MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html
59. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2010/11 Ausgegeben am 1. 6. 2011 35.d Stück
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Curriculum
für das
Bachelorstudium Europäische Ethnologie
an der Karl-Franzens-Universität Graz
Änderung
Der Senat hat am 13. April 2011 die Beschlüsse der Curricula-Kommission Europäische Ethnologie vom 10.3.2011, 17.3.2011 und 8.4.2011 betreffend die Änderung der Curricula für das Bachelor- und das Masterstudium Europäische Ethnologie gemäß § 25 Abs. 1 Z 16 UG genehmigt.
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,
8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Das vom Senat der Karl-Franzens-Universität Graz in seiner 7. Sitzung am 13. April 2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 16 UG genehmigte Curriculum für das Bachelorstudium Europäische Ethnologie enthält gegenüber dem am 23. April 2008 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG erlassenen Curriculum folgende Änderungen:
- Auflösung der Studienabschnitte und Einführung der Studieneingangs- und Orientierungsphase;
- Modifizierung der Reihungskriterien bei Lehrveranstaltungen mit begrenzter TeilnehmerInnenzahl;
- Einführung eines Ergänzungsfachmoduls als Alternative zum „2. Studienfach“ im Rahmen der gebundenen Wahlfächer;
- Änderung des Moduls G von einem Museologie- zu einem Vertiefungsmodul;
- genauere Bestimmungen für Bachelorarbeit und Bachelorprüfung;
- inhaltliche Aktualisierung und teilweise Neuformulierung von allgemeinen Textteilen, Modulbezeichnungen und -beschreibungen und freien Wahlfächern;
- Anpassung der Übergangsbestimmungen;
- Einfügen einer Äquivalenzliste (zugleich Rückrechnungstabelle) für die Bachelorcurricula 2008 und 2011;
- Einfügen einer Rückrechnungstabelle für das Diplomstudium Volkskunde;
- redaktionelle Anpassungen (Nummerierung, Inhaltsverzeichnis, Zusammenfassung der Voraussetzungen für den Besuch von Modulen und Lehrveranstaltungen).
Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz 2002 (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.
Der Senat hat am 13. April 2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z. 10 UG das folgende Curriculum für das Bachelorstudium Europäische Ethnologie erlassen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines
(1) Gegenstand des Studiums
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten
(2) Dauer und Gliederung des Studiums
(3) Studieneingangs- und Orientierungsphase
(4) Gebundene Wahlfächer
(5) Gemeinsame Bestimmungen für den Wechsel des Studiums
(6) Basismodul
(7) Akademischer Grad
(8) Lehrveranstaltungstypen
(9) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen
§ 3 Lehr- und Lernformen
§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums
(1) Module und Lehrveranstaltungen
(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen
(3) Freie Wahlfächer
(4) Bachelorarbeit
(5) Fachpraktika und Auslandsstudien
§ 5 Prüfungsordnung
§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums
§ 7 Übergangsbestimmungen
Anhang I: Modulbeschreibungen
Anhang II: Musterstudienablauf
Anhang III: Äquivalenzliste
Anhang IV: Ergänzungsfach-Modul
Das Bachelorstudium Europäische Ethnologie situiert sich im Rahmen des „Vielnamenfaches“ Volkskunde/Europäische Ethnologie/Kulturanthropologie/Empirische Kulturwissenschaft. Als empirische (z. B. auf Interviews, teilnehmender Beobachtung und Archivforschung basierende) Kulturwissenschaft analysiert es Alltagskulturen im Kontext ihrer sozialen und historischen Bedingungen. Die traditionell historisch-philologische, regional und vergleichend arbeitende Disziplin vertritt heute eine kritisch kulturanalytische Ausrichtung und orientiert sich an aktuellen gesellschaftlichen Problemlagen.
Der an Komplexität orientierte Zugang des Faches bezieht sich sowohl auf historische als auch auf Gegenwartsgesellschaften. Im Mittelpunkt des Interesses steht der Mensch als kulturelle Akteurin/kultureller Akteur, deren bzw. dessen Erfahrungen und Bedeutungszuschreibungen im Kontext von Kultur und Lebensweise erschlossen werden.
Die Spezifik des Faches ergibt sich aus einem überwiegend methodologisch qualitativen und gesellschaftskritischen Zugang, dem ein Verständnis von Kultur als materiell bedingter Ausdrucksform zugrunde liegt.
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, kulturelle Prozesse und Repräsentationen zu verstehen und zu deuten. Die wesentlichen Ziele des Studiums sind der Erwerb von Kompetenzen, um zur Kulturvermittlung und zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen zu können. Die Ausbildung dient sowohl der theoretischen und praktischen Einführung in kulturwissenschaftliches Verstehen und Argumentieren als auch der Vorbereitung auf bestimmte Berufsfelder.
Fachliche und methodische Qualifikationen, die erworben werden sollen:
· Grundkenntnisse in theoretischen Zugängen kulturwissenschaftlichen Arbeitens
· Grundkenntnisse der Feldforschung und der empirischen Kulturanalyse
· Grundkenntnisse des Lesens und Interpretierens archivalischer Quellen
· Grundkenntnisse lokaler und regionaler Kulturen
· Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Kulturdynamik und gesellschaftlichen Veränderung
· Grundkenntnisse kulturwissenschaftlicher Praxis
Allgemeine Qualifikationen, die erworben werden sollen:
· Soziale und personale Kompetenz durch die Absolvierung unterschiedlicher Lehrveranstaltungstypen mit Teamarbeit und Einzelarbeit, Präsentationen und Diskussionen
· Personalkompetenzen durch den Erwerb bzw. die Erweiterung von Reflexionsfähigkeit, Kritikfähigkeit und der Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten.
· Soziale Kompetenz durch Kenntnisse auf dem Gebiet eigener und fremder Kulturen und Mentalitäten
Der Bedarf der Gesellschaft und ihrer Institutionen an kulturellen Vermittlungskompetenzen ist sichtbar wachsend. Die Berufsaussichten der Absolventinnen und Absolventen sind daher im Zusammenhang mit der während des Studiums geschulten Fähigkeit zu sehen, erworbenes Wissen und angeeignete Kulturkompetenz flexibel einzusetzen und den Bedürfnissen entsprechend auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Deshalb sollen die Studierenden nach Möglichkeit bereits während des Studiums durch Mitarbeit in einschlägigen Institutionen praktische Erfahrungen sammeln. Das Studium ist insbesondere für die Berufsfelder Medien, Museen, Kulturarbeit, Sozialarbeit, interkulturelle Kommunikation und Integration sowie Tourismus relevant.
Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (§ 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.
Das Bachelorstudium Europäische Ethnologie umfasst gem. § 54 Abs. 3 UG einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Die ECTS-Anrechnungspunkte betragen 108 in den Pflichtfächern, 30 in den gebundenen Wahlfächern und 42 in den freien Wahlfächern und sind folgenden Modulen und anderen Leistungen zugeordnet:
| ECTS | ||
| Modul A: Fachspezifischer Teil des Basismoduls: Einführung in die Europäische Ethnologie und Kulturanthropologie (einschließlich der Orientierungslehrveranstaltung für Europäische Ethnologie (OL); diese umfasst 0,5 KStd. und 0,5 ECTS-Anrechnungspunkte) | PF | 9 |
| Modul B: Qualitative Methoden der empirischen Kulturforschung | PF | 15 |
| Gebundene Wahlfächer: Fachspezifischer Teil des Basismoduls aus 2. Studienfach (einschließlich der Orientierungslehrveranstaltung (OL); diese umfasst 0,5 KStd. und 0,5 ECTS-Anrechnungspunkte)
oder Ergänzungsfach* |
GWF | 9 |
| Gebundene Wahlfächer: Modul/Module aus 2. Studienfach
oder |
GWF | 15 |
| Gebundene Wahlfächer: Fakultätsweiter Teil des Basismoduls | GWF | 6 |
| Modul C: Kultur und Geschichtlichkeit | PF | 15 |
| Modul D: Kulturelle Transformationsprozesse I | PF | 15 |
| Modul E: Stadt – Raum – Gesellschaft | PF | 15 |
| Modul F: Kulturwissenschaftliche Praxis | PF | 15 |
| Modul G: Vertiefungsmodul | PF | 10 |
| Modul H: Lektürestudium | PF | 5 |
| Bachelorarbeit | PF | 5 |
| Bachelorprüfung | PF | 4 |
| Freie Wahlfächer (universitätsweiter Teil des Basismoduls (6 ECTS) empfohlen) | FWF | 42 |
| Summe | 180 |
Anmerkung: PF=Pflichtfach, GWF=gebundenes Wahlfach, FWF=freies Wahlfach
* Im Rahmen der Gebundenen Wahlfächer kann anstatt eines 2. Studienfachs ein Ergänzungsfach im Ausmaß von 24 ECTS-Anrechnungspunkten gewählt werden (Ergänzungsfach-Modul siehe Anhang IV).
a. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Europäische Ethnologie enthält gemäß § 66 UG einführende und orientierende Lehrveranstaltungen des ersten Semesters im Umfang von 9 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf und soll als Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl dienen.
Folgende Lehrveranstaltungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet:
| Lehrveranstaltungstitel | Typ | ECTS | KStd. | Sem. |
| Orientierungslehrveranstaltung für Europäische Ethnologie (OL) | OL | 0,5 | 0,5 | 1 |
| Einführung in die Europäische Ethnologie und Kulturanthropologie | PS | 6 | 3 | 1 |
| Einführung in das fachspezifische Arbeiten | VO | 2,5 | 2 | 1 |
| Summe | 9 | 5,5 |
b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 31 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 40 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer.
c. Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.
Außer den fachspezifischen Pflichtfächern sind aus einem der folgenden Bachelorstudien 24 ECTS-Anrechnungspunkte gebundene Wahlfächer zu absolvieren (2. Studienfach): Alte Geschichte und Altertumskunde, Anglistik/Amerikanistik, Archäologie (klassische und provinzialrömische Archäologie), Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Germanistik, Geschichte, Griechisch, Kunstgeschichte, Latein, Philosophie, Romanistik (Französisch), Romanistik (Italienisch), Romanistik (Spanisch), Russisch, Slowenisch, Sprachwissenschaft.
Im Rahmen der gebundenen Wahlfächer können anstelle der in § 2 Abs. 4 angeführten Studien (nach Maßgabe des Angebots der Karl-Franzens-Universität) einführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 24 ECTS-Anrechnungspunkten aus dem Studien der Soziologie als Ergänzungsfach gewählt werden. Das entsprechende Ergänzungsfachmodul („EF-“) wird detailliert im Anhang IV aufgelistet. Wird diese Lösung gewählt, ist ein Studienwechsel gemäß Abs. 5 nicht anwendbar.
Wenn die Lehrveranstaltungen der fachspezifischen Pflichtfächer des Bachelorstudiums Europäische Ethnologie identisch sind mit den Lehrveranstaltungen der gewählten gebundenen Wahlfächer, müssen diese durch entsprechende gleichwertige Lehrveranstaltungen im gleichen Ausmaß ergänzt werden, damit die notwendigen 180 ECTS-Anrechnungspunkte erreicht werden.
Die 24 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem gebundenen Wahlfach setzen sich aus dem fachspezifischen Teil des Basismoduls (9 ECTS-Anrechnungspunkte) und weiteren Modulen des zweiten Studienfachs (15 ECTS-Anrechnungspunkte) zusammen.
Wer innerhalb des ersten Studienjahres das gebundene Wahlfach vollständig absolviert hat, kann ohne Verlust an Zeit und Studienleistungen einen Wechsel in das jeweils als gebundenes Wahlfach gewählte Studium vornehmen. Sollte ein Wechsel vollzogen werden, werden die als Pflichtfach aus den Modulen A und B absolvierten Leistungen für das weitere Studium als gebundenes Wahlfach anerkannt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) gilt dies nicht als Studienwechsel.
Das Basismodul umfasst insgesamt 30 ECTS-Anrechnungspunkte, die aus den obligatorisch zu absolvierenden Teilen und einem fakultativen Teil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTS-Anrechnungspunkte) bestehen. Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls (30 ECTS-Anrechnungspunkte) kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen:
· Pflichtfach: fachspezifischer Teil des Basismoduls des gewählten Studiums (PF, 9 ECTS-Anrechnungspunkte)
· Gebundenes Wahlfach: fachspezifischer Teil des Basismoduls des als 2. Studienfach gewählten Studiums (GWF, 9 ECTS-Anrechnungspunkte)
· Gebundenes Wahlfach: fakultätsweiter Teil des Basismoduls (GWF, 6 ECTS-Anrechnungspunkte)
· Freies Wahlfach: universitätsweiter Teil des Basismoduls (FWF, 6 ECTS-Anrechnungspunkte)
a. Fakultätsweiter Teil des Basismoduls, 6 ECTS-Anrechnungspunkte (GWF)
Im Rahmen des Bachelorstudiums sind 6 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem fakultätsweiten Teil des Basismoduls der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zu absolvieren.
Der fakultätsweite Teil des Basismoduls der Geisteswissenschaftlichen Fakultät vermittelt eine Orientierung über die Geisteswissenschaften bzw. die an der Fakultät angebotenen Studien. Die Studierenden sollen die Charakteristika der Geisteswissenschaften und die wichtigsten wissenschaftlichen Zugänge zu den Gegenständen ihrer Forschung kennen lernen und sich der Bedeutung der Geisteswissenschaften in wissenschaftlicher wie gesellschaftlicher Hinsicht bewusst werden.
Im Folgenden sind die Lehrveranstaltungen mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt:
| Modul FB | Fakultätsweiter Teil des Basismoduls GEWI (a) | Typ | ECTS | KStd. | Sem. | |
| FB.1 und | Geisteswissenschaften: eine Standortbestimmung | VO | 3 | GWF | 2 | 1-2 |
| FB.2 oder | Themen der Geisteswissenschaften | VO | 3 | GWF | 2 font> | 1-2 |
| FB.3 | Einführende Lehrveranstaltung aus einem 3. Studium | VO | 3 | GWF | 2 | 1-2 |
| Summe: 6 ECTS | ||||||
Einschränkende Bestimmung zu FB.3:
Für FB.3 dürfen weder Pflicht-Lehrveranstaltungen des Studiums Europäische Ethnologie noch Lehrveranstaltungen des als gebundenes Wahlfach gewählten Studiums (gemäß § 2 Abs. 4) gewählt werden. Wählbar sind hierfür nur einführende Vorlesungen aus anderen geisteswissenschaftlichen Studien.
b. Universitätsweiter Teil des Basismoduls (FWF)
Es wird empfohlen, den universitätsweiten Teil des Basismoduls zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren.
Der universitätsweite Teil des Basismoduls ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht. Ziele des universitätsweiten Teils des Basismoduls sind: den interdisziplinären Charakter von Universitätsstudien hervorzuheben, den Blick über das eigene Studium hinaus zu erweitern, eine Vorstellung von unterschiedlichen Standpunkten und Perspektiven zu bekommen sowie aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen zu erwerben. (http://www.uni-graz.at/basismodul)
An die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums wird der akademische Grad Bachelor of Arts, abgekürzt BA, verliehen.
Im Curriculum sind folgende Lehrveranstaltungstypen vorgesehen:
a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.
b. Proseminare (PS): Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln.
c. Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.
d. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeitsgemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.
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