MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html

119. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2010/11 Ausgegeben am 30. 6. 2011 39.y Stück

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Curriculum

für das

“Interdisciplinary Joint Master’s Programme in South-Eastern European Studies”

Neuerstellung

Der Senat hat am 25. Mai 2011 den Beschluss der Curricula-Kommission Joint Master’s Programme in South Eastern European Studies vom 17.2.2011 betreffend die Neuerstellung des Curriculums Interdisciplinary Joint Master’s Programme in South-Eastern European Studies gemäß § 25 Abs. 1  
Z 16 UG genehmigt.

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,

8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

 

Curriculum für das “Interdisciplinary Joint Master’s Programme in South-Eastern European Studies”

Die Errichtung eines Joint Degree Programms basiert auf den folgenden rechtlichen Voraussetzungen:

     an der Universität Belgrad, Serbien, Art. 26 des Gesetzes über die Hochschulbildung (Amtsblatt der Republik Serbien 76/05, 100/07, 97/08)

     an der Universität St. Kyrill und Method, Skopje, Mazedonien, Art. 102 des Gesetzes über die Hochschulbildung

     an der Karl-Franzens-Universität Graz, Österreich, auf den §§ 51 Abs. 2 Z 27 und 87 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 (UG) sowie auf §§ 37-39 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen

     an der Universität Zagreb, Kroatien, Art 76(1) des Gesetzes über die wissenschaftliche Tätigkeit und Hochschulbildung (Amtsblätter Nr. 123/03, 198/03, 105/04, 174/04, 46/07, 45/09), Gesetz über die Qualitätssicherung in der Wissenschaft und Hochschulbildung (Amtsblatt Nr. 45/09), und Bestimmungen über das Akkreditierungsverfahren für universitäre Grundstudien, Graduiertenprogramme, integrierte Grundstudien-Graduiertenprogramme und berufsbildende Studienprogramme.

Genehmigt durch der Universität Belgrad - Fakultät für Politikwissenschaften,

Serbien, am …

Genehmigt durch der Universität St. Kyrill und Method, Skopje, Mazedonien, am…

Genehmigt durch den Senat der Karl-Franzens-Universität Graz, Österreich, am 25. Mai 2011 Genehmigt durch der Universität Zagreb am …

Inhaltsverzeichnis

Art. 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Kooperationspartner

(1.1)     Konsortium

(1.2)     Mobilitätspartner

(2) Ziele des „Interdisciplinary Joint Master’s Programme in South-Eastern European Studies“

(2.1)     Bildungsziele

(2.2)     Berufsfelder: Relevanz des Studiums für den Arbeitsmarkt und weiterführende Studien

(3)     Dauer des Studiums

(4)     Akademischer Grad

(5)     Lehrveranstaltungstypen

(6)     Zielgruppe, Auswahl und Zulassung

Art. 2 Gliederung des Studiums

(1)     Pflichtmodule

(2)     Gebundene Wahlfächer

(3)     Empfohlene Praxis

(4)     Masterarbeit

Art. 3 Beurteilung

(1)     Arten, Verfahren und Methoden der Beurteilung

(2)     Notensystem

Art. 4 Verpflichtender Auslandsaufenthalt Art. 5 Qualitätsüberprüfung und Evaluierung Art. 6 Inkrafttreten des Curriculums

1

 

Art. 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Kooperationspartner

Die folgenden Universitäten haben gemeinsam ein “Interdisciplinary Joint Master’s Programme in South-Eastern European Studies” (idF: Studium) entwickelt:

     Universität Belgrad - Fakultät für Politikwissenschaften (Serbien)

     Universität Bologna (Italien)

     Universität St. Kyrill und Method, Skopje (Mazedonien)

     Karl-Franzens-Universität Graz (Österreich)

     Universität Ljubljana (Slowenien)

     Universität Novi Sad (Serbien)

     Universität Poitiers (Frankreich)

     Universität Sarajevo (Bosnien und Herzegowina)

     Südosteuropäische Universität, Tetovo (Mazedonien)

     Universität Zagreb (Kroatien)

(1.1) Konsortium

Die folgenden an der Entwicklung des Studiums beteiligten Kooperationspartner bilden das “Konsortium” und verleihen einen gemeinsamen akademischen Grad (Joint Degree):

     Universität Belgrad - Fakultät für Politikwissenschaften (Serbien)

     Universität St. Kyrill und Method, Skopje (Mazedonien)

     Karl-Franzens-Universität Graz (Österreich)

     Universität Zagreb (Kroatien)

Die mit dem Joint Degree verbundenen Rechte werden aus jedem der beteiligten Staaten erworben.

(1.2) Mobilitätspartner

Die folgenden Universitäten stehen als Partnerinnen und Partner für die Mobilität der Studierenden (und Lehrenden) zur Verfügung:

     Universität Bologna (Italien)

     Universität Ljubljana (Slowenien)

     Universität Novi Sad (Serbien)

     Universität Poitiers (Frankreich)

     Universität Sarajevo (Bosnien und Herzegowina)

     Südosteuropäische Universität, Tetovo (Mazedonien)

Details sind dem Kooperationsvertrag zwischen den Mobilitätspartnern und dem Konsortium zu entnehmen.

(2) Ziele des “Interdisciplinary Joint Master’s Programme in South-Eastern European Studies”

Ziel des “Interdisciplinary Joint Master’s Programme in South-Eastern European Studies” (idF: Studium) ist, ein internationales und interdisziplinäres Masterstudium in Sozial- und Geisteswissenschaften auf höchstem Niveau anzubieten, welches den teilnehmenden Studierenden ein Verständnis der Zusammenhänge zwischen Recht, Politik, Wirtschaft und Kultur mit Schwerpunkt auf das südöstliche Europa vermittelt. Das Masterstudium fördert die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Analyse vor allem durch einen inter- und transdisziplinären Ansatz unter Berücksichtigung rechts-, politik-, wirtschafts- und kulturwissenschaftlicher Aspekte. Ziel des Studiums ist unter anderem auch die Sensibilisierung der Studierenden für Geschlechterfragen. Das Masterstudium bietet den Studierenden eine Vorbereitung auf weiterführende Doktoratsstudien sowie eine Vielzahl von Berufsfeldern.

2

 

(2.1) Bildungsziele:

Ziel des Studiums ist, die Studierenden dahingehend auszubilden, dass sie:

     in der Lage sind, Themen im südosteuropäischen Kontext aus der Perspektive verschiedener Wissenschaftsdisziplinen zu analysieren,

     die Komplexität und dynamische Wechselwirkung zwischen rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Systemen im südosteuropäischen Kontext verstehen,

     angemessene Arbeitsmethoden und Instrumente der wissenschaftlichen Forschung kennen und in der Lage sind, diese auch anzuwenden,

     in der Lage sind, ihr Wissen und ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten in der Bearbeitung komplexer Fragestellungen in inter- und transdisziplinären Teams anzuwenden sowie über die dafür erforderlichen Soft Skills, wie wissenschaftliche Arbeitstechniken, Argumentieren, Konfliktmanagement, Teamwork, Sensibilität für Geschlechterfragen und Projektmanagement verfügen.

(2.2) Berufsfelder: Relevanz des Studiums für den Arbeitsmarkt und weiterführende Studien

Die im Studium vermittelten Kompetenzen eröffnen den Absolventen bzw. Absolventinnen ein breites Spektrum an Berufsfeldern, die stark von der gewählten Spezialisierung abhängig und vorrangig im universitären, privaten, öffentlichen und halböffentlichen Sektor angesiedelt sind. Ein spezieller Schwerpunkt liegt dabei auf wissensbasierten politischen Entscheidungsprozessen im Bereich des Regionalmanagements im südöstlichen Europa. Die Berufsfelder für Absolventen bzw. Absolventinnen umfassen:

-     Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene

-     Internationale Organisationen

-     Aus- und Weiterbildung

-     Journalismus

-     Wirtschaftssektor

-     Wissenschaftliche Forschung

 - Consulting

(3) Dauer des Studiums

Studierende erhalten für das von ihnen absolvierte Arbeitspensum ECTS-Anrechnungspunkte, die sowohl Selbststudium als auch Kontaktstunden berücksichtigen. Das Masterprogramm umfasst 120 ECTS-Anrechnungspunkte, was gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen an den Partneruniversitäten einer Regelstudiendauer von vier Semestern oder zwei Jahren entspricht.

(4) Akademischer Grad

Mit Abschluss des "Interdisciplinary Joint Master's Programme in South-Eastern European Studies" erwerben die Studierenden den akademischen Grad "Master of Arts", abgekürzt MA, der in den jeweiligen Ländern folgenden Titeln entspricht:

Österreich: Master of Arts (MA)

Kroatien: Master of Art /mr. sc./ (für südosteuropäische Studien)

Mazedonien: Mazucmep no Ilojiumojiozuja (Master of Arts in Politikwissenschaft)

Serbien: master politikolog (mast. politik.) (Master in Politikwissenschaft)

(5) Lehrveranstaltungstypen

Die Lehrveranstaltungen gliedern sich je nach den jeweiligen Regelungen der Partnerinstitutionen in Vorlesungen, Seminare, Tutorien, Praktika und andere Lehrveranstaltungstypen.

3

 

Sofern aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen gemäß den jeweils geltenden Statuten/Curricula an den Partneruniversitäten beschränkt sind, sind diese Regelungen für alle Studierenden gültig.

Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien:

1)     Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach

2)     Studierende, die in einem Semester auf die Warteliste gesetzt wurden und sich im darauffolgenden Semester neuerlich anmelden, haben Vorrang gegenüber Studierenden, die sich zum ersten Mal anmelden, jedoch Nachrang gegenüber Studierenden, die in die erste Kategorie fallen.

3)     Studienfortschritt (abhängig von der Anzahl der in Pflichtfächern und gebundenen Wahlfächern erworbenen ECTS-Anrechnungspunkte)

4)     Anzahl der abgeschlossenen Semester

5)     Losentscheid.

Für Lehrveranstaltungen aus anderen Studien gelten jene Regelungen, die in den einschlägigen Curricula vorgesehen sind.

An der Karl-Franzens-Universität Graz sind für Studierende in internationalen AustauschProgrammen und für Studierende anderer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

(6) Zielgruppe, Auswahl und Zulassung

Der Allgemeine Programmausschuss legt jährlich spätestens im Dezember einstimmig die Höchstzahl der Studierenden fest, die zu diesem Studium zugelassen werden. Auf der Homepage des Programms wird jährlich bekannt gegeben, wie viele Studierende höchstens je Konsortialpartner (und je Mobilitätspartner) aufgenommen werden.

Das Studium richtet sich an hochqualifizierte und motivierte Studierende mit besonderem Interesse am südöstlichen Europa. Studierende sollten darüber hinaus Bereitschaft zeigen, komplexe Prozesse aus einer interdisziplinären Perspektive zu analysieren und zu bewerten.

Interessierte für das Masterprogramm müssen ein Auswahlverfahren absolvieren. Dem Auswahlkomitee, bestehend aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Konsortialpartner und einem Studierendenvertreter bzw. einer Studierendenvertreterin (s. Art. 2 des Kooperationsvertrags) kommt in diesem Verfahren eine Schlüsselrolle zu. Die Anmeldefrist wird alljährlich auf der Homepage des Programms bekanntgegeben.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Das Studium richtet sich an Personen, die einen Studienabschluss mit mindestens 180 ECTS-Anrech-nungspunkten (Bachelor oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens 180 ECTS) und Grundwissen in den Sozial- oder Geisteswissenschaften (Rechts-, Politik-, Sozial-, Wirtschafts- oder Kulturwissenschaften) nachweisen können und über allgemeine Kenntnisse über Südosteuropa verfügen.

Eine vollständige Anmeldung besteht aus

· dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular,

· zumindest einem Empfehlungsschreiben,

· dem Zeugnis/Diplom über ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder gleichwertiges Studium,

· dem Studienerfolgsnachweis über ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder gleichwertiges 
Studium,

4

 

· einem Motivationsschreiben,

· dem Nachweis von Englischkenntnissen.

Englisch

Da ein Großteil des Studiums (v.a. alle Pflichtlehrveranstaltungen) in Englisch abgehalten werden, verlangt das Auswahlkomitee den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse. Bewerber bzw. Bewerberinnen müssen ein Zeugnis jüngeren Datums über einen IELTS-Test (erforderliche Mindestpunkteanzahl: 6,0) oder TOEFL-Test (erforderliche Mindestpunkteanzahl: 210 für Computertest, 547 für Papiertest, 78 für Internettest), ein Cambridge Exam Certificate (erforderliche Leistungsstufe: FCE) oder ein gleichwertiges Zeugnis im Original vorlegen. Studierende, die ihren Prüfungstermin erst nach dem Ende der Anmeldefrist, aber noch vor dem Ende der Zulassungsfrist fixiert haben, können unter Vorbehalt aufgenommen werden. Ersatzweise können die Sprachkenntnisse auch im Rahmen eines Gesprächs überprüft werden. Bewerber bzw. Bewerberinnen mit Englisch als Muttersprache bzw. solche, die bereits erfolgreich ein englischsprachiges Bachelorstudium abgeschlossen haben, müssen keinen Test absolvieren.

Auswahlkriterien

Die Auswahl der Bewerber bzw. Bewerberinnen erfolgt nach den folgenden Kriterien:

-     Bachelor bzw. gleichwertiger Studienabschluss

-     Notendurchschnitt (GPA) bzw. Durchschnittsnote

-     Motivationsschreiben

-     Empfehlungsschreiben

-     Berufserfahrung (nicht verpflichtend, aber von Vorteil)

Zulassung

Erfolgreiche Bewerber bzw. Bewerberinnen werden an der Universität der Zulassung nach Antrag

beim gesetzlich vorgesehenen zuständigen Organ in einem gesonderten Prozess nach dem jeweils

geltenden Verfahren zugelassen. Der Studienbeginn erfolgt mit Anfang des darauf folgenden

Studienjahres.

Art. 2 Gliederung des Studiums

  ECTS Sem.
Pflichtmodule 54 ECTS  
A. Einführung 10 1
B. Öffentliches Recht und Politik 14 1-2
C. Sozioökonomischer Kontext 10 1-2
D. Kulturen und Gesellschaften 10 1-2
E. Sommerschule 10 2
Gebundene Wahlfächer < b>30 ECTS  
Studierende können sich in Rechtswissenschaften, Politikwissenschaft, Wirtschaft, Geschichte und Kulturwissenschaften, Soziologie, Sozialpolitik oder Journalismus spezialisieren. Je nach gewählter Spezialisierung und dem Thema der Masterarbeit können Studierende Lehrveranstaltungen der entsprechenden Disziplinen aus dem Lehrveranstaltungsangebot der Kooperationspartner wählen. Die Studierenden erhalten jeweils zu Semesterbeginn eine Liste der Lehrveranstaltungen. Mindestens 9 ECTS-Anrechnungspunkte müssen durch Teilnahme an Fremdsprachenkursen erworben werden.   1-3

5

 

Freie Wahlfächer 6 ECTS | |
Studierende können jede Lehrveranstaltung jeder Universität wählen. Die erforderlichen ECTS-Anrechnungspunkte können auch über ein Praktikum von maximal 4 Wochen (6 ECTS) erbracht werden.   3
Masterarbeit 30 ECTS  
Masterarbeit 26* 4
Präsentation und Verteidigung 4* 4
Summe 120 ECTS  

Die Aufteilung der ECTS-Anrechnungspunkte auf Masterarbeit einerseits und Präsentation und Verteidigung

andererseits gilt nur für die Karl-Franzens-Universität Graz.

Pflichtmodule (detaillierte Beschreibungen s. Anhang 2) 
VU = Vorlesung verbunden mit Übung SE = Seminar

A. Pflichtmodul: Einführung ECTS
VO/VU Einführung in die interdisziplinäre Arbeitsweise

Die Vorlesung bietet eine Einführung in die Grundlagen und Zusammenhänge von Rechts-, Politik-, Wirtschafts- und Kulturwissenschaften.

4
SE Politische Geschichte Südosteuropas

Das Seminar gibt eine Einführung in die Staatengründung, Nationenbildung und Demokratisierungsprozesse in Südosteuropa.

6
  Summe 10
B. Pflichtmodul: Öffentliches Recht und Politik ECTS
VO/VU Verfassungsrechtliche und politische Systeme in Südosteuropa

Die Vorlesung bietet einen Überblick über die verfassungsrechtlichen und politischen Systeme in Südosteuropa mit dem Ziel, den Studierenden einen Einblick in die aktuellen Zusammenhänge, Unterschiede und Perspektiven der innenpolitischen Entwicklungen in den südosteuropäischen Staaten zu vermitteln.

4
VO/VU Europäische Integration und Erweiterung

Die Vorlesung beleuchtet die Vertiefungs- und Erweiterungsprozesse der EU aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Integrationstheorien (Föderalismus, Neofunktionalismus, Intergouvernementalismus, Mehrebenensystem).

4
SE Menschenrechte: Minderheitenschutz und Konfliktmanagement

In diesem Seminar werden die universellen und regionalen Rechtsinstrumente für den Schutz der Menschenrechte und Minderheiten und ihre Rolle im Management von Selbstbestimmungskonflikten und ethnisch getrennten Gesellschaften diskutiert und bewertet.

6
  Summe 14
C. Pflichtmodul: Sozioökonomischer Kontext ECTS
VO/VU Sozioökonomische Entwicklung in Südosteuropa

Die Vorlesung beleuchtet das imperiale und kommunistische Erbe der Vergangenheit sowie die heutige und künftige Rolle Südosteuropas in der globalen Wirtschaft.

4

6

 

SE Wirtschaftliche Transformation und Regionalentwicklung

Das Seminar analysiert und bewertet die Erfolge und Fehlschläge des wirtschaftlichen Wandels in den südosteuropäischen Staaten während der vergangenen Jahrzehnte.

6
  Summe 10
D. Pflichtmodul: Kulturen und Gesellschaften ECTS
VO/VU Kulturen und Gesellschaften Südosteuropas

Die Vorlesung vermittelt Studierenden die Schlüsselaspekte der kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Sie beleuchtet kulturelle Aspekte aus historischer und zeitgenössischer Perspektive, einschließlich Musik, Literatur, Kunst und Film.

4
SE Zivilgesellschaft und politische Kultur in Südosteuropa

Das Seminar beleuchtet die Konzepte der Zivilgesellschaft und der politischen Kultur im südosteuropäischen Kontext. Bei der Untersuchung zeitgenössischer und historischer Perspektiven über das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Politik werden historische, anthropologische, soziologische und politikwissenschaftliche Ansätze verwendet. Das Seminar konzentriert sich auf den Einfluss von Autoritarismus auf die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft. Weitere zu untersuchende Einflussfaktoren betreffen die Identität und ethnische Zugehörigkeit, soziale Bewegungen und zivilgesellschaftliche Organisationen, Familienstrukturen und Geschlechterrollen.

6
  Summe 10
E. Pflichtmodul: Sommerschule ECTS
  Europäische Integration sowie Staaten- und Nationenbildung

Die Sommerschule bringt Studierende und Lehrende aller Partneruniversitäten zusammen, um so den interdisziplinären Ansatz zu stärken und den Studierenden die Vielzahl von theoretischen Ansätzen und Kulturen der wissenschaftlichen Forschung in unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen auf Grundlage der überlieferten Geschichte der europäischen Integration und des Problems der Staaten- und Nationenbildung bewusst zu machen. Die Sommerschule widmet sich darüber hinaus verschiedenen Forschungsmethoden, wissenschaftlichen Arbeitstechniken sowie der Aus- und Weiterbildung in Projektentwicklung und -management.

10
  Summe 10

Voraussetzung für die Teilnahme an Modul E ist die vorangegangene Teilnahme an den Modulen AD.

(1) Pflichtmodule

Studierende verbringen das erste Jahr ihres Studiums bei einem der Konsortialpartner, wo sie für die gesamte Studiendauer eingeschrieben sind (Universität der Zulassung). Jeder der Konsortialpartner bietet alle von den Studierenden zu absolvierenden Pflichtlehrveranstaltungen an.

Zusätzlich wird im Rahmen der Pflichtlehrveranstaltungen eine Sommerschule abgehalten, in der vor allem näher auf die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Themen eingegangen wird, die im Rahmen der Pflichtmodule unterrichtet werden. Die zweiwöchige Sommerschule umfasst 5 Tage pro Woche mit je 6 Stunden Unterricht pro Tag und gliedert sich in zwei Teile:

7

 

-     Inhaltlicher Teil: Zusammenhänge zwischen Rechts-, Politik- und Sozialwissenschaften, Wirtschaft, Kultur und Geschichte vor dem Hintergrund der europäischen Integration sowie Staaten- und Nationenbildung.

-     Soft Skills: Lehrveranstaltungen in Projektentwicklung und -management (für Programme mit Schwerpunkt Südosteuropa) sowie zu wissenschaftlichen Arbeitstechniken.

Für die positive Absolvierung der Sommerschule erhalten die Studierenden 10 ECTS-Anrechnungspunkte.

(2) Gebundene Wahlfächer

Die Studierenden müssen sich in ihrem Studium durch die Auswahl gebundener Wahlfächer aus den von den Kooperationspartnern angebotenen Vertiefungsrichtungen spezialisieren. Sie erhalten dazu jeweils zu Semesterbeginn Listen mit den dafür in Frage kommenden Lehrveranstaltungen. Die Studierenden stellen in Rücksprache mit dem Koordinator bzw. der Koordinatorin des Mobilitätspartners ihren individuellen Studienplan zusammen.

Jede der teilnehmenden Universitäten spezialisiert sich auf eine oder mehrere Disziplinen, so dass die Studierenden ihre Mobilitätssemester nach ihrem jeweiligen Interesse auswählen können. Die Kooperationspartner bieten folgende Spezialisierungen an:

-     Universität Belgrad – Fakultät für Politikwissenschaft: Politikwissenschaft, Wirtschaft, Geschichte, internationale Beziehungen, Sozialpolitik und Sozialarbeit, Journalismus

-     Universität Bologna: Geschichte und Kulturwissenschaften (Lehrveranstaltungen werden nur in Italienisch abgehalten)

-     Universität St. Kyrill und Method, Skopje: Politikwissenschaft, Wirtschaft, Journalismus

-     Universität Graz: Rechtswissenschaften, Politikwissenschaft, Geschichte und Kulturwissenschaft

-     Universität Ljubljana: Rechtswissenschaften, Wirtschaft und Finanzwirtschaft, Geschichte

-     Universität Novi Sad: Soziologie, Geschichte

-     Universität Poitiers: Rechtswissenschaften (Lehrveranstaltungen werden nur in Französisch abgehalten)

-     Universität Sarajevo: Politikwissenschaft, Soziologie, Journalismus, Sozialarbeit

-     Südosteuropäische Universität, Tetovo: Soziologie und Kulturwissenschaften

-     Universität Zagreb: Rechtswissenschaften, Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaft, Sozialpolitik, Journalismus

Im Lauf des Programms sind mindestens 9 ECTS-Anrechnungspunkte durch Teilnahme an Fremdsprachenkursen zu absolvieren. Bei Abschluss des Studiums müssen die Studierenden zumindest die Kompetenzstufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorweisen. Studierende, die keine südosteuropäische Sprache beherrschen, haben eine solche zu wählen. Studierende mit einer südosteuropäischen Sprache als Muttersprache wählen vorzugsweise die Sprache des Landes, in dem sie ihr Mobilitätssemester absolvieren, falls dies nicht das Studium einer weiteren Sprache aus der Gruppe Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch erforderlich macht. In diesem Fall ist eine andere südosteuropäische Sprache zu wählen.

(3) Empfohlene Praxis

Die für die freien Wahlfächer vorgeschriebenen ECTS-Anrechnungspunkte können auch durch Absolvierung einer Praxis von maximal 4 Wochen (im Sinne einer Vollbeschäftigung) erbracht werden. Die Studierenden können ihre Praxis bei staatlichen oder internationalen Organisationen, Forschungseinrichtungen, Consultingunternehmen, NGOs oder privaten Unternehmen absolvieren. Die möglichen Praxisstellen werden von den Kooperationspartnern in einer Liste zusammengestellt. Darüber hinaus können die Studierenden ihren Praxisplatz auch selbst wählen, solange dieser einen Bezug zu Südosteuropa aufweist. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem bzw. der Studierenden und dem bzw. der PraxisanbieterIn müssen zuvor vom akademischen Vertreter bzw. der akademischen Vertreterin der Universität der Zulassung genehmigt werden.

Zu Beginn der Praxis werden die Voraussetzungen und der Inhalt der Praxis klar festgelegt. Diese Vereinbarungen werden zwischen dem bzw. der Studierenden, dem akademischen Vertreter bzw. der

8

 

akademischen Vertreterin der Universität der Zulassung und dem Mentor bzw. der Mentorin (zur Betreuung des bzw. der Studierenden abgestellter Mitarbeiter bzw. abgestellte Mitarbeiterin des Praxisanbieters) getroffen, um die Praxis zu einer für alle Seiten sinnvollen und angenehmen Erfahrung zu machen. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten sollten in einem Praxisvertrag festgelegt werden.

Die Praktikanten bzw. Praktikantinnen werden von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen des Praxisanbieters und der Partneruniversitäten betreut. Die Betreuung auf seiten des Praxisanbieters erfolgt über einen Mentor bzw. eine Mentorin, der bwz. die vorwiegend für die tägliche Betreuung (Einführung in die Organisation, Arbeitsmethoden, Ziele und Umfeld) sowie die Betreuung auf persönlicher Ebene (Coaching) verantwortlich ist. Die Hauptaufgabe des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin der Universität besteht hauptsächlich in der Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit der Forschung (Forschungsziel, Forschungsfragen, Methodik, Inhalt und theoretische Aspekte).

(4) Masterarbeit

Für die Masterarbeit werden 30 ECTS-Anrechnungspunkte vergeben. Sie dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten und ist in Englisch abzufassen. Die Arbeit muss eine kurze Zusammenfassung in Englisch und in der Sprache der Universität der Zulassung enthalten. Die Studierenden können frei wählen, an welcher der kooperierenden Universitäten sie sich während der Abfassung ihrer Masterarbeit aufhalten. Der Umfang beträgt 20.000 bis 25.000 Wörter. Studierenden wird dringend empfohlen, ihre Masterarbeit spätestens 6 Monate nach dem vereinbarten Beginn abzuschließen.

Thema der Masterarbeit

Die Studierenden legen das Thema ihrer Masterarbeit nach den an der jeweiligen Universität der

Zulassung geltenden Abläufen und Richtlinien fest.

Art. 3 Beurteilung

(1) Arten, Verfahren und Methoden der Beurteilung

Zur Beurteilung ihrer Leistungen in den Pflichtlehrveranstaltungen müssen die Studierenden eine schriftliche oder mündliche Prüfung ablegen. Die aktive Mitarbeit der Studierenden in der Lehrveranstaltung fließt in die abschließende Beurteilung ein. Informationen über die Gewichtung zwischen aktiver Mitarbeit und Abschlussprüfung werden den Studierenden zu Semesterbeginn im jeweiligen Lehrveranstaltungsprogramm mitgeteilt.

Zur Anrechnung der ECTS-Anrechnungspunkte für die Teilnahme an der Sommerschule müssen die Studierenden eine Forschungs-/Seminararbeit im Umfang von 4.500 bis 6.000 Wörtern vorlegen.

Die Leistungen der Studierenden in den gebundenen und freien Wahlfächern werden nach unterschiedlichen Methoden beurteilt, unter anderem durch die Überprüfung von schriftlichen und mündlichen Arbeiten je nach den jeweiligen Richtlinien der Partnerinstitutionen. Die Kriterien für die Studierenden müssen im Lehrveranstaltungsprogramm, das zu Semesterbeginn verteilt wird, festgelegt sein.

Für die Beurteilung der Masterarbeit und ihre Verteidigung gelten die jeweiligen Richtlinien der Universität der Zulassung.

(2) Notensystem

Jede Universität wendet ihr eigenes Notensystem an. Eine entsprechende Umrechnungstabelle ist als Anhang 1 dieses Curriculums angefügt.

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Art. 4 Verpflichtender Auslandsaufenthalt

Nach zwei Semestern an der Universität der Zulassung müssen die Studierenden zumindest eines der beiden verbleibenden Semester an einer Partneruniversität verbringen. Die Studierenden wählen die Partneruniversität entsprechend der von ihnen gewählten Spezialisierung und ihrer Masterarbeit. Studienplätze werden vom Allgemeinen Programmausschuss nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen vergeben. Die Studierenden können auch beantragen, mehr als ein Semester an einer Partneruniversität zu verbringen.

Es wird davon ausgegangen, dass die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen für das Universitätsstudium durch die Nominierung seitens der Universität der Zulassung erfüllt sind.

Art. 5 Qualitätsüberprüfung und Evaluierung

Zum Zwecke der Qualitätssicherung in allen Bereichen des Studiums werden die Mitglieder der Institutionen des Konsortiums in regelmäßigen Abständen gebeten, die Lehrveranstaltungsprogramme und Arbeiten von Studierenden des gesamten Konsortiums stichprobenartig zu kontrollieren und zu prüfen. Desgleichen werden die Studierenden gebeten, jede Lehrveranstaltung sowie das gesamte Masterprogramm zu evaluieren. Die Evaluierung der Lehrveranstaltungen erfolgt nach dem an der jeweiligen Universität gebräuchlichen Verfahren. Die Evaluierung des gesamten Masterprogramms dient der Bewertung von qualitätsbestimmenden Merkmalen wie Zufriedenheit der Studierenden mit der Verwaltung, Service und Unterstützung durch das Büro für Internationale Beziehungen, Unterbringung und kultureller Austausch.

Eine der Hauptaufgaben der jährlichen Versammlung des Allgemeinen Programmausschusses ist die Bewertung des Gesamtmanagements und der Qualitätssicherung des Studiums. Die Ergebnisse der Qualitätssicherung sind vom Allgemeinen Programmausschuss einmal pro Jahr zu diskutieren.

Art. 6 Inkrafttreten des Curriculums

Das vorliegende Curriculum tritt nach rechtsgültiger Verlautbarung an den Institutionen der Konsortialpartner in dem Studienjahr in Kraft, das auf die Genehmigung durch die jeweils zuständigen Gremien von zumindest drei der vier Konsortialpartner, folgt.

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ANHANG I: Benotungssystem

Vergleichbarkeit der Noten zwischen den Partneruniversitäten:

Definition Belgrad Graz Skopje Zagreb Bologna
ausgezeichnete Leistungen, nur wenige unbedeutende Fehler 10

(91-100 Punkte)

sehr gut (1)     10 (ausgezeichnet) odlican (5) (ausgezeichnet) 30 lode-30 (ausgezeichnet)
überdurchschnittliche Leistungen, aber einige Fehler     (81-90 Punkte) gut (2)   9 (sehr gut) vrlo dobar (4) (sehr gut) 29-28 (sehr gut)
insgesamt solide Arbeit, jedoch mit

einigen grundlegenden Fehlern

    (71-80 Punkte) befriedigend

(3)

 8 (gut) dobar (3) (gut) 27-25 (gut)
mittelmäßig, jedoch deutliche Mängel     (61-70 Punkte) genügend (4)     7 (befriedigend) dovoljan (2) (genügend) 24-21 (befriedigend)
  Leistungen entsprechen Mindestanforderungen     (51-60 Punkte) genügend (4)    6 (genügend) dovoljan (2) (genügend) 20-18 (genügend)
erhebliche

Verbesserungen

erforderlich

5

(0-50 Punkte;

nicht

bestanden)

nicht genügend

(5)

5

 (nicht genügend)

nedovoljan (1)

(nicht genügend)

<18

(nicht genügend)

Definition Ljubljana Novi Sad Poitiers Sarajevo SOE Universität
ausgezeichnete Leistungen, nur wenige unbedeutende Fehler 10

(91-100 Punkte)

10

(95 bis 100 Punkte)

Mündl: 17<20 Schriftl: 15-17 A

(95 bis 100 Punkte)

10

(95% - 100%)

überdurchschnittliche Leistungen, aber einige Fehler 9

(81-90 Punkte)

9

(85 bis 94 Punkte)

Mündl: 15-16 Schriftl: 13-14 B

(85 bis 94 Punkte)

9

(86% - 94%)

insgesamt solide Arbeit, jedoch mit

einigen grundlegenden Fehlern

    

(71-80 Punkte)

8

(75 bis 84 Punkte)

Mündl: 13-14 Schriftl: 12 C

(75 bis 84 Punkte)

8

(77% - 85%)

mittelmäßig, jedoch deutliche Mängel     7

(61-70 Punkte)

7

(65 bis 74 Punkte)

Mündl: 12 Schriftl: 11 D

(65 bis 74 Punkte)

7

(68% - 76%)

  Leistungen entsprechen Mindestanforderungen     6

(51-60 Punkte)

6

(55 bis 64 Punkte)

Mündl: 10-11 Schriftl: 10 E

(55 bis 64 Punkte)

6

(60% - 67%)

erhebliche

Verbesserungen

erforderlich

5

(0 - 50 Punkte)

(nicht

genügend)

5

(bis 54 Punkte)

(nicht genügend)

Mündl: 0-9 Schriftl: 0-9 F

(bis 54 Punkte)

 (nicht genügend)

5

(59% -darunter)

11

 

ANHANG II: Beschreibungen der Module

Modul A: Einführung (Pflichtmodul, 10 ECTS)

Inhalt: Da es sich bei diesem Masterprogramm um ein interdisziplinäres Studium handelt und die Studierenden aus unterschiedlichen Bereichen kommen, bietet das Modul eine grundlegende Einführung in die Wissenschaftsdisziplinen Rechts-, Politik-, Wirtschafts- und Kulturwissenschaften sowie Geschichte und deren Zusammenhänge, Methoden und Ansätze. Es vermittelt den Studierenden weiters ein Grundwissen in der politischen Geschichte des südöstlichen Europas.

Lernziele: Nach Abschluss dieses Moduls sollen die Studierenden in der Lage sein:

-     die Interdisziplinarität zwischen Recht, Politik, Wirtschaft und Kultur im Kontext südosteuropäischer Studien zu verstehen

-     die südosteuropäische Geschichte aus einer vergleichenden und regionalen Perspektive zu untersuchen

-     aktuelle soziale und politische Geschehnisse im Lichte historischer Entwicklungen zu interpretieren

Unterrichtsmethoden: Vorlesungen (mit Übungen) und Seminare

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Termin: jeweils im Wintersemester

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Modul B: Öffentliches Recht und Politik (Pflichtmodul, 14 ECTS)

Inhalt: Das Modul bietet eine Einführung in die verfassungsrechtlichen und politischen Systeme der südosteuropäischen Länder aus einer vergleichenden Perspektive. Zu den behandelten Themen zählen die wichtigsten verfassungsrechtlichen und politischen Modelle in Südosteuropa, Wahlverfahren und Parteiensysteme, Rechtsgrundsätze und gute Regierungsführung in Südosteuropa, postkommunistische Demokratisierung in Südosteuropa und die Festigung der Demokratie. Dieses Hintergrundwissen ist die Grundvoraussetzung für ein tieferes Verständnis der Stellung der Region im Kontext der europäischen Integration und Erweiterung, dem zweiten Schwerpunkt des Moduls. Hier erwerben die Studierenden Kenntnisse über die Grundlagen der EU, frühere Erweiterungswellen und aktuelle Beitrittsverhandlungen. Angesichts der von Menschenrechtsverletzungen und ethnischen Konflikten geprägten jüngeren Geschichte der Region werden die Studierenden darüber hinaus auch mit Instrumenten zum Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten sowie mit den entsprechenden Überwachungsmechanismen und europäischen Standards vertraut gemacht.

Lernziele: Nach Abschluss dieses Moduls sollen die Studierenden:

-     die Zusammenhänge zwischen politischen Konzepten, Rechtssystemen und -instrumenten sowie deren Rolle in politischen Prozessen, vor allem in politischen Krisen und Konflikten, verstehen,

-     in der Lage sein, die für ein tieferes Verständnis der rechtlichen und politischen Prozesse und dynamischen Entwicklungen erforderlichen Werkzeuge anzuwenden,

-     über das für künftige EU-Erweiterungsverhandlungen erforderliche fachliche Wissen verfügen,

-     in der Lage sein, die verfügbaren Instrumente zum Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte und Konfliktbewältigung einzusetzen.

Unterrichtsmethoden: Vorlesungen (mit Übungen) und Seminare

Teilnahmevoraussetzungen: keine

12

 

Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden so angeboten, dass sie in einem Studienjahr absolviert werden können.

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Modul C: Sozioökonomischer Kontext (Pflichtmodul, 10 ECTS)

Inhalt: Das Modul beleuchtet den Wandel der südosteuropäischen Wirtschaftssysteme in den vergangenen zwanzig Jahren. Es geht der Frage nach, wie wettbewerbsfähig Südosteuropa ist und mit welchen Mitteln ein nachhaltiges Wachstum für die Region sichergestellt werden kann. Die Herausforderungen und Perspektiven im Kontext der europäischen Integration werden ebenso diskutiert wie die Rolle der Region in der globalen Wirtschaft.

Lernziele: Nach Abschluss dieses Moduls sollen die Studierenden in der Lage sein:

-     den historischen Kontext und die Probleme der sozioökonomischen “Entwicklung” sowie die Zusammenhänge zwischen Makroökonomie und Politik zu verstehen,

-     makroökonomische Analysen zur Untersuchung aktueller und historischer Wirtschaftsprobleme mit Schwerpunkt Südosteuropa anzuwenden,

-     die Herausforderungen der wirtschaftlichen Transformation zu verstehen.

Unterrichtsmethoden: Vorlesungen (mit Übungen) und Seminare

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden so angeboten, dass sie in einem Studienjahr absolviert werden können.

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Modul D: Kulturen und Gesellschaften (Pflichtmodul, 10 ECTS)

Inhalt: Das Modul beleuchtet kulturelle Schlüsselaspekte in Musik, Literatur, Kunst und Film aus historischer und zeitgenössischer Perspektive. Die kulturellen Themen beinhalten Modernisierung, Urbanisierung, die Rolle der Region vor dem Hintergrund europäischer Entwicklungen und ihr Bild nach außen. Das Modul beschäftigt sich nicht so sehr mit der getrennten Diskussion der Nationalgeschichten der einzelnen Staaten, sondern vielmehr mit der Identifizierung regionaler Trends. Darüber hinaus wird Südosteuropa als Region in einem größeren europäischen Kontext diskutiert. Das Modul behandelt weiters Konzepte der politischen Kultur und der Zivilgesellschaft im südosteuropäischen Kontext und untersucht die Rolle sozialer Bewegungen und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie den Einfluss von Familienstrukturen und Geschlechterrollen auf die Beziehungen zwischen Gesellschaft und Staat.

Lernziele: Nach Abschluss dieses Moduls sollen die Studierenden in der Lage sein:

-     die historischen Zusammenhänge und Probleme des Wandels gesellschaftlicher Strukturen und die Notwendigkeit einer kulturwissenschaftlichen “Interpretation” dieser Entwicklung zu verstehen

-     die Kulturen und Gesellschaften Südosteuropas aus einer vergleichenden und regionalen Perspektive zu analysieren

-     das künstlerische Schaffen in Südosteuropa im regionalen Kontext zu interpretieren

Unterrichtsmethoden: Vorlesungen (mit Übungen) und Seminare Teilnahmevoraussetzungen: keine

                                    13  

Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden so angeboten, dass sie in einem Studienjahr absolviert werden können.

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Modul E: Sommerschule “Europäische Integration und Staaten- und Nationenbildung”

(Pflichtmodul, 10 ECTS)

Inhalt: Im Rahmen der Sommerschule werden die folgenden Themen aus interdisziplinärer Perspektive behandelt: Staatengründung und Nationenbildung in Europa – zwei entgegengesetzte Konzepte; Liberalismus, Nationalismus, Sozialismus – Identitätsbildung und das Schicksal der „Anderen“; Konstitutionalismus und Demokratie – Herausforderungen der Institutionenbildung; Wandel vom Kommunismus zur Demokratie – Die transformative Kraft der EU? Die Studierenden erhalten zudem eine Ausbildung in verschiedenen Forschungsmethoden, wissenschaftlichen Arbeitstechniken sowie der Entwicklung und dem Management von Projekten.

Lernziele: Nach Abschluss dieses Moduls sollen die Studierenden in der Lage sein:

-     Themen der europäischen Integration, Staaten- und Nationenbildung kritisch zu diskutieren,

-     analytische Werkzeuge in der Forschung selbstständig anzuwenden,

-     eine wissenschaftliche Arbeit und die Masterarbeit nach akademischen Standards zu verfassen,

-     Förderungsmöglichkeiten zu eruieren, Projektanträge zu erstellen und einen wesentlichen Beitrag im Projektmanagement zu leisten.

Unterrichtsmethoden: Vorlesungen (mit Übungen), Seminare, Podiumsdiskussionen, Workshops

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme an den Modulen A-D

Termin: jeweils im Sommersemester

ANHANG III: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern

Sem. Inhalt ECTS-Anrechnungspunkte Summe ECTS
1

(Univ. d. Zulassg.)

Pflichtmodul A. Einführung

Pflichtmodul B. Recht und Politik (1xVO + 1xSE)

Pflichtmodul C. Sozioökonomischer Kontext

(1xVO)

Pflichtmodul D. Kulturen und Gesellschaften

(1xVO)

Gebundene Wahlfächer: Fremdsprachenkurs

10 10

4

4

2

30
2

(Univ. d. Zulassg.)

Pflichtmodul B. Recht und Politik (1xVO)

Pflichtmodul C. Sozioökonomischer Kontext

(1xSE)

Pflichtmodul D. Kulturen und Gesellschaften

(1xSE)

Pflichtmodul E. Sommerschule

Gebundene Wahlfächer: Fremdsprachenkurs

4 6

6

10

4

30
3

(Partner-univ.)

Gebundene Wahlfächer: Spezialisierung Gebundene Wahlfächer: Fremdsprachenkurs Freie Wahlfächer 21

3

6

30
4

(Univ. d. Zulassg.)

Masterarbeit und Verteidigung 30 30

14