MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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138. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2010/11 Ausgegeben am 31. 8. 2011 48.b Stück

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Gründungserklärung

Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,

8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

 

Gründungserklärung

Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre

 

1. EINLEITUNG

1.1 Gründungsgeschichte

Die Anforderungen an die Universitäten haben sich in den letzten Jahren stark geändert. Gesellschaft, Wirtschaft und Politik fordern vermehrt eine Vernetzung der Universitäten mit ihren Anspruchsgruppen. Das Universitätsgesetz 2002 spricht in diesem Zusammenhang u.a. von der Berücksichtigung der Erfordernisse der Berufszugänge, der Nutzung und Umsetzung der Forschungsergebnisse in der Praxis und etwas abstrakter formuliert von der Verantwortlichkeit der Universitäten, zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft beizutragen.

Gerade in der Betriebswirtschaftslehre scheint eine besonders große und sinnvolle Schnittmenge aus wissenschaftlicher Forschung und Lehre sowie praktischer Umsetzung zu bestehen. Dieser Tatsache tragen auch die betriebswirtschaftlichen Studienpläne Rechnung, beispielsweise durch die Etablierung entsprechender Praxismodule und vertiefender Lehrveranstaltungen. Um die Bemühungen der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in diese Richtung weiter zu unterstreichen wurde im Jahr 2010 die Gründung des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre beschlossen.

1.2 Name und Bezeichnung

Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre

2. GEGENSTAND

2.1 Ziele und Aufgaben

Das strategische Konzept des Zentrums sieht eine Fokussierung auf die wirtschaftlichen Kernsektoren des regionalen Umfelds vor. Hierbei handelt es sich um Bereiche, die für den Standort von großer strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung sind und im Zuge dessen die Karl-Franzens-Universität Graz einen wichtigen Beitrag zur gedeihlichen Weiterentwicklung beitragen kann und muss.

Die Steiermark hat sich in den vergangenen 15 Jahren von einem grundstoffabhängigen Industrieland zu einem internationalen Technologiestandort mit hohem Innovationspotenzial weiter entwickelt. Steirische Unternehmen investieren österreichweit am meisten in Forschung und Entwicklung. Internationale Konzerne betreiben in der Steiermark Entwicklungszentren und Produktionsstätten und steirische Hightech-Unternehmen haben Niederlassungen in aller Welt1. Die Wirtschaftsstrategie der Steiermark sieht eine Entwicklung des Standortes entlang von Stärkefeldern vor, zu denen unter anderem Automotive, Werkstoffe, Umwelttechnologie, Humantechnologie, Lebensmitteltechnologie oder Kreativwirtschaft gehören. Dieser Weg, die Steiermark über den automotiven Bereich hinaus zu entwickeln und so viel breiter als bisher aufzustellen, soll auch in Zukunft konsequent verfolgt werden. 

Aus diesen Stärkefelder lassen sich unter Berücksichtigung von bildungspolitischen und universitätsstrategischen Überlegungen Schwerpunkte ableiten, auf die sich das Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre in seinen zukünftigen Tätigkeiten konzentrieren sollte: u.a. Humantechnologie/Pharmazie, Automotive, Holz, Medien und Kommunikation, Öffentlicher Sektor, Energie und Transport, Finanzen und Dienstleistungen, virtuelle Organisation, Standort.

Um in weiterer Folge den Studierenden der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Fakultät eine anwendungsorientierte Ausbildung entlang dieser Stärkefelder angedeihen zu lassen, sollen Teilbereiche der Betriebswirtschaft entsprechend strukturiert in Forschung und Lehre mit einbezogen werden. Im Hinblick auf die Positionierung des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre im betriebswirtschaftlichen Fächerverbund lassen sich vor allem folgende Bereiche hervorheben: Unternehmensführung, Strategie, Organisation, Human Resource Management, Leadership, Steuerung und Entscheidung, Gründung und Sanierung, Finanzierung und Steuern, Unternehmenspolitik, Tools.

Die Aktivitäten des Zentrums sollen zukünftig anwendungs- und praxisorientiert positioniert werden. Dadurch erhalten die Studierenden einen weitreichenden Einblick in die Führung und Steuerung von Unternehmen, der die theoretische und wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll ergänzt. Durch die Orientierung entlang der regionalen Stärkefelder eröffnen sich zusätzlich für alle Beteiligten positive Effekte: Die Studierenden erhalten eine praxisrelevante Ausbildung, die Branchen auf lange Sicht entsprechend qualifizierte AbsolventInnen und die Universität wirtschaftsnahe Kooperationsmöglichkeiten.

 

Die Aufgaben des Zentrums sind:

1.     Durchführung von angewandter Lehre und praxisrelevanter Ausbildung entlang regionaler Stärkefelder: Durch die Etablierung von anwendungsorientierten Lehrveranstaltungen und den Einbezug von erfahrenen PraktikerInnen in die Lehre soll die theoretische und wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden ergänzt werden. Diesen soll ein weitreichender Einblick über die Anwendung der erlernten Techniken und Theorien im wirtschaftlichen Umfeld geboten werden.

2.     Vernetzung der Universität mit der regionalen Wirtschaft sowie Konzeption und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen im Bereich der Wissenschaftskommunikation: Die Anforderungen von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik sollen in die strategischen Überlegungen des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre mit einbezogen werden. Die Vernetzung mit den Anspruchsgruppen soll im Vordergrund stehen, entsprechende Projekte und Veranstaltungen sind durchzuführen.

3.     Durchführung von Drittmittelprojekten im Verbund mit anderen Forschungseinrichtungen, der Wirtschaft und wirtschaftsnahen Einrichtungen.

3. Rechtlicher und Organisatorischer Rahmen

3.1 Rechtsform und institutionelle Zuordnung

Das Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre ist ein fakultäres Zentrum der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gem. § 15 des Organisationsplans der Karl-Franzens-Universität Graz und dem Wissenschaftszweig Betriebswirtschaftslehre zugeordnet.

3.2 Organisationsstruktur

3.2.1 Leitung

Die Leiterin/der Leiter des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre wird vom Rektorat nach Anhörung der Dekanin/des Dekans bestellt. Zur Wahrnehmung der mit der Leitung verbundenen Rechte und Pflichten erteilt die Rektorin/der Rektor der Leiterin/dem Leiter des Zentrums eine Bevollmächtigung in folgendem Umfang:

1.     Erwerb von Vermögen und Rechten durch den Abschluss von unentgeltlichen Rechtsgeschäften

2.     Entgegennahme von Förderungen anderer Rechtsträger

3.     Abschluss von Verträgen über die Durchführung nicht-wissenschaftlicher und wissenschaftlicher Arbeiten

4.     Gebrauch von Vermögen und Rechten, die aus Rechtsgeschäften gemäß Zahl 1 bis 3 erworben werden, zur Erfüllung der Zwecke des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre.

Die Leitung hat bei der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher sowie inneruniversitärer Vorschriften zu sorgen. § 27 Universitätsgesetz 2002 kommt sinngemäß zur Anwendung. Der Leiterin/dem Leiter obliegt der Abschluss von Zielvereinbarungen und die Berichtslegung gemäß den dort festgelegten Berichts-Spezifikationen.

3.2.2 StellvertreterInnen

Die Stellvertretung wird auf Vorschlag der Leiterin/des Leiters vom Rektorat nach Anhörung der Dekanin/des Dekans bestellt. Die Stellvertreterin/Der Stellvertreter vertritt die Leiterin/den im Falle der längerfristigen Verhinderung.

3.2.3 MitarbeiterInnen

Die MitarbeiterInnen des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre sind der Leiterin/dem Leiter fachlich und dienstrechtlich unterstellt. MitarbeiterInnen des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre, die nicht dem Zentrum, sondern kooperierenden Einheiten innerhalb der Universität Graz angehören („Stammpersonal“), bleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten den jeweiligen Einheiten der Universität Graz zugeordnet und den jeweiligen LeiterInnen dieser Einheiten bzw. den Organisationseinheiten dienstrechtlich unterstellt.

MitarbeiterInnen an Vorhaben gemäß § 26 - 28 UG sind im Rahmen ihrer Tätigkeit dem Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre zugeordnet und sind der Leiterin/dem Leiter fachlich und dienstrechtlich unterstellt.

Die Leistungen der MitarbeiterInnen des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre werden nach inhaltlichen Kriterien und mit adäquatem Bezug zu den Wissenschaftszweig-Zuordnungen des Zentrums und der Stamminstitute anteilig bis zu drei Wissenschaftszweigen zugeordnet. In allen Publikationen, Veröffentlichungen und Internetauftritten des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre ist dieses als Einrichtung der Universität Graz zu bezeichnen.

3.2.4 Beirat

Der Leitung steht ein Beirat zur Seite, der sich aus 2 VertreterInnen aus der regionalen Wirtschaft, 1 VertreterIn aus Gesellschaft und Politik und 1 VertreterIn aus der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zusammensetzt, diese werden vom Rektorat auf Vorschlag der Leiterin/des Leiters bestellt. Die Mitglieder des Beirats fungieren zum einen als Verbindungsglied und bringen sich zum anderen mit Projekten aktiv in das Zentrum ein.

Es besteht eine enge Kooperation mit der Leitungsebene, gemeinsame Sitzungen werden in regelmäßigen Abständen abgehalten.

3.2.5. Organigramm

3.3. Servicierung und Kostenersätze

Für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln der Universität Graz zur Durchführung der Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG am Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre ist ein Kostenersatz nach den Vorschriften der Kostenersatzrichtlinie für Vorhaben nach §§ 26 - 28 UG idgF zu leisten.

Kosten für Leistungen, die von der Universität Graz standardmäßig gedeckt werden, aber welche vom Zentrum selbst erbracht werden, kommen dabei zum Abzug.

Weiters werden Kosten, die von der Universität Graz für Tätigkeiten aus Vorhaben gemäß §§ 26-28 UG des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre getragen werden, entsprechend der Zuordnung der Vorhaben zum Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre diesem im Wege eines vollen Kostenersatzes in Rechnung gestellt.

Alle Zuschüsse der Universität Graz an das Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre sind im Rahmen von Zielvereinbarungen gesondert zu vereinbaren. Leistungen des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre für die Universität Graz und die finanzielle Bedeckung dieser dem Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre entstandenen Kosten sind im Wege der Zielvereinbarung zu spezifizieren.

Die Universität Graz behält sich vor, im Falle einer budgetären Unterdeckung durch fehlende oder zu geringe Einnahmen des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre, für die Abdeckung von offenen Verbindlichkeiten des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre sämtliches diesem zugeordnete Vermögen/Kapital oder die nach den Bestimmungen des UG 2002 geeigneten Deckungsfonds und Berufungszusagen heranzuziehen. Die Leiterin/der Leiter hat im Falle einer budgetären Unterdeckung unverzüglich ein Sanierungskonzept und/oder einen Vorschlag zur Art und Weise der Abdeckung vorzulegen.

3.4. Drittmittel

Drittmittel sind für Zwecke des Zentrums zu verwenden, sofern keine Zweckwidmung vorliegt (Vorhaben gemäß § 28 UG).

3.5. Qualitätsmanagement/Evaluierung

Das Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre unterliegt in vollem Umfang den Qualitätsmanagement-Richtlinien der Universität Graz. Um eine entsprechende Qualitätssicherung zu gewährleisten, ist es Aufgabe der Leitung, nach den internen Qualitätskriterien bzw. Evaluierungsergebnissen geeignete Maßnahmen zu setzen.

Die Evaluierung des Zentrums erfolgt erstmalig mit Ende des dritten Jahres nach Einrichtung, d.h. Ende 2014, in Folge dann alle 3 Jahre. Wird das Zentrum positiv evaluiert, bleibt die Bedeckung des Zentrumsbudgets durch die Universitätsleitung bzw. die Ausstattung (Personal, Raum und Sachmittel) jeweils für die nächste Periode in gleicher Höhe aufrecht. Sollte eine Evaluierung zu einem negativen Ergebnis führen, entscheidet das Rektorat über den Weiterbestand des Zentrums für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre. Die Finanzierung der bestehenden Anstellungsverhältnisse sowie die Abhaltung der Lehre, die für die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät übernommen wird, sind jedenfalls zu gewährleisten.

3.6 Inkrafttreten

Die Gründungserklärung des Zentrums wurde am 18.08.2011 vom Rektorat beschlossen.


1 Quelle: Wirtschaftsstandort Steiermark: http://www.wirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/10430092/12858961