MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html
60. SONDERNUMMER
_________________________________________________________________________________
Studienjahr 2010/11 Ausgegeben am 1. 6. 2011 35.e Stück
_________________________________________________________________________________
Curriculum
für das
Masterstudium Europäische Ethnologie
an der Karl-Franzens-Universität Graz
Änderung
Der Senat hat am 13. April 2011 die Beschlüsse der Curricula-Kommission Europäische Ethnologie vom 10.3.2011, 17.3.2011 und 8.4.2011 betreffend die Änderung der Curricula für das Bachelor- und das Masterstudium Europäische Ethnologie gemäß § 25 Abs. 1 Z 16 UG genehmigt.
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,
8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Das vom Senat der Karl-Franzens-Universität Graz in seiner 7. Sitzung am 13. April 2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 16 UG genehmigte Curriculum für das Masterstudium Europäische Ethnologie enthält gegenüber dem am 23. April 2008 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG erlassenen Curriculum folgende Änderungen:
- Modifizierung der Reihungskriterien bei Lehrveranstaltungen mit begrenzter TeilnehmerInnenzahl;
- genauere Bestimmungen für Masterarbeit und Masterprüfung;
- geringfügige Änderung bei allgemeinen Textteilen und der Bezeichnung von Modul C;
- Anpassung der Übergangsbestimmungen;
- Einfügen einer Rückrechnungstabelle für das Diplomstudium Volkskunde;
- redaktionelle Anpassungen (Nummerierung, Inhaltsverzeichnis).
Die Rechtsgrundlagen des Masterstudiums bilden das Universitätsgesetz 2002 (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.
Der Senat hat am 23. April 2008 gemäß § 25 Abs. 1 Z. 10 UG das folgende Curriculum für das Masterstudium Europäische Ethnologie erlassen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines
(1) Zulassungsvoraussetzungen
(2) Gegenstand des Studiums
(3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten
(2) Dauer und Gliederung des Studiums
(3) Akademischer Grad
(4) Lehrveranstaltungstypen
(5) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen
§ 3 Lehr- und Lernformen
§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums
(1) Module und Lehrveranstaltungen
(2) Freie Wahlfächer
(3) Masterarbeit
(5) Fachpraktika und Auslandsstudien
§ 5 Prüfungsordnung
§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums
§ 7 Übergangsbestimmungen
Anhang I: Modulbeschreibungen
Anhang II: Musterstudienablauf
Anhang III: Äquivalenzliste
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Europäische Ethnologie ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Zulassung entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG das Rektorat.
Das Fach Europäische Ethnologie versteht sich als eine empirische Kulturwissenschaft, die Kultur im Kontext der alltäglichen Wirklichkeit, der sozialen und historischen Bedingungen der Lebenswelten versteht und interpretiert. Das heißt, dass die Theorien, mit denen dieses Fach arbeitet, näher am Boden der realen Tatsächlichkeiten bleiben müssen als das in anderen, abstrakteren Zugängen zu Kultur der Fall ist. Neben einer historisch-philologischen und topographischen sowie komparativen Tradition vertritt das Fach heute verstärkt Konzepte der Sozialwissenschaften, der Kulturanthropologie und der Cultural Studies, die als Modelle hinsichtlich ihrer empirischen Relevanz reflektiert werden.
Der integrale Ansatz des Faches untersucht sowohl historische als auch hochkomplexe rezente Gesellschaften, wobei stets Formen, Inhalte und deren Bedeutungen sowie die Entstehensweisen von Kultur und Lebensweise im Mittelpunkt stehen.
Die Spezifik des Faches ergibt sich aus dem Verständnis von Kultur als einer jeweils gesellschaftsbedingten Ausdrucksform und aus einem überwiegend qualitativen methodischen Zugang.
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, kulturelle Prozesse und Symbole zu verstehen, zu deuten und zu vermitteln. Ein wesentliches Ziel ist es, die Kompetenz zu erwerben, einen Beitrag zur Lösung soziokultureller Probleme leisten zu können. Die Ausbildung dient sowohl der Vorbereitung auf bestimmte Berufe als auch der theoretischen und praktischen Vertiefung und Spezialisierung kulturwissenschaftlichen Forschens, Argumentierens und Handelns. Sie zielt somit auf die Befähigung ab, sich auch selbständig die unterschiedlichsten Felder der Kulturarbeit zu erschließen und wissenschaftliche Leistungen zu erbringen.
Fachliche und methodische Qualifikationen, die erworben werden sollen:
· Vertiefte Kenntnisse in theoretischen Modellen kulturwissenschaftlichen Arbeitens
· Vertiefte Kenntnisse der Feldforschung
· Vertiefte Kenntnisse des Lesens und Interpretierens archivalischer Quellen
· Vertiefte Kenntnisse europäischer Kulturen
· Vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet gesellschaftlicher Veränderungen
· Vertiefte Kenntnisse kulturwissenschaftlicher Praxis
· Befähigung zur eigenständigen Darstellung komplexer Sachverhalte
· Befähigung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten
Allgemeine Qualifikationen, die erworben werden sollen:
· Soziale und personale Kompetenz durch die Absolvierung unterschiedlicher Lehrveranstaltungstypen mit Teamarbeit und Einzelarbeit, Präsentationen und Diskussionen
· Soziale Kompetenz durch Kenntnisse auf dem Gebiet eigener und fremder Kulturen und Mentalitäten
Der Bedarf der Gesellschaft an kultureller Kompetenz ist sichtbar wachsend. Die Berufsaussichten der Absolventinnen und Absolventen sind daher im Zusammenhang mit der während des Studiums geschulten Fähigkeit zu sehen, erworbenes Wissen und angeeignete Kulturkompetenz flexibel einzusetzen und den Bedürfnissen entsprechend auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Durch die vertiefende Vermittlung von Theorien und speziellen Forschungsmethoden zielt das Masterstudium auf die Befähigung zur kulturwissenschaftlichen Grundlagenforschung (z. B. Projektmitarbeit, eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten), die Vorbereitung auf bzw. Qualifikation für ein Doktorats- oder PhD-Studium und/oder die qualifizierte Tätigkeit in einem der nachfolgend angeführten Berufsfelder: Medien, Verlags- und Bibliothekswesen, Kulturmanagement, Museumsarbeit und Ausstellungspraxis, Interkulturelle Kommunikation, Erwachsenenbildung und Unternehmenskultur, Orts-, Stadt- und Regionalplanung, Tourismus sowie weitere Arbeitsfelder im kulturellen und sozialen Bereich.
Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (§ 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.
Das Masterstudium Europäische Ethnologie dauert vier Semester und umfasst gem. § 54 Abs. 3 UG einen Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Gemäß § 12 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität und § 51 Abs. 2 Z. 26 UG entspricht ein ECTS-Anrechungspunkt einem Gesamtaufwand von 25 Arbeitsstunden. Die ECTS-Anrechnungspunkte betragen 85 in den Pflichtfächern, 15 in den gebundenen Wahlfächern sowie 20 in den freien Wahlfächern und sind folgenden Modulen und anderen Leistungen zugeordnet:
| ECTS | ||
| Modul A: Theorien in den Kulturwissenschaften | PF | 15 |
| Modul B: Kulturelle Transformationsprozesse II | PF | 15 |
| Modul C: Ethnologie Europas | PF | 16 |
| Modul D: Lektürestudium | PF | 6 |
| Modul E: Gebundene Wahlfächer | GWF | 15 |
| Modul F: Privatissima | PF | 8 |
| Masterarbeit | PF | 20 |
| Masterprüfung | PF | 5 |
| Freie Wahlfächer | FWF | 20 |
| Summe | 120 |
Anmerkung: PF=Pflichtfach, GWF=gebundenes Wahlfach, FWF=freies Wahlfach
An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad Master of Arts, abgekürzt MA, verliehen.
Im Curriculum sind folgende Lehrveranstaltungstypen vorgesehen:
a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.
b. Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.
c. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeitsgemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.
d. Exkursionen (EX): Exkursionen tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei. Sie sind Blocklehrveranstaltungen, die dem Kennenlernen regionaler kultureller Phänomene sowie fachspezifischer Ausstellungen, Museen und Institutionen dienen. Sie enthalten einen Übungsteil, der auf die Bearbeitung konkreter Fragestellungen im Rahmen der Exkursionsthematik abzielt. Der Leistungsnachweis ist durch die Anfertigung einer eigenständigen Arbeit und/oder einen Exkursionsbericht zu erbringen.
e. Privatissima (PV): Privatissima sind spezielle Forschungsseminare.
f. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des Abs. 3 Z. 3 lit. a Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, den praktisch-beruflichen Zielen der Bachelor- und Masterstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln.
g. Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.
Alle unter b. bis g. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.
Aus didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt.
Vorlesungen (VO) keine Beschränkung
Seminare (SE) 25
Arbeitsgemeinschaften (AG) 25
Privatissima (PV) 25
Exkursionen (EX) 25
Vorlesungen mit Übung (VU) 35
Übungen (UE) 100
Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien:
1. Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach.
2. Auf Grund einer Rückstellung im vorhergehenden Semester wird laut Warteliste Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach gereiht
3. Studienfortschritt (nach Summe der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte im Pflicht- und gebundenen Wahlfach sowie den Freien Wahlfächern des Studiums) inkl. Masterstudienbonus (180 ECTS)
4. Absolvierte Semester im Studium
5. Entscheidung durch Los
Für Lehrveranstaltungen aus anderen Studien gelten jene Regelungen, die in den einschlägigen Curricula vorgesehen sind.
Für Studierende in internationalen Austauschprogrammen und für Studierende in besonderen Notlagen werden Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freigehalten.
Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen (wöchentliche Kontaktstunden und begleitendes Selbststudium) können nach Genehmigung durch das zuständige studienrechtliche Organ von den Lehrenden blockartige Lehrformen für die Absolvierung des Masterstudiums gewählt werden.
Auf Vorschlag der Lehrveranstaltungsleiterin/des Lehrveranstaltungsleiters können Teilleistungen zu Lehrveranstaltungen in alternativen Lehrformen (Fernstudienanteile, elektronische Lernplattformen) in den Unterricht eingebunden werden; ein reines Fernstudium ist nicht vorgesehen.
Das viersemestrige Masterstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Es ist nach modular strukturierten Fächern gegliedert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Zuordnung, Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (Kstd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend der Vorgaben auszuwählen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.
| Modul A | Theorien in den Kulturwissenschaften | Typ | ECTS | Kstd. | Sem. |
| A.1 | Theorien in den Kulturwissenschaften | SE | 6 | 2 | 1-3 |
| A.2 | Aktuelle kulturtheoretische Diskurse | VU/KO/VO | 5 | 2 | 1-3 |
| A.3 | Theorien in den Kulturwissenschaften | VO | 4 | 2 | 1-3 |
| Summe: 15 ECTS | |||||
| Modul B | Kulturelle Transformationsprozesse II | Typ | ECTS | Kstd. | Sem. |
| B.1 | Kulturelle Transformationsprozesse | SE | 6 | 2 | 2-4 |
| B.2 | Kulturelle Transformationsprozesse A | VO/VU/AG | 4 | 2 | 2-4 |
| B.3 | Kulturelle Transformationsprozesse B | VU/AG/VO | 5 | 2 | 2-4 |
| Summe: 15 ECTS | |||||
| Modul C | Ethnologie Europas | Typ | ECTS | Kstd. | Sem. |
| C.1 | Ethnologie Europas | SE | 6 | 2 | 2-4 |
| C.2 | Ethnologie Europas | VO/VU/AG | 4 | 2 | 2-4 |
| C.3 | Ethnologie Europas | EX | 6 | 3 | 2-4 |
| Summe: 16 ECTS | |||||
| Modul D | Lektürestudium | Typ | ECTS | Kstd. | Sem. |
| D.1 | Lektürestudium | UE | 6 | 0,2 | 3 |
| Summe: 6 ECTS | |||||
| Modul E | Gebundene Wahlfächer | Typ | ECTS | Kstd. | Sem. |
| Vertiefung in zwei der Module A-C (die Absolvierung im Ausland wird besonders empfohlen) oder Lehrveranstaltungen aus einem der Module A-C und Absolvierung eines Fachpraktikums |
15 | 1-3 | |||
| Summe: 15 ECTS | |||||
| Modul F | Privatissima | Typ | ECTS | Kstd. | Sem. |
| F.1 | Privatissimum | PV | 4 | 2 | 3 |
| F.2 | Privatissimum | PV | 4 | 2 | 4 |
| Summe: 8 ECTS | |||||
Als Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen aus den einzelnen Modulen gelten die im Anhang I: Modulbeschreibungen enthaltenen Kriterien.
Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer können an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten.
Empfohlen werden Lehrveranstaltungen, die für die berufliche Praxis notwendige Kompetenzen vermitteln, wie z. B. Projektmanagement und Soziale Kompetenzen, sowie Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung.
Im zweiten Jahr des Masterstudiums ist eine wissenschaftliche Arbeit (Masterarbeit) zu verfassen (§ 51 Abs. 1 Z. 8 und § 81 Abs. 1 UG).
Die Masterarbeit wird mit 20 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.
Das Thema der Masterarbeit ist einem der folgenden Module/Prüfungsfächer zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen. (§ 81 UG und § 26 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen):
· Theorien und Methoden,
· Kulturgeschichte,
· Kulturelle Transformationsprozesse,
· Ethnologie Europas,
· Regionale Kulturen und
· Kulturwissenschaftliche Praxis.
Die/Der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen/Betreuer auszuwählen.
Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die/den Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Das Curriculum sieht fakultativ die Absolvierung eines Fachpraktikums im außeruniversitären Bereich vor, das im Rahmen von Modul E, gebundene Wahlfächer, folgendermaßen absolviert werden kann:
175 Stunden (7 ECTS-Anrechnungspunkte): zwischen 4 Wochen zu je 40 Stunden und 16 Wochen zu je 10 Stunden. Die verbleibenden ECTS-Anrechnungspunkte sind für die Anfertigung eines Berichts vorgesehen, der zusammen mit der Praktikumsbestätigung vorzulegen ist.
Fachpraktika können im In- und Ausland absolviert werden und sind im Voraus dem studienrechtlichen Organ zu melden, das auch über die Anerkennung entscheidet. Besonders empfohlen werden: Bereiche staatlicher, kommunaler und regionaler Kulturarbeit (von der Kulturverwaltung bis hin zur praktischen Arbeit im Bereich Migration, Integration, Minderheiten wie auch im Ausstellungs- und Museumswesen oder in der Erwachsenenbildung); journalistische und medienorientierte Berufsfelder, PR und Marketing im kulturellen Bereich; Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung, Archiven und Bibliotheken.
Es wird den Studierenden empfohlen, ein Semester unter Nutzung der universitären Mobilitätsprogramme an einer ausländischen Universität zu absolvieren. Zur Absolvierung wird das dritte Semester empfohlen. Die Auslandsstudien werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach anerkannt. Gem. § 78 (5) UG ist auf Antrag ordentlicher Studierender, die Teile ihres Studiums im Ausland durchführen wollen, bescheidmäßig festzustellen, welche der geplanten Prüfungen den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller vorzulegen.
1. Alle Prüfungen außer der Masterprüfung sind Lehrveranstaltungsprüfungen.
2. Die Masterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten vor einem Prüfungssenat. Sie wird mündlich abgehalten. Der Prüfungssenat besteht aus drei Personen, von denen eine Person zur/m Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Prüfungsfach ist ein/e Prüfer/in vorzusehen. In der Regel sind als Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen (§§ 23, 24 und 32 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen.).
3. Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung sind die positive Absolvierung aller Module des Studiums, der freien Wahlfächer sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
4. Lehrveranstaltungsprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch einzelne Lehrveranstaltungen vermittelt wurden. Zu Semesterbeginn sind in den Lehrveranstaltungen den Studierenden die Prüfungsanforderungen mitzuteilen.
5. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter – das sind alle außer Vorlesungen – ist Anwesenheit in jeder einzelnen Einheit erforderlich (insgesamt darf eine Anwesenheit von 80% auch bei Begründung nicht unterschritten werden). Zur Leistungsbewertung werden Mitarbeit, Referate, Klausurarbeiten und schriftliche Arbeiten (z. B. Seminararbeiten) und mündliche Prüfungen herangezogen.
6. Bei Vorlesungen ist am Ende eine schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung abzulegen.
Die Masterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung (s. § 5 Abs. 1) im Umfang von 60 Minuten und umfasst zwei Prüfungsfächer. Eines der beiden Prüfungsfächer hat im Zusammenhang mit dem Thema der Masterarbeit zu stehen, das zweite Prüfungsfach ist aus den folgenden Prüfungsfächern (jedoch nicht jenem der Masterarbeit) zu wählen.
Mögliche Prüfungsfächer für die Abfassung einer Masterarbeit und die Masterprüfung sind:
· Theorien und Methoden,
· Kulturgeschichte,
· Kulturelle Transformationsprozesse,
· Ethnologie Europas,
· Regionale Kulturen und
· Kulturwissenschaftliche Praxis.
Gem. § 35 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen sind die Studierenden berechtigt, im Rahmen eines Studiums negativ beurteilte Prüfungen insgesamt vier Mal zu wiederholen.
Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS) (§ 78 Abs. 1 UG).
a. Mit der positiven Beurteilung aller Lehrveranstaltungsprüfungen, der Masterprüfung und der Masterarbeit wird das Masterstudium abgeschlossen.
b. Die Beurteilung der einzelnen Module hat so zu erfolgen, dass der nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird.
c. Zusätzlich zu den Beurteilungen der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn jedes Modul sowie die Masterprüfung und die Masterarbeit positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Modul sowie der Masterprüfung und der Masterarbeit eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Module sowie der Masterprüfung und der Masterarbeit die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde. Die freien Wahlfächer werden für die Ermittlung der Note der Gesamtbeurteilung nicht berücksichtigt.
(1) Dieses Curriculum ist mit 1. Oktober 2008 in Kraft getreten.
(2) Die Änderungen des Curriculums treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.
(1) Studierende, die ihr Diplomstudium Volkskunde vor In-Kraft-Treten dieses Curriculums begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium gemäß § 21 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen innerhalb des sich aus den für das Studium vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkten ergebenden Zeitraumes zuzüglich dreier Semester abzuschließen. Dies ist ein Zeitraum von acht plus drei Semestern (bis Ende des Wintersemesters 2013/14).
(2) Prüfungen, die im auslaufenden Diplomstudium Volkskunde abgelegt wurden, sind für das Masterstudium Europäische Ethnologie durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen.
(3) Studierende nach dem bisherigen Studienplan sind berechtigt, sich dem neuen Curriculum zu unterstellen.
Inhalte: Das Modul setzt sich mit Theorien der empirischen Sozial- und Kulturwissenschaften vertiefend auseinander. Darüber hinaus thematisiert es methodologische Konzepte, ergänzt durch wichtige Analysetechniken der Europäischen Ethnologie und Kulturanthropologie.
| Modul A | Theorien in den Kulturwissenschaften | Typ | ECTS | Kstd. |
| A.1 | Theorien in den Kulturwissenschaften | SE | 6 | 2 |
| A.2 | Aktuelle kulturtheoretische Diskurse | VU/KO/VO | 5 | 2 |
| A.3 | Theorien in den Kulturwissenschaften | VO | 4 | 2 |
Lernziele: In diesem Modul sollen die Kenntnis kulturtheoretischer Positionen der Moderne vertieft und Kompetenzen in der kritischen Auseinandersetzung mit theoretischen Positionen erworben werden. Studierende lernen zudem, komplexe soziokulturelle Zusammenhänge theoretisch und methodologisch zu fassen und dabei epistemologische Vorannahmen zu erkennen und zu problematisieren.
Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden: Das Modul besteht aus einem Seminar, das sich intensiv mit Kulturtheorien und methodologischen Konzepten auseinander setzt.
Ergänzt wird dieses Seminar durch Lehrveranstaltungen zu aktuellen kulturtheoretischen Diskursen, die eine wissenschaftliche Vertiefung in Spezialthematiken vorsehen.
Voraussetzung für die Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss von mindestens 80 % eines Bachelorstudiums gem. § 1 Abs. 1.
Häufigkeit des Angebotes: Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden mindestens innerhalb von 3 Semestern angeboten.
Inhalte: Durch Modernisierung, Individualisierung, Migration und Globalisierung, Arbeitsmarktveränderungen und Ökonomisierung, Medien und Technologisierung sind kulturelle Prozesse in spannungsreiche Schwingungen geraten, die auch soziale Konsequenzen nach sich ziehen. Die räumliche Gebundenheit von Kultur ist destabilisiert. Der Zusammenhang zwischen Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur ist zentral, um die Auswirkungen der Prozesse auf die alltägliche Lebensgestaltung und -befindlichkeit zu analysieren und verstehen zu können.
| Modul B | Kulturelle Transformationsprozesse II | Typ | ECTS | Kstd. |
| B.1 | Kulturelle Transformationsprozesse | SE | 6 | 2 |
| B.2 | Kulturelle Transformationsprozesse A | VO/VU/AG | 4 | 2 |
| B.3 | Kulturelle Transformationsprozesse B | VU/AG/VO | 5 | 2 |
Lernziele: In diesem Modul erwerben Studierende Wissens- und Forschungskompetenzen im Bereich der Transformationsprozesse (in lokalen, urbanen, europäischen und globalen Kontexten).
Diese Kenntnis soll im Seminar in angeleiteter Forschung empirisch weitergeführt werden und in einer schriftlichen Seminararbeit münden. Exemplarische Forschungsfelder sind: Arbeit, Armut, Jugendkulturen, Medien, Stadtforschung, Tourismus, Umweltschutz.
Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden: Das Modul besteht aus einem Seminar, das nach intensiver Auseinandersetzung mit theoretischen und methodischen Zugängen auch die Erstellung und Realisierung einer Forschungskonzeption vorsieht.
Ergänzend dazu werden 2 spezifische Lehrveranstaltungen (B.2 und B.3), die eine wissenschaftliche Vertiefung in Spezialthematiken vorsehen, absolviert.
Voraussetzung für die Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss von mindestens 80 % eines Bachelorstudiums gem. § 1 Abs. 1.
Häufigkeit des Angebotes: Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden mindestens innerhalb von 3 Semestern angeboten.
Inhalte: Der kulturanalytische Zugang zu Kulturen stellt ein wesentliches methodisches Element der Europäischen Ethnologie dar und kann sowohl aus der Makro- als auch aus der Mikroperspektive erfolgen. Das primäre Forschungsfeld stellt der europäische Raum dar, dessen Horizonte im Zuge zunehmender Globalisierung sozial, kulturell und ökonomisch immer stärker aufgelöst werden. Damit gewinnen Kulturtransfer und Wissenstransfer an Bedeutung.
| Modul C | Ethnologie Europas | Typ | ECTS | Kstd. |
| C.1 | Ethnologie Europas | SE | 6 | 2 |
| C.2 | Ethnologie Europas | VO/VU/AG | 4 | 2 |
| C.3 | Ethnologie Europas | EX | 6 | 3 |
Lernziele: Die Studierenden erwerben fachliche Kompetenzen in Form eines vertieften Wissens im Bereich der Kulturanalyse. Die angeleitete selbständige Erarbeitung von Themen ist Ziel des Seminars und führt zu einer wissenschaftlichen Vertiefung, die auf die Abfassung der Master-Arbeit vorbereitet.
Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden: Das Seminar stellt im Rahmen oben genannter Kontexte theoretische und methodische Zugänge bereit, die in einer selbständigen schriftlichen Arbeit umzusetzen sind. Die übrigen Lehrveranstaltungen bieten eine inhaltliche Vertiefung. Eine verpflichtende Auslandsexkursion ergänzt die Aktivitäten im Rahmen dieses Moduls.
Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss von mindestens 80 % eines Bachelorstudiums gem. § 1 Abs. 1.
Häufigkeit des Angebots: Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden mindestens innerhalb von 3 Semestern angeboten.
Inhalt: Das Modul bietet den Studierenden die Möglichkeit, den Inhalt der Module A bis C durch die selbständige Erarbeitung weiterführender Literatur zu diesen Modulen zu vertiefen.
Lernziele: Ziel dieses Moduls ist die Vertiefung der Methoden- und Fachkompetenz. Die reflektierte Auseinandersetzung mit ausgewählter Literatur steht dabei im Vordergrund.
Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden: Diese Lehrveranstaltung beruht auf der selbständigen Erarbeitung von Literatur. Es gibt daher auch nur zu Beginn eine Kontaktstunde, in der die entsprechende Literatur vergeben wird. Am Lektürestudium sind mehrere Lehrveranstaltungsleiter/beteiligt, die für die entsprechenden Themen der Module A bis C zuständig sind. Am Ende des Semesters wird der Stoff in Form einer schriftlichen Klausurarbeit geprüft.
Voraussetzung für die Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss von mindestens 80 % eines Bachelorstudiums gem. § 1 Abs. 1.
Häufigkeit des Angebots: Dieses Modul wird in jedem Semester angeboten.
Inhalt: Das Modul bietet den Studierenden die Möglichkeit, den Inhalt der Module A bis C durch die Absolvierung zusätzlicher Lehrveranstaltungen zu vertiefen. Alternativ kann zur Berufsvorbereitung ein Fachpraktikum absolviert werden.
| Modul E | Gebundene Wahlfächer | Typ | ECTS | Kstd. | Sem. |
| Vertiefung in zwei der Module A-C (die Absolvierung im Ausland wird besonders empfohlen oder Lehrveranstaltungen aus einem der Module A-C und Absolvierung eines Fachpraktikums |
15 | 1-3 |
Lernziele: Ziel dieses Moduls ist die Vertiefung der Methoden- und Fachkompetenz, die in den vorstehenden Modulen erworben wurde bzw. zur Abfassung der Masterarbeit in einem anderen Fachbereich erworben werden soll. Die Absolvierung eines Fachpraktikums zielt zusätzlich auf eine Erhöhung der Personal- und Sozialkompetenz.
Voraussetzung für die Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss von mindestens 80 % eines Bachelorstudiums gem. § 1 Abs. 1.
Häufigkeit des Angebots: Dieses Modul wird in jedem Semester angeboten.
Inhalt: Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden inhaltlich durch die theoretische und methodologisch-methodische Vorbereitung und Begleitung der Masterarbeiten bestimmt.
| Modul F | Privatissima | Typ | ECTS | P/G | Kstd. | Sem. |
| F.1 | Privatissimum | PV | 4 | P | 2 | 3 |
| F.2 | Privatissimum | PV | 4 | P | 2 | 4 |
Lernziele: Ziel des Moduls ist der Einsatz der erworbenen Kompetenzen für die Masterarbeit.
Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden: Das Modul besteht aus zwei Privatissima. Es wird empfohlen, beide Privatissima bei der Betreuerin/beim Betreuer der Masterarbeit zu absolvieren. In der Lehrveranstaltung präsentieren Studierende ihr Thema und den Fortschritt ihrer Arbeit und diskutieren die Ergebnisse.
Voraussetzung für die Teilnahme: Absolvierung von mindestens 2 Seminaren aus dem Masterstudium Europäische Ethnologie.
Häufigkeit des Angebots: Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden in jedem Semester angeboten.
Der Musterstudienablauf zeigt eine typische Möglichkeit, das Bachelorstudium Europäische Ethnologie zu absolvieren, ist aber nicht verpflichtend.
| Semester | Lehrveranstaltung | Typ | ECTS |
| 1. | Theorien in den Kulturwissenschaften | SE | 6 |
| Theorien in den Kulturwissenschaften | VO | 4 | |
| Gebundene Wahlfächer | 8 | ||
| Freie Wahlfächer | 12 | ||
| Summe | 30 | ||
| 2. | Kulturelle Transformationsprozesse II | SE | 6 |
| Kulturelle Transformationsprozesse A | VO/VU/AG | 4 | |
| Aktuelle kulturtheoretische Diskurse | VO/VU/KO | 5 | |
| Ethnologie Europas | VO/VU/AG | 4 | |
| Ethnologie Europas | EX | 6 | |
| Freie Wahlfächer | 6 | ||
| Summe | 31 | ||
| 3. | Ethnologie Europas | SE | 6 |
| Kulturelle Transformationsprozesse B | VO/VU/AG | 5 | |
| Lektürestudium | UE | 6 | |
| Privatissimum | PV | 4 | |
| Gebundene Wahlfächer | 7 | ||
| Freie Wahlfächer | 2 | ||
| Summe | 30 | ||
| 4. | Privatissimum | PV | 4 |
| Masterarbeit | 20 | ||
| Masterprüfung | 5 | ||
| Summe | 29 |
Die nachfolgende Äquivalenzliste ist vom Diplomstudium in das Masterstudium gültig. Sie zeigt sämtliche Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums und ihre möglichen Zuordnungen zum Masterstudium.
| Dipl. Volkskunde gem. Studienplan 2005 | SSt. | ECTS | MA Europäische Ethnologie gem. Curriculum 2008 i. d. F. von 2011 | Kstd. | ECTS |
| Einführung in Volkskunde und Kulturanthropologie (Modul 1) | |||||
| Proseminar: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten | 2 | 6 | |||
| Proseminar: Volkskunde und Kulturanthropologie | 3 | 9 | |||
| Proseminar: Qualitative Methoden | 3 | 9 | |||
| Vorlesungen zu Volkskunde und Kulturanthropologie | 4 | 8 | |||
| Konversatorium zu fremdsprachigen Texten | 2 | 4 | |||
| Arbeitsgemeinschaft zu Volkskunde und Beruf | 1 | 2 | |||
| Theorien und Methoden (Modul 2) | |||||
| Proseminar: Historische Methoden | 3 | 9 | |||
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) zu Kulturtheorien | 2 | 4 | |||
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) zu Kulturtheorien | 2 | 4 | A.2 Aktuelle kulturtheoretische Diskurse | 2 | 5 |
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) zu Genderfragen | 2 | 4 | |||
| Volkskunde Österreichs (Modul 3) | |||||
| Seminar | 2 | 6 | |||
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) zur Volkskunde Österreichs | 2 | 4 | B.2 Kulturelle Transformationsprozesse A | 2 | 4 |
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) zur Volkskunde Österreichs | 2 | 4 | B.3 Kulturelle Transformationsprozesse B | 2 | 5 |
| Exkursion (6-8 Tage) | 3 | 6 | C.3 Ethnologie Europas | 3 | 6 |
| Exkursionen (je 1-4 Tage) | 2 | 4 | |||
| Ethnologie Europas mit außereuropäischen Vergleichen (Modul 4) | |||||
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) zur Ethnologie Europas bzw. mit außereuropäischen Vergleichen | 2 | 4 | B.2 Kulturelle Transformationsprozesse A | 2 | 4 |
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) zur Ethnologie Europas bzw. mit außereuropäischen Vergleichen | 2 | 4 | B.3 Kulturelle Transformationsprozesse B | 2 | 5 |
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) zur Ethnologie Europas bzw. mit außereuropäischen Vergleichen | 2 | 4 | C.2 Ethnologie Europas | 2 | 4 |
| Exkursion außerhalb Österreichs (8-14 Tage) | 4 | 8 | C.3 Ethnologie Europas | 3 | 6 |
| Angewandte Kulturwissenschaft (Modul 5) | |||||
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) zur angewandten Kulturwissenschaft | 8 | 16 | |||
| Exkursionen (je 1-4 Tage) | 2 | 4 | |||
| Alternative Lehrveranstaltungen (Modul 6B) | |||||
| Seminar zur Volkskunde Österreichs | 2 | 6 | Siehe die Lehrveranstaltungen in den Modulen 2-5 | ||
| Lehrveranstaltungen aus den Modulen 2-5, soweit sie nicht bereits im Rahmen dieser Module absolviert wurden | 7 | 21 | |||
| Forschungsfelder der Volkskunde und Kulturanthropologie (Modul 7) | |||||
| Seminar | 2 | 6 | B.1 Kulturelle Transformationsprozesse oder C.1 Ethnologie Europas |
2 | 6 |
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) Volkskunde und Kulturanthropologie | 2 | 4 | B.2 Kulturelle Transformationsprozesse A | 2 | 4 |
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) Volkskunde und Kulturanthropologie | 2 | 4 | B.3 Kulturelle Transformationsprozesse B | 2 | 5 |
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) Volkskunde und Kulturanthropologie | 2 | 4 | C.2 Ethnologie Europas | 2 | 4 |
Die nachfolgende Rückrechnungsliste zeigt die Lehrveranstaltungen des 3. Studienabschnitts des Diplomstudiums Volkskunde und jene Lehrveranstaltungen des Masterrstudiums gem. Curriculum 2008 i. d. F. von 2011, die an deren Stelle absolviert werden können.
| Forschungsfelder der Volkskunde und Kulturanthropologie (Modul 7) | SSt. | ECTS | MA Europäische Ethnologie gem. Curriculum 2008 i. d. F. von 2011 | Kstd. | ECTS |
| Seminar | 2 | 6 | A.1 Theorien in den Kulturwissenschaften oder B.1 Kulturelle Transformationsprozesse oder C.1 Ethnologie Europas |
2 2 2 |
6 6 6 |
| Lehrveranstaltungen (wählbar aus VO, VK, VU, KO, AG) Volkskunde und Kulturanthropologie | 2 | 4 | A.2 Aktuelle kulturtheoretische Diskurse oder A.3 Theorien in den Kulturwissenschaften oder B.2 Kulturelle Transformationsprozesse A oder B.3 Kulturelle Transformationsprozesse B oder C.2 Ethnologie Europas |
2 2 2 2 2 |
5 4 4 5 4 |