MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
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11. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2011/12 Ausgegeben am 21. 12. 2011 12.a Stück
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Universitätskurse
Modern Management I, II, III und IV
Ergänzung
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,
8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Die Universitätskurse Modern Management I, II, III und IV, veröffentlicht in den Mitteilungsblättern Stück 8c, 8d, 8e vom 24.11.2010 und Stück 21a vom 23.02.2011, unbefristet eingerichtet, und veröffentlicht in den Mitteilungsblättern Stück 24a, 24b, 24 c, vom 16.03.2011 und Stück 40 vom 06.07.2011 werden in ihren jeweiligen § 1 Abs. 4 wie folgt ergänzt:
Teilnehmer/innen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen jedenfalls einen gültigen Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen.
Folgende Zeugnisse werden jedenfalls als Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache anerkannt:
· Deutsch als Prüfungsfach der Matura;
· Ergänzungsprüfung aus Deutsch im Studienberechtigungslehrgang;
· Zeugnis über eine Universitäts-Sprachprüfung aus Deutsch
· „Mittelstufe“ des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch;
· „Wirtschaftssprache Deutsch“ des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch;
· „TestDaF“ (Test Deutsch als Fremdsprache) mit mindestens Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen;
· „Zentrale Mittelstufenprüfung“ und “Kleines Deutsches Sprachdiplom“ des Goethe-Instituts;
In anderen Fällen (z.B. Deutsch zwar im Fächerkanon, aber nicht als Prüfungsfach der Reifeprüfung) können der wissenschaftlichen Leitung vorgelegte Nachweise im Einzelfall anerkannt werden, die Anerkennung erfolgt gegebenenfalls nach Einholung von Fachgutachten.
In Einzelfällen kann im Rahmen eines dokumentierten Aufnahmegesprächs durch die wissenschaftliche Leitung oder eine, durch die wissenschaftliche Leitung nominierte Vertretung, eine Überprüfung der Kenntnisse der Deutschen Sprache stattfinden.
Das Rektorat kann im Wege der wissenschaftlichen Leitung unter Einbeziehung der UNI for LIFE die Kenntnisse der Deutschen Sprache auch ohne Aufnahmegespräch auf gesondertem Wege feststellen lassen.
Die TeilnehmerInnen sind hier verpflichtet allfällige Kosten selbst zu tragen.
Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind jedenfalls vor Beginn des Universitätskurses durch die Teilnehmer/innen zu erwerben.
Diese für die vier Lehrpläne gleichlautende Ergänzung tritt mit ihrer Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft und gilt für alle in die Kurse neu eintretenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sämtliche weiteren
Bestimmungen der Lehrpläne bleiben unverändert aufrecht.
Polaschek