MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html

21. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2011/12 Ausgegeben am 4. 4. 2012 26.b Stück

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Universitätskurs

Krisen- und Suizidprävention

im Kinder- und Jugendbereich

Auf Ansuchen der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Leitung des Universitätskurses „Krisen- und Suizidprävention im Kinder- und Jugendbereich“, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Stück 48 vom 02.05.2007, angepasst und neuerlich veröffentlicht im Mitteilungsblatt Stück 40.a vom 28.07.2010, werden eine Umgestaltung und Modularisierung der Lehrveranstaltungen sowie textliche Änderungen vorgenommen. Die Änderungen treten mit Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft und gelten für alle in den Kurs neu eintretenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sämtliche weiteren Bestimmungen des Lehrplanes bleiben unverändert aufrecht.

Der Studiendirektor:

Polaschek

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,

8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

 

Universitätskurs Krisen- und Suizidprävention im Kinder- und Jugendbereich

Lehrplanänderung

ALT   NEU

Modul Titel LV Typ ECTS Punkte PF

j/n

∑ KStd   Modul Titel LV Typ ECTS Punkte PF/GWF ∑ KStd
Modul 1 Einführung UE 0,25 J 4   Modul A Krisenfrüherkennung und Krisenprävention   1 PF 16
Modul 2 Theorien der Krise im menschlichen Leben VU 0,25 J 4   A1 Einführung, Theorie der Krise VU 0,25 PF 4
Modul 3a Krise als Normalvariante VU 0,25 J 4   A2 Krise als Normalvariante & Krisenfrüherkennung VU 0,25 PF 4
Modul 3b Krisenfrüherkennung VU 0,25 J 4   A3 Krise und seelische Erkrankung - Kinder- und Jugendpsychiatrie VU 0,25 PF 4
Modul 4 Kriseninterventionskonzepte des Landesschulrates für Steiermark VU 0,25 J 4   A4 Neue Entwicklungen in der Suizidprävention VU 0,25 PF 4
Modul 5 Fallarbeit I UE 0,25 J 4   Modul B Suizidalität   1,50   24
Modul 6 Kommunikations- und Interventionstraining UE 1 J 10   B1 Suizid und Suizidgefährdung VU 0,25 PF 6
Modul 7 Kindliche und jugendliche Depression VU 0,25 J 4   B2 Suizidalität und neue Medien VU 0,25 PF 2
Modul 8 Krise und seelische Erkrankung - Kinder- und Jugendpsychiatrie VU 0,25 J 4   B3 Unterschiedliche therapeutische Konzepte unter besonderer Berücksichtigung der Suizidalität VU 0,25 PF 4
Modul 9 Suizid und Suizidgefährdung VU 0,50 J 8   B4 Männliche Jugendliche und Suizidalität VU 0,25 PF 4
Modul 10 Unterschiedliche therapeutische Konzepte unter besonderer Berücksichtigung der Suizidalität VU 0,25 J 4   B5 Jugendkultur und Suizidalität VU 0,5 PF 8
Modul 11 Gesetzliche Grundlagen VU 0,25 J 4   Modul C Theoretische Grundlagen   0,75   12
Modul 12 Kennenlernen des regionalen psychosozialen Netzwerkes VU 0,25 J 4   C1 Kindliche und jugendliche Depression VU 0,25 PF 4
Modul 13 Psychohygiene als Primärprävention VU 0,25 J 4   C2 Grundlagen der Psychotraumatologie VU 0,50 PF 8
Modul 14 Suizid und Fachdidaktik/Implementierung im psychosozialen Kontext VU 0,50 J 8   Modul D Psychosoziales Netzwerk   0,50   8
Modul 15 Fallarbeit II UE 0,25 J 4   D1 Gesetzliche Grundlagen VU 0,25 PF 4
Modul 16 Präsentation der Abschlussarbeiten und Abschlussgespräche + Betreuung   0,25 J 4   D2 Kennenlernen des regionalen psychosozialen Netzwerks VU 0,25 PF 4
  Abschlussarbeit   4,50 J     Modul E Praxismodul zur Krisen- und Suizidprävention   1,25   20
      10   82   E1 Fallarbeit I UE 0,25 PF 4
              E2 Kommunikations- und Interventionstraining UE 0,50 PF 8
              E3 Fallarbeit II UE 0,25 PF 4
              E4 Psychohygiene als Primärprävention VU 0,25 PF 4
              Modul F Abschlussarbeit und Präsentation   5,00   8
              F1 Vorbereitung auf Abschlussarbeit VU 0,25 PF 4
              F2 Abschlusspräsentationen   0,25 PF 4
              F3 Abschlussarbeit   4,50 PF  
                    10   88

Universitätskurs Krisen- und Suizidprävention im Kinder- und Jugendbereich

Änderungen Lehrplan

ALT           NEU

§1 Zielsetzung

(2) Die Ausbildung beinhaltet dementsprechend folgende Schwerpunkte:

a. PädagogInnen auszubilden, die in den Schulen, in der Jugendarbeit etc. über das Thema „Krisenerkennung“ informieren und damit das Handlungsrepertoire der Fachkräfte auf diesem Gebiet erweitern.

b. Personen auszubilden, die unmittelbar in Krisensituationen von den Schulen angefordert werden können, die in Krisen begleitend und nach den Krisen aufarbeitend mit den SchülerInnen in Kontakt sind.

c. Personen auszubilden, die durch ihr Wissen helfen, in Zusammenarbeit mit

den LehrerInnen über den Lehrstoff der jeweiligen Fächer Suizid zum Thema

in den Schulen zu machen und damit zur Enttabuisierung beitragen.

(3) Weitere Ziele sind:

·     Die Kommunikation und Interventionsmöglichkeiten im Umgang mit

 Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern

·     Konzepte und Projekte zu erstellen, die den jeweiligen Anforderungen der Schulen gerecht werden

·     Vortrags- und Workshop-Tätigkeit an Schulen und Einrichtungen der

 Jugendarbeit zum Thema „Suizid“

§ 2 Zielgruppen

Bevorzugt wendet sich der Kurs an LehrerInnen, die ihre Ausbildung bereits

absolviert haben bzw. auch an jene, die derzeit noch keine Anstellung haben.

Weiters auch an Personen, die bereits eine pädagogische Ausbildung absolviert haben oder im Kinder- und Jugendbereich arbeiten: DiplomsozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen, PsychologInnen, ErziehungshelferInnen, JugendarbeiterInnen.

§ 4 Dauer, Gliederung und Umfang

(1) Der Universitätslehrgang „Krisen- und Suizidprävention im Kinder- und

Jugendbereich“ umfasst insgesamt 82 Unterrichtseinheiten zu à 45 Minuten. Er dauert ein Semester. Die Veranstaltungen finden jeweils abends bzw. in

Wochenendblöcken statt. Den Abschluss bildet eine gemeinsame Supervision ein halbes Jahr nach Beendigung des letzten Moduls.< /p>

§ 5 Abschluss

(1) Nach erfolgreicher Absolvierung der einzelnen Module ist von jeder/m

TeilnehmerIn eine selbständige Abschlussarbeit zu verfassen. Diese bildet neben der aktiven Teilnahme an den Modulen die Grundlage für die Beurteilung des positiven Abschlusses des Universitätskurses. Die Gesamtbewertung des positiven Abschlusses erfolgt durch den wissenschaftlichen Leiter des Lehrganges.

(2) Bei einer Anwesenheit von mindestens 80% in den Modulen und einer positiven Bewertung der Abschlussarbeit und des Abschlussgespräches ist den

TeilnehmerInnen ein Abschlusszertifikat zu verleihen.

§1 Zielsetzung

(2) Die Ausbildung beinhaltet dementsprechend folgende Schwerpunkte:

a. PädagogInnen auszubilden, die in den Schulen, in der Jugendarbeit etc. über das Thema „Krisenerkennung“ informieren und damit das Handlungsrepertoire der Fachkräfte auf diesem Gebiet erweitern.

b. Personen auszubilden, die unmittelbar in Krisensituationen von den Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit  angefordert werden können und die in Krisen begleitend und nach den Krisen aufarbeitend mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind.

c. Personen auszubilden, die durch ihr Wissen helfen, in Zusammenarbeit mit

anderen Professionen  Suizid zum Thema zu machen und damit zur Enttabuisierung beitragen.

(3) Weitere Ziele sind:

·     Die Kommunikation und Interventionsmöglichkeiten im Umgang mit

 Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern

·     Konzepte und Projekte zu erstellen, die den jeweiligen Anforderungen

 gerecht werden

·     Vortrags- und Workshop-Tätigkeit an Schulen und Einrichtungen der

 Jugendarbeit zum Thema „Suizid“

§ 2 Zielgruppen

Der Universitätskurs richtet sich an Personen, die bereits eine pädagogische Ausbildung absolviert haben oder im Kinder- und Jugendbereich arbeiten: DiplomsozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen, PsychologInnen, ErziehungshelferInnen, JugendarbeiterInnen, PsychotherapeutInnen und Studierende sozialer Berufe u.a.

§ 4 Dauer, Gliederung und Umfang

(1) Der Universitätskurs „Krisen- und Suizidprävention im Kinder- und Jugendbereich“ wird mit einem Arbeitsaufwand von 10 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet und umfasst insgesamt 88 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Der Kurs wird berufsbegleitend für eine Dauer von 2 Semestern angeboten und endet mit einer Abschlussarbeit (4,5 ECTS) und der Präsentation der Arbeit (0,25 ECTS).

§ 5 Abschluss

(1) Nach erfolgreicher Absolvierung der einzelnen Module ist von jedem/r Teilnehmer/in eine selbständige Abschlussarbeit zu verfassen. Diese bildet neben der aktiven Teilnahme an den Modulen die Grundlage für die Beurteilung des positiven Abschlusses des Universitätskurses. Die Gesamtbewertung des positiven Abschlusses erfolgt durch die Wissenschaftliche Leitung des Kurses.

(2) Bei einer Anwesenheit von mindestens 80% in den Modulen und einer positiven Bewertung der Abschlussarbeit und des Abschlussgespräches ist den

TeilnehmerInnen ein Abschlusszertifikat zu verleihen.