MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html

39. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2011/12 Ausgegeben am 6. 6. 2012 35.b Stück

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Curriculum

für das

Programm

„Internationales Joint Master Programm in Kultursoziologie“

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,

8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

 

Curriculum für das Programm

„Internationales Joint Master Programm in Kultursoziologie“

Genehmigt vom Senat der Universität Graz am 16. Mai 2012

Einleitung

WissenschaftlerInnen und PolitikerInnen betonen immer wieder, dass die soziale und wirtschaftliche Entwicklung nur dann gewährleistet ist, wenn kulturelle Werte in ihrem sozialen Kontext verstanden und beachtet werden. In den UN-Milleniumszielen wurde anerkannt, dass wirtschaftliche Entwicklung ohne gesellschaftliche Entwicklung nicht möglich ist. Europapolitische Dokumente weisen darauf hin, dass Kultur die soziale Einbindung und den sozialen Zusammenhalt fördert, wie auch die politische Teilnahme und den wirtschaftlichen Wohlstand. Diese Vorstellungen werden zunehmend in eine große Zahl von entsprechenden Dokumenten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in Europa und weltweit aufgenommen.

Trotz dieser allgemeinen Anerkennung der Wichtigkeit menschlicher Kultur gibt es einen Mangel an Fachkräften zur Analyse und Interpretation ihrer Rolle im Umfeld der heutigen wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung, die auf globaler Ebene stattfindet. Das Wissen, das von solchen Fachkräften in der praktischen Ausübung ihrer Tätigkeit erwartet wird, geht über die rein theoretische Reflexion hinaus und umfasst Kompetenzen sowohl in der quantitativen als auch qualitativen empirischen Forschung. Gleichermaßen wichtig sind interkulturelles Verständnis, Koordinationsfähigkeit und Projektmanagement, wie auch die Fähigkeit, im mehrstufigen Kontext konvergenter Medien zu arbeiten.

Das Masterstudium in Kultursoziologie wird eingeführt, um diesen dringend benötigten Fachkräften eine Ausbildung für soziale und kulturelle Analysen zu bieten. Es verbindet die Stärken und Spezialisierungen in der Lehre mit der Spitzenforschung der beteiligten Universitäten und bietet Studierenden auf diese Weise ein Programm an, das in den Ländern der Konsortiumspartner anerkannt wird und außerdem die Möglichkeit für weiterführendes Lernen, Reflektieren und Forschen bietet. Zusätzlich zum Erwerb wesentlicher Kompetenzen, die für Beschäftigungsverhältnisse auf einem sich rasch wandelnden Arbeitsmarkt und bei sich verändernden Berufsbildern entscheidend sind, erarbeiten sich Absolventinnen und Absolventen auch eine solide theoretische und methodologische Basis für eine mögliche Fortsetzung ihrer Studien auf Ebene eines Doktorats.

Das Masterstudium in Kultursoziologie ist das Ergebnis einer seit langem bestehenden Zusammenarbeit zwischen den Universitäten Graz und Zadar. Beide Universitäten engagieren sich entschlossen für qualitativ hochwertige Lehre und Forschung und sehen das gemeinsam erarbeitete Curriculum als ein Instrument zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes. Das Studium in Kultursoziologie ist das Ergebnis institutioneller Beziehungen zwischen beiden Universitäten, die bis in die 1990er Jahre zurück reichen und sich im neuen Jahrtausend besonders intensiviert haben. Nach Kontakten einzelner Forscherinnen und Forscher umfasste die Zusammenarbeit bisher die Mobilität von Studierenden, akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Gastvorlesungen, sowie die Teilnahme an Sommerkursen und Konferenzen.

Das gemeinsame Masterstudium ist eng mit zwei Forschungsschwerpunkten der Universität Graz verbunden, nämlich „Heterogenität und Kohäsion“ und „Kultur- und Deutungsgeschichte Europas“. Die soziologische Analyse von Kultur ist ein wichtiges Forschungsgebiet innerhalb dieser Forschungsschwerpunkte, da sich Prozesse der sozialen Integration und Ausgrenzung nur dann entsprechend begreifen lassen, wenn man kulturelle Phänomene in Betracht zieht. Das Prinzip des Masterstudiums, nämlich die Verbindung von Forschung und Lehre, wird durch diese Verknüpfung mit den Forschungsschwerpunkten gesichert.

Das gemeinsame Masterstudium in Kultursoziologie schafft eine gute Verbindung zwischen den Forschungsbereichen des Institutes für Soziologie (der Beziehung zwischen Kultur und Gesellschaft) und der allgemeinen Zielsetzung der Universität Zadar (Forschung und Bildung im Interesse der regionalen Entwicklung in einem breiteren europäischen Kontext). Das Institut und die Universität engagieren sich für die Entwicklung internationaler, gemeinsamer Studien, die von ihren organisatorischen Strukturen angeboten werden, bei voller Integration gemäß den Anforderungen des Bologna-Prozesses.

Für die Universität Trient leitet sich die Teilnahme am Studienprogramm der Kultursoziologie aus einer lange währenden Zusammenarbeit zur Förderung guter Praktiken in der Verwaltung doppelter und gemeinsamer Studiengänge auf internationaler Ebene ab. Die gemeinsame Sichtweise auf diesem Gebiet führte zur Organisation gemeinsamer Seminare und Workshops für die EAIE und zur Entscheidung, am Projekt des Studiums der Kultursoziologie Teil zu nehmen, da die soziologische Fakultät Trient großes Interesse daran hatte.

Die Universität Trient verfügt im Bereich der Kultursoziologie über fundiertes Fachwissen. Verschiedene Forschungsgruppen an der Universität Trient arbeiten in fünf Clustern an Themen, die sich um die Erforschung der Kultursoziologie drehen. Der erste Forschungscluster beschäftigt sich mit Sprache und Gesellschaft, sozialer Interaktion, Gesprächsanalyse, Medienstudien und der Soziologie der Kommunikation. Ein zweiter Cluster leistet sowohl theoretische als auch empirische Arbeit zur kulturellen Dimension von Migrationsstudien. Dieser Cluster nimmt auch an den Aktivitäten des Zentrums für Kultursoziologie der Universität von Yale Teil, und zwar schon seit dessen Gründung. Ein dritter Forschungscluster konzentriert sich auf Wissenschaft und Gesellschaft, das öffentliche Verständnis von Forschung, Meinungsforschung und Studien zum öffentlichen Raum. Ein vierter Forschungscluster arbeitet an der kulturellen Analyse räumlicher Phänomene. Zu guter Letzt beschäftigt sich ein fünfter Forschungscluster mit der Soziologie von Religion, religiösen Organisationen und Bewegungen und Religion in multikulturellen Gesellschaften. Mehrere Dissertationen, die unter einen der obigen Titel fallen, wurden erst kürzlich verteidigt, und Lehrveranstaltungen zu den obigen Themen für Studierende und Absolventen sind bereits angelaufen. Die Universität betreut mehrere Post-Doktoranden, die Projekte zur Kultursoziologie verfolgen.

Die Programme bauen auf etablierten Forschungs- und Lehrtraditionen im Bereich der Kultursoziologie am Soziologieinstitut der Masaryk-Universität auf. Die Interessensgebiete reichen von Organisations- und Populärkultur bis zu Religion und urbanen Studien. Sein besonderes Profil erhält das Studienprogramm jedoch durch die beiden Studienbereiche der ethnisch-nationalen Abgrenzungen (wozu etwa Migration und Transnationalismus zählen) und des kollektiven Gedächtnisses (einschließlich Generationengedächtnis und kollektivem Trauma). Heute entwickeln sich die Forschungs- und Lehrtätigkeiten auf diesem Gebiet rund um das Zentrum für Kultursoziologie des Institutes. Obwohl dieses Zentrum formell erst 2008 eingerichtet wurde, reflektiert seine Gründung bereits jene zahlreichen Lehrveranstaltungen, die vom Institut in dessen zahlreichen Studienprogrammen bereits seit langem angeboten wurden, und die sich neben den oben erwähnten Thematiken beispielsweise auch mit bürgerlicher Kultur, Identitätsbildung, Geschlechterfragen und Sexualität, Rassen, Antisemitismus und Protestkultur befassten. Viele der Aktivitäten des Zentrums beruhen auf enger Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Kultursoziologie an der Universität Yale, gemeinsam mit anderen herausragenden akademischen Einrichtungen weltweit, wie etwa der Universität Konstanz. Seit 2008 wurde die kultursoziologische Ausrichtung des Instituts auch intern gefördert, nämlich durch das internationale Doktoratsprogramm Euro Joint PhD Program in Social Representations and Communication.

Das gemeinsame Studienprogramm ist ein Beispiel der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern der Europäischen Union und einem Kandidatenland, dessen Mitgliedschaft unmittelbar bevorsteht. Das Programm ist für die Zusammenarbeit mit weiteren PartnerInnen weltweit offen.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Status von KooperationspartnerInnen

Die folgenden vier Universitäten haben gemeinsam ein „Internationales Joint Master Programm in Kultursoziologie“ entwickelt:

§     Karl-Franzens-Universität Graz (Österreich, koordinierende Universität), vertreten durch Univ.-Prof. Mag. Dr. Manfred Prisching (akademischer Vertreter), Institut für Soziologie, Universitätsstraße 15, A-8010 Graz

§     Universität Zadar (Kroatien), vertreten durch Prof. Dr. Sc. Inga Tomić-Koludrović (akademische Vertreterin), Institut für Soziologie, Obala Kralja Petra Kreŝimira IV, Br. 2, HR-23000 Zadar.

§     Universität Trento/Trient (Italien), vertreten durch Univ.-Prof. Giolo Fele (akademischer Vertreter), Fakultät für Soziologie, Via Verdi 26, I-38122 Trient

§     Masaryk Universität (Brno/Brünn, Tschechische Republik), vertreten durch Doc. PhDr. et Ing. Radim Marada, Ph.D. (akademischer Vertreter), Institut für Soziologie, Fakultät für gesellschaftliche Studien, Jostova 10, CZ-602 00 Brünn.

(1.1) Konsortium

Die folgenden vier Universitäten bilden das „Konsortium“:

§     Karl-Franzens-Universität Graz (Österreich), gesetzliche Vertreterin: Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper, Rektorin.

§     Universität Zadar (Kroatien), gesetzlicher Vertreter: Prof. Dr. Sc. Ante Uglešić, Rektor.

§     Universität Trento/Trient (Italien), gesetzlicher Vertreter: Prof. Davide Bassi, Rektor.

§     Masaryk Universität (Brno/Brünn, Tschechische Republik), gesetzlicher Vertreter: Doc. PhDr. Mikuláš Bek, Ph.D, Rektor.

Der Mastergrad wird von diesen gemeinsam verliehen.

Die mit diesem Titel verbundenen Rechte werden von jedem der teilnehmenden Staaten erworben.

(vergleiche Kooperationsabkommen, § 2)

(1.2) MobilitätspartnerInnen

Universitäten können dem Projekt als MobilitätspartnerInnen beitreten und Teile des Curriculums anbieten, die sodann automatisch als Teil des Studienprogramms anerkannt werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Abkommen zwischen den Mobilitätsuniversitäten und dem Konsortium (vergleiche Kooperationsabkommen § 2).

(2) Ziel des internationalen Joint Master Programms in Kultursoziologie

Ziel und Auftrag des internationalen gemeinsamen Masterstudiums in Kultursoziologie ist es, ein internationales Masterprogramm auf höchstem Niveau anzubieten, das Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu befähigt, als ForscherInnen und PolitikerInnen Beiträge zur gesellschaftlichen Transformation und Entwicklung unter den Bedingungen einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt zu leisten.

Das internationale gemeinsame Masterstudium wurde gemeinsam entwickelt und wird von den Partnereinrichtungen anerkannt. Studierende müssen einen Teil ihres Studiums an den teilnehmenden Institutionen verbringen. Diese Zeitabschnitte werden an ihren Universitäten der Zulassung automatisch anerkannt. Die Lehrkräfte dieser Institutionen arbeiten das Curriculum gemeinsam aus, formulieren Bestimmungen für Zulassung und Prüfungsbedingungen und unterrichten auch an anderen Institutionen. Bei Abschluss des Studienprogramms erhalten Studierende einen Titel, der gemeinsam von allen oder mehreren Partneruniversitäten verliehen wird.

Der Mastergrad betont insbesondere die Forschung im Dienste der sozialen, kulturellen und ökonomischen Entwicklung. Er fördert die Fähigkeit zu fundierter theoretischer und methodischer Forschung, die für die soziale und kulturelle Analyse in einem komplexen globalen Umfeld erforderlich ist und durch das Wechselspiel zwischen einfachen und fortschrittlichen Formen der Modernität charakterisiert wird. Das Ziel des Programms ist, im Hinblick auf die Produktion originärer Forschung die Fähigkeit der Studierenden zu unabhängigem, kritischem und kreativem Denken zu entwickeln.

 

Abgesehen von der Möglichkeit zur Fortsetzung der Studien auf Doktoratsebene zählt zu den Beschäftigungsmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen eine breite Palette an Möglichkeiten im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor sowie bei Nichtregierungsorganisationen. Zu den öffentlichen Einrichtungen zählen die EU sowie nationale, regionale und lokale Körperschaften, Universitätsleitungs- und Verwaltungseinrichtungen und diverse öffentliche und halböffentliche Agenturen und Denkfabriken. Zu privaten ArbeitgeberInnen zählen verschiedene Beratungsunternehmen im Bereich der Meinungsforschung und des Marketings, Medien und die Kreativbranche. Zu Beschäftigungsmöglichkeiten bei Nichtregierungsorganisationen gehören zahlreiche Rollen, vom Projektmanagement bis zur Forschung und Evaluierung von Projekten.

Die Durchführung des gemeinsamen Studienprogramms als Teil des Bolognaprozesses stellt ein wichtiges Instrument zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Bildungsraumes dar. Durch Kooperationen in gemeinsamen Studienprogrammen werden gemeinsame Qualitätssicherung und gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Qualifikationen zunehmend gesichert. Gemeinsame Studienprogramme tragen außerdem zu größerer Transparenz bei und richten die europäischen Studienprogrammsysteme aufeinander aus. Sie fördern die Mobilität von Studierenden und Lehrkräften und verbessern die internationale Vermittelbarkeit von Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt. Neben der Stärkung der europäischen und internationalen Dimension des Studienprogramms ist auch die höhere Attraktivität des europäischen Bildungsraumes von besonderer Bedeutung.

(2.1) Bildungsziele:

Gemäß den Dublin Deskriptoren wird der Mastertitel Studierenden verliehen, welche

·     die Dynamik, Komplexität und Interaktion zwischen sozialen, kulturellen und ökonomischen Prozessen und Systemen erfassen;

·     in der Lage sind, Thematiken auf dem Gebiet der Kultursoziologie durch Anwendung unterschiedlicher theoretischer und methodischer Ansätze zu analysieren;

·     über umfassende Kompetenzen in der Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden der empirischen Sozialforschung verfügen;

·     adäquate Arbeitsmethoden und Instrumente zur wissenschaftlichen Erforschung und Anwendung kennen und anzuwenden wissen;

·     in der Lage sind, ihr Wissen und ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten in inter- und transdisziplinären Teams anzuwenden;

·     über die entsprechende Kompetenz im schriftlichen Ausdruck, im Debattieren, Konfliktmanagement, der Teamarbeit und dem Projektmanagement verfügen und daher in der Lage sind, einen wesentlichen Beitrag zum Übergang zu einer gerechteren und nachhaltigeren Gesellschaft zu leisten;

·     in der Lage sind, unabhängige Forschungsprojekte durchzuführen und die Ergebnisse von Untersuchungen in Form einer wissenschaftlichen Publikation zu präsentieren oder ihr Fachwissen Institutionen oder der breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

(2.2) Wissenschaftliche Perspektiven

Die Partneruniversitäten bieten unterschiedlich spezialisierte Perspektiven an. Innerhalb jeder dieser Perspektiven hängen die Zuordnung der Perspektive und damit die mögliche Spezialisierung der Studierenden von deren konkreter Vorbildung ab (siehe Modulbeschreibung in Anhang 1).

(2.3) Berufsfelder: Relevanz des Programms für den Arbeitsmarkt und weiterführende akademische Studien

Berufsfelder, für welche Kompetenzen entwickelt werden, bestimmen sich wesentlich durch die Spezialisierungsmodule, die gewählt werden und umfassen in jedem Fall den öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor. Typische Berufsfelder und Institutionen für Absolventinnen und Absolventen sind:

-     Kulturpolitik

-     Kulturmanagement

-     Interkulturelles Kommunikationsmanagement

-     Kulturmarketing

-     Medien und Kreativbranche

-     Qualitätsmanagement

-     Regional- und Städteplanung

-     Innovationsmanagement

-     Schulung und Weiterbildung

-     Akademische Einrichtungen

-     Regierungs- und Nichtregierungsagenturen

-     Internationale Organisationen

-     Entwicklung und Organisation des Gemeinwesens

-     Meinungsforschung

(3) Dauer des Programms

An die Studierenden werden für geleistete Arbeit ECTS-Punkte vergeben. Dazu zählen sowohl Selbststudium als auch Kontaktstunden. Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte. Dies entspricht einer Mindeststudiendauer von vier Semestern oder zwei Jahren gemäß der entsprechenden Regelung der Partnerinstitutionen.

An der Universität der Zulassung sind mindestens 60 ECTS-Punkte zu erwerben. Die Studierenden müssen mindestens 30 ECTS-Punkte an einer der Partneruniversitäten erwerben.

(4) Akademischer Grad

Studierende, die das „Internationale Joint Master Programm in Kultursoziologie“ abschließen, erhalten den Titel „Gemeinsamer Master der Kultursoziologie“, der in den Ländern der Partneruniversitäten folgenden Titeln entspricht:

Österreich:    Master of Arts       MA

Kroatien:    Magistar/Magistra sociologije      Mag. soc.

Italien:      Laurea Magistrale in Sociologia e Ricerca sociale (LM 88) LM

Tschechische Republik: Magistr/ Magistra sociologie      Mgr.

(5) Lehrveranstaltungstypen

Die Lehrveranstaltungstypen umfassen Vorlesungen, Seminare, Tutorien, praktische Kurse und andere Formen gemäß den jeweiligen Bestimmungen an den Partnerinstitutionen.

Universität Graz: Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen §1 (3)

Universität Zadar: Statut der Universität Zadar (Teil VII, Studiji na sveučilištu, Artikel 109-134)

Universität Trient: Statuten der Universität Trient (Artikel 33) und die Regelungen der Universität für akademische Angelegenheiten

Masaryk Universität: Statut der Masaryk Universität: Abschnitt 13: Studien- und Prüfungsordnung der Masaryk Universität: Abschnitt 4 und 5.

(6) Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Lehrveranstaltungen

Eine Begrenzung der TeilnehmerInnenzahl bei einzelnen Arten von Lehrveranstaltungen kann aus pädagogischen und/oder die Sicherheit betreffenden Gründen gelten, gemäß jener Regelungen, die an den Partnerinstitutionen in den einschlägigen Curricula vorgesehen sind.

(7) Lehr- und Lernmethoden

Zusätzlich zu regulären Lehrveranstaltungen an den Partneruniversitäten können gemeinsam vorbereitete, ergänzende Lehrformen eingesetzt werden (z.B. Sommer- oder Winterschulen, Intensivprogramme), um das gemeinsame Programm abzuschließen. Diese können in die geforderten 30 ECTS-Punkte eingerechnet werden.

(8) Zielgruppe und Zulassung

Die Zielgruppe für die Teilnahme am „Internationalen Joint Master Programm in Kultursoziologie“ sind hoch qualifizierte und motivierte Studierende, die an gesellschaftlichen und kulturellen Fragen interessiert sind.

Studierende, die sich für die Teilnahme an diesem Masterprogramm interessieren, müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen (siehe Kooperationsvertrag § 5). Das Auswahlkomitee spielt in diesem Verfahren eine zentrale Rolle. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen wird jedes Jahr auf der Internetseite des Programms bekannt gegeben (www.jointdegree.eu).

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die ein fachlich in Frage kommendes oder gleichwertiges Studium in Soziologie, Sozialwissenschaft oder den Geisteswissenschaften erworben haben, mit solidem Hintergrundwissen in qualitativen und quantitativen Methoden, in Theorie der Sozialwissenschaften und der Anwen dung der Sozialwissenschaften.

Kultursoziologie ist ein Gegenstand, der eine interdisziplinäre Sichtweise erfordert. Aus diesem Grund richtet sich das Internationale Joint Master Programm in Kultursoziologie besonders an Personen, die bereits einen akademischen Titel im Mindestumfang von 180 ECTS-Punkten haben (Bachelor oder gleichwertiges Programm mit mindestens 180 ECTS) und ihre Kenntnisse in den Sozialwissenschaften, ihre Forschungskompetenz und generelles Wissen auf dem Gebiet der Kultursoziologie nachweisen können. Das Auswahlkomitee entscheidet gemäß den lokalen Immatrikulationsverfahren der Universitäten der Zulassung.

Sprache

Interesse an Sprachen wird vorausgesetzt. Große Teile des Programms werden auf Englisch angeboten, insbesondere Module für das Mobilitätssemester, sowie auch die Sommerkurse. Die Studierenden haben jedoch auch die Möglichkeit und werden dazu ermutigt, Lehrveranstaltungen zu belegen, die in den lokalen Sprachen angeboten werden. Prüfungen können auf Englisch abgelegt werden, auch wenn die Lehrveranstaltungssprache nicht Englisch ist, sofern die Lehrkraft dazu ihre Einwilligung gibt. Da große Teile des Programms auf Englisch abgehalten werden, fordert das Auswahlkomitee einen Nachweis der Englischkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber.

§ 2 Aufbau des Programms

(1)     Übersicht

Es handelt sich um ein viersemestriges Masterstudium, welches pro Semester 30 ECTS-Punkte umfasst, insgesamt also 120 ECTS-Punkte. Die ersten beiden Semester dienen dazu, (trotz des mehr oder minder einschlägigen Vorwissens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer) eine Einführung in das spezifische Feld der Kultursoziologie und der Kulturwissenschaften, einschließlich der methodischen Verfahrensweisen und Instrumente, zu geben. Es wird deshalb vorgesehen, dass erst das dritte Semester an einer der Partneruniversitäten absolviert werden soll. Das vierte Semester, welches auf die Erstellung der Masterarbeit zentriert ist, soll wieder an der Universität der Zulassung verbracht werden.

Die Strukturierung des Studiums erfolgt in mehreren Paketen und Modulen. Die Pakete beschreiben thematisch/inhaltlich einheitliche Qualifikationen, die an den Partneruniversitäten durch unterschiedliche Lehrveranstaltungen gefüllt werden können.

In den ersten beiden Semestern sind dies die beiden theoretischen Pakete:

- Classical theories of culture and society (5-8 ECTS)

- Contemporary theories of culture and society (5-8 ECTS)

sowie die beiden methodologischen Pakete zur Sozialforschung:

- Advanced Quantitative Methods (5-8 ECTS)

- Advanced Qualitative Methods (5-8 ECTS).

Das fünfte Paket soll den breiten Horizont der Gegenwartsanalyse thematisieren:

     - Global Change and Culture (8-15 ECTS).

Dazu kommt in den ersten drei Semestern ein Paket von Freifächern (12-18 ECTS). Diese können aus dem Angebot der jeweiligen Universität frei gewählt werden; es wird jedoch empfohlen, sich allenfalls mit dem Blick auf den Auslandsaufenthalt mit der jeweiligen Sprache, wenigstens in Grundkenntnissen, vertraut zu machen, ebenso wird eine unterstützende Lehrveranstaltung soziologisches/ sozialwissenschaftliches/ wissenschaftliches Schreiben empfohlen. Um auf diese Optionen aufmerksam zu machen, werden diese Kurse als Alternative im Rahmen des Freifach-Paketes extra genannt.

Im zweiten und im dritten Semester ist jeweils ein Modul im Ausmaß von 15-18 ECTS-Punkten Bestandteil des Curriculums. Im Unterschied zu den Paketen, bei denen weitgehende Deckungsgleichheit zwischen den Universitäten angestrebt wird, soll bei den Modulen auch die inhaltliche Unterschiedlichkeit genutzt werden: Die Partneruniversitäten sollen jeweils größere Module, bestehend aus mehreren Lehrveranstaltungen, zu jenen Themen anbieten, in denen sie ihre speziellen Stärken aufweisen. Die entsprechenden Module, von denen jede Partneruniversität zwei anbieten wird, lauten folgendermaßen:

- Graz: Fictions and Realities: Art and Literature; Global Cultures

- Zadar: Cultural Theories and Methods; Culture and Identities

- Brno: Time and Change; Boundaries

- Trento: Public Opinion; Communication and Culture.

Die Studierenden haben also nicht nur eine Wahl zwischen verschiedenen Regionen und ihren Universitäten, sondern auch eine Auswahl zwischen bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten. Logischerweise wird eines der Module noch an der Universität der Zulassung absolviert, das andere Modul an der ausländischen Universität. Jede Partneruniversität wird im zweiten bzw. dritten Semester jeweils eines der beiden von ihr genannten Module anbieten.

Im dritten Semester, dem Auslandssemester, wird das Modul absolviert, zusätzlich ist eine

     - Case Study in the Sociology of Culture (6-10 ECTS)

vorgesehen. In dieser Fallstudie soll, je nach Konfiguration an den Partneruniversitäten, konkrete Arbeit (auch empirischer Art) an konkreten Themen oder Objekten, also kulturwissenschaftliche Forschungsarbeit, geleistet werden. Dazu kommen, wie in den beiden vorigen Semestern, wiederum freie Fächer im Ausmaß von 4-6 ECTS-Punkten.

Das vierte Semester ist im Wesentlichen der Erstellung der Masterarbeit gewidmet, die im Ausmaß von 20-30 ECTS-Punkten eingestuft wird. Komplementäre Kurse sind als Wahlfächer zu verstehen, die aus dem Bereich des kultur- und sozialwissenschaftlichen Studienangebots der jeweiligen Universität in sinnvoller Ergänzung zum Thema der Masterarbeit zu wählen sind.

(2) Masterarbeitsmodul

Das Masterarbeitsmodul umfasst 20 bis 30 ECTS. Die Masterarbeit reflektiert die Fähigkeit der Studierenden zu unabhängigem Studium und Forschung. Die Masterarbeit muss sowohl eine Zusammenfassung in Englisch als auch in der lokalen Sprache der Universität der Zulassung je nach den betreffenden Vorschriften der Partnerinstitutionen enthalten.

Bedeutung der Masterarbeit

Die Masterarbeit spielt eine zentrale Rolle im Masterprogramm. Sie ist der Nachweis, dass Studierende ihr Fachgebiet beherrschen und sich akademisch ausreichend entwickelt haben. Die Masterarbeit bestätigt, dass Absolventinnen und Absolventen qualifiziert sind. Sie garantiert auch, dass die endgültigen Leistungsziele des Masterprogramms erreicht wurden.

Die Masterarbeit bietet wesentliche Übungsmöglichkeiten. Sie verlangt den Einsatz einer ganzen Reihe akademischer Tätigkeiten: Formulieren eines Forschungszieles und einer Forschungsfrage nach Durchsicht der Literatur; Sortieren, Interpretation und Synthese von Information; Sammeln/Analysieren von Messungen/Beobachtungen und verbale/schriftliche Darbietung der Befunde.

Masterarbeitsthema

Die Studierenden müssen das Thema ihrer Masterarbeit in Absprache mit einem Betreuer/einer Betreuerin gemäß den Regelungen an der jeweiligen Universität der Zulassung selbst festlegen. Die Studierenden müssen einen schriftlichen Vorschlag erarbeiten (mit Problembeschreibung, Forschungszielen und Fragen, Forschungsmethoden, theoretischer Perspektive, erwarteten Ergebnissen, Zeitplan und Bibliographie), der von einer Betreuerin/einem Betreuer und einem zweiten Lektor/einer Lektorin zu genehmigen ist.

Es muss möglich sein, die Masterarbeit binnen 6 Monaten nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn fertig zu stellen.

Beurteilung

Die endgültige Masterarbeit wird zumindest vom Betreuer/der Betreuerin und einem zweiten Begutachter/einer Begutachterin beurteilt. Beurteilungen allfälliger weiterer (externer) Betreuerinnen oder Betreuer, die beteiligt sein können, werden mit in Betracht bezogen. Die abschließende Beurteilung wird gemäß den Regeln der jeweiligen Universität ermittelt.

 

§ 3 Beurteilung

Beurteilungsarten, Abläufe und Methoden

Die Leistungen von Studierenden werden mit einer Reihe von Methoden beurteilt. Dazu zählen mündliche und schriftliche Prüfungen gemäß den jeweiligen Regelungen der Partnerinstitutionen. Die Kriterien müssen den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen schriftlich bekannt gegeben werden.

Benotungssystem

Jede Universität verwendet ihr eigenes Benotungssystem. Es wird eine Umrechnungstabelle zur Verfügung gestellt (Anhang 2).

Alle PartnerInnen des Konsortiums nennen den Studierenden am Ende ihres Studiums einen Notendurchschnitt.

Prüfung und Evaluierung

Um für alle Aspekte des Programms Qualitätssicherung zu betreiben, werden die Mitglieder jeder Institution des Konsortiums ersucht, regelmäßig Lehrpläne und Arbeiten von Studierenden zu überwachen und zu überprüfen. Dies ist eine der Aufgaben der jährlichen Besprechungen der VertreterInnen der Institutionen. Der Allgemeine Programmausschuss ist verantwortlich für das Gesamtmanagement und die Qualitätssicherung des Programms. Die Ergebnisse der Qualitätssicherungsverfahren sind einmal pro Jahr durch den Allgemeinen Programmausschuss zu besprechen. Die Evaluierung von Lehrveranstaltungen hat sich auf Ziele, Inhalt, didaktische Darbietung und Prüfungsmodalitäten zu konzentrieren.

§ 4 Verpflichtendes Auslandsstudium

Die Studierenden sind angehalten, das 3. Semester an einer Partneruniversität zu verbringen. Studienplätze werden vom Allgemeinen Programmausschuss nach verfügbaren Ressourcen vergeben.

Es wird davon ausgegangen, dass die allgemeinen und spezifischen Bedingungen für den akademischen Zugang zur Universität zum Zeitpunkt der Nominierung durch die Universität der Zulassung erfüllt sind.

Falls ein Studierender/eine Studierende eine Lehrveranstaltung in der Mobilitätsphase nicht positiv absolviert, können die ECTS im Rahmen einer Sommer- oder Winterschule nachgeholt werden, sofern eine geeignete Lehrveranstaltung von dem Konsortium angeboten oder vom Allgemeinen Programmausschuss anerkannt wird. Eine Vorakkreditierung der Lehrveranstaltungen der Sommer- oder Winterschule durch die Universität der Zulassung ist erforderlich. Die Prüfungen können auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Partnerinstitutionen noch einmal abgelegt werden.

§ 5 Zusätzliches Auslandsstudium

Die Studierenden können zusätzliche Studienzeit an einer Partneruniversität verbringen, entweder für ein Semester mit eingetragenen Lehrveranstaltungen oder für einen kurzen Zeitraum zu Studien- und Forschungszwecken. In diesen Fänen ist eine Genehmigung durch den allgemeinen Programmausschuss erforderlich. Um finanzielle Unterstützung kann durch die bestehenden Mobilitätsprogramme und Stipendien angesucht werden.

§ 6 Inkrafttreten des Curriculums

Das vorliegende Curriculum tritt nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden und rechtsgültiger Verlautbarungen an den vier oben genannten Partneruniversitäten mit Beginn des Studienjahres 2012/2013 in Kraft.