls Rechtliche und ethische Grundlagen der öffentlichen Verwaltung
Bsp.: Fähigkeit eine Problemstellung im eigenen Arbeitsumfeld exakt zu definieren und daraus Arbeitsziele abzuleiten, Kenntnisse der Methoden des Wissenschaftlichen Arbeitens und deren Anwendung zur Erstellung der eigenen Arbeit, Befähigung zur Erarbeitung eines geeigneten Vorgehensmodells und eines Sets von Methoden zur Lösungsfindung