MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html

16. SONDERNUMMER

___________________________________________________________________

Studienjahr 2011/12 Ausgegeben am 14. 3. 2012 23.a Stück

___________________________________________________________________

Lehrplan

des berufsbegleitenden

Universitätskurses

Modern Management V

an der

Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,

8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

 

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Modern Management V

an der

Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002 und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1. 2007 wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs „Modern Management V“ eingerichtet.

§ 1 Allgemeines

(1)     Gegenstand des Universitätskurses

Architekten und Architektinnen sind selbstständig, in der freien Wirtschaft angestellt oder in der öffentlichen Verwaltung tätig. Sie beraten, entwerfen, gestalten, planen Bauvorhaben und begleiten deren Umsetzung. Aus diesem Grunde benötigen Architekten und Architektinnen neben einer grundlegenden Fachausbildung ein wirtschaftliches Zusatzwissen um Bauprojekte, bedingt durch den Wettbewerbs- bzw. Kosten-/Budgetdruck, professionell abwickeln zu können. Entscheidungen, die auf Basis falscher Kalkulationen und/oder Schätzungen getroffen werden können Projekte nachhaltig gefährden oder sogar unmöglich machen. Der schnelle Wandel in Wirtschaft und Technik erfordert eine kosten- und/oder aufwandsorientierte, systematische Planung und Steuerung mit den dafür geeigneten Methoden und Techniken aus Bau, Wirtschaft und Social Skills.

Daher bedarf es einer steigenden Anzahl an Personen, die in der Lage sind eine umfassende Bauplanung mittels kreativen und wirtschaftlichen Methoden sowie systematischen Projektmanagements umzusetzen und Social Skills zielgerecht einzusetzen. Dieser Universitätskurs wurde speziell für Personen mit vorhandener bautechnischer Facherfahrung konzipiert.

(2)     Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Nach dem Absolvieren von Modul A „Wirtschaftliche Grundlagen für ArchitektInnen“ haben die TeilnehmerInnen Basiskenntnisse in den grundlegenden Bereichen der Betriebswirtschaft, wie Rechnungslegung und Kostenrechnung erworben. Der Theorieunterricht, ergänzt durch praxisnahe Übungen und Fallbeispiele, hat den TeilnehmerInnen Kenntnisse über betriebliche Vorgänge in Unternehmen/Organisationen vermittelt.

Nach Absolvieren von Modul B „Vertiefung Wirtschaft für ArchitektInnen“

·     können die TeilnehmerInnen ein wirtschaftliches Basiswissen einsetzen

·     kennen die TeilnehmerInnen alle Phasen einer Teamentwicklung mit den jeweiligen Problemsituationen und dem Einsatz von Entwicklungsmaßnahmen und sind

mit den Problemstellungen und den Methoden zur Führung von Teams vertraut

·     können die TeilnehmerInnen die Methoden und Techniken des modernen Projektmanagements anwenden

·     können die TeilnehmerInnen Themen vermarkten, diese kompetent und zielorientiert präsentieren und Verhandlungen professionell durchführen

·     haben die TeilnehmerInnen einen Überblick über verschiedenste Finanzierungsformen

·     und wissen um die Bedeutung von energieeffizienten Bauvorhaben Bescheid.

 

(3)     Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt

In der heutigen Arbeitswelt sind ein wirtschaftliches Basiswissen, die Fähigkeit Projekte als Arbeits-, Organisations- und Innovationsinstrumente in Organisationen und Unternehmen einzusetzen sowie die Fähigkeit mit Soft Skills das Verhalten und die Einstellungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und KollegInnen positiv zu beeinflussen zu einer notwendigen Grundqualifikation geworden.

(4)     Zugangsvoraussetzungen

·     AbsolventInnen des Architekturstudiums oder eines bautechnischen Studiums bzw. Fachhochschulstudiums, die in ihrer künftigen/bevorstehenden beruflichen Position eine wirtschaftliche Basisausbildung benötigen.

·     Personen mit vergleichbarer Qualifikation. Eine vergleichbare Qualifikation erfordert zumindest, dass BewerberInnen eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Managementbereich eines Unternehmens vorweisen können. Über die Vergleichbarkeit entscheidet im Einzelfall die wissenschaftliche Leitung.

(a)     Deutschkenntnisse

Teilnehmer/innen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen jedenfalls einen gültigen Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen.

Folgende Zeugnisse werden jedenfalls als Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache anerkannt:

ü     Deutsch als Prüfungsfach der Matura;

ü     Ergänzungsprüfung aus Deutsch im Studienberechtigungslehrgang;

ü     Zeugnis über eine Universitäts-Sprachprüfung aus Deutsch

ü     „Mittelstufe“ des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch;

ü     „Wirtschaftssprache Deutsch“ des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch;

ü     „TestDaF“ (Test Deutsch als Fremdsprache) mit mindestens Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen;

ü     „Zentrale Mittelstufenprüfung“ und “Kleines Deutsches Sprachdiplom“ des Goethe-Instituts;

In anderen Fällen (z.B. Deutsch zwar im Fächerkanon, aber nicht als Prüfungsfach der Reifeprüfung)

können der wissenschaftlichen Leitung vorgelegte Nachweise im Einzelfall anerkannt werden, die

Anerkennung erfolgt gegebenenfalls nach Einholung von Fachgutachten. In Einzelfällen kann im Rahmen eines dokumentierten Aufnahmegesprächs durch die wissenschaftliche Leitung oder eine, durch die wissenschaftliche Leitung nominierte Vertretung, eine Überprüfung der Kenntnisse der Deutschen Sprache stattfinden. Das Rektorat kann im Wege der wissenschaftlichen Leitung unter Einbeziehung der UNI for LIFE die Kenntnisse der Deutschen Sprache auch ohne Aufnahmegespräch auf gesondertem Wege feststellen lassen.

Die TeilnehmerInnen sind hier verpflichtet allfällige Kosten selbst zu tragen. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind jedenfalls vor Beginn des Universitätskurses durch die Teilnehmer/innen zu erwerben.

(5)     Zielgruppen

·     Personen, welche sich ein Grundlagenwissen im wirtschaftlichen Bereich aneignen wollen.

·     MitarbeiterInnen von Bauabteilungen, die in wirtschaftlichen Belangen eingebunden sind.

·     Personen, die eine freiberufliche Beschäftigung anstreben und dafür einen Einblick in rechtliche und wirtschaftliche Basics erhalten wollen.

(6)     Höchstzahl an Teilnehmenden

Die Zahl der Teilnehmenden am Universitätskurs ist mit 20 Personen limitiert.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1)     Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Teilnehmenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.

(2)     Dauer und Gliederung des Studiums

Der Universitätskurs mit einem Arbeitsaufwand von 8 ECTS-Anrechnungspunkten dauert 8 Wochen und ist modular strukturiert.

Davon entfallen auf:

Modul Modultitel ECTS
Modul A Wirtschaftliche Grundlagen für ArchitektInnen 2
Modul B Vertiefung Wirtschaftliche Grundlagen für ArchitektInnen 6
SUMME   8

(3)     Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses (siehe § 5) erhalten die AbsolventInnen von der

Karl-Franzens-Universität Graz das Zertifikat zum Universitätskurs „Modern Management V (Wirtschaftliche Grundlagen für Architekten und Architektinnen)“.

(4)     Lehrveranstaltungstypen

Im Lehrplan werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:

a.     Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.

b.     Kurse (KS): Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten.

c.     Übungen (UE): Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen zu entsprechen, darin sind konkrete Aufgaben zu lösen.

d.     Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

Alle unter b. bis d. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.1

§ 3 Lehr- und Lernformen

(1)      Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird im Wesentlichen in Deutsch abgehalten werden.

(2)      Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der Universitätskurs wird geblockt angeboten.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 8 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Gliederung, Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS) und den Summenkontaktstunden (Σ KStd.) genannt. Alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtfächer.

Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

Modul Modultitel/ Lehrveranstaltungstitel Typ ECTS ∑ KStd.
Modul A Wirtschaftliche Grundlagen für ArchitektInnen   2 48
A1 Grundlagen Rechnungslegung VO   24
A2 Grundlagen Kostenrechnung VO   24
Modul B Vertiefung Wirtschaftliche Grundlagen für ArchitektInnen   6 144
B1 Team- und Teamentwicklung KS   21
B2 Finanzierung VO   12
B3 Besprechungsmanagement UE   6
B4 Rhetorik & Präsentation KS   18
B5 Projektmanagement UE   24
B6 Rechtliche Grundlagen VO   6
B7 Argumentation & Verhandlung UE   9
B8 Energieausweis und Energieeffizienz VO   15
B9 Marketing UE   12
B10 Business English UE   21
SUMME A+B     8 192

§ 5 Prüfungsordnung

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen, im Umfang der dafür vorgesehenen Kontaktstunden sowie allfällige Projektarbeiten erfolgreich absolviert werden.

In Summe muss eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein.

Bei Vorlesungen findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich bzw. mündlich und schriftlich während oder nach der Vorlesung erfolgen kann. Die Beurteilung der Prüfungsleistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 und 3 UG bestimmten Notenskala.

Alle anderen Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Bei Lehrveranstaltungsprüfungen von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die aktive Mitarbeit der Studierenden ist somit ein Beurteilungskriterium. Die positive Beurteilung hat "mit Erfolg teilgenommen", die negative Beurteilung "ohne Erfolg teilgenommen" zu lauten, sofern die Beurteilung mit einer Note (fünfteilige Notenskala im Sinne des § 73 Abs. 1 und 3 UG) unmöglich oder unzweckmäßig ist. Die entsprechenden Beurteilungen stellt die Leiterin/der Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung aus.

Die Gesamtbeurteilung hat „bestanden“ zu lauten wenn alle Lehrveranstaltungen positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten.

Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.

Auf das Prüfungsverfahren sowie die Durchführung und Wiederholung von Prüfungen sind die einschlägigen Bestimmungen des Satzungsteiles „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Karl-Franzens-Universität Graz (§§ 28 bis 35) sinngemäß anwendbar.

§ 6 Universitätskursbeitrag

Da dieser Universitätskurs durch Drittmittel (AMS-Förderungen) unterstützt wird, ist durch die TeilnehmerInnen ein um diesen Förderbetrag verringerter Kursbeitrag (Selbstbehalt) zu entrichten, welcher u.a. für Fachliteratur, Unterstützung bei Recherchen oder die Teilnahme an allfälligen Exkursionen verwendet wird. Allfällige sonstige Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung während des Universitätskurses sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen. Die TeilnehmerInnen dieses Universitätskurses haben keinen Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs und nicht als ordentliche Studierende an der Karl-Franzens-Universität Graz zugelassen sind und in diesem Fall die Erlasstatbestände nach der StubeiV nicht erfüllen.

§ 7 Organisation

Es ist eine wissenschaftliche Leitung zu bestellen, die von einem Universitätsprofessor/einer Universitätsprofessorin oder einem/einer habilitierten Universitätslehrer/Universitätslehrerin wahrzunehmen ist.

§ 8 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt nach dessen Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Der Studiendirektor:

Polaschek

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A: Wirtschaftliche Grundlagen für ArchitektInnen 
(im Ausmaß von 2 ECTS-Anrechnungspunkten)

A1 Grundlagen Rechnungslegung
A2 Grundlagen Kostenrechnung
A1 Grundlagen Rechnungslegung

Die TeilnehmerInnen erhalten einen Einblick über die Grundzüge der Buchhaltung, Ein- und Ausgabenrechnung sowie der Doppelten Buchführung.

Inhalte:

Aufgaben der Buchhaltung

     Begrifflichkeiten der Buchhaltung und Aufgaben

Grundzüge der Bilanzierung

Bilanz; Gewinn/Verlust

Grundzüge der Doppelten Buchführung

Grundzüge der Doppelten Buchführung – Begriffsdefinition; Ziele und Aufgabenbereiche; Pflichten; Konten

 
A2 Grundlagen Kostenrechnung< /td>

Die TeilnehmerInnen haben grundlegende Kenntnisse aus dem Bereich der Kostenrechnung erworben.

Inhalte:

Einführung in die Kostenrechnung

Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung; Definition von Kostenarten, Kostenträger, Kostenstellen

Kalkulation

Begriffsdefinitionen Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation; Stückkalkulation, Kalkulation einer Dienstleistung, eines Halbfabrikates, Kostenträgerstückrechnung; Ermittlung von Brutto- und Nettoverkaufspreis; KundInnenenrabatt

Modul B: Vertiefung wirtschaftliche Grundlagen für ArchitektInnen 
(im Ausmaß von 6 ECTS-Anrechnungspunkten)

B1 Team- und Teamentwicklung
B2 Finanzierung
B3 Besprechungsmanagement
B4 Rhetorik & Präsentation
B5 Projektmanagement
B6 Rechtliche Grundlagen
B7 Argumentation und Verhandlung
B8 Energieausweis und Energieeffizienz
B9 Marketing
B10 Business English
   
 
B1 Team- und Teamentwicklung

Die TeilnehmerInnen kennen den Unterschied zwischen einer Gruppe und einem Team und wissen über die Teamkommunikation und den typischen Verlauf von Teambildungsprozessen sowie der Teamführung Bescheid.

(3)     

(4)     Inhalte:

Was ist ein Team; Unterschied zur Gruppe; Teamarten; Rahmenbedingungen für ein Team etc. – Trainer und Trainerinnen

Teamentwicklungsphasen , Teammanagement Systeme

Gruppenübung zu Teamrollen; Arten von Teamrollen; was macht ein Team

Teamführung - Führungsstile 

Persönlichkeit und Team

psych. Rollen im Team/Erforderliche Kompetenzen im Team

Kommunikation im Team

 
B2 Finanzierung

Die TeilnehmerInnen erhalten einen Überblick über die verschiedensten Finanzierungsformen und erlangen einen Einblick in die Welt der Finanz- und Geldmärkte

(5)     

(6)     Inhalte:

Finanzierung

      Grundlagen der Finanz- und Geldmärkte, verschiedenste Finanzierungsformen (Leasing,  Kredit,…)

B3 Besprechungsmanagement

Die TeilnehmerInnen können effizient Besprechungen durchführen und moderieren.

(7)     Inhalte:

Besprechungsmanagement

Vorbereitung der Einladungen, Agenda/Tagesordnungspunkte; Beginn und Ende;

Erhöhung der Verbindlichkeit nach Besprechungen und Sitzungen durch professionelle Dokumentation der Ergebnisse; Zielgerichteter Ablauf und Aufbau von Besprechungen

Protokollführung

     Protokollgestaltung; praktische Vorlagenerstellung in Word

Moderation von Arbeitsgruppen

Rollenklarheit und Sicherheit in der Leitung/Moderation von Arbeitsgruppen und Teams; zeitsparende Planung und Vorbereitung von Arbeitsgruppentreffen und Teamsitzungen; Rolle, Haltung und Regeln für ModeratorInnen: Leiten versus Moderieren; Moderationstechniken einfach anwenden; Probleme und Ideen sammeln, ordnen und priorisieren

 
B4 Rhetorik & Präsentation

Die TeilnehmerInnen steigern ihre Überzeugungskraft und erhöhen die angestrebte Akzeptanz ihrer Präsentation bei den ZuhörerInnen. Sie verfügen über Techniken des Präsentierens und haben die Sicherheit, ihre Präsentation so vorzubereiten, dass sie ein Erfolg wird.

(8)     

(9)     Inhalte:

Rhetorik

Grundlagen der Rhetorik; Atemtechnik; Artikulation; Lampenfieber und Sprechängste abbauen; Körpersprache

Präsentation

Erfolgsfaktoren für zielgerichtete und strukturierte Präsentationen; Regel für eine erfolgreiche Umsetzung (Organisation, Medien, Visualisierung) kennen und nutzen.

 
 
B5 Projektmanagement

Die TeilnehmerInnen wissen, welche Phasen ein Projekt durchläuft und können in der Praxis ihr Wissen umsetzen.

Inhalte:

Projektmanagement

Phasen und Ablauf; Instrumente und Methoden; Erfolgskomponenten; Systemdenken als Hilfsmittel zur Strukturierung und Abgrenzung; Werkzeugkoffer; zeitsparende Planung und Konzeption von Projekten

Projektarbeit

Umsetzung des Wissens in einer eigenen Projektarbeit

 
B6 Rechtliche Grundlagen

Die TeilnehmerInnen haben einen Überblick über die Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts kennen gelernt.

Inhalte:

Grundzüge des Arbeitsrechts

     Kollektivvertrag; Arbeitszeit; Dienstverträge; Urlaubsrecht; Beendigung DV; Freiberufliche Tätigkeit

Grundzüge des Sozialrechts

     Krankenstandregelung; versicherungsrechtliche Belange

B7 Argumentation und Verhandlung

Die TeilnehmerInnen wissen um professionelle Verhandlungstechniken und können ihre Argumente gezielt und überzeugend einsetzen.

(10)     

(11)     Inhalte:

Argumentation und Verhandlung

professionelle kundInnenorientierte Argumentations- und Verhandlungstechniken; gezielte Gesprächsvorbereitung - die Basis für ihre erfolgreiche Verhandlungsführung; Stärkung und Klärung des Rollenbewusstseins in Verhandlungssituationen; eine gute Dosierung des Einsatzes von Strategien und Techniken; verschiedenen Gesprächsebenen und ihre Bedeutung; gezielte und überzeugende Argumente; typische Fallen des/der Gesprächspartners/-partnerin; Verhandlungen ziel- und nutzenorientiert gestalten; Üben mit praktischen Anregungen; Argumentation und persönliche Haltung und Authentizität; Fitnessprogramm für spontanes Argumentieren; interkulturelle Do´s & Don´ts

Konfliktmanagement

Konflikt- und Mobbingdefinition; Konfliktlösungsstrategien; Arten von Konflikten und Konfliktanalyse; Eskalationsstufen und Deeskalation von Konflikten; Interventionen bei Mobbing und Strategien bei massiven Angriffen; Konfliktlösungstest; Methoden der professionellen Konfliktlösung; praktische Fallbeispiele

B8 Energieausweis und Energieeffizienz

Die TNI können einen Energieausweis berechnen, wissen um die rechtliche Situation und können diesen ordnungsgemäß durchführen. Des Weiteren erhalten die TNI Einblick durch welche Maßnahmen der Energieverbrauch von Gebäuden verringert wird.

(12)     

(13)     Inhalte:

Energieausweis

Was ist der Energieausweis, Vorlage des Energieausweises, Kosten für den Energieausweis, Richtlinien, Haftung für die Richtigkeit des Energieausweises, Rechtsfolgen der Vorlage bzw. Nichtvorlage eines Energieausweises; Methoden der Berechnung; Daten und Dokumente, ordnungsgemäße Durchführung; Energieeffiziente Planung

(14)     B9 Marketing

Die TeilnehmerInnen erhalten eine Einführung in Marketing.

(15)     

(16)     Inhalte:

Marketing

Marketinggrundlagen; 7 P´s des Marketings: Product – Price – Promotion – Placement; Marketingstrategien; Marktforschung; Internetmarketing

B10 Business English

Die TeilnehmerInnen können sich in geschäftsrelevante Themen einbringen und entwickeln ihre persönlichen Sprachfertigkeiten im beruflichen Umfeld weiter.

(17)     

(18)     Inhalte:

Business English

Wortschatz- und Grammatikwiederholung Business Englisch; Business small talk (Gesprächsführung in verschiedenen Situationen); Grammatik und Sprache in anspruchsvollen Konversationen korrekt einsetzen; Dialoge in anspruchsvollen Situationen führen; Verhandlungen


1 § 13 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität Graz