Kooperationsprojekt |
MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html
73. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2010/11 Ausgegeben am 8. 6. 2011 36.m Stück
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Curriculum
für das
Bachelorstudium Molekularbiologie
an der Karl-Franzens-Universität Graz
Änderung
Der Senat hat am 25. Mai 2011 die Beschlüsse der Curricula-Kommission Molekularbiologie vom 11.1.201, 1.4.2011 und 9.5.2011 betreffend die Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Molekularbiologie gemäß § 25 Abs. 1 Z 16 UG genehmigt.
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,
Curriculum 2010 in der Version 2011
Das vorliegende Curriculum für das Bachelorstudium Molekularbiologie (Curriculum 2010 in der Version 2011) enthält folgende Änderungen im Vergleich zum vorher gültigen Curriculum (Curriculum 2010):
I) §2 (2): Eine neue Regelung zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP).
II) Statt der Lehrveranstaltung (LV) „Allgemeine Chemie für Studierende der Biologie (Teil II)“ ist jetzt die LV „Organische Chemie für Studierende der Biologie (Teil I)“ Teil der STEOP. Die LV „Organische Chemie für Studierende der Biologie (Teil I) ist jetzt eine LV im ersten Semester, die LV „Allgemeine Chemie für Studierende der Biologie (Teil II)“ wird im zweiten Semester abgehalten.
III) §9: Die Zulassungsbedingungen zu LVen wurden geringfügig modifiziert. Die positiv absolvierte STEOP ist nun Voraussetzung für alle Laborübungen (LU), nicht mehr für alle LVen mit immanentem Prüfungscharakter.
IV) Die Übergangsbestimmungen (§12) enthalten klare Regelungen für Studierende, die das Bachelorstudium Molekularbiologie vor dem 1. Oktober 2011 (Curriculum 2010) begonnen haben.
V) „Freie Wahllehrveranstaltungen“ wurde durchgängig durch „Freifach“ ersetzt.
VI) Kleinere redaktionelle Änderungen und Korrekturen.
Ao.Univ.-Prof. Dr. Günther Koraimann
Curriculum 2010 in der Version 2011
Dieses Curriculum wurde vom Senat der Karl-Franzens-Universität Graz in der Sitzung vom 25.05.2011 und vom Senat der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 16.05.2011 genehmigt.
Das Studium ist als gemeinsames Studium (§ 54 Abs. 9 UG) der Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) und der Technischen Universität Graz (TUG) im Rahmen von „NAWI Graz“ eingerichtet. Rechtsgrundlagen für dieses Studium sind das UG sowie die Studienrechtlichen Bestimmungen der Satzungen der KFUG und der TUG in der jeweils geltenden Fassung.
§ 1 Allgemeines
Das naturwissenschaftliche Bachelorstudium Molekularbiologie umfasst sechs Semester. Der Gesamtumfang beträgt gem. § 51 Abs 2 Z 26 UG 180 ECTS-Anrechnungspunkte.
Absolventinnen und Absolventen wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verliehen.
§ 2 Gegenstand des Studiums und Qualifikationsprofil
(1) Gegenstand des Studiums
Das Bachelorstudium Molekularbiologie orientiert sich in seinen Schwerpunkten an den Berufsfeldern Mikrobiologie, Molekularbiologie, Biotechnologie und Biochemie. Besonderes Augenmerk wird dabei neben der Vermittlung fachlicher Kompetenzen auch auf die Vermittlung sozialer, medialer und internationaler Kompetenzen gelegt.
Das Studium vermittelt grundlegende praktische Fähigkeiten und theoretische Kenntnisse für Tätigkeiten in molekularbiologischer Forschung und Entwicklung.
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das von NAWI-Graz angebotene Bachelorstudium Molekularbiologie wird in einem Umfeld von international anerkannter Wissenschaft und Lehre angeboten. Ziel des Bachelorstudiums Molekularbiologie ist die allgemeine und multidisziplinäre, wissenschaftliche Berufsvorbildung aus Molekularbiologie, Mikrobiologie, Biotechnologie, Zellbiologie, Genetik und Biochemie unter Einbeziehung grundlegender naturwissenschaftlicher Basisfächer wie Chemie, Mathematik und Physik zur Erfassung, Analyse und Bewertung biologischer Reaktionen und deren Wechselwirkungen mit der Umwelt auf molekularer, zellulärer und organismischer Ebene. Das Curriculum beinhaltet Pflicht- und Wahlfächer, die breite Bereiche der Molekularbiologie und angrenzender Gebiete abdecken. Durch die eng verknüpfte Vermittlung theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten erfahren die Studierenden eine fundierte Grundausbildung. Die Ausbildung wird durch die Integration heute erforderlicher Zusatzqualifikationen abgerundet.
Das Bachelorstudium Molekularbiologie hat grundlegende Ausbildung im Bereich der molekularbiologischen Wissenschaften zum Ziel. Aufbauend auf dem Bachelorstudium wird eine viersemestrige wissenschaftliche Spezialisierung und Vertiefung in den Masterstudien Molekulare Mikrobiologie, Biotechnologie sowie Biochemie und Molekulare Biomedizin angeboten. Die mit diesem Bachelorstudium vermittelte Grundausbildung ermöglicht den Einstieg in andere naturwissenschaftlich orientierte Masterstudien in Graz und an anderen Universitäten.
Im Rahmen des Bachelorstudiums werden folgende Kompetenzen vermittelt:
· Fundierte Kenntnisse und Verständnis für Methoden der Mikrobiologie, klassischen und molekularen Genetik, Molekularbiologie, Biochemie, Biotechnologie und angrenzender Gebiete sowie deren Anwendung in Wissenschaft und Technik
· Kenntnisse in den Bereichen der Zoologie, Botanik, Chemie und Physik
· Computerunterstützte Bearbeitung relevanter Fragestellungen
· Benutzung wichtiger Datenbanken und der Fachliteratur
· Naturwissenschaftliche Denkweisen und deren Anwendung
· Fähigkeit erworbenes Wissen universell und interdisziplinär anzuwenden
· Verantwortungsbewusster Umgang mit biologischen und chemischen Arbeitsstoffen
· Bewusstsein für die möglichen ethischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen des Fachgebietes
· Teamfähigkeit sowie mündliche und schriftliche Kommunikationskompetenz.
(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und für den Arbeitsmarkt
Das Bachelorstudium Molekularbiologie orientiert sich daran, die fachlichen Grundlagen für eine wissenschaftliche Karriere im Bereich der molekularen und technischen Biowissenschaften zu bieten. Das Studium ist darauf ausgerichtet, die Molekularbiologie in einem breiten Kontext darzustellen und eine fundierte methodische Ausbildung zu vermitteln. Damit ist die Verbindung zu anderen naturwissenschaftlichen Fachgebieten gegeben. Das Bachelorstudium Molekularbiologie bietet somit eine Grundausbildung für Forschung und Lehre und für Berufsfelder in Bereichen wie Biologie mit dem Schwerpunkt Mikrobiologie und Molekularbiologie, Biotechnologie, Biomedizin, Agrar- und Umweltwissenschaften, pharmazeutische Industrie, öffentliche Verwaltung und Wissenschaftskommunikation.
§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums
(1) Das Bachelorstudium Molekularbiologie mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und enthält eine Studieneingangs- und Orientierungsphase im Umfang von 16,5 ECTS-Anrechnungspunkten. Für die Lehrveranstaltungen sind insgesamt 172 ECTS- Anrechnungspunkte vorgesehen, davon sind 15-ECTS-Anrechnungspunkte für das Freifach / freie Wahlfächer vorgesehen. Für die Bachelorarbeit werden 8 ECTS-Anrechnungspunkte veranschlagt.
ECTS | |
Allgemeine und Naturwissenschaftliche Grundlagen | 17,0 |
Grundlagen der Chemie | 28,5 |
Grundlagen der Biologie | 21,0 |
Mikrobiologie und Zellbiologie | 33,5 |
Molekularbiologie und Genetik | 34,0 |
Biochemie und Biotechnologie | 23,0 |
Bachelorarbeit | 8,0 |
Freie Wahlfächer/Freifach | 15,0 |
Summe | 180,0 |
(2) Studieneingangs- und Orientierungsphase
a. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Molekularbiologie enthält gemäß § 66 UG einführende und orientierende Lehrveranstaltungen und Prüfungen des ersten Semesters im Umfang von 16,5 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl dienen.
Folgende Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet:
Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase im 1. Semester | SSt/KStda | Typ | ECTS |
Einführung in das Studium | 1,0 | OL | 1,0 |
Einführung in die Laboratoriumspraxis | 1,0 | VO | 1,5 |
Naturwissenschaftliches Rechnen | 2,0 | VU | 2,0 |
Allgemeine Chemie für Studierende der Biologie (Teil I) | 2,0 | VO | 3,0 |
Organische Chemie für Studierende der Biologie (Teil I) | 2,0 | VO | 3,0 |
Einführung in Molekular- und Mikrobiologie | 4,0 | VO | 6,0 |
Studieneingangsphase im 1. Semester Summe | 12,0 | 16,5 |
a): KFUG: Kontaktstunden (KStd, gem. § 11 Z 3 der Satzung) = TU: Semesterstunden (SSt gem. § 4 Z 4 der Satzung)
b. Neben den Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können nur Lehrveranstaltungen in einem Umfang von höchstens 23,5 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 40 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind das Freifach / die freien Wahlfächer.
c. Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit gemäß den im § 9 dieses Curriculums genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und das Freifach / die freien Wahlfächer.
(3) Im Rahmen von Lehrveranstaltungen ist eine Bachelorarbeit gemäß § 80 UG abzufassen. Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige, schriftliche Arbeit.
(4) Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Semesterstunden/Kontaktstunden. Die Semesterstunde/Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.
§ 4 Arten der Lehrveranstaltungen
(1) Vorlesungen* (VO): Sie dienen der Einführung in die Methoden des Faches und der Vermittlung von Überblicks- und Spezialkenntnissen aus dem gesicherten Wissensstand, aus dem aktuellen Forschungsstand und aus besonderen Forschungsbereichen des Faches.
(2) Vorlesungen mit Übungen* (VU): Dabei erfolgt sowohl die Vermittlung von Überblicks- und Spezialkenntnissen als auch die Vermittlung von praktischen Fähigkeiten. Die Lehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter.
Maximale Gruppengröße: 40
(3) Übungen* (UE): Übungen haben den praktischen Zielen der Studien zu entsprechen und dienen der Lösung konkreter Aufgaben. Die Lehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter.
Maximale Gruppengröße: 25
(4) Seminare* (SE): Sie dienen der eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und der wissenschaftlichen Diskussion darüber, wobei eine schriftliche Ausarbeitung eines Themas und dessen mündliche Präsentation geboten werden soll. Darüber ist eine Diskussion abzuhalten. Die Lehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter.
Maximale Gruppengröße: 20
(5) Laborübungen* (LU): In Laborübungen werden zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in praktischer, experimenteller und/oder konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung mit besonders intensiver Betreuung vermittelt. Laborübungen enthalten als wesentlichen Bestandteil die Anfertigung von Protokollen über die durchgeführten Arbeiten. Die Lehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter.
Maximale Gruppengröße: 10
(6) Orientierungslehrveranstaltungen (OL) [nur KFUG]: Lehrveranstaltungen zur Einführung in das Studium. Sie dienen als Informationsmöglichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln. Für diese LV kann eine Teilnahmepflicht vorgeschrieben werden.
* Es gelten die in der Satzung (KFUG) bzw. Richtlinie (TUG) der beiden Universitäten festgelegten Lehrveranstaltungstypen bzw. –arten. Siehe § 1 Abs 3 der Satzung der KFUG bzw. Richtlinie über Lehrveranstaltungstypen der Curricula-Kommission des Senates der TUG vom 6.10.2008 (verlautbart im Mitteilungsblatt der TUG vom 3.12.2008).
§ 5 Richtlinien zur Vergabe von Plätzen für Lehrveranstaltungen
(1) Melden sich mehr Studierende zu einer Lehrveranstaltung an als verfügbare Plätze vorhanden sind, sind parallele Lehrveranstaltungen vorzusehen, im Bedarfsfall auch in der vorlesungsfreien Zeit.
(2) Können nicht im ausreichenden Maß parallele Lehrveranstaltungen (Gruppen) angeboten werden, sind Studierende nach folgender Prioritätsordnung in die Lehrveranstaltung aufzunehmen:
a. Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende(n) verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben.
b. Die Summe der im Bachelorstudium Molekularbiologie positiv absolvierten Pflichtlehrveranstaltungen (Gesamt ECTS-Anrechnungspunkte).
c. Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung.
d. Studierende, welche bereits einmal zurückgestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt aufzunehmen.
e. Die Note der Prüfung- bzw. der Notendurchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTS-Anrechnungspunkten) - über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevoraussetzung
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