MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
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16. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2008/09 Ausgegeben am 14. 01. 2009 16.a Stück
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Curriculum für den Universitätskurs
Zertifizierte/r Finanzdienstleister/in / Certificed financial advisor
an der
Karl-Franzens-Universität Graz
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3,
8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Curriculum für den Universitätskurs
Zertifizierte/r Finanzdienstleister/in / Certificed financial advisor
Karl-Franzens-Universität Graz
Gemäß § 3 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1. 2007, wird an der KarlFranzens-Universität Graz der Universitätskurs „Zertifizierte/r Finanzdienstleister/in / Certificed financial advisor“ eingerichtet.
§ 1. Zielsetzung
(1) Gegenstand des Universitätskurses
Ziel dieses Universitätskurses der Karl-Franzens-Universität Graz ist es, in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Steiermark, Absolvent/inn/en eines betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen Studiums aus dem In-und Ausland sowie selbstständigen Finanzdienstleistern oder im Beruf stehenden Mitarbeiter/inne/n eines Kredit-oder Versicherungsinstituts eine qualifizierte, praxisbezogene, kaufmännische und juristische Ausbildung für den Bereich Finanzdienstleistungen anzubieten.
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
an der
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Die Teilnehmer/innen erwerben in anwendungsorientierter Form Kenntnisse auf den Gebieten der Wertpapierberatung (-Analysen), Personenversicherungen und des Rechts, sowie der Unternehmensführung. Schwerpunkte sind: Bilanzanalyse und Cash flow Berechnungen, Steuern und Abgaben, Wertpapieranalyse, Finanzierungen und kapitalbildende Versicherungen.
§ 2. Dauer und Gliederung
Der Universitätskurs dauert einschließlich der benötigten Zeitdauer für die Projektarbeit und der Ablegung der mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen zwei Semester und wird mit 12,5 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.
In diesen zwei Semestern sind insgesamt 20 Lehrveranstaltungen zu besuchen, die in Blockform abgehalten werden. Insgesamt sind von den Teilnehmer/inne/n Lehrveranstaltungen im Umfang von 136 Kontaktstunden zu absolvieren und eine Projektarbeit zu verfassen. Für die Verfassung der Projektarbeit werden 4 ECTS-Anrechnungspunkte vergeben.
§ 3. Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätskurs „Zertifizierte/r Finanzdienstleister/in / Certificed financial advisor
“
ist der Abschluss eines betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen Studiums oder der Abschluss eines betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich und/oder rechtswissenschaftlich ausgerichteten Universitätslehrganges der Karl-Franzens-Universität Graz (Bakk., LL.B., Mag., MBA, MSc, LL.M., M.A., Dr., PhD ) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
der Nachweis über eine mindestens zweijährige, ununterbrochen bestehende, aufrechte Gewerbeberechtigung als Vermögensberater, oder
der Nachweis über eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis bei einem Bank-oder Kreditinstitut, einer Sparkasse, einer Kapitalanlagegesellschaft, oder einem Versicherungsunternehmen, oder
• der Nachweis über eine positiv absolvierte Abschlussprüfung bei einem sonstigen Lehrgang aus dem Bereich Finanzdienstleistung mit mindestens 150 Unterrichtseinheiten.
Teilnehmer/innen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen einen Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung, durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt. Die Leitung des Universitätskurses prüft die Eignung und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet über die Aufnahme in den Universitätskurs.
§ 4. Zielgruppen
Zielgruppen des Universitätskurses sind:
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Absolvent/inn/en eines betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen Universitätslehrganges der Karl-Franzens-Universität Graz
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Absolvent/inn/en eines betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen Studiums aus dem In-und Ausland
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Selbständige Finanzdienstleister/innen oder die Mitarbeiter/innen von Finanzdiensleistern,
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In Kreditinstituten oder Versicherungsanstalten oder Kapitalanlagegesellschaften tätige Mitarbeiter/inn/en mit mehrjähriger Berufserfahrung, die zur Verbesserung ihrer Berufschancen eine zusätzliche Qualifikation bzw. Spezialisierung erwerben wollen.
§ 5. Unterrichtsplan
(1) Gesamtübersicht
Der Unterrichtsplan enthält die nachstehend aufgelisteten Lehrveranstaltungen; alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen:
Titel der Lehrveranstaltung / LV-Typ KStd. / ECTS-Anrechnungspunkte Modul 1: Betriebswirtschaftslehre 32 / 2 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / VU 8 / 0,5 Kenntnisse für die Unternehmensführung (Controlling) / VU 8 / 0,5 Organisation / VU 4 / 0,25 Personalmanagement / VU 4 / 0,25 Finanzmathematik / VU 8 / 0,5 Modul 2: Wertpapieranalyse 20 / 1,25 Wertpapieranalyse (Anleihen) / VU 4 / 0,25 Wertpapieranalyse (Aktien) / VU 8 / 0,5 Wertpapieranalyse: (Investmentfonds) 4 / 0,25 Wertpapieranalyse: Alternative Investments (z.B. Zertifikate) / VU 4 / 0,25 Modul 3: Rechtliche Grundlagen 20 / 1,25 Recht (Grundlagen) / VU 8 / 0,5 Steuerrecht / VU 4 / 0,25 Sozialversicherungsrecht / VU 8 / 0,5 Modul 4: Versicherungswesen 24 / 1,5 Versicherungsrecht / VU 8 / 0,5 Personenversicherungen / VU 8 / 0,5 Betriebliche (Alters)vorsorgen / VU 8 / 0,5 Modul 5: Volkswirtschaftslehre 8 / 0,5 Volkswirtschaftslehre / VU 8 / 0,5 Modul 6: Finanzierungen 16 / 1 Kommerzkredite / VU 8 / 0,5 Alternative Finanzierungsformen / VU 8 / 0,5 Modul 7: Alternative Veranlagungen 16 / 1 Sachanlagen, alternative Veranlagungen / VU 8 / 0,5 Unternehmerische Beteiligungen / VU 8 / 0,5 Projektarbeit 4 ECTS GESAMTSUMME 136 / 12,5
•
(2) Lehrveranstaltungstypen
Im Curriculum ist folgender Lehrveranstaltungstyp festgelegt:
Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des Abs. 3 Z 3 lit a, den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln.
§ 6. Prüfungsordnung
Für den Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen im Umfang von 136 KStd. (8,5 ECTS-Anrechnungspunkten) erfolgreich besucht werden, und es muss die vereinbarte Projektarbeit erfolgreich abgeschlossen werden. Die Feststellung des Studienerfolges erfolgt durch mündliche oder schriftliche Prüfungen über die einzelnen Lehrveranstaltungen und durch die positive Beurteilung der Projektarbeit. Die Beurteilung der einzelnen Lehrveranstaltungen obliegt den Lehrveranstaltungsverantwortlichen.
Die Bewertung der Prüfungsleistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 und 3 UG 2002 bestimmten Notenskala.
Die Projektarbeit wird von einem Begutachter bzw. einer Begutachterin, der/die von der wissenschaftliche Leitung des Universitätskurses bestimmt wird, beurteilt (Projektarbeit: 4 ECTS).
Sowohl das Thema der Arbeit als auch der Betreuer / die Betreuerin können von den Teilnehmenden vorgeschlagen werden und unterliegen dem Einverständnis der wissenschaftlichen Leitung des Universitätskurses und der betreffenden Person.
§ 7. Verleihung der Bezeichnung
Nach Erreichung des laut § 6 vorgeschriebenen Studienerfolges dürfen sich die Absolvent/inn/en als „Certified financial advisor“ bezeichnen.
§ 8. Universitätskursbeitrag
Der Universitätskursbeitrag schließt nur die Kosten des Universitätskurses gem. § 9 insbesondere für die Lehrveranstaltungen ein, nicht hingegen sonstige Kosten, die für Recherchen im Zuge der Erstellung der Projektarbeit oder für die Teilnahme an allfälligen Exkursionen anfallen und auch nicht die Kosten für Skripten und andere Kursunterlagen. Diese und allfällige weitere Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Universitätskursbeitrages aufgrund sinkender oder steigender Teilnehmendenzahlen vor.
Die Teilnehmer/inn/en dieses Universitätskurses haben nur den Universitätskursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.
§ 9. Kosten des Universitätskurses
Die Kosten des Universitätskurses setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den sonstigen Aufwendungen für Leitung, Organisation etc. zusammen. Die dafür erforderlichen Mittel werden aus dem Universitätskursbeitrag und gegebenenfalls aus Drittmitteln aufgebracht. Falls die für die Durchführung des Universitätskurses erforderlichen Mittel nicht in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen, kann der Universitätskurs nicht abgehalten werden. Diese Erfordernisse werden vor jedem Durchlauf von UNI for LIFE GmbH überprüft. Der Universität Graz erwachsen aus dem Universitätskurs keine Kosten.
§ 10. Durchführung des Universitätskurses
Der Universitätskurs wird ab dem Studienjahr 2008/09 in wirtschaftlicher und organisatorischer Kooperation mit UNI for LIFE GmbH durchgeführt.
Anhang I: Beschreibung der Lehrveranstaltungen
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (0,5 ECTS-AP)
Die Haftung der Eigentümer bzw. Vertretungsorgane bei verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen im Detail erklären können
Anhand von fiktiven Geschäftsfällen eine Einnahmen-Ausgabenrechnung mit Anlagenverzeichnis und Steuererklärung durchführen können
• Eine Eröffnung-bzw. Endbilanz erstellen und die dazugehörige GuV erstellen können
• Die Positionen einer Bilanz erklären können
• Anhand von Kennzahlen aufgrund einer Bilanz die Liquidität, Rentabilität und den Verschuldungsgrad etc. feststellen bzw. berechnen können
• Bei verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen anhand von gegebenen Jahresabschlüssen die Ertragsteuern mit ohne Ausschüttungen berechnen können
•
Kenntnisse für die Unternehmensführung (Controlling) (0,5 ECTS-AP)
Einen Businessplan in groben Zügen erstellen können
Eine Plan Einnahmen - Ausgabenrechnung bzw. Plan Erfolgsermittlung für die doppelte Buchführung machen können
• Den Cash flow von Unternehmen in verschiedenen Varianten erklären und berechnen können
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Organisation (0,25 ECTS-AP)
Die gängigsten Unternehmensorganigramme mit Vor-und Nachteilen darstellen können
Unternehmensinterne Arbeitsabläufe darstellen und begründen können
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Die wichtigsten Paragraphen (Kündigung, Entlassung, unberechtigter Austritt, Urlaub etc.) aus dem Arbeitsrecht erklären können
Verschiedene Methoden für die Personalakquisition mit Vor-und Nachteilen erklären können
• Einen Dienstvertrag bzw. Dienstzettel erstellen können
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Finanzmathematik (0,5 ECTS-AP)
Zinseszinsrechnungen (auch unterjährig) ohne Finanzrechner durchführen können
Den internen Zinsfuss einer Investition berechnen können
• Eine ewige Rente (vor-oder nachschüssig) berechnen können
• Die Netto-bzw. Brutto Rendite von Kapitalveranlagungen vergleichend berechnen können
• Den Nettoertrag einer Kapitalversicherung berechnen können
• Anleihen anhand von Risiken und Nettoertragsrechnung vergleichen können
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Wertpapieranalyse (Anleihen) (0,25 ECTS-AP)
Wertpapieranalyse (Aktien) (0,5 ECTS-AP)
Aktien anhand von verschiedenen (zu berechnenden) Kennzahlen vergleichen können
Die Chart - und Fundamentalanalyse in wesentliche Zügen anhand von Beispielen erklären können
• Investmentfonds anhand verschiedener Kennzahlen vergleichen können
Personalmanagement (0,25 ECTS-AP)
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Wertpapieranalyse (Investmentfonds) (0,25 ECTS-AP)
Wertpapieranalyse: Alternative Investments (z.B. Zertifikate) (0,25 ECTS-AP)
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Die Funktionsweise von verschiedenen Instrumenten erklären können
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Die Risiken dieser Investments erörtern können Recht (Grundlagen) (0,5 ECTS-AP)
Die verschiedenen Berufsgruppen innerhalb der Finanzdienstleistung mit den Tätigkeitsfeldern und Zugangsvoraussetzungen erklären können
Die wichtigsten Bestimmungen aus dem Wertpapieraufsichtsgesetz für die Praxis interpretieren können (z.B. Wohlverhaltensregeln)
• Die wichtigsten Bestimmungen aus dem Kapitalmarktgesetz und die möglichen Folgen für Finanzdienstleister erklären können
• Einschränkungen für die Kundenakquisition aufgrund von Telekommunikationsgesetz, E-Commerce Gesetz erklären können
• Die für Finanzdienstleister wichtigsten Bestimmungen aus der Versicherungsvermittler Richtlinie nennen können
• Ein Anlegerprofil unter Beachtung des Wertpapieraufsichtsgesetzes erstellen können.
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Steuerrecht (0,25 ECTS-AP)
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Die Besteuerung der verschiedenen Investments erklären und berechnen können, inklusive, Erbschaft und Schenkung
Sozialversicherungsrecht (0,5 ECTS-AP)
Die Beiträge für die verschiedenen staatlichen Versicherungsanstalten erklären und berechnen können
Das Pensionssystem „alt“ und das Pensionssystem „neu“ erklären können
• Die Leistungen der staatlichen Versicherungen für die Fälle (Arbeits)unfall, (längere Erkrankung), Erwerbsunfähigkeit und Alterspension erklären und berechnen können
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Versicherungsrecht (0,5 ECTS-AP)
Die wichtigsten Bestimmungen für sämtliche Sparten aus dem Vers VG praxisbezogen erklären können (Kündigung, Rücktritt, etc)
Versicherungsbedingungen verschiedener Sparten vergleichend erklärend können
• Vertragliche und Vorvertragliche Obliegenheiten anhand von Beispielen erklären können.
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Personenversicherungen (0,5 ECTS-AP)
Die Bestimmungen aus dem VersVG für Lebens-Unfall-und Krankenversicherungen erklären können
Die wichtigsten Bestimmungen für Lebensversicherungen aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz erklären können
• Die Versicherungsbedingungen für die Personensparten vergleichend erklären können
• Den Nettoertrag bei kapitalbildenden Versicherungen berechnen können
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Betriebliche (Alters)vorsorgen (0,5 ECTS-AP)
Die verschiedenen Möglichkeiten für die Betriebliche Altersvorsorge vergleichend erklären können
Die Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes praxisbezogen erklären können
• Die Steuerliche Komponenten bei betrieblichen Altersvorsorgen erklären können
• Eine Pensionszusage rechtlich richtig formulieren können
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Volkswirtschaftslehre (0,5 ECTS-AP)
Die Entstehung und die Abläufe von Konjunkturzyklen erklären können
Die volkswirtschaftspolitischen Ziele erklären können (mit Begründung)
• Die wichtigsten Fiskal-und Geldpolitischen Konjunkturmaßnahmen mit deren Auswirkungen auf die Kapital-und Geldmärkte erklären können
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Kommerzkredite (0,5 ECTS-AP)
Die Bonität und Liquidität von Unternehmen berechnen können (anhand von Jahresabschlüssen und Saldenlisten)
Die wesentlichen Punkte eines „Banken“ratings erklären können
• Die wesentliche Aussagen und Ziele von „Basel II“ wiedergeben können
Alternative Finanzierungsformen (0,5 ECTS-AP)
(0,25 ECTS-AP):
Die wesentlichen Merkmale eines Realvertrages von einem Konsensualvertrag unterscheiden können
• Die Besonderheiten eines Bauspardarlehens erklären können
•
Sachanlagen, alternative Veranlagungen (0,5 ECTS-AP)
Wesentliche Gesichtspunkt von Veranlagungen in Sachgüter (Antiquitäten, Wertgegenstände, Immobilien) wiedergeben können
Den Nettoertrag einer Immobilienveranlagung anhand eines Beispieles berechnen können
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Unternehmerische Beteiligungen (0,5 ECTS-AP)
Die wesentlichen Merkmale und Risiken einer Beteiligung als Kommanditist inklusive Steuerlicher Auswirkungen erklären können
Die Risiken und Chancen einer Beteiligung anhand eines Prospektes und der Vertragsbedingungen beurteilen können
• Den internen Zinsfuss einer Beteiligungen berechnen können
• Wichtige Steuerliche Begriffe für Beteiligungen im Ausland erklären können
(0,25 ECTS-AP):
• Die wesentlichen Merkmale von Leasingverträgen erklären können
Die verschiedenen Formen von Leasing darstellen können
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Die verschiedenen Tarife bei Bauspardarlehen erklären und berechnen können